Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.05.2024 - 10 W 22/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 412 Abs 1 ZPO, § 485 Abs 3 ZPO, § 567 Abs 1 Nr 2 ZPO
Beschwerdemöglichkeit einer Ablehnung eines Antrags auf ergänzende oder erläuternde schriftliche Begutachtung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
Beschwerdefähigkeit der Ablehnung eines Antrags auf ergänzende oder erläuternde schriftliche Begutachtung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ablehnung eines Antrags auf ergänzende Begutachtung ist nicht beschwerdefähig!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Antrag auf ergänzende Begutachtung: Ablehnung ist nicht beschwerdefähig! (IBR 2024, 500)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 05.03.2024 - 11 OH 23/22
- OLG Stuttgart, 08.05.2024 - 10 W 22/24
Papierfundstellen
- NJW 2024, 2774
- NZBau 2025, 31
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09
Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2024 - 10 W 22/24
Rn. 9 Insoweit hat der Senat mit Beschluss v. 23.09.2010 - 10 W 39/10 unter Bezugnahme auf die Grundsatzentscheidung des BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 - entschieden, dass in den Fällen, in denen der Antragsgegner im selbstständigen Beweisverfahren nach bereits erfolgter Beweiserhebung eine Begutachtung zu einem Gegenantrag verlangt, um das Ergebnis der bisherigen Begutachtung zu erschüttern, das Rechtsmittel der Beschwerde nicht statthaft ist.Zudem stehe einer Überprüfung von Entscheidungen über die Art und Weise der Beweiserhebung die - auch im selbstständigen Beweisverfahren anwendbare - Vorschrift des § 355 Abs. 2 ZPO entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 -, juris Rn. 7 f.).
Rn. 12 Das OLG Saarbrücken (Beschluss vom 30. Juni 2011 - 5 W 138/11 -) und das OLG des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 8. März 2022 - 2 W 4/22 -) haben unter Berufung auf BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 - gegenteilig entschieden, dass gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren schriftlichen Gutachtens, auch eines Ergänzungsgutachtens, im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben sei.
Dies ist - wie der BGH im Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 überzeugend dargelegt hat - nicht zulässig.
- OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13
Antrag auf Erläuterung des erstatteten Gutachtens im selbständigen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2024 - 10 W 22/24
Die Ablehnung eines Antrags auf ergänzende oder erläuternde schriftliche Begutachtung ist nicht beschwerdefähig, weil der entsprechenden Entscheidung des Gerichts kein Gesuch i.S.v. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zugrunde liegt (Aufgabe Rechtsprechung des Senats, Beschluss v. 2. Januar 2014 - 10 W 34/13 ).Rn. 10 Mit zeitlich nachfolgendem Beschluss v. 02.01.2014 - 10 W 34/13 hat der Senat unter Bezugnahme auf die bis dato ergangene Rechtsprechung des BGH, indes Folgendes entschieden: "Zwar ist gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO auch im selbstständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben.
Rn. 13 Der Senat schließt sich in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss v. 02.01.2014 - 10 W 34/13 ) nunmehr der letztgenannten Auffassung an, wonach auch die Ablehnung eines Antrags auf ergänzende oder erläuternde schriftliche Begutachtung nicht beschwerdefähig ist, weil der entsprechenden Entscheidung des Gerichts kein Gesuch i.S.v. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zugrunde liegt.
- BGH, 13.09.2005 - VI ZB 84/04
Mündliche Erläuterung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2024 - 10 W 22/24
Rn. 11 Der Senat nimmt dabei Bezug auf eine weitere Entscheidung des BGH (BGH, Beschl. v. 13.9.2005 - VI ZB 84/04), wonach die sofortige Beschwerde statthaft ist, wenn das Gericht einen Antrag auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens nach den §§ 492, 411 Abs. 3 ZPO zurückgewiesen hat, denn einem solchen Antrag habe das Gericht grundsätzlich ohne Würdigung der bisher erhobenen Beweise zu entsprechen.Zwar verkennt der Senat nicht, dass es für die Parteien inhaltlich kaum einen Unterschied machen kann, ob der Sachverständige im selbständigen Beweisverfahren sein Gutachten mündlich erläutert und gegebenenfalls ergänzt - eine hierüber zu treffende gerichtliche Entscheidung ist der Beschwerde nach der zitierten Entscheidung des BGH (Beschl. v. 13.9.2005 - VI ZB 84/04) zugänglich - oder ob dies auf Antrag einer Partei schriftlich erfolgt.
