Rechtsprechung
| EKMR, 18.09.1961 - 1028/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
A.D.Q. c. BELGIQUE
Art. 4, Art. 7, Art. 11, Art. 13 MRK
Irrecevable (französisch)
Wird zitiert von ...
- EGMR, 02.03.1987 - 9267/81 Ausgehend von der Idee eines "institutionellen" Rechts auf Organisation freier Wahlen (Entscheidung vom 18. September 1961 über die Zulässigkeit der Beschwerde Nr. 1028/61, X. gegen Belgien, Yearbook of the Convention, Band 4, S. 339), ist die Kommission zu einem Konzept "eines allgemeinen Wahlrechtes" übergegangen (…siehe insbesondere die Entscheidung vom 6. Oktober 1967 über die Zulässigkeit der Beschwerde Nr. 2728/66 X. gegen die Bundesrepublik Deutschland, a.a.O., Band 10, S. 339) und gelangte dann konsequenterweise zu einem subjektiven Recht auf Teilnahme - dem "Recht, zu wählen" und dem "Recht, für das gesetzgebende Organ zu kandidieren" (…siehe insbesondere die Entscheidung vom 30. Mai 1975 über die Zulässigkeit der Beschwerde Nr. 6745-6746/76, W, X, Y und Z gegen Belgien, a.a.O., Band 18, S. 245).
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