Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 312g Abs 1 BGB, § 355 Abs 2 BGB, § 355 Abs 3 BGB, § 356 Abs 2 Nr 1a BGB, § 356 Abs 3 S 1 BGB
- RA Kotz
Widerrufsfrist bei fehlender Telefonnummer: Wann sie trotzdem beginnt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kfz durch Erklärung des Widerrufs i.R.d. Frist; Widerrufsrecht eines Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Fehlen der Telefonnummer in der Widerufsbelehrung führt nicht zur Verlängerung der Widerrufsfrist
Verfahrensgang
- LG Kiel, 31.05.2024 - 12 O 259/23
- OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24
Papierfundstellen
- MMR 2025, 440
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 14.05.2020 - C-266/19
EIS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24
Etwas anderes ergebe sich schließlich nicht aus den so genannten EIS-Entscheidungen des EuGH vom 14. Mai 2020 (C-266/19) und des BGH vom 24. September 2020 (I ZR 169/17).Aus den so genannten EIS-Entscheidungen des EuGH vom 14. Mai 2020 (C-266/19, juris) und des BGH vom 24. September 2020 (I ZR 169/17, juris) folgt, dass die im Internetauftritt der Beklagten genannte Telefonnummer "verfügbar" im Sinne des Gestaltungshinweises in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung wäre.
- BGH, 24.09.2020 - I ZR 169/17
Verfügbare Telefonnummer - Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel: …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24
Etwas anderes ergebe sich schließlich nicht aus den so genannten EIS-Entscheidungen des EuGH vom 14. Mai 2020 (C-266/19) und des BGH vom 24. September 2020 (I ZR 169/17).Aus den so genannten EIS-Entscheidungen des EuGH vom 14. Mai 2020 (C-266/19, juris) und des BGH vom 24. September 2020 (I ZR 169/17, juris) folgt, dass die im Internetauftritt der Beklagten genannte Telefonnummer "verfügbar" im Sinne des Gestaltungshinweises in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung wäre.
- KG, 23.07.2024 - 27 U 20/24
Kaufpreiserstattung nach Erklärung des Widerrufs des Pkw-Kaufvertrags; Beginn der …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24
Die grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der zugrunde liegenden Rechtsfrage ist dabei verneint worden, weil die Beantwortung nicht zweifelhaft sei (vgl. nur Beschluss des KG vom 23. Juli 2024, Az. 27 U 20/24, Anlage B 2).
- BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20
Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung: Widerspruch des …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24
Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn der BGH noch nicht über die Rechtsfrage entschieden hat, sondern sie muss in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt werden oder in der Literatur in gewissem Umfang umstritten sein (vgl. nur BGH, NJW-RR 2022, S. 684 f.). - OLG Celle, 22.07.2024 - 16 U 12/24
Unwirksamkeit des Widerrufs eines Kaufvertrags wegen Nichtberechtigung zur …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24
Die Ausführungen des OLG Celle in dem als Anlage B 4 im Berufungsverfahren vorgelegten Beschluss vom 12. Juni 2024 (Az. 16 U 12/24) sind überzeugend. - BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18
Berechtigte Gegenabmahnung - Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel über …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24
Die vom Kläger auf S. 9 der Berufungsbegründung vertretene Auffassung, der BGH habe im Leitsatz zu einem ansonsten nicht näher bezeichneten Urteil vom 21. Januar 2021 (gemeint wohl: Urteil zum Az. I ZR 17/18, juris) ausdrücklich die frei gewählte Widerrufsbelehrung eingeschlossen, trifft nicht zu. - BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10
Überschrift zur Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24
Der Hinweis auf den persönlichen Anwendungsbereich des Widerrufsrechts nur für Verbraucher verstößt nicht gegen das Klarheits- und Verständlichkeitsgebot (BGH, Urteil vom 9. November 2010, Az. I ZR 123/10, juris). - BGH, 12.12.2013 - III ZR 124/13
Vergütungsanspruch eines Versicherungsvertreters gegen einen Kunden für die …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24
Rn. 19 Die von der Beklagten im Berufungsverfahren als Anlagen B 1 bis B 7 und Anlagenkonvolut B 12 vorgelegten obergerichtlichen Entscheidungen überzeugen ebenso wie das als Anlage B 8 erneut eingereichte Rechtsgutachten des Prof. Dr. S. (bereits mit der Klageerwiderung vorgelegt als Anlage B 1) und die Veröffentlichung von Prof. Dr. Sschmidt-Kessel in der ZIP 2014, S. 272 ff. - LG Regensburg, 05.06.2024 - 71 O 1568/23
Ausübung des Widerrufsrechts, Fehlerhafte Widerrufsbelehrung, Widerrufserklärung, …
Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24
Er beruft sich auf das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 5. Juni 2024 zum Az. 71 O 1568/23 sowie ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zum Az. 16 O 3674/23, mit denen die Beklagte in Parallelfällen antragsgemäß zur Rückzahlung des Kaufpreises an den dortigen Kläger verurteilt worden sei (Anlagen K 4 und K 5).