- OLG Saarbrücken, 30.06.2011 - 5 W 138/11
Selbstständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer weiteren …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2024 - 10 W 22/24
Rn. 12 Das OLG Saarbrücken (Beschluss vom 30. Juni 2011 - 5 W 138/11 -) und das OLG des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 8. März 2022 - 2 W 4/22 -) haben unter Berufung auf BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 - gegenteilig entschieden, dass gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren schriftlichen Gutachtens, auch eines Ergänzungsgutachtens, im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben sei.Das könne sie auf der Grundlage der Argumentation des Bundesgerichtshofs aber richtigerweise nicht (Beschluss vom 30. Juni 2011 - 5 W 138/11 -, juris, Rn. 18).
- OLG Naumburg, 08.03.2022 - 2 W 4/22
Anfechtbarkeit der Ablehnung der Einholung eines Ergänzungsgutachtens im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2024 - 10 W 22/24
Rn. 12 Das OLG Saarbrücken (Beschluss vom 30. Juni 2011 - 5 W 138/11 -) und das OLG des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 8. März 2022 - 2 W 4/22 -) haben unter Berufung auf BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 - gegenteilig entschieden, dass gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren schriftlichen Gutachtens, auch eines Ergänzungsgutachtens, im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben sei.Rechtliches Gehör würde damit nicht versagt (vgl. auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. März 2022 - 2 W 4/22 -, juris Rn. 15) und das selbständige Beweisverfahren - wie oben unter c) dargelegt - mit der Anhörung des Sachverständigen weitgehend förmlich beendet.
- BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16
Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2024 - 10 W 22/24
Deshalb ist dem Antragsteller die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann (BGH, Beschluss v. 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - juris, Rn. 9). - OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 10 W 39/10
Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel bei Ablehnung der Einholung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2024 - 10 W 22/24
Rn. 9 Insoweit hat der Senat mit Beschluss v. 23.09.2010 - 10 W 39/10 unter Bezugnahme auf die Grundsatzentscheidung des BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 - entschieden, dass in den Fällen, in denen der Antragsgegner im selbstständigen Beweisverfahren nach bereits erfolgter Beweiserhebung eine Begutachtung zu einem Gegenantrag verlangt, um das Ergebnis der bisherigen Begutachtung zu erschüttern, das Rechtsmittel der Beschwerde nicht statthaft ist.
- OLG Hamm, 10.09.2025 - 24 W 14/25
Sachverständiger muss Sanierungsplanung erstellen!
Der Antrag in einem selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 485 ZPO, bestimmte Ergänzungs- oder Gegenfragen durch eine ergänzende schriftliche Begutachtung zu klären, stellt kein das Verfahren betreffendes Gesuch im Sinne von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO dar (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2025 - 9 W 862/25 Bau e ; KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Mai 2024 - 10 W 22/24 ; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. März 2022 - 2 W 4/22 ; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. April 2020 - 11 W 3/20 ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 5 W 138/11 - 57 ).(2) Die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO ist im selbstständigen Beweisverfahren nicht anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - VIII ZB 57/10 ; BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 42/09 ; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 ; OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2025 - 9 W 862/25 Bau e ; KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 ; KG Berlin, Beschluss vom 2. Januar 2025 - 2 W 18/24 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Mai 2024 - 10 W 22/24 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 13 W 14/18 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2010 - 10 W 39/10 ; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. März 2022 - 2 W 4/22 ; OLG Köln, Beschluss vom 7. November 2019 - 7 W 45/19 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 10 W 319/17 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 5 W 570/11 ; OLG Celle, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 W 168/10 ).
Im Erkenntnisverfahren ist gegen die Ablehnung der Einholung eines neuen Gutachtens grundsätzlich kein Rechtsmittel gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 23/16 ; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Mai 2024 - 10 W 22/24 unter Aufgabe von OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Januar 2014 - 10 W 34/13 ).
