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Weitere Entscheidungen unten: LG Berlin, 21.02.2023 | LG Berlin II, 21.02.2023

Rechtsprechung
   KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23   

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https://dejure.org/2024,36543
KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23 (https://dejure.org/2024,36543)
KG, Entscheidung vom 07.10.2024 - 10 U 45/23 (https://dejure.org/2024,36543)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 2024 - 10 U 45/23 (https://dejure.org/2024,36543)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
    Einstweilige Verfügung gegen eine identifizierende Berichterstattung; Vorliegen eines Verfügungsgrundes

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …

    Auszug aus KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16.11.2021 - VI ZR 1241/20 -, juris Rn. 15).

    Rn. 10 a) Für die Abgrenzung zwischen Verdachtsäußerung und Meinungsäußerung kommt es darauf an, ob mögliche Schlussfolgerungen auf der Grundlage unstreitiger Tatsachen in den Raum gestellt werden, worin ein Werturteil liegt (vgl. BGH…, Urteil vom 27.09.2016 - VI ZR 250/13 -, juris Rn. 11; OLG Köln…, Urteil vom 13.06.2024 - 15 U 70/23 -, juris Rn. 40) oder ob Tatsachenbehauptungen geäußert werden, deren Wahrheitsgehalt ungeklärt ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 16.11.2021 - VI ZR 1241/20 -, juris Rn. 17f.).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (BGH, Urteil vom 16.11.2021 - VI ZR 1241/20 -, juris Rn. 20).

  • BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen …

    Auszug aus KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23
    Rn. 47 a) Dies ist dann der Fall, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (siehe nur BGH, Urteil vom 22.02.2022 - VI ZR 1175/20, juris Rn. 25).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (ständige Rechtsprechung, siehe nur BGH, Urteil vom 22.02.2022 - VI ZR 1175/20, juris Rn. 25; BGH…, Urteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, juris Rn. 12).

  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 191/08

    AnyDVD

    Auszug aus KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23
    Grundsätzlich darf daher auch über Äußerungen, durch die in rechtswidriger Weise Persönlichkeitsrechte Dritter beeinträchtigt worden sind, trotz der in der Weiterverbreitung liegenden Perpetuierung oder sogar Vertiefung des Ersteingriffs berichtet werden, wenn, wie im Fall nach der gebotenen Abwägung, ein überwiegendes Informationsinteresse besteht und der Verbreiter sich die berichtete Äußerung nicht, was hier nicht der Fall ist, zu eigen macht (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2010 - I ZR 191/08, juris Rn. 16).

    Ein solches überwiegendes Informationsinteresse kann selbst dann gegeben sein, wenn die Berichterstattung eine unzweifelhaft rechtswidrige Äußerung zum Gegenstand hätte (BGH, Urteil vom 14.10.2010 - I ZR 191/08, juris Rn. 16).

  • OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

    Auszug aus KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23
    Rn. 52 Ein - neben dem Vorliegen eines Verfügungsanspruchs für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlicher - Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, so dass dieser aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 -, juris Rn. 19).

    Rn. 54 Die im Wettbewerbsrecht entwickelten Grundsätze der Selbstwiderlegung enthalten einen verallgemeinerungsfähigen Ausschlussgedanken hinsichtlich des Verfügungsgrundes, der im Äußerungsrecht ebenfalls Gültigkeit besitzt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 -, juris Rn. 21; OLG Dresden…, Beschluss vom 25.01.2018 - 4 U 1675/17 -, juris Rn. 1; Senat…, Urteil vom 07.03.2024 - 10 U 87/22 -, juris Rn. 13 ).

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23
    Rn. 19 Nach der Rechtsprechung sprechen erhebliche Erwägungen für eine auch die Person des Täters einbeziehende vollständige Information der Öffentlichkeit über vorgefallene Straftaten, weil Straftaten zum Zeitgeschehen gehören, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien überhaupt ist, und weil unter anderem die Verletzung der allgemeinen Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein durchaus anzuerkennendes Interesse an näherer Information über Tat und Täter begründen (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2005 - VI ZR 286/04 -, juris Rn. 14).

    So hat der Bundesgerichtshof die identifizierende Wort- und Bildberichterstattung über einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß (erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung) eines Mitglieds des deutschen Hochadels für zulässig erachtet (Urteil vom 15.11.2005 - VI ZR 286/04, juris Rn. 12 ff.).

