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   OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05   

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https://dejure.org/2006,6335
OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05 (https://dejure.org/2006,6335)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2006 - 11 LA 196/05 (https://dejure.org/2006,6335)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2006 - 11 LA 196/05 (https://dejure.org/2006,6335)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtswidrige Einrichtung von polizeilichen Absperrungen anlässlich eines Castor-Transports

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 GG; § 11 NGefAG; § 14 NGefAG; § 18 NGefAG; § 35 S. 2 VwVfG; § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO
    Einrichtung von polizeilichen Absperrungen anlässlich eines Castor-Transports; Verstoß der vollständigen Abriegelung eines Ortes für mehrere Stunden durch Polizeikräfte gegen Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG sowie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Anwendungsbereich der ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 II 2; ; GG Art. 104; ; GG Art. 20 III; ; NGefAG § 11; ; NGefAG § 14; ; NGefAG § 18; ; VwVfG § 35 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absperrung polizeilich, Allgemeinverfügung, Castor-Transport, Freiheitsbeschränkung, Gefahrenprognose, Ingewahrsamnahme, Kontrollstellen, Körperliche Bewegungsfreiheit, Nichtstörer, Polizeiliche Generalklausel, Polizeilicher Notstand, Straßenblockade, Übermaßverbot, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einrichtung von polizeilichen Absperrungen anlässlich eines Castor-Transports; Verstoß der vollständigen Abriegelung eines Ortes für mehrere Stunden durch Polizeikräfte gegen Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG sowie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Anwendungsbereich der ...

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 103
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05
    Um diese Anforderungen zu erfüllen, darf insbesondere ein Vorgehen gegen die eigentlichen Störer bzw. eine Beseitigung der Gefahr durch die Polizei auf andere Weise keine Aussicht auf Erfolg versprechen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - NJW 2001, 1411 = DVBl. 2001, 797; Herzmann, DÖV 2006, 678, 681).

    Allerdings steht das Gebot, vor der Inanspruchnahme von Nichtstörern eigene Kräfte gegen die Störer einzusetzen, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit solcher Kräfte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.3.2001, a.a.O.).

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützt dieses Grundrecht die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (vgl. etwa Beschl. v. 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 -, NVwZ 2006, 579 = NdsRpfl. 2006, 121).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt das Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ein besonders hohes Rechtsgut dar, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.12.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2002 - 1 S 1963/02

    Unzulässiges ,generalklauselartiges, verallgemeinerndes Platzverbot für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05
    Ein Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel ist deshalb grundsätzlich zulässig (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.10.2002 - 1 S 1993/02 -, NVwZ 2003, 115 = DÖV 2003, 127; OVG Bremen, Urt. v. 24.3.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314 = NordÖR 1998, 345; Rachor, a.a.O., F Rdnr. 701 ff.; Herzmann, Ausgangssperren auch in Deutschland?, DÖV 2006, 678, 680 f.).

    Andererseits ist aber allgemein anerkannt, dass polizeiliche Verfügungen nicht lediglich der Erleichterung polizeilicher Arbeit dienen dürfen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 4.10.2002 - 1 S 1963/02 -, NVwZ 2003, 115 = DÖV 2003, 127; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., S. 415; Rachor, a.a.O., F Rdnr. 247).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05
    Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel des Rechtsgüterschutzes nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen den Zuwachs an Rechtsgüterschutz überwiegen, so dass der Einsatz des Schutzmittels als unangemessen erscheint (so BVerfG, Beschl. v. 4.4.2006 - 1 BvR 518/02 -, DVBl. 2006, 899).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05
    Der Tatbestand der Freiheitsentziehung kommt nur in Betracht, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 15.5.2002 - 2 BvR 2292/00 -, BVerfGE 105, 239 = NJW 2002, 3161) und der Betroffene an einem eng begrenzten Ort festgehalten wird (Maunz/Dürig, GG, Kommentar, Art. 104 Rdnr. 7).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05
    Außerdem genügt die pauschale Behauptung einer Behörde nicht, dass sie wegen der Wahrnehmung anderer Polizeiaufgaben und trotz der Hinzuziehung externer Kräfte zu einem wirksamen Schutz der Transportstrecke ohne die Inanspruchnahme von Nichtstörern voraussichtlich nicht in der Lage sei (s. dazu auch BVerfG, Beschl. v. 24.3.2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, 2069 = DVBl. 2001, 897 zur vergleichbaren Situation im Versammlungsrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05
    Darüber hinaus kann eine Ingewahrsamnahme nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 b NGefAG schon gerechtfertigt sein, um eine unmittelbar bevorstehende Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit, wozu auch ein Verstoß nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 VersG gehört, zu verhindern (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 23.6.2005 - 22 W 32/05 -, NVwZ-RR 2006, 254; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540 = DÖV 2005, 165).
  • OVG Bremen, 24.03.1998 - 1 BA 27/97

