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| VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.249 |
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- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 6 S 389/12
Allgemeine Sperrzeitverlängerung für Spielhallen; besondere örtliche Verhältnisse
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.249
Weiter würde sich die Frage stellen, ob der Landesgesetzgeber mit der gesetzlichen Regelung der allgemeinen Sperrzeit für Spielhallen in Art. 11 Abs. 2 Satz 1 AGGlüStV bereits eine abschließende Regelung im Sinne von § 26 Abs. 2 GlüStV zur Sicherstellung der Ziele des § 1 GlüStV getroffen hat, oder ob auch im Rahmen der Verordnungsermächtigung des Art. 11 Abs. 2 Satz 2 AGGlüStV für eine Sperrzeitverlängerung besondere örtliche Verhältnisse oder ein öffentliches Bedürfnis jeweils bezogen auf die Ziele des § 1 GlüStV ausreichen würden (so wohl im Grundsatz VGH BW, U.v. 20.9.2012 - 6 S 389/12 - juris Rn. 27 ff. unter Verweis auf HessVGH, B.v. 16.9.2011 - 8 B 1762/11.N - juris).Beim Verhältnis von Einwohner je Spielgerät ist fraglich, ob der bayernweite Durchschnitt insoweit ein geeigneter Vergleichsmaßstab ist, oder ob nicht vielmehr die Vergleichszahlen der einzelnen Kommunen und die Zahl derjenigen Kommunen, in denen wie in Augsburg das Verhältnis der Anzahl der Spielgeräte pro Einwohner über dem Landesdurchschnitt liegt, heranzuziehen sind (vgl. VGH BW, U.v. 20.9.2012 - 6 S 389/12 - juris).
- EuGH, 08.09.2010 - C-316/07
Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.249
Die in § 1 GlüStV aufgeführten Ziele (insbesondere der Suchtbekämpfung und des Jugendschutzes) gehören zu den zwingenden Gründen des Allgemeinwohls, die auch Eingriffe in den freien Dienstleistungsverkehr rechtfertigen können (EuGH, U.v. 8.9.2010 - Markus Stoß u.a, C-316/07 - juris Rn. 74;… BVerwG, U.v. 11.7.2011 - 8 C 11.10 - juris Rn. 40). - BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.249
Die in § 1 GlüStV aufgeführten Ziele (insbesondere der Suchtbekämpfung und des Jugendschutzes) gehören zu den zwingenden Gründen des Allgemeinwohls, die auch Eingriffe in den freien Dienstleistungsverkehr rechtfertigen können (…EuGH, U.v. 8.9.2010 - Markus Stoß u.a, C-316/07 - juris Rn. 74; BVerwG, U.v. 11.7.2011 - 8 C 11.10 - juris Rn. 40).
- BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02
Keine einstweilige Anordnung gegen Dosenpfand
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.249
Denn die Tatsachen, auf die das dringende Gebotensein für den Erlass der einstweiligen Anordnung gestützt wird, sind auch im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO vom jeweiligen Antragsteller glaubhaft zu machen (…vgl. dazu Gerhardt/Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 2012, § 47 Rn. 159;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2012. § 47 Rn. 148; zu § 32 BVerfGG vgl. BVerfG, B.v. 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02 - juris Rn. 13), weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes umfangreiche Ermittlungen zur wirtschaftlichen Situation der Antragstellerin und anderer Spielhallenbetreiber sowie Untersuchungen zur Frequentierung der Spielhallen in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr nicht zu leisten sind. - BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 190.94
Gaststättenrecht - Sperrzeitverordnung - Ermächtigungsgrundlage - …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.249
Eine Übertragung dieser Rechtsprechung hätte zur Folge, dass ein besonderes öffentliches Bedürfnis für eine Sperrzeitverlängerung bei Spielhallen in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung zu § 18 Abs. 1 GastG und die darauf basierenden jeweiligen Sperrzeitverordnungen der Länder nur dann angenommen werden könnte, wenn durch eine Sperrzeitverlängerung eine Gefährdung der Jugend oder die übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs (§ 33i GewO) verhindert werden könnte (BVerwG, B.v. 15.12.1994 - 1 B 190/94 - juris Rn. 18;… BVerwG, B.v. 18.4.1996 - 1 NB 1/96 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 17.02.2012 - 10 BV 11.482
Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.249
Dazu gehören die Erhöhung der Gesamtzahl von Geld- oder Warenspielgeräten in Spielhallen auf maximal zwölf statt bisher zehn Geräte, die Reduzierung der Mindestlaufzeit eines Spiels von bisher zwölf Sekunden auf fünf Sekunden und die Erhöhung der maximalen Verlustmöglichkeit im Verlauf einer Stunde von 60 Euro auf 80 Euro (vgl. BayVGH, U.v. 17.2.2012 - 10 BV 11.482 - juris Rn. 53). - VerfGH Bayern, 27.08.2008 - 5-VII-08
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.249
Eine einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Sperrzeitverordnung kommt bei dem hier durch die Sperrzeitregelung erfolgten Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragstellerin nur in Betracht, wenn ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung eine existenzielle Gefährdung (zu diesem Maßstab vgl. BayVerfGH, B.v. 27.8.2008 - Vf. 5-VII-08 - juris Rn. 13;… B.v. 4.11.2010 - Vf. 16-VII-10 - juris Rn. 27) bereits bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Hauptsacheverfahren unmittelbar droht. - VGH Bayern, 02.11.2012 - 22 NE 12.1954
Neue Passauer Sperrzeitverordnung vorläufig nicht anwendbar
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.249
Ist demgemäß nicht ohne weiteres erkennbar, dass der Normenkontrollantrag Erfolg haben oder ohne Erfolg bleiben wird (zu diesem Maßstab vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2010 - 22 NE 09.2019 - juris Rn. 19 m.w.N. B.v. 2.11.2012 - 22 NE 12.1954 - juris Rn. 11), so ist allein eine Folgenabwägung vorzunehmen. - VerfGH Bayern, 04.11.2010 - 16-VII-10
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.249
Eine einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Sperrzeitverordnung kommt bei dem hier durch die Sperrzeitregelung erfolgten Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragstellerin nur in Betracht, wenn ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung eine existenzielle Gefährdung (…zu diesem Maßstab vgl. BayVerfGH, B.v. 27.8.2008 - Vf. 5-VII-08 - juris Rn. 13; B.v. 4.11.2010 - Vf. 16-VII-10 - juris Rn. 27) bereits bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Hauptsacheverfahren unmittelbar droht. - VGH Bayern, 10.10.2011 - 22 N 11.1075
Normenkontrollverfahren; hinreichende Bestimmtheit der Norm; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.249
Besondere örtliche Verhältnisse lägen im Sinne der Rechtsprechung zu § 10 BayGastV nur dann vor, wenn sich die Verhältnisse im örtlichen Bereich so von den Verhältnissen anderer örtlicher Bereiche unterschieden, dass deswegen eine Abweichung von der allgemeinen Sperrzeit gerechtfertigt erschiene (BayVGH, U.v. 10.10.2011 - 22 N 11.1075 - juris Rn. 19). - VGH Hessen, 16.09.2011 - 8 B 1762/11
Zuständigkeit für Abweichungen von der mittels Rechtsverordnung festgelegten …
- BVerwG, 18.04.1996 - 1 NB 1.96
Gewerberecht: Sperrzeiten für Spielhallen als gesetzliches Anliegen des …
- VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 NE 09.2019
Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Sperrzeitverordnung
- VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Normenkontrollantrag; Sperrzeitverordnung für Spielhallen; Verfassungsmäßigkeit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2014 - 3 S 43.14
Brandenburg; Zulassung zur Nichtschülerprüfung im Bildungsgang Sozialwesen; sog. …
Hierbei kommt der Frage der Rechtsgültigkeit der im Normenkontrollverfahren angefochtenen Rechtsvorschrift nur dann Bedeutung zu, wenn die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Norm schon bei summarischer Prüfung offensichtlich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 2 S 26.11 -, juris Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 10 NE 13.249 -, juris Rn. 18; OVG Koblenz…, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 6 B 11247/13 -, juris Rn. 4).
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