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …

    Auszug aus KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (ständige Rechtsprechung, siehe nur BGH…, Urteil vom 22.02.2022 - VI ZR 1175/20, juris Rn. 25; BGH, Urteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, juris Rn. 12).
  • OLG Hamburg, 21.03.2019 - 3 U 105/18

    Dringlichkeit im Eilverfahren, neutropenisches Fieber - Wettbewerbsverstoß: …

    Auszug aus KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist ihr gesamtes prozessuales und vorprozessuales Verhalten in den Blick zu nehmen (OLG Hamburg, Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18 -, juris Rn. 43).
  • OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten …

    Auszug aus KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23
    Rn. 54 Die im Wettbewerbsrecht entwickelten Grundsätze der Selbstwiderlegung enthalten einen verallgemeinerungsfähigen Ausschlussgedanken hinsichtlich des Verfügungsgrundes, der im Äußerungsrecht ebenfalls Gültigkeit besitzt (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 -, juris Rn. 21; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2018 - 4 U 1675/17 -, juris Rn. 1; Senat…, Urteil vom 07.03.2024 - 10 U 87/22 -, juris Rn. 13 ).
  • KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22

    Islamhasser - Unterlassungsanspruch gegen die Bezeichnung als "rassistischen …

    Auszug aus KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23
    Rn. 54 Die im Wettbewerbsrecht entwickelten Grundsätze der Selbstwiderlegung enthalten einen verallgemeinerungsfähigen Ausschlussgedanken hinsichtlich des Verfügungsgrundes, der im Äußerungsrecht ebenfalls Gültigkeit besitzt (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 -, juris Rn. 21; OLG Dresden…, Beschluss vom 25.01.2018 - 4 U 1675/17 -, juris Rn. 1; Senat, Urteil vom 07.03.2024 - 10 U 87/22 -, juris Rn. 13 ).
  • OLG Bremen, 06.09.1990 - 2 U 67/90

    Klage auf Unterlassen der Benutzung einer Firmenbezeichnung; Widerlegung der …

    Auszug aus KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23
    Vergleichsverhandlungen - auch über Monate - brauchen, je nach Umständen des Einzelfalls, die Dringlichkeit nicht entfallen zu lassen (OLG Bremen, Urteil vom 06.09.1990 - 2 U 67/90, NJW-RR 91, 44; a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 05.07.1990 - 6 U 156/88, NJW 1991, 49).
  • OLG Frankfurt, 05.07.1990 - 6 U 156/88
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von …

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 504/18

    Anspruch auf Unterlassung einer identifizierenden Bildberichterstattung über ein …

  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer …

  • OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23

    Presseberichterstattung in Bezug auf Kardinal Woelki

  • LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25

    Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …

    Allerdings ist mit Blick auf die Wiedergabe von Drittaussagen grundsätzlich anerkannt, dass derjenige, der sich eine Drittäußerung nicht nach den bereits dargestellten Grundsätzen zu eigen macht, sondern diese lediglich verbreitet, sich hierbei zunächst auf die Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG berufen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, Rn. 13; BGH…, Urteil vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, Rn. 18; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 16 W 57/16, Rn. 32; OLG Frankfurt…, Urteil vom 22. Februar 2024 - 16 U 175/22, Rn. 44; KG Berlin, Urteil vom 07. Oktober 2024 - 10 U 45/23, Rn. 45, jew. zit. nach juris).
  • LG Berlin II, 08.07.2025 - 27 O 37/24

    Unterlassungsanspruch gegen die identifizierende Presseberichterstattung über ein …

    Rn. 20 Beide Parteien legten gegen das Urteil der Kammer vom 21.02.2023, Az. 27 O 16/23, Berufung zum Kammergericht ein, über die mit Urteil vom 07.10.2024, Az. 10 U 45/23 , entschieden wurde.

    Dem entspricht die von der Kammer geteilte Wertung des Kammergerichts im Urteil vom 07.10.2024 ( 10 U 45/23 , GRUR-RS 2024, 34886, Rn. 10 ff.).

  • LG Berlin II, 24.06.2025 - 27 O 161/25

    Verfügungsgrund bei Einräumung fehlerhafter Berichterstattung

    Rn. 27 Ein Verfügungsgrund ist gemäß §§ 935, 940 ZPO nur dann gegeben, wenn die objektiv begründete Besorgnis besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder derart erschwert wird, so dass ihm aufgrund einer besonderen Dringlichkeit ein Zuwarten auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann und er deshalb bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (st. Rspr., vgl. nur KG, Urteil vom 7. Oktober 2024 - 10 U 45/23 - juris Rn. 52 ).
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   LG Berlin, 21.02.2023 - 10 U 45/23   

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LG Berlin, Entscheidung vom 21.02.2023 - 10 U 45/23 (https://dejure.org/2023,54194)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. Februar 2023 - 10 U 45/23 (https://dejure.org/2023,54194)
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   LG Berlin II, 21.02.2023 - 10 U 45/23   

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