Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14 |
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§ 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 169 S 1 GVG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG
Fortsetzungssicherungsinteresse bei typischerweise kurzfristiger Erledigung staatlicher Verwaltungsakte; Umfang und Reichweite des Hausrechts eines Gerichtspräsidenten gegen Meinungs-, Versammlungs- und Handlungsfreiheit von Besuchern des Gerichts - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 113 Abs 1 S 4 VwGO, § ... 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 166 Abs 1 S 1 VwGO, § 169 S 1 GVG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, Art 8 GG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO
Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten (verneint); Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Zulassungsgründe; Begründungsfrist; Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr (verneint); Rehabilitierungsinteresse (verneint); ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 16.10.2014 - 1 K 2831/12
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 10 N 21.14
Baugenehmigung, großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Erweiterung eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14
Derartige Zweifel sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (Beschluss des Senats vom 29. März 2017 - OVG 10 N 21.14 -, juris Rn. 3 m.w.N.).Derartige Schwierigkeiten sind dann gegeben, wenn die Rechtssache überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich diese auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall entscheidungserheblich sind, wobei zur Darlegung des Zulassungsgrundes erforderlich ist, dass die Fragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, konkret bezeichnet werden und erläutert wird, worin die besondere Schwierigkeit besteht (Beschluss des Senats vom 29. März 2017, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).
Das Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO verlangt daher zur Begründung einer grundsätzlichen Bedeutung neben der Bezeichnung der Frage Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit, Klärungsfähigkeit und zur Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Rechts- oder Tatsachenfrage (vgl. Beschluss des Senats vom 29. März 2017, a.a.O., Rn. 17 m.w.N.).
Zum anderen muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewiesen worden ist oder dass sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (st.Rspr., vgl. Beschluss des Senats vom 29. März 2017, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.).
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14
Rn. 7 Allerdings hat die Klägerin hinsichtlich des berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO keine Umstände vorgetragen, die unter die einfach-rechtlich konkretisierten Fallgruppen des berechtigten rechtlichen, ideellen oder wirtschaftlichen Interesses fallen, wie es sich aus einer Wiederholungsgefahr (vgl. BVerwG, Urteil 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 21), einem Rehabilitierungsinteresse (…BVerwG, a.a.O., Rn. 23-25) oder der Präjudizwirkung für einen angestrebten Staatshaftungsprozess (…BVerwG, a.a.O., Rn. 44 f.) ergeben kann.Darüber hinaus müssen die für die Beurteilung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sein (vgl. BVerwG, Urteil 16. Mai 2013, a.a.O., Rn. 21).
Dies gilt unabhängig von der Intensität des erledigten Eingriffs und vom Rang der Rechte, die von ihm betroffen waren (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013, a.a.O., Rn. 29 ff.).
Maßgebend ist dabei, ob die kurzfristige, eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ausschließende Erledigung sich aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergibt (BVerwG, Urteil 16. Mai 2013, a.a.O., Rn. 32).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2010 - 10 S 51.10
Oberverwaltungsgericht bestätigt "Kuttenverbot" für Hells Angels im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14
Die damit gegebenenfalls verbundenen Beeinträchtigungen der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) der Personen, die Zutritt bzw. Aufenthalt begehren, sind gerechtfertigt, sofern die Maßnahme vom Hausrecht gedeckt ist (…vgl. Urteil des Senats vom 26. Oktober 2010 - 10 B 2.10 -, juris Rn. 57; Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2010 - 10 S 51.10 -, juris Rn. 3).Rn. 12 Die Grenzen für die Ausübung des Hausrechts des Gerichtspräsidenten ergeben sich insbesondere aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung (§ 169 Satz 1 GVG), den die hausrechtlichen Verfügungen des Gerichtspräsidenten wahren müssen (…Urteil des Senats vom 26. Oktober 2010, a.a.O., Rn. 57; Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 4).
Bei der Ausübung seines Hausrechts bleibt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtspräsidenten überlassen, worin solche Maßnahmen im Einzelfall bestehen (BVerfG…, Beschluss vom 14. März 2012 - 2 BvR 2405/11 -, juris Rn. 24; Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2010, a.a.O, Rn. 4).