Würde den Parteien im selbstständigen Beweisverfahren ein Beschwerderecht eingeräumt, erhielten sie ein Rechtsmittel an die Hand, welches ihnen bei einer Beweiserhebung in der Hauptsache nicht zur Verfügung stünde (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 23/16 ; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Mai 2024 - 10 W 22/24 ).
Der Antragsteller kann den Umfang und die Detailtiefe der Beweisaufnahme mithin nicht im Wege der sofortigen Beschwerde bestimmen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Mai 2024 - 10 W 22/24 ).
- KG, 10.03.2025 - 21 W 5/25
Anfechtbarkeit einer Zurückweisung von Ergänzungsfragen zu einem schriftlichen …
Rn. 14 Der Antrag in einem selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 485 ZPO, bestimmte Ergänzungs- oder Gegenfragen durch eine ergänzende schriftliche Begutachtung zu klären, stellt kein das Verfahren betreffendes Gesuch im Sinne von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO dar (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 08.05.2024 - 10 W 22/24 - Rn. 13;… Beschluss des OLG des Landes Sachsen-Anhalt v. 08.03.2022 - 2 W 4/22 - Rn. 11 ff;… Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 01.04.2020 - 11 W 3/20 - Rn. 3 m.w.N.;… vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss v. 30.06.2011 - 5 W 138/11 - Rn. 12, 15 ff).Deshalb ist dem Antragsteller die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann (BGH…, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 9 m.w.N.;… vgl. BGH, Beschluss v. 20.02.2020 - I ZB 45/19 - Rn. 23 m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil v. 08.05.2024 - 10 W 22/24 - Rn. 8;… Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Aufl., § 567, Rn. 5 m.w.N).
- OLG Köln, 20.05.2025 - 11 W 13/25
Ergänzungsfragen zurückgewiesen: Sofortige Beschwerde statthaft!
Rn. 7 Soweit zuletzt vermehrt angenommen wird, das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde sei gegen die Zurückweisung von Ergänzungsfragen zu einem im selbstständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachten nicht statthaft (OLG Stuttgart, NJW 2024, 2774; KG, Beschl. v. 10.03.2025 - 21 W 5/25, BeckRS 2025, 3425), vermag der Senat diese Rechtsansicht nicht zu teilen: Eine beantragte ergänzende schriftliche Begutachtung stellt in diesem Sachzusammenhang ein das Verfahren betreffendes Gesuch im Sinne von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO dar.
- KG, 24.02.2026 - 7 W 2/26
Ablehnung weiterer Beweisfragen: Sofortige Beschwerde statthaft?
Entsprechendes soll für "Ergänzungsfragen" zu einem im selbständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachten gelten (KG…, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 -, juris Rn. 9 ff. m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Mai 2024 - 10 W 22/24 -, juris Rn. 13; a.A. OLG Köln…, Beschluss vom 20. Mai 2025 - I-11 W 13/25 -, juris Rn. 4).Betont man diesen rein formellen Aspekt bei der Beurteilung, ob eine nunmehr beantragte weitere Beweisfrage bereits Gegenstand einer gerichtlich angeordneten Begutachtung war, könnte - in Abgrenzung von der oben zitierten Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 -, DS 2010, 397 f. und vom 20. April 2011 - VII ZB 42/09 -, NZBau 2011, 420; KG…, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 -, juris Rn. 9 ff. m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Mai 2024 - 10 W 22/24 -, juris Rn. 13) - eine sofortige Beschwerde gegen die eine entsprechende Vorbegutachtung bejahende Entscheidung des Landgerichts statthaft sein (vgl. insoweit auch die Abgrenzung des OLG Köln…, Beschluss vom 20. Mai 2025 - I-11 W 13/25 -, juris Rn. 3 ff.), wobei sich im Einzelfall schwierige Abgrenzungsfragen dahingehend stellen können, ob es sich um eine "neue" Frage oder um eine "Ergänzungsfrage" im obigen Sinne handelt.
