Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2016 - 10 S 57.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 10 Abs 1 BauGB, § 14 Abs 1 BauGB, § 15 Abs 1 BauGB, § 172 Abs 1 BauGB
Voraussetzungen der Zurückstellung eines Baugesuchs - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 10 Abs 1 BauGB, § 14 Abs 1 BauGB, § 15 Abs 1 BauGB, § 172 Abs 1 BauGB, § 61 Nr 2 VwGO, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO
Zurückstellung; planungsrechtlicher Bescheid; Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans; Veränderungssperre; Mindestmaß an Planvorstellungen; Planbereich; Sicherungsbedürfnis; Prognose; Einfamilienhaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.09.2016 - 13 L 193.16
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2016 - 10 S 57.16
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2016 - 10 S 57.16
Es entspricht der Rechtsprechung, dass eine Veränderungssperre erst erlassen werden darf, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt der zu erwartenden Planung sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. August 2016 - BVerwG 4 C 5.15 -, Rn. 19 m.w.N.). - BVerwG, 17.08.2004 - 9 A 1.03
Kriterien für die Anordnung einer landschaftsschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2016 - 10 S 57.16
Rn. 2 Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 61 Nr. 2 VwGO beteiligtenfähig ist, weil ihr als Grundbesitzgemeinschaft eigene Rechte zustehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2004 - BVerwG 9 A 1.03 -, juris Rn. 18), hat in der Sache keinen Erfolg. - OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 10 S 21.12
Vorläufiger Rechtsschutz eines Denkmaleigentümers gegen Bauvorhaben; Schutz der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2016 - 10 S 57.16
Rn. 9 4. Auch soweit die Antragstellerin - offenbar veranlasst durch das erstinstanzliche Vorbringen des Antragsgegners im Schriftsatz vom 6. September 2016 - vorträgt, ihr Vorhaben sei "kein Fremdkörper" und verletze nicht den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz (vgl. dazu u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, LKV 2012, 566 , juris Rn. 8 ; Beschluss vom 29. August 2016 - OVG 10 N 64.16 -), rechtfertigt dies keine Änderung des angegriffenen Beschlusses. - OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2016 - 10 S 35.15
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; Besetzung des Senats; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2016 - 10 S 57.16
Im Übrigen hat die Antragstellerin auch nicht substantiiert dargelegt, dass der Antragsgegner zwischenzeitlich seine ursprünglichen Planungsabsichten aufgegeben oder geändert hätte, so dass der Aufstellungsbeschluss inhaltlich überholt wäre (vgl. dazu näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 24. Mai 2016 - OVG 10 S 35.15 -) und damit die Voraussetzungen der Veränderungssperre nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 14 Abs. 1 BauGB nicht mehr vorlägen.
- VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21
Baden-Baden: Zurückstellung des Bauantrages für ein Logistikzentrum bleibt …
Dies kann auch der Fall sein, wenn die Planung in Bezug auf das fragliche Baugrundstück noch nicht feststeht, das beantragte Vorhaben aber nach seiner Eigenart eine in andere Richtung gehende Planung unmöglich machen oder erschweren würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.10.2016 - OVG 10 S 57.16 - juris, Rn. 6;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 02.06.2015 - 8 B 178/15 - juris, Rn. 16;… Beschl. v. 26.02.2014 - 10 B 139/14 - juris, Rn. 10;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Werkstand: 142. EL Mai 2021, § 15 BauGB, Rn. 4;… Rieger in Schrödter, Baugesetzbuch, 9. Auflage 2019, § 15 BauGB, Rn. 8). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 11 A 14/16
Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesfernstraßengesetz ( FStrG ) für die Errichtung …
Rn. 33 - OVG 10 S 57.16 -, juris, Rn. 2; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Dezember 1992 - 8 S 2794/92 -, juris, Rn. 3. - OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2018 - 10 S 41.16
Vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre
Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre ist lediglich, dass der ihr zugrunde liegende Planaufstellungsbeschluss ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (…BVerwG, std. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 4 BN 18.13 -, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - OVG 10 S 57.16 -, juris Rn. 2).
- VG Leipzig, 08.03.2017 - 4 L 139/17 Zudem darf nach ständiger Rechtsprechung eine Veränderungssperre erst erlassen werden, wenn der erreichte Verfahrensstand ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt der zu erwartenden Planung sein soll (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.8.2016 - 4 C 5.15 -, [...] Rn. 19 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.10.2016 - OVG 10 S 57.16 -, [...]).
Dies ist vielmehr Aufgabe des weiteren Planaufstellungsverfahrens (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 19.10.2016 - OVG 10 S 57.16 -, [...]).
- VG Schleswig, 11.10.2024 - 8 B 19/24
Baurechtliche Untersagung der Nutzung als Ferienwohnung
Auch wenn hierin eine "Prognose" liegt, muss die Planung zur Begründung dieser Befürchtung hinreichend konkretisiert sein (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Oktober 2016 - OVG 10 S 57.16 - juris Rn. 6). - VG Berlin, 02.07.2021 - 19 L 97.21
Verkauf nur an die Mieter: Untersagung der Begründung von Wohnungs- und …
Nach dem Stand der sich abzeichnenden Planung muss das konkrete Vorhaben danach die Durchführung der Planung gefährden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - OVG 10 S 57.16 -, juris Rn. 6). - VG Berlin, 27.05.2021 - 19 L 58.21
Vorläufige Untersagung der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
Nach dem Stand der sich abzeichnenden Planung muss das konkrete Vorhaben danach die Durchführung der Planung gefährden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - OVG 10 S 57.16 -, juris Rn. 6). - VG Schleswig, 15.01.2024 - 8 B 37/23 Auch wenn hierin eine "Prognose" liegt, muss die Planung zur Begründung dieser Befürchtung hinreichend konkretisiert sein (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - OVG 10 S 57.16 -, juris Rn. 6).
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