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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15439
OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21 (https://dejure.org/2022,15439)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.05.2022 - 10 N 4.21 (https://dejure.org/2022,15439)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 10 N 4.21 (https://dejure.org/2022,15439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 24 Abs 1 S 1 BauGB, § 25 Abs 1 S 1 Nr 2 BauGB
    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Richtigkeitszweifel; besondere Schwierigkeiten; Verfahrensfehler; Aufklärungsrüge; Gehörsrüge; Zurückweisung; Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts im Vorfeld städtebaulicher; Entwicklungsmaßnahmen; Voraussetzungen für den ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § ... 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 24 Abs 1 S 1 BauGB, § 25 Abs 1 S 1 Nr 2 BauGB, § 165 BauGB, VO über ein Vorkaufsrecht des Landes Berlin an Grundstücken innerhalb des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Blankenburger Pflasterweg /Heinersdorfer Straße sowie daran anschließender Flächen der Ortsteile Blankenburg, Heinersdorf und Französisch Buchholz im Bezirk Pankow vom 27. Juni 2017 (GVBl. S. 351)
    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Richtigkeitszweifel; besondere Schwierigkeiten; Verfahrensfehler; Aufklärungsrüge; Gehörsrüge; Zurückweisung; Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts im Vorfeld städtebaulicher; Entwicklungsmaßnahmen; Voraussetzungen für den ...

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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Erblickt der Antragsteller die Schwierigkeiten des Falles hingegen darin, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, so hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19

    Anforderungen an den Erlass einer Vorkaufssatzung zur Sicherung der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Nur wenn hiervon nach Maßgabe der konkreten Umstände - etwa im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung der Satzung und auf ein Sicherungsbedürfnis wegen gegebenenfalls abweichender Entwicklungen - auszugehen ist, kann die Gemeinde sich der Vorkaufssatzung bedienen (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 - BVerwG 4 B 45.19 -, juris Rn. 4 f. ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Dagegen spricht bereits, dass die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zwar den Erhalt der Substanz des Eigentums schützt, jedoch kein Recht umfasst, dieses in jeder möglichen Form zu nutzen und daher keinen Anspruch gerade auf Einräumung derjenigen Nutzungsmöglichkeit verleiht, die dem Eigentümer den größtmöglichen Vorteil verspricht (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 1 BvR 227/91 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    im Nachgang eines Verzichts auf diese durch einen schriftsätzlich gestellten Beweisantrag beantragt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 57/87 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Dabei verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht durch einen in der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2001 - BVerwG 6 B 6/01 -, juris Rn. 14) bzw.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 10 N 57.17

    Beseitigungsanordnung; materielle Illegalität; Grundstücksfläche, die überbaut …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichnete Ermittlung auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätte aufdrängen müssen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 10 N 57.17 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 10 N 68.20

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung: Abstandsflächenrechtliche Privilegierung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Rn. 6 Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2020 - OVG 10 N 68/20 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2019 - 10 N 74.18

    Vorbescheid; Antrag; Frage; Bestimmtheit; Bauen im Außenbereich; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Ist die Entscheidung der Vorinstanz selbständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, müssen die Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aber hinsichtlich jedes einzelnen tragenden Entscheidungsgrundes erfüllt sein (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2019 - OVG 10 N 74.18 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 10 N 67.16

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Ferner ist regelmäßig zu erläutern, worin die besondere Schwierigkeit besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2019 - OVG 10 N 67.16 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 5 N 23.17

    Erschließungsbeitrag; Fahrbahn; Straßenentwässerung; Erschließungsanlage; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des vorliegenden Tatsachenmaterials bzw. der Beweisaufnahme oder das Ziehen anderer Schlussfolgerungen rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2020 - OVG 10 N 53.17 -, EA S. 7; Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 5 N 23.17 -, juris Rn. 11, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2024 - 10 N 97.21

    Besonderes Vorkaufsrecht (VKR) in einem Gebiet in dem die Gemeinde städtebauliche …

    Zutreffend und von den Klägern unbeanstandet legt das Verwaltungsgericht zugrunde, dass eine Verordnung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 16 Satz 1 AGBauGB Bln in einem städtebaulichen Maßnahmegebiet zulässig ist, wenn sie im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Verordnungsbeschlusses eine städtebauliche Maßnahme sichern soll, die der Beklagte in Betracht zieht, und die Verordnung geeignet ist, zur Sicherung des Planungsziels beizutragen (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4.21 -, juris Rn. 7 ff. zu der auch hier streitgegenständlichen Vorkaufsrechtsverordnung).

