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   VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437   

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https://dejure.org/2015,13895
VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437 (https://dejure.org/2015,13895)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437 (https://dejure.org/2015,13895)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 10 ZB 13.1437 (https://dejure.org/2015,13895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung gegenüber einem in Deutschland geborenen und seitdem im Bundesgebiet lebenden türkischen Staatsangehörigen; Wahrung des Grundinteresses der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland (BRD); Erforderlichkeit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung gegenüber einem in Deutschland geborenen und seitdem im Bundesgebiet lebenden türkischen Staatsangehörigen ; Wahrung des Grundinteresses der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ; Erforderlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437
    Rn. 5 Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung vom 26. Oktober 2011 ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Tatsachengerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 12;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 15; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12;… U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 9).

    Der Kläger kann daher nur im Ermessenswege aufgrund einer Einzelfallprüfung ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland als des Aufnahmemitgliedstaats darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (…vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 82 und 86; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 13;… BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 53).

    Auch insoweit dürfen vielmehr keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 16;… BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 55).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437
    Der Kläger kann daher nur im Ermessenswege aufgrund einer Einzelfallprüfung ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland als des Aufnahmemitgliedstaats darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 82 und 86;… BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 13;… BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 53).

    Darüber hinaus sind bei der Gefahrenprognose nach der letzten Behördenentscheidung eingetretene Tatsachen zu berücksichtigen, die den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen Gefährdung mit sich bringen können, die das Verhalten des Betroffenen für das in Rede stehende Grundinteresse der Gesellschaft darstellen kann (vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 84;… BayVGH a.a.O.).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437
    Rn. 5 Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung vom 26. Oktober 2011 ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 12;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 15;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12;… U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 9).

    Auch insoweit dürfen vielmehr keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 16;… BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 55).

  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437
    Rn. 41 Denn abgesehen davon, dass ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es wie hier von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich beantragt hat (…vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47.10 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 22;… B.v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 25;… B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 16;… B.v. 8.10.2014 - 10 ZB 12.2742 - juris Rn. 52), erfordert insbesondere in Fällen wiederholter Straftaten die Prüfung der Frage, ob die von der Behörde angenommene Befürchtung neuer Verfehlungen tatsächlich besteht, grundsätzlich nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens, weil sich das Gericht mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die dem Richter allgemein zugänglich sind (…vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2014 - 10 ZB 13.328 - juris Rn. 13; BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Prognose die Feststellung oder Bewertung von Umständen voraussetzt, für die eine dem Richter nicht zur Verfügung stehende Sachkunde erforderlich ist, wie etwa im Falle einer seelischen Erkrankung (…vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2014 - 10 ZB 13.328 - juris Rn. 13;… BVerwG, B.v. 13.3.2009 - 1 B 20.08 - juris Rn. 6; B.v. 4.5.1990 - 1 B 82.89 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421

    Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437
    Der Kläger kann daher nur im Ermessenswege aufgrund einer Einzelfallprüfung ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland als des Aufnahmemitgliedstaats darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (…vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 82 und 86;… BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 53).

    Auch insoweit dürfen vielmehr keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 55).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437
    Rn. 4 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn der Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Abschiebung von hier geborenem Tunesier: Täter war nicht genug verwurzelt

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437
    Rn. 29 b) Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils ergeben sich auch, soweit der Kläger pauschal auf Neubewertungen von persönlichen Interessen in jüngeren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verweist (…vgl. EGMR, U.v. 25.3.2010 - Mutlag, Nr. 40601/05 - juris Rn. 55; U.v. 13.10.2011 - Trabelski, Nr. 41548/06 - juris Rn. 54) und geltend macht, die Beklagte habe sich demgegenüber bei ihrer Ermessensausübung auf den sechs Jahre alten Zehn-Punkte-Katalog des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestützt.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437
    Rn. 5 Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung vom 26. Oktober 2011 ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Tatsachengerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 12; U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 15;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12;… U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437
    Rn. 5 Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung vom 26. Oktober 2011 ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Tatsachengerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 12;… U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 15;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12; U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08

    Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437
    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Prognose die Feststellung oder Bewertung von Umständen voraussetzt, für die eine dem Richter nicht zur Verfügung stehende Sachkunde erforderlich ist, wie etwa im Falle einer seelischen Erkrankung (…vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2014 - 10 ZB 13.328 - juris Rn. 13; BVerwG, B.v. 13.3.2009 - 1 B 20.08 - juris Rn. 6;… B.v. 4.5.1990 - 1 B 82.89 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 ZB 12.2742

    Befristung der Ausweisung eines Unionsbürgers; ernstliche Zweifel an der …

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der …

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 10 ZB 10.100

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Vermitteln im Internet; Bemessung der Gebühren …

  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 10 B 12.2008

    Ägyptischer Staatsangehöriger; Ermessensausweisung; Verurteilung zu 4 Jahren und …

