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| VGH Bayern, 25.09.2014 - 10 ZB 14.1475, 10 AS 14.1479 |
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2014 - 10 ZB 14.1475
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen dann, wenn der Kläger und Antragsteller (im folgenden Kläger) einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11). - BVerwG, 04.08.2014 - 1 B 8.14
Priviligierung des über Art. 4 Abs. 2 lit. a FamZRL begünstigten Personenkreises …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2014 - 10 ZB 14.1475
Damit steht der angefochtene Bescheid mit den gesetzlichen Vorgaben zwar insoweit in Einklang, als der Beklagte zumindest hilfsweise Ermessen ausgeübt und die Integration des Klägers im Bundesgebiet gewürdigt hat, jedoch wäre, auch wenn zweifelhaft ist, ob die vom Kläger vorgelegten Atteste vom 30. April 2014 und vom 13. Mai 2014 den Mindestanforderungen an die Verwertbarkeit ärztlicher Stellungnahmen oder an die Differenzierung zwischen Symptomen und Diagnosen und die einem solchen Attest insoweit zukommende Aussagekraft genügen (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.2014 -1 B 8.14 - juris Rn. 9), in die Ermessenserwägungen auch das Vorbringen des Klägers zu seiner psychischen Situation einzustellen gewesen. - BVerwG, 13.09.2011 - 1 VR 1.11
Vorläufiger Rechtsschutz; aufschiebende Wirkung; Wegfall der aufschiebenden …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2014 - 10 ZB 14.1475
Rn. 11 Die Zulässigkeit eines jeden gerichtlichen Verfahrens und damit auch des Verfahrens nach § 80b Abs. 2 VwGO erfordert aber, dass im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Antrag ein Rechtsschutzbedürfnis des Klägers besteht, er mithin ein schutzwürdiges Interesse an der Erlangung gerichtlichen Rechtsschutzes nachweisen kann (BVerwG, B.v. 13.9.2011 - 1 VR 1/11 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 10 AS 09.2124 - juris Rn. 3;… NdsOVG, B.v. 29.8.2011 - 8 MC 138/11 -juris Rn. 9 m.w.N.).
- VGH Bayern, 18.10.2013 - 10 ZB 11.618
Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Ausweisungsschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2014 - 10 ZB 14.1475
Jedoch ist in Fällen, in denen ein Ausländer in der Regel auszuweisen ist, bereits dann von einem Ausnahmefall und damit von der Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung auszugehen, wenn durch höherrangiges Recht wie Art. 6 GG oder durch Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention wie Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 29.08.2011 - 8 MC 138/11
Festlegung einer kürzeren Frist als "bis zur Unanfechtbarkeit" nach § 80b Abs. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2014 - 10 ZB 14.1475
Rn. 11 Die Zulässigkeit eines jeden gerichtlichen Verfahrens und damit auch des Verfahrens nach § 80b Abs. 2 VwGO erfordert aber, dass im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Antrag ein Rechtsschutzbedürfnis des Klägers besteht, er mithin ein schutzwürdiges Interesse an der Erlangung gerichtlichen Rechtsschutzes nachweisen kann (…BVerwG, B.v. 13.9.2011 - 1 VR 1/11 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 10 AS 09.2124 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 29.8.2011 - 8 MC 138/11 -juris Rn. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 22.10.2009 - 10 AS 09.2124
Fortdauer der aufschiebenden Wirkung; Zulässigkeit der Antragstellung nach Ende …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2014 - 10 ZB 14.1475
Rn. 11 Die Zulässigkeit eines jeden gerichtlichen Verfahrens und damit auch des Verfahrens nach § 80b Abs. 2 VwGO erfordert aber, dass im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Antrag ein Rechtsschutzbedürfnis des Klägers besteht, er mithin ein schutzwürdiges Interesse an der Erlangung gerichtlichen Rechtsschutzes nachweisen kann (…BVerwG, B.v. 13.9.2011 - 1 VR 1/11 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 10 AS 09.2124 - juris Rn. 3;… NdsOVG, B.v. 29.8.2011 - 8 MC 138/11 -juris Rn. 9 m.w.N.).
- VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529
Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung
Insofern ist die endgültige Kostenentscheidung dem Berufungsverfahren vorzubehalten (BayVGH, B.v. 25.9.2014 - 10 ZB 14.1475 u.a. - juris Rn. 13;… B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116 u.a. - juris Rn. 60). - VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2575
Auslagenvorschuss für Standsicherheitsprüfungen und Bauüberwachungsmaßnahmen des …
Insofern ist die endgültige Kostenentscheidung dem Berufungsverfahren vorzubehalten (BayVGH, B. v. 25.9.2014 - 10 ZB 14.1475 u. a. - juris Rn. 13;… B. v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116 u. a. - juris Rn. 60;… Kopp/Schenke, VwGO, § 124a Rn. 59 m. w. N.).Rn. 52 Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Berufungsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 3 und § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GKG; die Streitwertfestsetzung für das Zulassungsverfahren, soweit der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde, stützt sich auf § 47 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, § 52 Abs. 3 GKG (vgl. BayVGH, B. v. 25.9.2014 - 10 ZB 14.1475 u. a. - juris Rn. 15;… B. v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.2116 u. a. - juris Rn. 61 f.).
- VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 B 14.2111
Herabstufung einer Regelausweisung wegen 22-jährigen Aufenthalts im Bundesgebiet
Rn. 76 Mit Beschluss vom 25. September 2014 (10 ZB 14.1475, 10 AS 14.1479) hat der Senat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20. Mai 2014 insoweit zugelassen" als die Klage gegen die Ausweisungsverfügung (Nr. 1 des Bescheids vom 5.7.2012) abgewiesen wurde, und Prozesskostenhilfe in gleichem Umfang bewilligt.Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. September 2014 (a. a. O.) dargelegt hat, liegt hier ein derartiger Fall vor, weil der Kläger im Alter von nicht einmal vier Jahren in das Bundesgebiet eingereist ist, seitdem hier mit seinen Eltern bzw. nach dem Tod des Vaters mit seiner Mutter sowie mit seinen fünf Geschwistern im Bundesgebiet lebt, einen zehnjährigen Schulbesuch nachweisen kann und insgesamt entsprechend intensiv in die Verhältnisse im Bundesgebiet integriert ist, während er zu seinem Herkunftsland nur geringe Bindungen aufweist.
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2016 - 2 R 135/15
Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage
Rn. 9 Voraussetzung für die Statthaftigkeit des Antrags auf Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung nach § 80b Abs. 2 VwGO ist weiter, dass die Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung (gehabt) hat; denn nur dann kann ihre aufschiebende Wirkung nach § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO entfallen und die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung nach § 80b Abs. 2 VwGO angeordnet werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 25.09.2014 - 10 ZB 14.1475 -, juris, RdNr. 10, m.w.N.).
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