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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 17.04.1986 - 10 TH 443/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3878
VGH Hessen, 17.04.1986 - 10 TH 443/86 (https://dejure.org/1986,3878)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.04.1986 - 10 TH 443/86 (https://dejure.org/1986,3878)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. April 1986 - 10 TH 443/86 (https://dejure.org/1986,3878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 AsylVfG, § 11 AsylVfG, § 14 Abs 1 AsylVfG, § 51 Abs 1 VwVfG, § 51 Abs 2 VwVfG
    Wiederaufgreifen des Asylverfahrens; Begriff des Folgeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85

    Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.04.1986 - 10 TH 443/86
    Rn. 17 Das neuerliche Asylgesuch des Antragstellers erweist sich auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens als offensichtlich unbegründet in dem Sinne, daß sich seine Ablehnung geradezu aufdrängt (zur Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit nach § 11 Abs. 1 AsylVfG und zur gerichtlichen Überprüfung im Eilverfahren in diesen Fällen vgl. Beschluß des Senats vom 28. August 1985 - 10 TH 1561/85 - m.w.N.).

    Ob der Asylfolgeantrag unter Einschluß des Vorbringens im einstweiligen Rechtsschutzverfahren danach tatsächlich gemäß § 14 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG als beachtlich zu werten ist, kann indes der Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben; ungeachtet der sonst bei der gerichtlichen Überprüfung des Sofortvollzugs einer Abschiebungsandrohung nach Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet notwendigen Prüfungsintensität (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, Beschluß vom 28. August 1985 - 10 TH 1561/85 - ) kann in dieser Hinsicht ohne eine noch weitergehende Klärung zugunsten des Antragstellers unterstellt werden, daß er ein Wiederaufgreifen seines Asylverfahrens beanspruchen konnte und das Bundesamt infolgedessen sein Asylbegehren zu Recht erneut in vollem Umfang überprüft und beschieden hat.

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 17.04.1986 - 10 TH 443/86
    Ob der Asylfolgeantrag unter Einschluß des Vorbringens im einstweiligen Rechtsschutzverfahren danach tatsächlich gemäß § 14 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG als beachtlich zu werten ist, kann indes der Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben; ungeachtet der sonst bei der gerichtlichen Überprüfung des Sofortvollzugs einer Abschiebungsandrohung nach Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet notwendigen Prüfungsintensität (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, Beschluß vom 28. August 1985 - 10 TH 1561/85 - ) kann in dieser Hinsicht ohne eine noch weitergehende Klärung zugunsten des Antragstellers unterstellt werden, daß er ein Wiederaufgreifen seines Asylverfahrens beanspruchen konnte und das Bundesamt infolgedessen sein Asylbegehren zu Recht erneut in vollem Umfang überprüft und beschieden hat.
  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer …

    In Anbetracht der hiernach gegebenen Beachtlichkeit des in bezug auf den Kläger zu 1) als Folgeantrag zu qualifizierenden erneuten Asylbegehrens bedarf dieses einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung, und zwar ungeachtet dessen, ob eine dahingehende Verpflichtung des erkennenden Senats, soweit nicht das infolge Berufungsrücknahme rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts vom 6. Mai 1982 entgegensteht (§ 121 VwGO), außerdem daraus herzuleiten wäre, daß das Bundesamt eine volle sachliche Prüfung vorgenommen hat, ohne vorab erkennbar die Frage der Beachtlichkeit zu prüfen (bejahend BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88 -, EZAR 212 Nr. 7 = NVwZ 1989, 141; BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332 = EZAR 205 Nr. 6, u. 30.08.1988 - 9 C 47.87 -, EZAR 212 Nr. 6 = NVwZ 1989, 161; ablehnend noch Hess. VGH, 17.04.1986 - 10 TH 443/86 -, EZAR 226 Nr. 8 = ESVGH 36, 256, u. 23.12.1987 - 12 TH 1787/87 -).
  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88

    Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit - …

    In Anbetracht der hiernach gegebenen Beachtlichkeit des in Bezug auf die Kläger zu 1) und 2) als Folgeantrag zu qualifizierenden erneuten Asylbegehrens bedarf dieses einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung, und zwar ungeachtet dessen, ob eine dahingehende Verpflichtung des erkennenden Senats, zumal im früheren Verfahren wegen dessen Beendigung durch Klagerücknahme kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, außerdem daraus herzuleiten wäre, daß das Bundesamt eine volle sachliche Prüfung vorgenommen hat, ohne vorab erkennbar die Frage der Beachtlichkeit zu prüfen (bejahend BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88 --, EZAR 212 Nr. 7 = NVwZ 1989, 141; BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86 --, BVerwGE 78, 332 = EZAR 205 Nr. 6, u. 30.08.1988 -- 9 C 47.87 --, EZAR 212 Nr. 6 = NVwZ 1989, 161; ablehnend noch Hess. VGH, 17.04.1986 - 10 TH 443/86 --, EZAR 226 Nr. 8 = ESVGH 36, 256, u. 23.12.1987 -- 12 TH 1787/87 --).
  • VGH Hessen, 04.01.1988 - 10 TG 3365/87

    Rechtsschutzinteresse an der Verpflichtung zur Weiterleitung des …

    Denn auch im Statusverfahren auf Anerkennung als Asylberechtigter ist ein Asylfolgeantrag vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und von den Verwaltungsgerichten nur dann als beachtlich zu behandeln, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG erfüllt sind (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 17. April 1986 - 10 TH 443/86 -, EZAR 226 Nr. 8 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 07.06.1988 - 10 TH 1840/88

    Folgeantrag im Asylverfahren

    Dem entsprach für kürzere Zeitabstände zwischen Erst- und Folgeantrag schon die bisherige Senatsrechtsprechung, die sich im Einklang mit derjenigen des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen befindet (vgl. Beschlüsse des erk. Senats vom 10. Januar 1985 - 10 TH 2325/84und vom 17. April 1986 - 10 TH 443/86 -, EZAR 226 Nr. 8; ebenso nunmehr BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1987 - 9 C 252.86 -, EZAR 224 Nr. 16; OVG NW, Beschluß vom 16. April 1985 - 17 B 20798/84 -).
  • VGH Hessen, 22.10.1987 - 10 UE 3134/86
    Rn. 32 Für die vorliegende Entscheidung ist es ohne Bedeutung, ob der vor Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes gestellte Wiederholungsantrag des Klägers vom 25. Mai 1981, der die Grundlage des Verfahrens bildet, gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 43 Nr. 2 AsylVfG als Folgeantrag anzusehen und deshalb auch im Statusverfahren auf Anerkennung als Asylberechtigter nur dann beachtlich ist, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG erfüllt sind (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 17. April 1986 - 10 TH 443/86 -, EZAR 226 Nr. 8 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 16.05.1986 - 10 TH 489/86
    Rn. 16 Zwar ist dem Verwaltungsgericht und dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge darin zuzustimmen, daß die Unbeachtlichkeit eines Asylfolgeantrags nach § 14 Abs. 1 AsylVfG auch im Statusverfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge von Bedeutung ist mit der Folge, daß die Unbeachtlichkeit des weiteren Asylantrages einer förmlichen Anerkennung als Asylberechtigter entgegensteht (Hess. VGH, Beschl. v. 17. April 1986 - 10 TH 443/86 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 05.05.1988 - 10 TH 1565/88

    Asylfolgeantrag: Weiterleitung an das Bundesamt; Entscheidungskompetenz; Umfang …

    Zwar zwingt allein die Weiterleitung des Folgeantrags durch die Ausländerbehörde gemäß § 8 Abs. 5 AsylVfG das Bundesamt nicht zu der Annahme, dieser erfülle die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG (Hess. VGH, Beschluß vom 17. April 1986 - 10 TH 443/86 - ESVGH 36, 256 = EZAR 226 Nr. 8).
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