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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5517
OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08 (https://dejure.org/2009,5517)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.01.2009 - 10 S 17.08 (https://dejure.org/2009,5517)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 10 S 17.08 (https://dejure.org/2009,5517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; ; BauGB § ... 34 Abs. 2; ; BauNVO § 4 Abs. 1; ; BauNVO § 8 Abs. 1; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; ; TA Lärm 2.3; ; TA Lärm 2.10; ; TA Lärm 6.1 b); ; TA Lärm 6.1 c); ; TA Lärm 6.1 d); ; TA Lärm 6.5; ; TA Lärm 6.7; ; BimSchG § 4 Abs. 1; ; BimSchG § 22; ; 4. BimSchV § 1 Anhang Nr. 6

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § § 34 Abs. 2, 9 Abs. 1 Nr. 24; BauNVO §§ 4 Abs. 1, 8 Abs. 1, 15 Abs. 1 Satz 2; TA Lärm 2.3, 2.10, 6.1 b), c) u. d), 6.5, 6.7; BImSchG §§ 22, 4 Abs. 1; 4. BImSchV § 1 Anh. Nr. 6.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Gemengelage aufgrund der Nutzung eines zwischen einem faktischen allgemeinen Wohngebiets und einem faktischen Gewerbegebiets liegenden, unbebauten Grünstreifens; Voraussetzungen einer Aufhebung des Bestehens einer Gemengelage; Vorrang der Wahrung des für ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Grünstreifen Gemengelage aufheben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer Gemengelage aufgrund der Nutzung eines zwischen einem faktischen allgemeinen Wohngebiets und einem faktischen Gewerbegebiets liegenden, unbebauten Grünstreifens; Voraussetzungen einer Aufhebung des Bestehens einer Gemengelage; Vorrang der Wahrung des für ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1112
  • BauR 2009, 1482
  • BauR 2009, 1531
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 2 N 96.07

    Lärmschutz für Gemengelage von einem faktischen reinen Wohngebiet und einem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08
    Dies folgt aus der Wechselbezüglichkeit des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, die voraussetzt, dass die Nachbarn bei der Ausnutzung ihrer Grundstücke jeweils den gleichen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen sind, was bei verschiedenen Baugebieten nicht der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, NVwZ 2008, 427, 428; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 2 N 96.07 - OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Juli 2007 - OVG 2 S 54.07 -).

    Der Nachbarschutz für ein außerhalb der Grenzen des Plangebiets gelegenes Grundstück bestimmt sich bundesrechtlich (nur) nach dem in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, NVwZ 2008, 427, 428; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 2 N 96.07 - OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Juli 2006 - OVG 2 S 54.07 -).

    Im Falle aneinandergrenzender Grundstücke, die jeweils verschiedenen Baugebieten angehören, haben diese jedoch ein Mehr an Immissionen hinzunehmen, als es dem eigenen Baugebiet entspricht (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 2 N 96.07 - OVG Bln, Beschluss vom 5. Dezember 2003, BRS 66 Nr. 170).

    Denn zur Sicherung der Nachbarrechte genügt es grundsätzlich, in einer Baugenehmigung den maßgeblichen Immissionsrichtwert als Grenzwert für einen bestimmten Immissionsort festzulegen, es sei denn, dass die bei der Nutzung der Anlage entstehenden Immissionen schon bei regelmäßigem Betrieb die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze überschreiten (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 2 N 96.07 - OVG Bbg, Beschluss vom 18. März 2004 - 3 A 241/00.Z - BayVGH, Urteil vom 18. Juli 2002, DVBl. 2002, 1435 Ls).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08

    Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08
    Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (auch) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ehemalige Milchviehanlage - 1. Änderung und Ergänzung" vom 17. August 2006 mit dem Normenkontrollurteil vom 10. Dezember 2008 - OVG 2 A 7.08 - für unwirksam erklärt hat, ist davon auszugehen, dass es sich sowohl bei dem Baugebiet, in dem das Grundstück der Antragsteller liegt, als auch bei dem Baugebiet, in dem das Betriebsgelände der Beigeladenen liegt, jeweils um unbeplante Gebiete handelt, deren bauplanungsrechtliche Beurteilung sich nach § 34 BauGB richtet.

    Die in dem Normenkontrollurteil vom 10. Dezember 2008 - OVG 2 A 7.08 -beanstandete (UA S. 25) mangelnden Festlegung der Berechnungsmethode im Zusammenhang mit dem festgesetzten immissionswirksamen Schallleistungspegel in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie der mangelnden Bestimmtheit des Schallgutachtens des Schallschutzbüros U_____ vom 16. Februar 2005 in Bezug auf die gewählte Berechnungsmethode schlägt auf den vorliegenden Fall nicht durch.

