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| LAG Köln, 10.08.1995 - 10 Sa 445/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sozialplan; Stichtag; Eigenkündigung; Arbeitnehmer; Abfindung; Betriebsstillegung
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 18.01.1995 - 2 Ca 3330/94
- LAG Köln, 10.08.1995 - 10 Sa 445/95
Papierfundstellen
- NZA-RR 1996, 292
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93
Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag
Auszug aus LAG Köln, 10.08.1995 - 10 Sa 445/95
Das Arbeitsgericht hat sich insbesondere zutreffend auf die Grundsätze der Entscheidung des BAG vom 20.04.1994 (- 10 AZR 323/93 -, DB 1994, 1882 ) gestützt und festgestellt, dass eine Einbeziehung des Klägers entgegen der Stichtagsregelung in den Kreis der durch den Sozialplan begünstigten Arbeitnehmer nur dann in Betracht käme, wenn nachweislich die tatsächlich durchgeführte Betriebsänderung, nämlich die Stillegung des Betriebes zum Monatsende September 1993 für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ursächlich gewesen wäre. - BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 281/94
Sozialplanabfindung - Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Köln, 10.08.1995 - 10 Sa 445/95
In dem Urteil vom 09.11.1994 (- 10 AZR 281/94 -, DB 1995, 782 ) hat das BAG festgestellt, dass es nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und somit auch nicht gegen die Grundsätze von Recht und Billigkeit gemäß § 75 BetrVG verstößt, wenn die Betriebspartner in einem Sozialplan diejenigen Arbeitnehmer von Sozialplanansprüchen ausnehmen, die ihre Arbeitsverhältnisse vor der geplanten Stillegung des Betriebes selbst kündigen, und dass die Sozialplanansprüche ihrem Zweck nach eine Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion haben und keine Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes allein wegen der Dauer der Betriebszugehörigkeit darstellen. - BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 578/93
Sozialplan - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung
Auszug aus LAG Köln, 10.08.1995 - 10 Sa 445/95
Ausdrücklich hat das BAG ferner in dem Urteil vom 30.11.1994 (- 10 AZR 578/93 -, DB 1995, 1238 ) festgestellt: Es ist sachlich gerechtfertigt und verstößt nicht gegen § 75 BetrVG , wenn ein Sozialplan Arbeitnehmer von seinem Geltungsbereich ausnimmt, die beispielsweise vor dem Scheitern des Interessenausgleichs ihr Arbeitsverhältnis im Hinblick auf eine vom Arbeitgeber angekündigte Betriebstillegung selbst gekündigt haben. - BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 869/93
Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen auf einzelvertraglicher Grundlage
Auszug aus LAG Köln, 10.08.1995 - 10 Sa 445/95
In einer weiteren Entscheidung vom 08.03.1995 (- 5 AZR 869/93 -, DB 1995, 1293) hat der Fünfte Senat des BAG im Zusammenhang der Überprüfung nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Betriebspartner für die Festlegung von Stichtagen einen weiten Ermessenspielraum haben.
- LAG München, 02.05.2007 - 10 Sa 1069/06
Sozialplan - Auslegung
Stichtagsregelungen in Sozialplänen sind wirksam und verstoßen weder gegen § 75 BetrVG noch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. LAG Hamm LAG-Report 2005, 116; LAG Köln NZA-RR 1996, 292). - LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1823/03
Rang von Nachteilsausgleichsansprüchen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit in …
Für das Entstehen eines Nachteilsausgleichsanspruch nach § 113 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 BetrVG ist es unschädlich, wenn das Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers vor dem Stilllegungszeitpunkt endet, entscheidend ist, dass es nach der Stilllegungsentscheidung des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters endet (…LAG Köln, Urt. v. 20.10.2000 - 11 Sa 650/00, EWiR 2001, 653 [Büdenbender];… LAG Köln, Urt. v. 12.01.2001 - 11/10 Sa 866/00, NZA-RR 2001, 372) und dass der Arbeitnehmer hiervon überhaupt betroffen ist (LAG Köln, Urt. v. 10.08.1995 - 10 Sa 445/95, NZA-RR 1996, 292;… LAG Hessen, Urt. v. 01.02.2001 - 3 Sa 565/00, ZInsO 2001, 677). - LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1822/03
Rang von Nachteilsausgleichsansprüchen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit in …
Für das Entstehen eines Nachteilsausgleichsanspruch nach § 113 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 BetrVG ist es unschädlich, wenn das Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers vor dem Stilllegungszeitpunkt endet, entscheidend ist, dass es nach der Stilllegungsentscheidung des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters endet (…LAG Köln, Urt. v. 20.10.2000 - 11 Sa 650/00, EWiR 2001, 653 [Büdenbender];… LAG Köln, Urt. v. 12.01.2001 - 11/10 Sa 866/00, NZA-RR 2001, 372) und dass der Arbeitnehmer hiervon überhaupt betroffen ist (LAG Köln, Urt. v. 10.08.1995 - 10 Sa 445/95, NZA-RR 1996, 292;… LAG Hessen, Urt. v. 01.02.2001 - 3 Sa 565/00, ZInsO 2001, 677).
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