Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.11.2022 - 10 ZB 22.1875 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 53 Abs. 1, Abs. 2, § 55 Abs. 1 Nr. 4; FreizügG/EU § 6 Abs. 5; GG Art. 6 Abs. 1, Abs. 2; EMRK Art. 8
Fehlendes Bleibeinteresse trotz Schutzes der Familie
Verfahrensgang
- VG München, 24.03.2022 - M 12 K 21.3796
- VGH Bayern, 08.11.2022 - 10 ZB 22.1875
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 17.04.2018 - C-316/16
Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft, …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2022 - 10 ZB 22.1875
Ausgehend von der Erwägung, dass der Schutz vor Ausweisung in dem Maße zunehmen sollte, wie die Unionsbürger und ihre Familienangehörigen in den Aufnahmemitgliedstaat stärker integriert sind (vgl. Erwägungsgrund Nr. 24 RL 2004/38/EG) bestimmt Art. 28 Abs. 3 Buchst. a) RL 2004/38/EG, den der nationale Gesetzgeber mit § 6 Abs. 5 FreizügG/EU umgesetzt hat, dass gegen Unionsbürger eine Ausweisung nur aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit verfügt werden darf, wenn sie ihren Aufenthalt in den letzten zehn Jahren im Aufnahmemitgliedstaat gehabt haben (vgl. auch EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16 und C-424/16, B und Vomero - juris Rn. 47).Art. 28 Abs. 3 Buchst. a) RL 2004/38/EG gewährt somit einen besonders verstärkten Ausweisungsschutz für Unionsbürger, die im Aufnahmemitgliedstaat über ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne von Art. 16 und Art. 28 Abs. 2 dieser Richtlinie verfügen und in den letzten zehn Jahren vor der Ausweisungsverfügung sich in diesem Mitgliedstaat aufgehalten haben (EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16 und C-424/16, B und Vomero - juris Rn. 64).
Unabhängig davon wird von Klägerseite auch ausgeblendet, dass selbst im Anwendungsbereich des Art. 28 Abs. 3 Buchst. a) RL 2004/38/EG ein Zeitraum der Verbüßung einer Freiheitsstrafe durch den Betroffenen grundsätzlich geeignet ist, die Kontinuität des Aufenthalts im Sinne dieser Bestimmung zu unterbrechen und sich damit auf die Gewährung des dort vorgesehenen verstärkten Schutzes auch in dem Fall auszuwirken, dass sich diese Person vor dem Freiheitsentzug zehn Jahre lang im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten hat (…EuGH, U.v. 16.1.2014 - C-400/12 - juris Rn. 38; U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u. C-424/16 - juris Rn. 70).
- BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21
Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen Ausländers ohne …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2022 - 10 ZB 22.1875
Demgemäß hat die Beklagte in ihrer Antragserwiderung zu Recht darauf verwiesen, dass den Feststellungen im Gutachten vom 30. Mai 2022 für die Gefahrenprognose keine entscheidende tatsächliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung (zur Indizwirkung strafgerichtlicher Beurteilungen im Rahmen der Strafrestaussetzung zur Bewährung vgl. BVerfG, B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19 m.w.N.) zukommen kann und die behördliche und verwaltungsgerichtliche Gefahrenprognose damit nicht ernstlich in Zweifel gezogen werden kann.Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht können die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere dann haben, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 41 ff. m.w.N).
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2022 - 10 ZB 22.1875
Rn. 2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16;… B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33). - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2022 - 10 ZB 22.1875
Rn. 2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16;… B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33). - BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2022 - 10 ZB 22.1875
Rn. 2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
- OVG Bremen, 06.05.2024 - 2 LB 26/24
Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines wegen Totschlags verurteilten …
Damit sich die Wiederholungsgefahr nicht mehr als "ernsthaft", sondern nur noch als "entfernt" darstellt, muss bei Ausweisungen aus Anlass von Tötungs- oder schwerwiegenden Körperverletzungsdelikten wegen des besonders hohen Gewichts des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit für ein künftig straffreies Leben bestehen (…OVG Bremen, Urt. v. 21.12.2022 - 2 LB 323/21, juris Rn. 37; Bay. VGH., Beschl. v. 08.11.2022 - 10 ZB 22.1875, juris Rn. 3). - OVG Bremen, 21.12.2022 - 2 LB 323/21
Albanische Volkszugehörige; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Gefahrenprognose; …
Damit sich die Wiederholungsgefahr nicht mehr als "ernsthaft", sondern nur noch als "entfernt" darstellt, muss bei Ausweisungen aus Anlass von schwerwiegenden Körperverletzungsdelikten wegen des besonders hohen Gewichts des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ein sehr hohes Maß an Erfolgswahrscheinlichkeit für ein künftig straffreies Leben bestehen (vgl. Bay. VGH ., Beschl. v. 08.11.2022 - 10 ZB 22.1875, juris Rn. 3).
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