    Nur wenn hiervon nach Maßgabe der konkreten Umstände - etwa im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung der Satzung und auf ein Sicherungsbedürfnis wegen gegebenenfalls abweichender Entwicklungen - auszugehen ist, kann die Gemeinde sich der Vorkaufssatzung bedienen (BVerwG…, Beschluss vom 30. September 2020 - BVerwG 4 B 45.19 -, juris Rn. 4 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4.21 -, juris Rn. 8).

    Schon aus dem bereits erwähnten Zweck der Vorkaufsverordnung, durch eine an städtebaulichen Interessen orientierte Bodenvorratspolitik die Sicherung einer langfristig orientierten Planung und Entwicklung zu ermöglichen, folgt, dass konkretisierte Planungsvorstellungen noch nicht erforderlich sind und es genügt, dass die Satzung objektiv geeignet ist, zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung beizutragen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. September 2020 - BVerwG 4 B 45.19 -, juris Rn. 4 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4.21 -, juris Rn. 8).

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts hängt nicht von einem bereits eingetretenen konkreten Bedarf ab, sondern lediglich von der potentiellen Möglichkeit, dass ein solcher im Zuge der in Betracht gezogene Maßnahme eintreten wird und er ggf. noch nicht anderweitig gedeckt ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4.21 -, juris Rn. 25).

    Ebenso hat der Senat in seinem Beschluss vom 18. Mai 2022 (OVG 10 N 4.21, juris Rn. 25) zu den Planungen im Geltungsbereich der auch hier gegenständlichen Vorkaufsrechtsverordnung festgestellt, dass die für dieses Großvorhaben erforderliche Umfelderschließung bereits für sich genommen einen erheblichen potentiellen Bedarf begründe.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2023 - 10 N 88.20

    Öffentliches Baurecht: Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Schaffung …

    Dabei verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht durch einen Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung - oder im Nachgang eines Verzichts auf diese schriftsätzlich - begehrt hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 - juris Rn. 46 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 21.03.2024 - 2 Bf 61/23

    Begründung eines Satzungvorkaufsrechts - Kaufvertrag mit einem Dritten

    Rn. 92 Bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 ff. BauGB einschließlich der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB handelt es sich um Maßnahmen mit städtebaulichem Bezug (ebenso OVG Berlin, Beschl. v. 18.5.2022, OVG 10 N 4/21, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2026 - 10 N 71.22

    Bauvorbescheid; Bebauungszusammenhang; (keine) Baulücke; Außenbereichsinsel; …

    Ist die Entscheidung der Vorinstanz selbständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, müssen die Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zudem hinsichtlich jedes einzelnen tragenden Entscheidungsgrundes erfüllt sein (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2023 - 10 N 17.21

    Baugenehmigung für Schulungs- und Fortbildungsstandort der Bundesbank am Wannsee …

    Daraus ergibt sich, dass der einen Gehörsverstoß rügende Kläger darlegen muss, welches konkrete Vorbringen das Verwaltungsgericht seiner Auffassung nach unberücksichtigt gelassen hat und warum der übergangene Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblich gewesen sein soll, es also zu einem anderen, für den Kläger günstigeren Ergebnis gekommen wäre, wenn es diesen Vortrag berücksichtigt hätte (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 - juris Rn. 50 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2026 - 10 N 30.23

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Ernstliche Richtigkeitszweifel, Zurruhesetzung …

    Ist die Entscheidung der Vorinstanz dabei selbständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, müssen die Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO hinsichtlich jedes einzelnen tragenden Entscheidungsgrundes erfüllt sein (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4.21 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2023 - 10 N 49.23

    Vorliegen von Instandhaltungsmaßnahmen i.S.d. § 61 Abs 3 BbgBO (verneint) - …

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 -, juris Rn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 - 10 N 61.20

    Klageart bei Streit um Eintritt einer Genehmigungsfiktion - Verhältnis von …

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 -, juris Rn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20

    Öffentliches Baurecht: Klage gegen Nutzungsänderung von Garage in Fitnessraum

    Dabei verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht in der mündlichen Verhandlung - bzw. im Nachgang eines Verzichts auf diese durch einen Schriftsatz - beantragt hat (Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 - juris Rn. 46 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 N 68.22

    Antrag auf Zulassung der Berufung - sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag - …

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 - juris Rn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 10 N 37.21

    Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung, …

  • OVG Hamburg, 25.07.2025 - 4 Bf 74/25

    Orientierung am Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit; Anwendung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2023 - 10 N 75.22

    Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs - Rechtsanwaltskammer - (intendiertes) …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2023 - 10 N 86.21

    Einforderung von Straßenbauleistungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2024 - 10 N 93.21

    Ausbleiben der Lebenszeiternennung im gehobenen Auswärtigen Dienst

  • VG Frankfurt/Oder, 14.07.2022 - 5 K 58/19
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