Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 669/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Judicialis
ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 2
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholsucht - Tarifliche Kündigungsfrist für langjährig beschäftigte Arbeiter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichheitswidrige Tarifregelung zur Verlängerung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit iner personenbedingten Kündigung wegen Alkoholsucht; Folgen einer fehlenden Therapiebereitschaft des Gekündigten im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung; Vorliegen oder Nichtvorliegen einer negativen Zukunftsprognose hinsichtlich der Alkoholerkrankung; ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Grundsätze bei Kündigung wegen Alkoholerkrankung
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 30.08.2007 - 6 Ca 345/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 669/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94
Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 669/07
Bei älteren Arbeitern mit längerer Betriebszugehörigkeit ist eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung gegenüber gleichaltrigen Angestellten mit gleichlanger Betriebszugehörigkeit in der gleichen Branche regelmäßig nicht zu ersehen (vgl. BAG Urteil vom 21.03.1991 - 2 AZR 323/84 - AP Nr. 29 zu § 622 BGB und BAG Urteil vom 11.08.1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969, mit zahlreichen Nachweisen).Die Annahme der Verfassungswidrigkeit der vorliegenden Tarifklausel führt zur Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfristen (vgl. BAG Urteil vom 11.08.1994, a.a.O.).
- BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 669/07
Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - NZA 2000, 141, BAG Urteil vom 09.07.1998 - 2 AZR 201/98 - EzA § 626 BGB Krankheit Nr. 1, BAG Urteil vom 13.12.1990 - 2 AZR 336/90 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 33, jeweils m.w.N.), der sich auch die Berufungskammer anschließt, ist das Arbeitsgericht zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, die ausgesprochene Kündigung sei im vorliegenden Fall nicht sozialwidrig. - BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 323/84
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 669/07
Bei älteren Arbeitern mit längerer Betriebszugehörigkeit ist eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung gegenüber gleichaltrigen Angestellten mit gleichlanger Betriebszugehörigkeit in der gleichen Branche regelmäßig nicht zu ersehen (vgl. BAG Urteil vom 21.03.1991 - 2 AZR 323/84 - AP Nr. 29 zu § 622 BGB und BAG Urteil vom 11.08.1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969, mit zahlreichen Nachweisen).
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 669/07
An sachlichen Gründen für unterschiedliche Regelungen fehlt es, wenn eine schlechtere Rechtsstellung der Arbeiter nur auf einer pauschalen Differenzierung zwischen den Gruppen der Angestellten und der Arbeiter beruht (BAG Urteil vom 29.08.1991 - 2 AZR 220/91 (A) - AP Nr. 32 zu § 622 BGB). - BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 336/90
Kündigung, die im Zusammenhang mit dieser Alkoholsucht des Arbeitnehmers steht - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 669/07
Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - NZA 2000, 141, BAG Urteil vom 09.07.1998 - 2 AZR 201/98 - EzA § 626 BGB Krankheit Nr. 1, BAG Urteil vom 13.12.1990 - 2 AZR 336/90 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 33, jeweils m.w.N.), der sich auch die Berufungskammer anschließt, ist das Arbeitsgericht zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, die ausgesprochene Kündigung sei im vorliegenden Fall nicht sozialwidrig. - BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 669/07
Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - NZA 2000, 141, BAG Urteil vom 09.07.1998 - 2 AZR 201/98 - EzA § 626 BGB Krankheit Nr. 1, BAG Urteil vom 13.12.1990 - 2 AZR 336/90 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 33, jeweils m.w.N.), der sich auch die Berufungskammer anschließt, ist das Arbeitsgericht zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, die ausgesprochene Kündigung sei im vorliegenden Fall nicht sozialwidrig. - BAG, 21.05.1957 - 3 AZR 79/55
Kündigung - Betriebsorganisatorische Maßnahme - Einsparung mehrerer …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2008 - 10 Sa 669/07
Bei älteren Arbeitern mit längerer Betriebszugehörigkeit ist eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung gegenüber gleichaltrigen Angestellten mit gleichlanger Betriebszugehörigkeit in der gleichen Branche regelmäßig nicht zu ersehen (vgl. BAG Urteil vom 21.03.1991 - 2 AZR 323/84 - AP Nr. 29 zu § 622 BGB und BAG Urteil vom 11.08.1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969, mit zahlreichen Nachweisen).
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
Ordentliche personenbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - Ärztin - …
Rn. 99 Ist der Arbeitnehmer zur Zeit der Kündigung nicht therapiebereit, so kann davon ausgegangen werden, dass er von dieser Krankheit in absehbarer Zeit nicht geheilt wird (LAG Rheinland-Pfalz 27.03.2008 - 10 Sa 669/07, EzA-SD 25/2008 S. 3 LS; vgl. ausf. Künzl NZA 1998, 122 ff.). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2015 - 7 Sa 641/14
Verhaltensbedingte hilfsweise personenbedingte Kündigung - unentschuldigtes …
War der Kläger im Zeitpunkt der Kündigung alkoholabhängig sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - NZA-RR 2013, 627, 629 Rn. 14; vom 13. Dezember 1990 - 2 AZR 336/90 - BeckRS 1990, 30735892) sowie des LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 27. März 2008 - 10 Sa 669/07 - BeckRS 2008, 53518) an die Kündigung, die eine Reaktion auf ein Verhalten des Arbeitnehmers darstellt, grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu stellen wie an eine krankheitsbedingte Kündigung.Rn. 91 Zwar sollen auf der anderen Seite private Schicksalsschläge wie Scheidung, fehlender oder geringer Kontakt zu Kindern, der Tod der Mutter oder der Schwester, nicht berücksichtigt werden können, da der Arbeitgeber hierfür keine Verantwortung trägt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. März 2008 - 10 Sa 669/07 - BeckRS 2008, 53518).
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 419/10
Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholsucht
Eine Kündigung wegen Alkoholsucht ist vielmehr nach den für die krankheitsbedingte Kündigung geltenden Grundsätzen zu beurteilen (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - NZA 2000, 141, BAG Urteil vom 09.07.1998 - 2 AZR 201/98 - EzA § 626 BGB Krankheit Nr. 1, BAG Urteil vom 13.12.1990 - 2 AZR 336/90 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 33; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.03.2008 - 10 Sa 669/07 und Urteil vom 20.03.2008 - 2 Sa 612/07; jeweils m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 167/12
Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholsucht
Rn. 29 Eine Kündigung wegen Alkoholsucht ist nach den für die krankheitsbedingte Kündigung geltenden Grundsätzen zu beurteilen (vgl. unter vielen BAG 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - NZA 2000, 141; BAG 09.07.1998 - 2 AZR 201/98 - EzA § 626 BGB Krankheit Nr. 1; BAG 13.12.1990 - 2 AZR 336/90 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 33; LAG Rheinland-Pfalz 27.03.2008 - 10 Sa 669/07 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 20.03.2008 - 2 Sa 612/07 - zitiert nach juris).
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