Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 10 WF 253/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 906
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 10 WF 253/08
Die Gerichte können bei Begründetheit der Untätigkeitsbeschwerde auch nur angewiesen werden, dem Verfahren Fortgang zu geben (BVerfG, FamRZ 2005, 173, 174; FamRZ 2005, 1233, 1234). - BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04
Vater erhält vorläufig Umgangsrecht
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 10 WF 253/08
Die Gerichte können bei Begründetheit der Untätigkeitsbeschwerde auch nur angewiesen werden, dem Verfahren Fortgang zu geben (BVerfG, FamRZ 2005, 173, 174; FamRZ 2005, 1233, 1234). - BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00
Gewährung effektiven Rechtsschutzes in kindschaftsrechtlichen Verfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 10 WF 253/08
Im Interesse der Rechtssicherheit müssen strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (BVerfG, FamRZ 2001, 753).
- BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
Umfang des effektiven Rechtsschutzes in einem Sorgerechsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 10 WF 253/08
Bestimmend sind vor allem die Natur des Verfahrens und die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (BVerfG FamRZ 2008, 2258, 2259). - OLG Brandenburg, 02.10.2006 - 10 WF 203/06
Untätigkeitsbeschwerde in Umgangsrechtsverfahren: Unangemessen lange …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 10 WF 253/08
Von einer Kostenentscheidung ist abzusehen, da es sich vorliegend um ein einseitiges Beschwerdeverfahren ohne eigentlichen Gegner handelt (vgl. Senat, FamRZ 2007, 491; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 33, 35). - OLG Karlsruhe, 04.07.2003 - 2 WF 88/03
Familiensache: Zulässigkeit und Begründetheit einer Untätigkeitsbeschwerde in …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 10 WF 253/08
Von einer Kostenentscheidung ist abzusehen, da es sich vorliegend um ein einseitiges Beschwerdeverfahren ohne eigentlichen Gegner handelt (vgl. Senat, FamRZ 2007, 491; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 33, 35).
- OLG Schleswig, 18.01.2011 - 10 WF 3/11
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Terminierung innerhalb der …
Hiergegen ist die Untätigkeitsbeschwerde richterrechtlich als außerordentlicher Rechtsbehelf anerkannt (…vgl. BVerfG NJW 2001, S. 961 ; FamRZ 2004, 689 ; FamRZ 2005, 173 ; FamRZ 2005, 1233; FamRZ 2008, 2258ff; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 906 ; OLG München FamRZ 2008, 704, 705). - OLG Schleswig, 20.05.2009 - 15 WF 140/09
Außerordentlicher Rechtsbehelf: Untätigkeitsbeschwerde bei unzumutbarer …
Ein derartiger Rechtsbehelf ist analog §§ 567 ff. ZPO als außerordentlicher zulässig, um einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG und gegen Art. 13 EMRK zu vermeiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2009 - I-23 W 99/08 - ; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 10 WF 253/08 - , beide zitiert nach juris und jeweils mit m. w. N.). - OLG Schleswig, 30.08.2012 - 11 SchH 3/12
Untätigkeitsbeschwerde; Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Für die gesetzlich nicht geregelte und lediglich im Wege der Analogie entwickelten Untätigkeitsbeschwerde ist unabhängig von der Frage, ob sie vor Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren vom 24.11.2011 (BGBl. I 2011, 2302) anzuerkennen war (so OLG Düsseldorf NJW 2009, 2388 ; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 906 ; OLG Schleswig NJW-RR 2010, 798 ; offen gelassen in OLG Rostock NJW-RR 2010, 1152 ), kein Raum mehr. - OLG Brandenburg, 06.01.2012 - 13 WF 235/11 Von einer Kostenentscheidung ist abzusehen, da es sich bei vorliegendem außerordentlichen Rechtsbehelf um ein einseitiges Beschwerdeverfahren ohne eigentlichen Gegner handelt (vergleiche Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2009, 906 m.w.N.).
- LG Frankfurt/Oder, 28.07.2010 - 6a T 40/10
Untätigkeitsbeschwerde gegen das Gericht wegen unzumutbarer Verzögerung der …
Rn. 5 Die Untätigkeitsbeschwerde ist analog §§ 567 ff. ZPO als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig, um einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG und gegen Art. 13 EMRK zu vermeiden (OLG Schleswig, Beschluss vom 20.5.2009 - 15 WF 140/09 - ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2009 - I-23 W 99/08 - ; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 10 WF 253/08 -, jeweils zitiert nach juris und jeweils mit m. w. N.).
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