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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30270
LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23 (https://dejure.org/2023,30270)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23 (https://dejure.org/2023,30270)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. August 2023 - 10 TaBV 2/23 (https://dejure.org/2023,30270)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweifelhaftigkeit des Bestehens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit; Beteiligung einer Gewerkschaft

  • rechtsportal.de

    Zweifelhaftigkeit des Bestehens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit; Beteiligung einer Gewerkschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Beteiligungsbefugnis einer Gewerkschaft im Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG; Antragsverfahren zur Prüfung des Bestehens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit nach § 18 Abs. 2 BetrVG; Prüfung der Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit als Rechtsverhältnis ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einseitiges Verfahren bei verfahrensrechtlicher Klärung des Vorliegens einer Organisationseinheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2024, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (19)

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23
    So wirken in der Regel gerichtliche Entscheidungen, die zwischen den Betriebsparteien ergangen sind, auch im Verhältnis der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu ihrem Arbeitgeber, die von dieser Entscheidung inhaltlich betroffen sind und wenn das Verhältnis durch betriebsverfassungsrechtliche Normen bestimmt ist (vgl. z.B. BAG 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - zu II. 2. der Gründe; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III. 2.a bb der Gründe).

    Im Verfahren nach § 18 Abs. 2 kann daher unabhängig von einer konkreten Betriebsratswahl die für die Betriebsverfassung wesentliche Frage geklärt werden, was als die betriebsratsfähige Organisationseinheit anzusehen ist (st. Rspr. vgl. statt vieler BAGE 68, 1 ff.).

  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08

    Betrieb und Betriebsteil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23
    Rn. 29 b) Bei der gemäß § 18 Abs. 2 BetrVG zu prüfenden Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit handelt es sich auch um ein Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO (…vgl. nur BAG 24. April 2013 - 7 ABR 71/11 - Rn. 22; 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18).

    Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt daher eine für zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen bedeutsame Vorfrage, indem verbindlich festgelegt wird, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat zu wählen ist und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18;… 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 26).

  • BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23
    Im Verfahren zur Klärung, ob eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt (§ 18 Abs. 2 BetrVG), ist eine Gewerkschaft nicht zu beteiligen, wenn sie selbst keinen Antrag nach § 18 Abs. 2 BetrVG stellt (im Anschluss an die Rechtsprechung zu § 19 Abs. 2 BetrVG, vgl. nur BAG 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 -).

    Insofern gilt nichts anderes als im Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 Abs. 2 BetrVG (vgl. dazu BAG 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 - zu II. der Gründe; 29. Januar 1987 - 6 ABR 7/86 - zu B. I. 2. der Gründe).

  • BAG, 03.07.2019 - 4 ABR 28/18

    Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23
    Sind die entscheidungserheblichen Tatsachen vorgetragen, nicht wirksam bestritten und drängen sich auch keine Zweifel an der Richtigkeit auf, kann von einer weiteren Sachverhaltsaufklärung abgesehen werden (BAG 3. Juli 2019 - 4 ABR 28/18 - Rn. 30).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23
    In solchen Materialien finden sich regelmäßig die im Verfahren als wesentlich erachteten Vorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe und Personen (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 74; hierauf Bezug nehmend Höpfner/Strässer ZTR 2023, 376, 377, die die Ermittlung des historischen Norminhalts nach den Regelungsabsichten des Gesetzgebers in den Vordergrund rücken).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 194/18

    Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers gegenüber Kindern bei …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23
    Die bloße Aussicht, einen Anspruch demnächst zu erwerben, begründet kein gegenwärtiges Rechtsverhältnis (…Zöller/Greger a.a.O.; BGH 19. Januar 2021 - VI ZR 194/18 - Rn. 30).
  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23
    Sie wird vom Gericht von Amts wegen und lediglich deklaratorisch festgestellt (BAG 17. Mai 2015 - 7 ABR 22/15 - Rn. 35).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 59/06

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23
    Dementsprechend ist im Beschlussverfahren - anders als im Urteilsverfahren, in dem sich das Obsiegen und Unterliegen an den gestellten Anträgen orientiert - auch keineswegs immer feststellbar, ob Beteiligte obsiegt haben oder unterlegen sind (BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - Rn. 16).
  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23
    So wirken in der Regel gerichtliche Entscheidungen, die zwischen den Betriebsparteien ergangen sind, auch im Verhältnis der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu ihrem Arbeitgeber, die von dieser Entscheidung inhaltlich betroffen sind und wenn das Verhältnis durch betriebsverfassungsrechtliche Normen bestimmt ist (vgl. z.B. BAG 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - zu II. 2. der Gründe; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III. 2.a bb der Gründe).
  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 579/18

    Vergütung von Pausenzeiten im Atommülllager unter Tage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23
    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine Indizwirkung zu (vgl. BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 579/18 - Rn. 14).
  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 27/04

    Betriebsratswahl - Gerichtliche Ersetzung des Wahlvorstands - …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2023 - 4 TaBVGa 1301/22

    Betriebsratswahl - Untersagung - Hauptbetrieb außerhalb des territorialen …

  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11

    Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG

  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20

    Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss - Auswirkungen …

  • BAG, 09.02.2023 - 7 ABR 6/22

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat - Statusverfahren

  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 7/86
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2023 - 12 TaBV 35/23

    Flugbetrieb; betriebsratsfähige Einheit; Unzulässigkeit eines einseitigen Antrags

    Dazu bedürfte es einer gesetzlichen Regelung, denn andernfalls müssten alle wahlberechtigten Arbeitnehmer - ohne eigene Antragsbefugnis - an dem Verfahren gemäß § 18 Abs. 2 BetrVG beteiligt sein, weil jeweils einer Gruppierung zu dritt ebenfalls das Recht zusteht, die Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands einzuberufen (…vgl. BVerwG 08.07.1977 - VII P 28.75, juris Rn. 22; LAG Baden-Württemberg 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23, juris Rn. 21).

    Das ist grundsätzlich nicht die Aufgabe der Gerichte (…BAG 01.07.2009 - 4 ABR 8/08, juris Rn. 12; s.a. LAG Baden-Württemberg 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23, juris Rn. 35;… Spinner in Germelmann et al., 10. Aufl. 2022, § 81 Rn. 23).

    An der allein abstrakten und ohne rechtliche Wirkungen bleibenden Feststellung besteht für die Antragstellerin kein rechtliches Interesse (a.A. LAG Baden-Württemberg 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23, juris Rn. 36 ff.).

    So zeigen die Materialien, dass ein Streit erforderlich ist, der nicht isoliert in einer Person ausgefochten werden kann (so LAG Baden-Württemberg vom 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23, juris Rn. 54 ff. mit dem Ergebnis der Unbegründetheit des Antrags).

    Rn. 50 IV.Es bestand keine Veranlassung, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts über die Rechtsbeschwerde in dem Verfahren Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23 (anhängig zu 7 ABR 30/23) auszusetzen.

  • BAG, 27.11.2024 - 7 ABR 30/23

    Betriebsabgrenzungsverfahren - Feststellungsinteresse

    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 16. August 2023 - 10 TaBV 2/23 - wird zurückgewiesen.
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