- BGH, 22.07.2025 - VIII ZR 5/25
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit …
Es obliegt dem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, anhand der Umstände des Einzelfalls selbst zu beurteilen, ob er ausschließlich derartige Mittel verwendet hat (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 5. Februar 2025 - 7 U 77/24, juris Rn. 81 [Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter VIII ZR 92/25]; OLG Schleswig, Urteil vom 18. November 2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 39). - OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 12/24
Verbrauchsgüterkauf: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei …
Rn. 83 Insbesondere die Interpretationsspielräume bei der Beurteilung der situativen Voraussetzungen des Widerrufsrechts belegen hinreichend, dass es dem Verbraucher durch die von der Beklagten gewählte Art der Belehrung erschwert wird, das Bestehen eines Widerrufsrechts abzuschätzen, und im Vergleich zu einer Belehrung, die konkret auf die Berechtigung zum Widerruf hinweist, kann er sein Widerrufsrecht nicht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen ausüben (a. A. OLG Celle…, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 60 ff., juris; KG Berlin…, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, Rn. 97 juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 - Rn. 38 ff., juris).Rn. 88 Ohne Erfolg wendet die Beklagte ein, die Ausübung des Widerrufsrechts sei rechtsmissbräuchlich und verstoße nach § 242 BGB gegen Treu und Glauben (a. A. OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, Rn. 41 ff, juris).
Rn. 126 Im Hinblick auf die andernfalls gebotene Vorlage nach Art. § 267 Abs. 3 AEU und auf die divergierende obergerichtliche Rechtsprechung (unter anderem OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 -, juris) ist die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.
- OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24
Fernabsatzrecht: Folgen einer lediglich abstrakten Widerrufsbelehrung über die …
Rn. 76 Insbesondere die Interpretationsspielräume bei der Beurteilung der situativen Voraussetzungen des Widerrufsrechts belegen hinreichend, dass es dem Verbraucher durch die von der Beklagten gewählte Art der Belehrung erschwert wird, das Bestehen eines Widerrufsrechts abzuschätzen, und im Vergleich zu einer Belehrung, die konkret auf die Berechtigung zum Widerruf hinweist, kann er sein Widerrufsrecht nicht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen ausüben (a. A. OLG Celle…, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 60 ff., juris; KG Berlin…, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, Rn. 97 juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 - Rn. 38 ff., juris).Rn. 81 Ohne Erfolg wendet die Beklagte ein, die Ausübung des Widerrufsrechts sei rechtsmissbräuchlich und verstoße nach § 242 BGB gegen Treu und Glauben (a. A. OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, Rn. 41 ff, juris).
Rn. 132 Im Hinblick auf die andernfalls gebotene Vorlage nach Art. § 267 Abs. 3 AEU und auf die divergierende obergerichtliche Rechtsprechung (unter anderem OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 -, juris) ist die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.
