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Weitere Entscheidung unten: LG Dortmund, 16.08.2006

Rechtsprechung
   LG Bonn, 28.07.2005 - 10 O 211/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24241
LG Bonn, 28.07.2005 - 10 O 211/05 (https://dejure.org/2005,24241)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.07.2005 - 10 O 211/05 (https://dejure.org/2005,24241)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 10 O 211/05 (https://dejure.org/2005,24241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung nach beidseitiger Erledigungserklärung; Entziehung des unmittelbaren Besitzes an Mieträumen durch den Austausch der Schlösser; Übertragung des Besitzes durch den fehlerhaften Besitzer auf einen Dritten; Besitzschutzrechte bei Doppelvermietung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 09.08.1995 - 19 U 296/94

    Zulässige Leistungsverfügung bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2005 - 10 O 211/05
    Rn. 17 Der Herausgabeanspruch nach § 861 BGB wie auch der Unterlassungsanspruch nach § 862 BGB besteht auch dann, wenn der fehlerhafte Besitzer den Besitzer auf einen Dritten überträgt und nur noch mittelbarer Besitzer ist (OLG Köln, Urteil vom 9.8.1995 - 19 U 296/94, JurBüro 1996, 217, 218;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 861 Rdn. 7;… Joost in Münchener Kommentar, BGB, § 861 Rdn. 6).
  • BGH, 11.12.1961 - VIII ZR 46/61

    Berechnung des Beschwerdegegenstandes bei einem Rechtsstreit auf Einräumung eines …

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2005 - 10 O 211/05
    Rn. 18 Weil der besitzende Mieter im Falle der Doppelvermietung den Besitz berechtigtermaßen ausübt und er seinerseits alle Besitzschutzrechte hätte, wird zwar im allgemeinen im Falle der Doppelvermietung ein besonderes Rechtsschutzinteresse für die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs durch den nicht besitzenden Vermieter verlangt, etwa indem er geltend machen kann, es sei damit zu rechnen, dass der Vermieter zur Einräumung des Mietbesitzes in der Lage ist (BGH, Urteil vom 11.12.1961 - VIII ZR 46/61, MDR 1962, 398, 399).
  • OLG Frankfurt, 28.08.1996 - 17 W 22/96

    Keine einstweilige Verfügung zugunsten eines Mieters bei Doppelvermietung

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2005 - 10 O 211/05
    Nach dem Prinzip der Privatautonomie ist es zwar zunächst Sache des Vermieters, als Schuldner zu bestimmen, welche Gläubigerforderung er im Falle der Doppelvermietung erfüllt und welchem Gläubiger er Schadenersatz leistet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.8.1996 - 17 W 22/96, NJW-RR 1997, 77).
  • KG, 19.11.1998 - 8 U 6420/98
    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2005 - 10 O 211/05
    Der in dem Urteil vom 19.11.1998 - 8 U 6420/98 zum Ausdruck gekommenen abweichenden Auffassung des Kammergerichts (MDR 1999, 927) vermag die Kammer nicht beizutreten.
  • LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20

    Eilbedürftigkeit bei einstweiliger Verfügung gegen mittelbaren Besitzer; …

    Der Verfügungskläger kann dann nämlich als mittelbarer Besitzer die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an sich ohne Zwischenübertragung an den derzeit mittelbaren Besitzer erreichen, und zwar ohne Notwendigkeit eines erneuten Eilverfahrens (i.E. auch LG Bonn v. 28.07.2005 - 10 O 211/05 -, juris Rn. 10;… offen lassend OLG Celle v. 12.10.2007 - 2 U 152/07, BeckRS 2007, 19344 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 16.08.2006 - 10 O 211/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,69644
LG Dortmund, 16.08.2006 - 10 O 211/05 (https://dejure.org/2006,69644)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16.08.2006 - 10 O 211/05 (https://dejure.org/2006,69644)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16. August 2006 - 10 O 211/05 (https://dejure.org/2006,69644)
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