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Rechtsprechung
   KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13960
KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22 (https://dejure.org/2024,13960)
KG, Entscheidung vom 07.03.2024 - 10 U 87/22 (https://dejure.org/2024,13960)
KG, Entscheidung vom 07. März 2024 - 10 U 87/22 (https://dejure.org/2024,13960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Islamhasser

    § 823 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 MRK
    Unterlassungsanspruch gegen die Bezeichnung als "rassistischen Islamhasser" in einem Tweet - Islamhasser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung des Begriffs "rassistischer Islamhasser" als geeignet zur Herabsetzung des Ansehens eines Betroffenen in der Öffentlichkeit; Abwägung des Schutzinteresses mit dem Recht auf Meinungsfreiheit

Kurzfassungen/Presse

  • abbe-institut.de (Leitsatz)

    Förderung von Vereinen stellt keine Meinungsäußerung dar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …

    Auszug aus KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22
    Die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen liegt nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist oder wo Gründe für die geäußerte kritische Bewertung nicht gegeben werden (BVerfG, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21 -, Rn. 25, juris).

    Innerhalb der Abwägung macht es also einen Unterschied, ob es sich, wie hier, bei der Einschätzung von Beweggründen, Absichten oder Standpunkten eines anderen um eine auf Tatsachen fußende Schlussfolgerung handelt oder um eine willkürlich aus der Luft gegriffene Wertung (BVerfG, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, juris Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 09.12.2020 - 1 BvR 704/18, juris Randnummer 23; BVerfG…, Beschluss vom 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13, Rn. 14).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22
    Rn. 27 Von einer Schmähkritik kann nur dann die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BGH, Urteil vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99 -, BGHZ 143, 199-213, Rn. 39).
  • EGMR, 25.10.2018 - 38450/12

    Kritik am Propheten Mohammed: Nicht nur was man sagt, sondern auch in welcher …

    Auszug aus KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22
    Fehlt es an einer ausreichenden tatsächlichen Grundlage für Äußerungen, die den sozialen Geltungsanspruch oder die Ehre eines anderen verletzen können, könnten mithin auch Meinungen nicht durch die Rechte aus Art. 5 Abs. 1 GG und/oder 10 EMRK gedeckt sein (siehe nur EGMR, Urteil vom 25.10.2018, 38450/12, NJOZ 2020, 105 Rn. 16).
  • BGH, 20.06.2023 - VI ZR 262/21

    Anspruch auf Unterlassung unzulässiger Verdachtsberichterstattungen

    Auszug aus KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22
    Denn der Sinngehalt der Äußerung des Antragsgegners ist aus der Sicht des unbefangenen Durchschnittslesers (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2023 - VI ZR 262/21 -, Rn. 14, juris) bei "Twitter" zu ermitteln.
  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit durch …

    Auszug aus KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22
    Innerhalb der Abwägung macht es also einen Unterschied, ob es sich, wie hier, bei der Einschätzung von Beweggründen, Absichten oder Standpunkten eines anderen um eine auf Tatsachen fußende Schlussfolgerung handelt oder um eine willkürlich aus der Luft gegriffene Wertung (BVerfG…, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, juris Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 09.12.2020 - 1 BvR 704/18, juris Randnummer 23; BVerfG, Beschluss vom 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13, Rn. 14).
  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 704/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur …

    Auszug aus KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22
    Innerhalb der Abwägung macht es also einen Unterschied, ob es sich, wie hier, bei der Einschätzung von Beweggründen, Absichten oder Standpunkten eines anderen um eine auf Tatsachen fußende Schlussfolgerung handelt oder um eine willkürlich aus der Luft gegriffene Wertung (BVerfG…, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, juris Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 09.12.2020 - 1 BvR 704/18, juris Randnummer 23; BVerfG…, Beschluss vom 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13, Rn. 14).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Auszug aus KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (…vgl. BGH, Urteile vom 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 20; vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, VersR 2015, 1295 Rn. 29).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer …

    Auszug aus KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH, Urteile vom 15.09.2015 - VI ZR 175/14, VersR 2015, 1437 Rn. 20;… vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, VersR 2015, 1295 Rn. 29).
  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen …

    Auszug aus KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22
    Dies scheidet bei Werturteilen und Meinungsäußerungen aus, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH, Urteil vom 19.01.2016 - VI ZR 302/15 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 06.04.2022 - VIII ZR 262/20

    Anforderungen an die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der …

    Auszug aus KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22
    Wird diese Angabe, obgleich möglich, schlechthin oder ohne zureichenden Grund - wozu etwa schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen der Partei zählen - verweigert, ist die Klage unzulässig, was auch dann gilt, wenn ein Kläger (wie hier) durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist (BGH, Urteil vom 06.04.2022 - VIII ZR 262/20 -, Rn. 13 f., juris).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der …

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von …

  • KG, 15.11.2023 - 10 W 184/23

    "Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) …

  • KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15

    Einstweilige Verfügung: Entfallen der Notwendigkeit/Dringlichkeit infolge …

  • LG Berlin II, 18.08.2026 - 27 O 298/26

    Correctiv hat zu Guttenberg verkürzt und verzerrend zitiert

    Die erforderliche Dringlichkeit ist im Äußerungsrecht regelmäßig bereits daraus abzuleiten, dass mit einer jederzeitigen Wiederholung der beanstandeten Äußerung zu rechnen ist (st. Rspr., vgl. nur KG, Urteil vom 7. März 2024 - 10 U 87/22 - juris Rn. 13 ).

    Der Antragsteller hat die Vermutung der Dringlichkeit auch nicht dadurch widerlegt, dass er trotz positiver Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis der Berichterstattung länger als einen Monat mit der Antragstellung zugewartet hat (vgl. KG, Urteil vom 7. März 2024, a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

  • LG Berlin II, 15.09.2026 - 27 O 363/26
    Die erforderliche Dringlichkeit ist im Äußerungsrecht regelmäßig bereits daraus abzuleiten, dass mit einer jederzeitigen Wiederholung der beanstandeten Äußerung zu rechnen ist (st. Rspr., vgl. nur KG, Urteil vom 7. März 2024 - 10 U 87/22 , juris Rn. 13 ;… Kammer Urteil vom 21. April 2026 - 27 O 112/26 eV, GRUR-RS 2026, 7216, Rn. 36).

    Der Antragsteller hat die Vermutung der Dringlichkeit auch nicht dadurch widerlegt, dass er trotz positiver Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis der streitgegenständlichen Beiträge länger als einen Monat mit der Antragstellung zugewartet haben (vgl. KG, Urteil vom 7. März 2024, a.a.O., Rn. 14; Kammer…, Urteil vom 21. April 2026, a.a.O., Rn. 52 m.w.N.).

  • LG Berlin II, 30.06.2026 - 27 O 221/26

    "Recht auf Vergessen" begründet Unterlassungsanspruch gegen erstmalige …

    Die erforderliche Dringlichkeit ist im Äußerungsrecht regelmäßig bereits daraus abzuleiten, dass mit einer jederzeitigen Wiederholung der beanstandeten Äußerung zu rechnen ist (st. Rspr., vgl. nur KG, Urteil vom 07.03.2024 - 10 U 87/22 , juris Rn. 23 ; Kammer…, Urteil vom 21.04.2026 - 27 O 112/26 eV, GRUR-RS 2026, 7216, Rn. 36).
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