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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.06.1986 - 10 TH 726/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5109
VGH Hessen, 25.06.1986 - 10 TH 726/86 (https://dejure.org/1986,5109)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.06.1986 - 10 TH 726/86 (https://dejure.org/1986,5109)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 1986 - 10 TH 726/86 (https://dejure.org/1986,5109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 AsylVfG, § 14 AsylVfG, § 20 Abs 2 AuslG, § 51 VwVfG
    Weiterleitung des Asylfolgeantrags an das Bundesamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 28.08.1984 - 10 TH 2032/84

    Asylverfahren: Behördenzuständigkeit, Anhörung des Asylbewerbers, Beachtlichkeit …

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1986 - 10 TH 726/86
    Damit ist gemäß § 20 Abs. 2 AuslG der Landrat des Main-Kinzig-Kreises für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Antragsteller zuständig und nicht der Landrat des Main-Taunus-Kreises, dessen zentrale Zuständigkeit für das gesamte Land Hessen sich gemäß § 8 Abs. 1 Sätze 2 und 4 AsylVfG i.V.m. der Verordnung zur Bestimmung einer gemeinsamen Ausländerbehörde für die Antragstellung nach § 8 AsylVfG vom 11. August 1982 (GVBl. S. 191) lediglich auf die Antragstellung erstreckt (vgl. den Beschluß des Senats vom 28. August 1984 - 10 TH 2032/84).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1986 - 18 B 20665/85
    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1986 - 10 TH 726/86
    Gegen die vom OVG Hamburg (Beschluß vom 2. Juni 1983 - Bs VII 317/82 - anders OVG Bremen, InfAuslR 1984, 247; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 25. April 1986 - 18 B 20665/85 - Schumacher, DÖV 1982, 806 f.) vertretene Auffassung, § 10 Abs. 4 AsylVfG sei einschränkend auszulegen und nur dann anzuwenden, wenn der Folgeantrag nach dem Ergebnis des gerichtlichen Eilverfahrens beachtlich ist, spricht der eindeutige Wortlaut des Gesetzes.
  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 10 TH 2242/86

    Behördenzuständigkeit zum Erlaß aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber …

    Welche Maßnahmen von den Kompetenzregelungen des § 8 Abs. 1 AsylVfG insgesamt erfaßt werden, kann hier offenbleiben; der Erlaß aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach §§ 10, 11, 21 AsylVfG ist jedenfalls nicht hierzu zu rechnen (Hess. VGH, Beschluß vom 28. August 1984 - 10 TH 2032/84 -, EZAR 224 Nr. 8; Beschluß vom 15. April 1985 - 10 TH 376/85 - Beschluß vom 25. Juni 1986 - 10 TH 726/86 -).

    Der Senat betrachtet es nicht als gerechtfertigt, von dieser gesetzlichen Rechtsfolge in den Fällen abzuweichen, in denen die ausländerbehördliche Abschiebungsandrohung lediglich an einem Verfahrensfehler leidet; insoweit wird auf die Ausführungen in dem Beschluß vom 25. Juni 1986 - 10 TH 726/86 - Bezug genommen.

  • VGH Hessen, 21.08.1987 - 10 TH 1774/87

    Weiterleitung des Folgeantrages nach Rücknahme der Abschiebungsandrohung während …

    Damit setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seinem Beschluß vom 25.06.1986 - Az.: 10 TH 726/86 - ), wonach die Folge des § 10 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG (Weiterleitung des Asylantrages an das Bundesamt) unabhängig davon eintritt, ob die Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf Zweifeln an der Unbeachtlichkeit des Asylfolgeantrages oder auf sonstigen Gründen beruht.
  • VGH Hessen, 04.02.1987 - 7 TH 3434/86

    Weiterleitung des Asylantrages an das Bundesamt nach Gewährung einstweiligen …

    Allerdings wird teilweise die Auffassung vertreten, § 10 Abs. 4 AsylVfG sei einschränkend auszulegen und nur dann anzuwenden, wenn der Folgeantrag nach dem Ergebnis des gerichtlichen Eilverfahrens beachtlich ist (so OVG Hamburg, Beschl. v. 2. Juni 1983 - Bs 7 317/82 - anders OVG Bremen InfAuslR 1984, 247; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25. April 1986 - 18 9 20665/85 - Hess. VGH, Beschl. v. 25. Juni 1986 - 10 TH 726/86 -).
  • VGH Hessen, 25.08.1986 - 10 TH 926/86

    Örtliche Zuständigkeit für die Abschiebungsandrohung in Hessen - Weiterleitung …

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluß vom 25. Juni 1986 -10 TH 726/86 - ausgeführt: "Nach dieser Vorschrift ist der Asylantrag unverzüglich dem Bundesamt zuzuleiten, wenn das Verwaltungsgericht dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO entspricht.
  • VGH Hessen, 22.10.1987 - 10 TH 1897/87

    Weiterleitung des Asylfolgeantrages an das Bundesamt

    Zwar tritt nach ständiger Rechtsprechung der bisher mit Asylsachen befaßten Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bei positiven Entscheidungen von Gerichten über Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen Abschiebungsandrohungen nach §§ 10, 14 AsylVfG die Folge des § 10 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG (Weiterleitung des Asylantrags an das Bundesamt) unabhängig davon ob die Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf Zweifeln an der Unbeachtlichkeit des Asylfolgeantrags oder auf sonstigen Gründen, etwa auf der Unzuständigkeit der erlassenden Behörde, beruht (Hess.VGH, Beschlüsse vom 25. Juni 198 - 10 TH 726/86 - und vom 4. Februar 1987 - 7 TH 3434/86 -).
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