Die Schwere der mit der Sicherheitsverfügung verbundenen Beeinträchtigungen, der Wert des zu sichernden Gutes und der Grad der Gefährdung sind in den Blick zu nehmen und in die Abwägung einzustellen (Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10
Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14
Die damit gegebenenfalls verbundenen Beeinträchtigungen der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) der Personen, die Zutritt bzw. Aufenthalt begehren, sind gerechtfertigt, sofern die Maßnahme vom Hausrecht gedeckt ist (vgl. Urteil des Senats vom 26. Oktober 2010 - 10 B 2.10 -, juris Rn. 57;… Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2010 - 10 S 51.10 -, juris Rn. 3).Rn. 12 Die Grenzen für die Ausübung des Hausrechts des Gerichtspräsidenten ergeben sich insbesondere aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung (§ 169 Satz 1 GVG), den die hausrechtlichen Verfügungen des Gerichtspräsidenten wahren müssen (Urteil des Senats vom 26. Oktober 2010, a.a.O., Rn. 57;… Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 4).
Sind - wie hier - unwesentliche Beeinträchtigungen, wie das Verbot der Mitnahme bestimmter Gegenstände ins Gebäude und Einlasskontrollen, nach dem Grundsatz der Öffentlichkeit gemäß § 169 Satz 1 GVG zulässig, so verletzen sie auch nicht das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. Urteil des Senats vom 26. Oktober 2010, a.a.O., Rn. 59 zur Informationsfreiheit).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 10 N 58.10
Baurecht: Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans; Grundzüge der Planung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14
Die Darlegung des damit sinngemäß angesprochenen Zulassungsgrunds der Divergenz im Sinne § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO erfordert, dass die Zulassungsbegründung einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 30. April 2013 - 10 N 58.10 -, juris Rn. 8).Damit ist allein das Oberverwaltungsgericht gemeint, das dem Verwaltungsgericht, dessen Entscheidung angegriffen wird, im Rechtszug übergeordnet ist, hier also das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss des Senats vom 30. April 2013, a.a.O., Rn. 10).
- BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14
Bei der Ausübung seines Hausrechts bleibt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtspräsidenten überlassen, worin solche Maßnahmen im Einzelfall bestehen (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012 - 2 BvR 2405/11 -, juris Rn. 24;… Beschluss des Senats vom 20. Dezember 2010, a.a.O, Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 10 N 17.07
Nachbarklage; Baugenehmigung für grenzständigen Anbau; Zumauern von Fenstern; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14
Rn. 4 Maßgebend für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sind dabei allein die innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegten Gründe aus dem Schriftsatz der Klägerin vom 8. Dezember 2014, so dass der Schriftsatz vom 23. Dezember 2016, der erst mehr als zwei Jahre nach der am 22. Dezember 2014, einem Montag, abgelaufenen Begründungsfrist eingegangen ist, keine Berücksichtigung finden kann, soweit darin nicht lediglich fristgerecht vorgebrachte Gründe näher erläutert werden (vgl. Beschluss des Senats vom 11. August 2010 - 10 N 17.07 -, juris Rn. 9).
- VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)
Es ist aber ausreichend, dass zukünftig der Erlass eines vergleichbaren Verwaltungsaktes droht und die maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 10 N 46.14 -, juris Rdnr. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. März 2014 - 7 D 10039/14 -, juris; BVerwG…, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris Rdnr. 21). - OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine polizeiliche Durchsuchungsmaßnahme …
Rn. 32 Soweit in der Literatur (…Kopp/Schenke VwGO, 22. Aufl., § 113 Rn. 145) und teilweise in der Rechtsprechung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.07.2017 - 10 N 46.14 -, juris Rn. 9) vertreten wird, das berechtigte Feststellungsinteresse sei in diesen Fällen unabhängig von der Intensität des erledigten Eingriffes und vom Rang der Rechte, die von ihm betroffen waren, zu bejahen, so vermag dies nicht zu überzeugen. - OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 4 N 24.19
Ende der Hemmung der Verjährung während des Widerspruchsverfahrens gegen einen …
Der Kläger macht ernstliche Richtigkeitszweifel (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) geltend.Derartige Zweifel sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - OVG 10 N 46.14 - juris Rn. 5).
- VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916
Erfolglose Klage gegen Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen …
Die Androhung eines Zwangsmittels zur Durchsetzung eines Grundverwaltungsaktes erledigt sich mit Erledigung des Grundverwaltungsaktes (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 10.07.2017 - 10 N 46.14, juris Rn. 11).Mit Erledigung des Grundverwaltungsaktes erledigt sich auch ein zu dessen Durchsetzung angedrohtes Zwangsmittel (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 10.07.2017 - 10 N 46.14, juris Rn. 11).
- VG Berlin, 15.03.2021 - 1 L 181.21
Coronapandemie: Gerichtspräsident darf Maskenpflicht im Gerichtsgebäude anordnen
Grenzen für die Ausübung des Hausrechts an Gerichtsgebäuden ergeben sich insbesondere aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung und den sitzungspolizeilichen Befugnissen des Vorsitzenden nach § 169 und § 176 GVG (BVerwG…, Beschluss vom 17. Mai 2011 - BVerwG 7 B 17.11, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 B 2.10, juris Rn. 56 f.; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - OVG 10 N 46.14, juris Rn. 11 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2024 - 11 B 11.20
Lollapalooza-Festival, Treptower Park, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, …
Eine Unterscheidung bedürfe einer sachlichen Rechtfertigung, die sich auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entnehmen lasse (…vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14/12 - juris Rn. 30 f. [ebenso 8 C 16.12; 8 C 20.12; 8 C22.12; 8 C 35.12; 8 C 38.12; 8 C 40.12, 8 C 41.12];… Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 27;… Urteil vom 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 - juris Rn. 11; OVG Bautzen…, Urteil vom 27. Januar 2015 - 4 A 533/13 - juris Rn. 28 ff., OVG Greifswald…, Urteil vom 15. Juli 2015 - 3 L 9/12 - juris Rn. 50 [zu § 43 VwGO]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - OVG 10 N 46.14 - juris Rn. 9;… Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 113 VwGO Rn. 144, Stand Juni 2017;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 122). - VerfGH Berlin, 17.04.2024 - VerfGH 30/22
Verfassungswidrige Ablehnung der Berufungszulassung aufgrund überspannter …
Während die verfassungsrechtliche Rechtsprechung dies bejaht, wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - auch des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. etwa Beschluss vom 10. Juli 2017 - OVG 10 N 46.14 - Rn. 9, juris) für die Frage nach dem Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht auf die Intensität des Eingriffs, sondern nur darauf abgestellt, ob Rechtsschutz in der Hauptsache regelmäßig erlangt werden kann (…vgl. die Darstellung zum Meinungsstand von Schoch/Schneider/Riese, 44. EL März 2023, VwGO § 113 Rn. 143). - VG Berlin, 05.05.2020 - 2 L 68.20 Sachlich umfasst das Hausrecht auch die Befugnis, Regelungen über den Zutritt zum Dienstgebäude und den Aufenthalt von Personen in den Räumen des Dienstgebäudes zu treffen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. März 2010 - OVG 3 N 33.10 - NJW 2010, 1620, 1621 und vom 10. Juli 2017 - OVG 10 N 46.14 - juris Rn. 11).
Die Entscheidung darüber, welche von mehreren möglichen Maßnahmen des Infektionsschutzes einzeln oder gemeinsam ergriffen werden, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Hausrechtsinhabers (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - OVG 10 N 46.14 - juris Rn. 12).
- VG Oldenburg, 27.09.2018 - 3 A 3012/16
Anhörung; Ermessen; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
Maßgebend ist dabei, ob die kurzfristige, eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ausschließende Erledigung sich aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergibt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Mai 2013, a.a.O., Rn. 31 f., und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Juli 2016 - 1 BvR 1705/15 -, juris, Rn. 11, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NJW 2017, 545-547; VG Aachen…, Urteil vom 16. Dezember 2013 - 6 K 2434/12 -, juris, Rn. 36; ungenau OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - OVG 10 N 46.14 -, juris, Rn. 9). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2018 - 4 N 20.17
Einstellung; gehobener Polizeivollzugsdienst; Eignung; körperliche Anforderungen; …
Derartige Zweifel sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - OVG 10 N 46.14 - juris Rn. 5;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 124 Rn. 98 m.w.N.). - VG Berlin, 12.04.2022 - 2 L 147.22
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