- KG, 13.10.2026 - 14 U 136/25 Es obliegt dem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, anhand der Umstände des Einzelfalls selbst zu beurteilen, ob er ausschließlich derartige Mittel verwendet hat (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 5. Februar 2025 - 7 U 77/24, juris Rn. 81 [Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter VIII ZR 92/25]; OLG Schleswig, Urteil vom 18. November 2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 39).
- OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 36/24
Urkundenprozess hinsichtlich der Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung …
Rn. 81 Insbesondere die Interpretationsspielräume bei der Beurteilung der situativen Voraussetzungen des Widerrufsrechts belegen hinreichend, dass es dem Verbraucher durch die von der Beklagten gewählte Art der Belehrung erschwert wird, das Bestehen eines Widerrufsrechts abzuschätzen, und im Vergleich zu einer Belehrung, die konkret auf die Berechtigung zum Widerruf hinweist, kann er sein Widerrufsrecht nicht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen ausüben (a. A. OLG Celle…, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 60 ff., juris; KG Berlin…, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, Rn. 97 juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 - Rn. 38 ff., juris).Rn. 86 Ohne Erfolg wendet die Beklagte ein, die Ausübung des Widerrufsrechts sei rechtsmissbräuchlich und verstoße nach § 242 BGB gegen Treu und Glauben (a. A. OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, Rn. 41 ff, juris).
Rn. 124 Im Hinblick auf die andernfalls gebotene Vorlage nach Art. § 267 Abs. 3 AEU und auf die divergierende obergerichtliche Rechtsprechung (unter anderem OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 -, juris) ist die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.
- OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem im Fernabsatz geschlossenen …
Rn. 92 Insbesondere die Interpretationsspielräume bei der Beurteilung der situativen Voraussetzungen des Widerrufsrechts belegen hinreichend, dass es dem Verbraucher durch die von der Beklagten gewählte Art der Belehrung erschwert wird, das Bestehen eines Widerrufsrechts abzuschätzen, und im Vergleich zu einer Belehrung, die konkret auf die Berechtigung zum Widerruf hinweist, kann er sein Widerrufsrecht nicht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen ausüben (a. A. OLG Celle…, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 60 ff., juris; KG Berlin…, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, Rn. 97 juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 - Rn. 38 ff., juris).Rn. 101 Der Kläger ist auch nicht wegen Rechtsmissbrauchs (vgl. § 242 BGB) daran gehindert, sich auf sein Widerrufsrecht zu berufen (a.A. im dort zu beurteilenden Fall als Hilfsbegründung Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18. November 2024 - 10 U 31/24 -, Rn. 41 ff., juris; ebenso und sich wohl nicht nur auf die Nichtangabe der Telefonnummer, sondern auch auf die Eingangsformel der Widerrufsbelehrung beziehend OLG Oldenburg…, Urteil vom 28. November 2024 - 14 U 73/24 -, Rn. 40 ff., juris, sowie OLG Celle…, Beschluss vom 5. Februar 2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 106 ff., juris).
Rn. 129 Im Hinblick auf die andernfalls gebotene Vorlage nach Art. § 267 Abs. 3 AEU und auf die divergierende obergerichtliche Rechtsprechung (unter anderem OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 -, juris) ist die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.
- OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 77/24
Fahrzeug; Teilsendung; Widerrufsbelehrung; Transparenzgebot; Irreführung; …
Die Gefahr, dass ein Kunde wegen Zweifeln an seiner Eigenschaft als Verbraucher nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, besteht auch abstrakt nicht, da der Kunde sich bei gleichwohl auftretenden Zweifeln über die Definition des Begriffs "Verbraucher" informieren kann und ihm insbesondere keine Nachteile entstehen, wenn er im Zweifel das Widerrufsrecht ausübt und möglicherweise später die Erkenntnis gewinnen muss, dass dies ins Leere ging (OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 40).Da im Belehrungstext durch Beispiele ("z.B. über das Internet, per Telefon, E-Mail o.ä.") veranschaulicht wird, was darunter zu verstehen ist, kann jeder normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher selbst beurteilen kann, ob er den Vertrag mit diesen Mitteln abgeschlossen hat (OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 39).
