Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 10 WF 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
FGG § 50 Abs. 1; ; FGG § ... 50 Abs. 2; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 67 Abs. 3; ; FGG § 67 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Umfang des Vergütungsanspruches des Verfahrenspflegers eine Kindes hinsichtlich getätigter Hausbesuche
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch eines Verfahrenspflegers auf höhere Vergütung und höheren Aufwendungsersatz; Zur Erfüllung des dem Verfahrenspfleger übertragenen Aufgabenkreises erforderliche Aufwendungen; Einführung eines "Anwalts des Kindes" als eigene Interessenvertretung des Kindes in das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zwei Termine zu Hause, um Kindesinteresse erkennen zu können
Verfahrensgang
- AG Strausberg, 20.11.2006 - 2 F 226/05
- OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 10 WF 1/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1576
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- OLG Braunschweig, 20.11.2000 - 1 WF 122/00
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 10 WF 1/07
Über die hierbei wahrgenommenen Reaktionen der Kinder lassen sich deren Wünsche und Vorstellungen ermitteln (vgl. hierzu auch OLG Braunschweig, FamRZ 2001, 776/777). - OLG Brandenburg, 23.03.2006 - 9 WF 67/06
Vergütung des Verfahrenspflegers in einer Familiensache: Verneinung einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 10 WF 1/07
Hiervon ausgehend ist vorliegend angesichts des Alters von E... und S... sowie der bei ihnen festgestellten Entwicklungsdefizite die Erforderlichkeit von Hausbesuchen grundsätzlich zu bejahen (a. A. OLG Brandenburg - 1. Familiensenat -, FamRZ 2006, 1777). - OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99
Beschwerdeverfahren bei Anfechtung der Vergütung eines Verfahrenspflegers; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 10 WF 1/07
Jeder Arbeitsaufwand, den der Verfahrenspfleger außerhalb dieser Tätigkeit entfaltet, hat deshalb bei der Festsetzung der Vergütung außer Ansatz zu bleiben, mag dieser Aufwand auch objektiv nützlich gewesen sein und zu einer Konfliktlösung beigetragen haben (vgl. hierzu OLG Schleswig, OLGR 2000, 177 m. w. N.). - OLG Naumburg, 05.05.2003 - 8 WF 51/03
Umfang von Vergütung und Aufwendungsersatz für Verfahrenspfleger
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 10 WF 1/07
Vergütungs- und ersatzpflichtig sind vielmehr nur Tätigkeiten, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgabe notwendig waren (vgl. hierzu OLG Naumburg, OLGR 2004, 78).
- KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14
Beschwerde gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für gemeinsame …
Die Rüge geht aber auch deshalb ins Leere, weil der Hausbesuch des Verfahrensbeistands kein Selbstzweck ist: Richtig ist zwar, dass es regelmäßig sachgerecht ist, wenn der Verfahrensbeistand den Kontakt mit dem Kind in dessen häuslicher Umgebung sucht und dort mit ihm spricht (vgl. nur OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 10 WF 1/07 -, FamRZ 2007, 1576 [bei juris Rz. 3ff. - für den Verfahrenspfleger nach § 50 FGG]). - OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09
Vergütung des Verfahrenspflegers in einem Sorgerechtsverfahren: …
Jeder Arbeitsaufwand, den der Verfahrenspfleger außerhalb des ihm übertragenen Aufgabenbereiches entfaltet, hat bei der Festsetzung der Vergütung außer Ansatz zu bleiben, mag dieser Aufwand auch objektiv nützlich gewesen sein oder zu einer Konfliktlösung beigetragen haben (OLG Schleswig, OLGR 2000, 177; Kammergericht, KGR 2000, 277; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Beschluss vom 16. Januar 2007, Az. 10 WF 1/07).Diese darf allerdings nicht zu kleinlich erfolgen, denn der Verfahrenspfleger hat seine Aufgabe selbständig und in erster Linie im Interesse des Kindes gemäß seiner beruflichen Qualifikation wahrzunehmen; fiskalische Gründe können nur nachrangige Bedeutung erlangen (erkennender Senat, Beschluss vom 9. Juni 2008, Az. 9 WF 81/08; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat FamRZ 2007, 1576).
- OLG Brandenburg, 28.04.2008 - 13 WF 28/08
Ersetzbarkeit der Aufwendungen eines Verfahrenspflegers für die Erfüllung der ihm …
Über die hierbei wahrgenommenen Reaktionen der Kinder lassen sich deren Wünsche und Vorstellungen ermitteln (OLG Braunschweig, FamRZ 2001, 776 [OLG Braunschweig 20.11.2000 - 1 WF 122/00]-77; Brandenburgisches Oberlandesgericht 2. Senat für Familiensachen- 10 WF 1/07 - zitiert nach [...]).
- OLG Brandenburg, 09.06.2008 - 9 WF 81/08
Wirksamkeit einer prozessordnungswidrig ergangenen Abhilfeentscheidung; …
Diese darf allerdings nicht zu kleinlich erfolgen, denn der Verfahrenspfleger hat seine Aufgabe selbständig und in erster Linie im Interesse des Kindes gemäß seiner beruflichen Qualifikation wahrzunehmen; fiskalische Gründe können nur nachrangige Bedeutung erlangen (so auch: Brandenburgisches OLG, 2. FamS, FamRZ 2007, 1576). - OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 10 WF 257/06
Verfahrenspflegervergütung: Vergütung für Hausbesuche beim Kind
Der Senat hat bereits entschieden, dass die Kosten einer Anhörung des Kindes durch den Verfahrenspfleger im elterlichen Haushalt grundsätzlich erstattungsfähig sind und der Verfahrenspfleger nicht etwa dann, wenn ihm Büroräume für die Anhörung zur Verfügung stehen, aus Kostengründen darauf zu verweisen ist, das Kind in den eigenen Büroräumen anzuhören (Senat, Beschluss vom 16.1.2007 - 10 WF 1/07 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; a. A. OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 23.3.2006 - 9 WF 67/06 - FamRZ 2006, 1777 f.; OLG Brandenburg - 3. Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 26.2.2004 - 15 WF 339/02 -, unveröffentlicht). - OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 10 WF 1/08
Vergütung und Auslagen eines Verfahrenspflegers im Familienrechtsstreit; Grenzen …
Der Senat hat bereits entschieden, dass die Kosten einer Anhörung des Kindes durch den Verfahrenspfleger im elterlichen Haushalt grundsätzlich erstattungsfähig sind und der Verfahrenspfleger nicht etwa dann, wenn ihm Büroräume für die Anhörung zur Verfügung stehen, aus Kostengründen darauf zu verweisen ist, dass Kind in den eigenen Büroräumen anzuhören (Senat, FamRZ 2007, 1576; FamRZ 2008, 73; a. A. OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2006, 1777 f.; OLG Brandenburg - 3. Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 26.2.2004 - 15 WF 339/02, unveröffentlicht). - OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 160/10
Verfahrenspflegervergütung: Notwendigkeit des Hausbesuchs bei einem Kind
Jeder Arbeitsaufwand, den der Verfahrenspfleger außerhalb des ihm übertragenen Aufgabenbereiches entfaltet, hat bei der Festsetzung der Vergütung außer Ansatz zu bleiben, mag dieser Aufwand auch objektiv nützlich gewesen sein oder zu einer Konfliktlösung beigetragen haben (OLG Schleswig, OLGR 2000, 177; Kammergericht, KGR 2000, 277; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Beschluss vom 16. Januar 2007, Az. 10 WF 1/07).
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