- OLG Saarbrücken, 29.09.2025 - 1 W 10/25
Beweisaufnahme nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens
Das unterscheidet die Zurückweisung eines solchen Gesuchs von der Ablehnung einer weiteren Begutachtung nach § 412 ZPO oder einer Gutachtenergänzung, für die eine Anfechtbarkeit jeweils verneint wird (vgl. zur weiteren Begutachtung: BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, MDR 2010, 767, 768 und vom 20. April 2011 - VII ZB 42/09, MDR 2011, 746;… zur Gutachtenergänzung: KG, NJW-RR 2025, 596 Rn. 14; OLG Stuttgart, NJW 2024, 2774 Rn. 13). - OLG Brandenburg, 27.11.2025 - 10 W 23/25
Ist die Zurückweisung von Ergänzungsfragen im sBV anfechtbar?
Deshalb ist dem Antragsteller die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann (…vgl. BGH NJOZ 2017, 1055 Rn. 9 mwN;… vgl. ZfBR 2020, 759 Rn. 23 mwN; OLG Stuttgart NZBau 2025, 31 Rn. 8;… Zöller/Feskorn, 35. Aufl. 2024, ZPO § 567 Rn. 5 mwN). - OLG Brandenburg j, 27.11.2025 - 10 W 23/25 Deshalb ist dem Antragsteller die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann (…vgl. BGH NJOZ 2017, 1055 Rn. 9 mwN;… vgl. ZfBR 2020, 759 Rn. 23 mwN; OLG Stuttgart NZBau 2025, 31 Rn. 8;… Zöller/Feskorn, 35. Aufl. 2024, ZPO § 567 Rn. 5 mwN).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 21.10.2024 - 10 W 22/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de
GKG § 40 ; GKG § 45 Abs. 1 S. 1
Maßgeblichkeit des höchsten Streitwerts im erstinstanzlichen Verfahren i.R.e. Werklohnforderung; Bestimmen des Streitwerts unter Zusammenrechnung
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 16.10.2023 - 1 O 116/15
- OLG Brandenburg, 21.10.2024 - 10 W 22/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 383
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- OLG München, 13.12.2016 - 15 U 2407/16
Addition nacheinander geltend gemachter wirtschaftlich nicht identischer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2024 - 10 W 22/24
Eine zeitlich gestaffelte Streitwertfestsetzung hat daher für die Gerichtsgebühren nicht zu erfolgen, denn die Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 2 1 GKG dient lediglich der Bemessung der Gerichtsgebühren (OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16, NJW-RR 2017, 700, beck-online;… Hartmann, KostG, § 63 GKG Rn. 16;… vgl. Zöller/Herget, ZPO, § 3 Rn. 8; Fölsch, NZM 2016, 500). - BGH, 12.09.2013 - I ZR 58/11
Streitwertberechnung: Streitwerterhöhung bei hilfsweise geltend gemachten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2024 - 10 W 22/24
Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH…, Beschluss vom 11. April 2019 - I ZR 205/18 -, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - III ZB 61/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 58/11 -, Rn. 6, juris). - BGH, 11.03.2014 - VIII ZR 261/12
Streitwertfestsetzung für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2024 - 10 W 22/24
§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG findet keine Anwendung, wenn mit Klage und Widerklage lediglich Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden, die sich rechtlich zwar wechselseitig ausschließen, wirtschaftlich aber nicht überschneiden, sondern unterschiedliche Vermögenspositionen betreffen (BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - VIII ZR 261/12 -, Rn. 5, juris; BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11 -, Rn. 11, juris).