cc) Im Übrigen ist dem Kläger jedenfalls unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben die Ausübung seines Widerrufsrechts verwehrt (vgl. hierzu OLG Celle, 16. Zivilsenat, Beschluss vom 12.06.2024 - 16 U 12/24; OLG Oldenburg…, Urteil vom 28.11.2024 - 14 U 73/24, juris Rn. 40 ff.; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 42).
- OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 76/24
Fahrzeug; Widerrufsbelehrung; Transparenzgebot; Irreführung; Ordnungsgemäßheit …
Die Gefahr, dass ein Kunde wegen Zweifeln an seiner Eigenschaft als Verbraucher nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, besteht auch abstrakt nicht, da der Kunde sich bei gleichwohl auftretenden Zweifeln über die Definition des Begriffs "Verbraucher" informieren kann und ihm insbesondere keine Nachteile entstehen, wenn er im Zweifel das Widerrufsrecht ausübt und möglicherweise später die Erkenntnis gewinnen muss, dass dies ins Leere ging (OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 40).Da im Belehrungstext durch Beispiele ("z.B. über das Internet, per Telefon, E-Mail o.ä.") veranschaulicht wird, was darunter zu verstehen ist, kann jeder normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher selbst beurteilen, ob er den Vertrag mit diesen Mitteln abgeschlossen hat (OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 39).
c) Im Übrigen ist dem Kläger jedenfalls unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben die Ausübung seines Widerrufsrechts verwehrt (vgl. hierzu OLG Celle, 16. Zivilsenat, Beschluss vom 12.06.2024 - 16 U 12/24; OLG Oldenburg…, Urteil vom 28.11.2024 - 14 U 73/24, juris Rn. 40 ff.; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 42).
- OLG Hamm, 19.02.2026 - 34 U 6/25
Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises nach Widerruf der auf den Abschluss eines …
So geht aus der Widerrufsbelehrung hervor, dass die Beklagte im Falle des Widerrufs alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von der Beklagten angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. vom 18.11.2024, Az.: 10 U 31/24, juris Rn. 36; OLG München…, Beschl. vom 22.10.2024, Az.: 20 U 1957/24, juris Rn. 26). - OLG Koblenz, 29.04.2025 - 9 U 1116/24
Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen PKW-Kaufvertrags: Besonderer …
Die Gefahr, dass ein Kunde wegen Zweifeln an seiner Eigenschaft als Verbraucher nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, besteht auch abstrakt nicht, da der Kunde sich bei gleichwohl auftretenden Zweifeln über die Definition des Begriffs "Verbraucher" informieren kann und ihm insbesondere keine Nachteile entstehen, wenn er im Zweifel das Widerrufsrecht ausübt und möglicherweise später die Erkenntnis gewinnen muss, dass dies ins Leere ging (OLG Celle…, Beschluss vom 05.02.2025 - 7 U 77/24 -, Rn. 76 - 77, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 40).Rn. 93 Da im Belehrungstext durch Beispiele ("z.B. über das Internet, per Telefon, E-Mail o.ä.") veranschaulicht wird, was unter einem "ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln" geschlossenen Vertrag zu verstehen ist, kann auch jeder normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher selbst beurteilen, ob er den Vertrag mit diesen Mitteln abgeschlossen hat (OLG Celle…, Beschluss vom 05.02.2025 - 7 U 77/24 -, Rn. 81, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, juris Rn. 39).
- OLG Koblenz, 14.04.2025 - 5 U 1105/24
Berufungszurückweisung durch einstimmigen Beschluss: Wirksamkeit einer …
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