Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.01.2018 - 10 ZB 17.31356 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3 ; AsylG § 80 ; AsylG § 83b
Nachweis der unrechtmäßigen Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags durch das Erstgericht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 07.08.2017 - W 4 K 17.30610
- VGH Bayern, 26.01.2018 - 10 ZB 17.31356
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 08.02.2017 - 11 ZB 17.30041
Gehörsrüge wegen Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins der mündlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2018 - 10 ZB 17.31356
Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Verlegung i.S.v. § 173 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO vorgelegen hat und dem Gericht unterbreitet worden ist (…BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9/06 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 16).Etwas anderes gilt nur dann, wenn gewichtige Gründe substantiiert vorgetragen werden, die die persönliche Anwesenheit des Beteiligten in der mündlichen Verhandlung zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur effektiven Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als erforderlich erscheinen lassen (BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 18).
- BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2018 - 10 ZB 17.31356
Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Verlegung i.S.v. § 173 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO vorgelegen hat und dem Gericht unterbreitet worden ist (BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9/06 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 16). - BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92
Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2018 - 10 ZB 17.31356
Rn. 4 Eine Verschiebung oder Vertagung des Termins zur mündlichen Verhandlung ist nur dann erforderlich, wenn der Beteiligte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um sich durch Wahrnehmung des Verhandlungstermins rechtliches Gehör zu verschaffen, hieran jedoch ohne Verschulden gehindert worden ist (BVerwG, U.v. 29.9.1994 - 3 C 28/92 - juris Rn. 48 m.w.N.;… Brüning in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.4.2017, § 102 Rn. 9).
- VGH Bayern, 12.06.2018 - 8 ZB 18.411
Vergabe von Hausnummern
Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs kommt also nur dann in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Verlegung i.S.v. § 173 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO vorgelegen hat und dem Gericht unterbreitet worden ist (…BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9.06 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 16; B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - Rn. 2 m.w.N.).Wird eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist ihre Anwesenheit im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich, weil ihre Rechte in dem erforderlichen Umfang durch den Prozessbevollmächtigten wahrgenommen werden können (…BVerwG, B.v. 4.8.1998 - 7 B 127.98 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - Rn. 3;… Brüning in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.4.2017, § 102 Rn. 8.2).
Etwas anderes gilt nur dann, wenn gewichtige Gründe substantiiert vorgetragen werden, die die persönliche Anwesenheit des Beteiligten in der mündlichen Verhandlung zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur effektiven Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als erforderlich erscheinen lassen (…BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 18; B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - Rn. 3).".
- VGH Bayern, 12.06.2018 - 8 ZB 18.178
Antrag auf Zulassung von Berufung - Anspruch auf die Beibehaltung von …
Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs kommt also nur dann in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Verlegung i.S.v. § 173 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO vorgelegen hat und dem Gericht unterbreitet worden ist (…BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9.06 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 16; B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - Rn. 2 m.w.N.).Wird eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist ihre Anwesenheit im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich, weil ihre Rechte in dem erforderlichen Umfang durch den Prozessbevollmächtigten wahrgenommen werden können (…BVerwG, B.v. 4.8.1998 - 7 B 127.98 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - Rn. 3;… Brüning in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.4.2017, § 102 Rn. 8.2).
Etwas anderes gilt nur dann, wenn gewichtige Gründe substantiiert vorgetragen werden, die die persönliche Anwesenheit des Beteiligten in der mündlichen Verhandlung zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur effektiven Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als erforderlich erscheinen lassen (…BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 18; B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - Rn. 3).".
- VGH Bayern, 06.06.2018 - 15 ZB 18.31230
Unbegründeter Terminverlegungsantrag
Rn. 16 Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Verlegung i.S.v. § 173 VwGO i.V. mit § 227 Abs. 1 ZPO vorliegt und dem Gericht unterbreitet worden ist (…vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9.06 - NJW 2006, 2648 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - juris Rn. 2 m.w.N.).Das bloße Anwesenheitsinteresse einer anwaltlich ausreichend vertretenen Partei wird mithin durch ihren Gehörsanspruch nicht geschützt (…BVerwG, B.v. 4.2.2002 - 1 B 313/01, 1 PKH 40.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 31 = juris Rn. 5 m.w.N.;… B.v. 8.8.2007 - 10 B 74.07 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 25.11.2015 - 15 ZB 15.30229 - juris Rn. 4;… B.v. 12.12.2017 - 11 ZB 17.31689 - juris Rn. 4; B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - juris Rn. 3;… B.v. 20.4.2018 - 11 ZB 18.30839 - juris Rn. 4;… Geiger in Eyermann" VwGO" 14. Aufl. 2014, § 102 Rn. 6).
Etwas anderes gilt nur dann" wenn gewichtige Gründe substantiiert vorgetragen werden" die die persönliche Anwesenheit des Beteiligten in der mündlichen Verhandlung zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur effektiven Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als erforderlich erscheinen lassen (…vgl. BVerwG, U.v. 30.8.1982 - 9 C 1.81 - DÖV 1983, 247 = juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 25.11.2015 - 15 ZB 15.30229 - juris Rn. 3; B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 05.02.2018 - 10 ZB 17.2439
Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs kommt also nur dann in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Verlegung i.S.v. § 173 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO vorgelegen hat und dem Gericht unterbreitet worden ist (…BVerwG, B.v. 22.5.2006 - 10 B 9.06 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 16; B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - Rn. 2 m.w.N.).Wird eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist ihre Anwesenheit im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich, weil ihre Rechte in dem erforderlichen Umfang durch den Prozessbevollmächtigten wahrgenommen werden können (…BVerwG, B.v. 4.8.1998 - 7 B 127.98 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - Rn. 3;… Brüning in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.4.2017, § 102 Rn. 8.2).
Etwas anderes gilt nur dann, wenn gewichtige Gründe substantiiert vorgetragen werden, die die persönliche Anwesenheit des Beteiligten in der mündlichen Verhandlung zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur effektiven Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als erforderlich erscheinen lassen (…BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 18; B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - Rn. 3).
- VGH Bayern, 05.11.2019 - 10 ZB 19.31
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtbescheidung des Antrags auf …
Eine Verschiebung oder Vertagung des Termins zur mündlichen Verhandlung ist nur dann erforderlich, wenn der Beteiligte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um sich durch Wahrnehmung des Verhandlungstermins rechtliches Gehör zu verschaffen, hieran jedoch ohne Verschulden gehindert worden ist (…BVerwG, U.v. 29.9.1994 - 3 C 28.92 - juris Rn. 48 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 24.1.2018 - 10 ZB 17.31304 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 10 ZB 17.31356 - juris Rn. 4;… Brüning in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.4.2019, § 102 Rn. 9).
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