- BGH, 17.12.2015 - III ZB 61/15
Rechtsanwaltsvergütung: Vertretung des Klägers und des Drittwiderbeklagten in …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2024 - 10 W 22/24
Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH…, Beschluss vom 11. April 2019 - I ZR 205/18 -, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - III ZB 61/15 -, juris; BGH…, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 58/11 -, Rn. 6, juris). - BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11
Streitwertfestsetzung: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2024 - 10 W 22/24
§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG findet keine Anwendung, wenn mit Klage und Widerklage lediglich Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden, die sich rechtlich zwar wechselseitig ausschließen, wirtschaftlich aber nicht überschneiden, sondern unterschiedliche Vermögenspositionen betreffen (BGH…, Beschluss vom 11. März 2014 - VIII ZR 261/12 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11 -, Rn. 11, juris). - OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 9 W 8/15
Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2024 - 10 W 22/24
Werden die Herausgabe der Bürgschaftsforderung einerseits und die gesicherte Forderung andererseits in einem Prozess geltend gemacht, so ist wegen wirtschaftlicher Gleichwertigkeit nach § 45 Abs. 1 S. 3 GKG nach einhelliger Auffassung ein einheitlicher Streitwert festzusetzen (KG Berlin…, Beschluss vom 8. August 2022 - 21 W 11/22 -, Rn. 4, juris, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2016 - I-9 W 8/15 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 1 W 21/14 -, Rn. 4, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Juni 1998, 12 W 36/98 - juris;… Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 3 ZPO, Rn. 16_52;… Toussaint/Elzer, 54. Aufl. 2024, GKG § 45 Rn. 15, beck-online;… NK-GK/Ralf Kurpat, 3. Aufl. 2021, GKG § 45 Rn. 18, beck-online). - BGH, 11.04.2019 - I ZR 205/18
Beschwer im Rechtsmittelverfahren: Bemessung des Rechtsmittelstreitswerts bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2024 - 10 W 22/24
Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - I ZR 205/18 -, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - III ZB 61/15 -, juris; BGH…, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 58/11 -, Rn. 6, juris). - OLG Schleswig, 07.03.2022 - 3 W 3/22
Gebührenwertfestsetzung für eine Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2024 - 10 W 22/24
Insofern bestand für das Landgericht kein Anlass, im Verfahren nach dem GKG alleine wegen einer Klageänderung einen Stufenstreitwert festzusetzen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. März 2022 - 3 W 3/22 -, Rn. 12, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 101 Sch 126/20 -, Rn. 38, juris; Sächsisches Landessozialgericht…, Beschluss vom 7. November 2022 - L 1 KR 240/19 B -, Rn. 16, juris; VG Köln…, Urteil vom 25. Oktober 2023 - 21 K 3887/20 -, Rn. 127, juris), so dass die dennoch erfolgte Festsetzung von Amts wegen gemäß § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG ersatzlos aufzuheben war. - OLG Schleswig, 06.05.2014 - 1 W 21/14
Gerichtskosten: Schätzung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2024 - 10 W 22/24
Werden die Herausgabe der Bürgschaftsforderung einerseits und die gesicherte Forderung andererseits in einem Prozess geltend gemacht, so ist wegen wirtschaftlicher Gleichwertigkeit nach § 45 Abs. 1 S. 3 GKG nach einhelliger Auffassung ein einheitlicher Streitwert festzusetzen (KG Berlin…, Beschluss vom 8. August 2022 - 21 W 11/22 -, Rn. 4, juris, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2016 - I-9 W 8/15 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 1 W 21/14 -, Rn. 4, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Juni 1998, 12 W 36/98 - juris;… Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 3 ZPO, Rn. 16_52;… Toussaint/Elzer, 54. Aufl. 2024, GKG § 45 Rn. 15, beck-online;… NK-GK/Ralf Kurpat, 3. Aufl. 2021, GKG § 45 Rn. 18, beck-online). - OLG Nürnberg, 28.01.2013 - 3 W 12/13
Einstweiliges Verfügungsverfahren: Streitwert bei Kostenwiderspruch
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2024 - 10 W 22/24
Danach kann es sich nur um eine Beschwerde der Klägerin nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG handeln (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 3 W 12/13 -, Rn. 6, juris). - KG, 08.08.2022 - 21 W 11/22
Streitwert einer Herausgabeklage bezüglich der Gewährleistungsbürgschaftsurkunde
- BayObLG, 16.12.2020 - 101 Sch 126/20
Kostenentscheidung bei Erledigung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines …
- LSG Sachsen, 07.11.2022 - L 1 KR 240/19
- VG Köln, 25.10.2023 - 21 K 3887/20
- OLG Stuttgart, 25.06.1998 - 12 W 36/98
Bedeutung des Interesses des Klägers an dem Besitz der Urkunden für die …
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