  • VGH Bayern, 18.10.2013 - 10 ZB 11.618

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Ausweisungsschutz; …

  • VGH Bayern, 25.08.2014 - 10 ZB 12.2673

    Anordnungen zur Hundehaltung; Leinenzwang; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit …

  • VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; Kind mit deutscher …

  • VGH Bayern, 12.06.2015 - 10 ZB 13.2111

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

    Rn. 18 Insbesondere in Fällen, in denen wie hier mit den Sexualdelikten des Klägers zu 1 gegenüber seiner Nichte und zweien seiner Töchter wiederholt Straftaten begangen worden sind, erfordert die Prüfung der Frage, ob die von der Behörde angenommene Befürchtung neuer Verfehlungen tatsächlich besteht, grundsätzlich nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens, weil sich das Gericht mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 13.1437 - juris Rn. 41;… B.v. 5.11.2014 - 10 ZB 13.328 - juris Rn. 13;… BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 12;… B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Prognose die Feststellung oder Bewertung von Umständen voraussetzt, für die eine dem Richter nicht zur Verfügung stehende Sachkunde erforderlich ist, wie etwa im Falle einer seelischen Erkrankung (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 13.1437 - juris Rn. 41;… B.v. 5.11.2014 - 10 ZB 13.328 - juris Rn. 13;… BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 12;… B.v. 13.3.2009 - 1 B 20.08 - juris Rn. 6;… B.v. 4.5.1990 - 1 B 82.89 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose; …

    Rn. 187 vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 10 ZB 13.1437 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juni 2020 - OVG 11 N 55.19 -, juris, Rn. 16 und 18; VG Hannover, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 12 B 1649/20 -, juris, Rn. 40; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - 17 B 775/06 -, juris, Rn. 23,.
  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 10 ZB 15.2080

    Ausweisung wegen Gewaltstraftaten

    Seine Alkoholproblematik hat der Kläger offensichtlich nicht aufgearbeitet, so dass auch aus diesem Grund zu befürchten ist, er werde auch in Zukunft unter dem Einfluss von Alkohol Straftaten begehen (vgl. zur Wiederholungsgefahr bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung beruhen z. B. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 13.1437 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 21.03.2016 - 10 ZB 15.1968

    Ausweisung in den Irak wegen Verurteilung

    Der Kläger hat seine Alkoholproblematik, die er als Ursache für die von ihm begangenen Straftaten ansieht, nicht aufgearbeitet, so dass auch aus diesem Grund zu befürchten ist, er werde auch in Zukunft unter Einfluss von Alkohol Straftaten begehen (vgl. zur Wiederholungsgefahr bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung beruhen, z. B. BayVGH, B. v. 19.5.2015 - 10 ZB 13.1437 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 387/21

    Streuobstwiese; erhebliche Beeinträchtigung; Wiederherstellung

    Allein eine "Vermengung" von Ermessenserwägungen und Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit führt für sich genommen aber nicht zur Ermessensfehlerhaftigkeit (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19. Mai 2015 - 10 ZB 13.1437 -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 ZB 15.1197

    Anhörungsrüge; Darlegungsanforderungen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …

    Vielmehr ist die gesamte Argumentation des Klägers darauf gerichtet, die Richtigkeit der Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung in Zweifel zu ziehen und zu erläutern, aus welchen Gründen der Verwaltungsgerichtshof zu Unrecht von einer gegenwärtigen tatsächlichen und hinreichend schweren Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen ist, wie sie für die Ausweisung des Klägers nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG Voraussetzung ist (…vgl. EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 82 und 86;… BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 13;… BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 53; B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 13.1437 - juris Rn. 5).
  • VG München, 08.07.2015 - M 25 K 14.1200

    Ausweisung mit vierjähriger Wiedereinreisesperre

    Vorliegend erweist sich die Ausweisung auch mit Blick auf die Bestimmungen des Völkervertragsrechts in Art. 8 Abs. 1 EMRK und des höherrangigen Verfassungsrechts in Art. 6 GG nicht als ermessensfehlerhaft und insbesondere als verhältnismäßig (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 13.1437 - juris Rn. 15, 17).
  • VG München, 20.05.2015 - M 25 K 13.5129

    Ausweisung mit sechsjähriger Wiedereinreisesperre

    Rn. 43 Die Ausweisung ist auch mit Blick auf die Bestimmungen des Völkervertragsrechts in Art. 8 Abs. 1 EMRK und des höherrangigen Verfassungsrechts in Art. 6 GG nicht ermessensfehlerhaft und insbesondere verhältnismäßig (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 13.1437 - juris Rn. 15, 17).
  • VG Bayreuth, 25.11.2015 - B 4 K 14.251

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung

    Denn von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr kann bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung beruhen, nicht ausgegangen werden, solange die Drogentherapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftigen drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht wird (BayVGH, B. v. 19.05.2015 - 10 ZB 13.1437 - juris Rn. 13 ; st. Rspr.).
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