    Zum einen hat das OVG Berlin-Brandenburg in dem Normenkontrollurteil vom 10. Dezember 2008 - OVG 2 A 7.08 - den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für unwirksam erklärt und zum anderen ist für die Frage des Nachbarschutzes nur maßgeblich, inwieweit die Antragsteller von unzumutbaren Schallimmissionen auf ihrem eigenen Grundstück betroffen sein können.

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08
    Dies folgt aus der Wechselbezüglichkeit des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, die voraussetzt, dass die Nachbarn bei der Ausnutzung ihrer Grundstücke jeweils den gleichen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen sind, was bei verschiedenen Baugebieten nicht der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, NVwZ 2008, 427, 428; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 2 N 96.07 - OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Juli 2007 - OVG 2 S 54.07 -).

    Der Nachbarschutz für ein außerhalb der Grenzen des Plangebiets gelegenes Grundstück bestimmt sich bundesrechtlich (nur) nach dem in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, NVwZ 2008, 427, 428; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 2 N 96.07 - OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Juli 2006 - OVG 2 S 54.07 -).

  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08
    Ob ein Bauvorhaben den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots genügt, hängt davon ab, welche Einwirkungen von den Nachbarn nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts noch hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000, BRS 63, 103 = ZfBR 2001, 142; OVG Bln, Beschluss vom 18. Juli 2001, NVwZ-RR 2001, 722).
  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 BV 03.2179

    Heranrückende Wohnbebauung an einen Betrieb, der der Störfall-Verordnung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08
    Richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Abs. 2 BauGB, weil die vorhandenen Nutzungsarten - wie im vorliegenden Fall - einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) und einem Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) entsprechen, ergibt sich die Verpflichtung zur Rücksichtnahme aus § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO (vgl. BayVGH, Urteil vom 14. Juli 2006, BRS 70 Nr. 165 = ZfBR 2007, 362 m. w. N.).
  • OVG Berlin, 18.07.2001 - 2 S 1.01

    Bauplanungsrecht: Kein Lärmschutz für einen Friedhof im Mischgebiet, Vorbelastung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08
    Ob ein Bauvorhaben den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots genügt, hängt davon ab, welche Einwirkungen von den Nachbarn nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts noch hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000, BRS 63, 103 = ZfBR 2001, 142; OVG Bln, Beschluss vom 18. Juli 2001, NVwZ-RR 2001, 722).
  • OVG Berlin, 16.05.2000 - 2 S 1.00

    Gebot der Rücksichtnahme bei Errichtung eines Einkaufszentrums in einem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08
    Anhaltspunkte hierfür sind u. a. die Prägung des Einwirkungsbereichs durch den Umfang der Wohn- oder Gewerbebebauung, die Ortsüblichkeit des Geräuschs und die Frage der zuerst verwirklichten Nutzung (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372 = ZfBR 2001, 52).
  • OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08
    Nachdem der zunächst im Jahr 2003 in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan wegen Ausfertigungs- und Bekanntmachungs- und Beteiligungsmängeln für unwirksam erklärt worden war (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 30. April 2003 - 3 D 97/00.NE -), trat am 17. August 2006 der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Ehemalige Milchviehanlage 1. Änderung und Ergänzung" in Kraft.
  • VGH Hessen, 30.01.2012 - 4 B 2379/11

    Inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Dies kann aber nur durch entsprechende Lärmermittlungen (Schallimmissionsprognosen) nachgewiesen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.01.2009 - OVG 10 S 17.08 - BRS 74 Nr. 187).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im …

    Dies genügt zur Sicherung der Nachbarrechte, da angesichts des Ausschlusses von Anlagen im sensiblen Grundstücksgrenzbereich und der beschränkten Betriebszeiten in dem geplanten Verwaltungsgebäude (werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr) nichts dafür spricht, dass die bei der Nutzung einer etwaigen Anlage entstehenden Emissionen schon bei regelmäßigem Betrieb die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze überschreiten könnten (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 10 S 17.08 -, BRS 74 Nr. 187, juris Rn. 24 m.w.N.; vgl. auch OVG NW…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 8 A 2893/12 -, juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09

    Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung; …

    Dies folgt aus der Wechselbezüglichkeit des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, die voraussetzt, dass die Nachbarn bei der Ausnutzung ihrer Grundstücke jeweils den gleichen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen sind, was bei verschiedenen Baugebieten nicht der Fall ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a.a.O.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 10 S 17.08 -, BauR 2009, 1112 m.w.N.).

    13 3. Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung verletzt auch nicht das in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltene Gebot der Rücksichtnahme, nach dem sich der Nachbarschutz für ein außerhalb der Grenzen des Plangebiets gelegenes Grundstück baugebietsübergreifend (nur) bestimmt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a.a.O.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 10 S 17.08 -, a.a.O. m.w.N.).

    die Prägung des Einwirkungsbereichs durch den Umfang der Wohn- oder Gewerbebebauung, die Ortsüblichkeit des Geräuschs und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O.; OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372).

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