    Polizeiliches Aufenthaltsverbot gegen Drogenhändler - Aufenthaltsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05
    Ein Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel ist deshalb grundsätzlich zulässig (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.10.2002 - 1 S 1993/02 -, NVwZ 2003, 115 = DÖV 2003, 127; OVG Bremen, Urt. v. 24.3.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314 = NordÖR 1998, 345; Rachor, a.a.O., F Rdnr. 701 ff.; Herzmann, Ausgangssperren auch in Deutschland?, DÖV 2006, 678, 680 f.).
  • OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05

    Eindeutige und unmissverständliche Formulierung einer polizeilichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05
    Darüber hinaus kann eine Ingewahrsamnahme nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 b NGefAG schon gerechtfertigt sein, um eine unmittelbar bevorstehende Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit, wozu auch ein Verstoß nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 VersG gehört, zu verhindern (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 23.6.2005 - 22 W 32/05 -, NVwZ-RR 2006, 254; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540 = DÖV 2005, 165).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10

    Berufsbezogene Sonderrechte von Rechtsanwälten beim Zugang zu Mandanten während

    Ein solcher Rückgriff kommt allenfalls in Betracht, wenn sich die Beeinträchtigungen insoweit als weniger schwerwiegend als in den ausdrücklich in den §§ 12 ff. Nds. SOG geregelten Fällen darstellen, hier also als weniger schwerwiegend als etwa ein Platzverweis oder ein Aufenthaltsverbot (vgl. Senatsbeschl. v. 26.9.2006 - 11 LA 196/05 -, juris, zur Verhinderung des Verlassens einer Ortschaft, sowie Hess. VGH, Beschl. v. 28.1.2003 - 11 TG 2548/02 -, juris).

    Dabei ist von der Erkenntnislage zu Beginn der Arbeiten an der Pyramide auszugehen, sog. ex ante-Prognose (vgl. Senatsbeschl. v. 26.9.2006 - 11 LA 196/05 -, a. a. O., Rn. 22).

  • VG Magdeburg, 02.07.2015 - 1 A 84/14

    Sperrung der Elbbrücken zum Schutz einer Versammlung vor gewaltbereiten

    Etwas anderes mag für den Fall gelten, in dem der Betroffene durch die polizeiliche Absperrung am Verlassen einer Ortslage gehindert wird und diese polizeiliche Maßnahme hinsichtlich der Intensität in das Grundrecht auf Freizügigkeit hinter einer Ingewahrsamnahme zurückbleibt (vgl. NdsOVG, B. v. 26.09.2006 - 11 LA 196/05 -, juris, Rdnr. 19).

    Um diese Anforderungen zu erfüllen, darf insbesondere ein Vorgehen gegen die eigentlichen Störer bzw. eine Beseitigung der Gefahr durch die Polizei auf andere Weise keine Aussicht auf Erfolg versprechen (vgl. NdsOVG, B. v. 26.09.2006 - a. a. O., Rdnr. 22).

    Vielmehr bedarf es konkreter Nachweise (vgl. NdsOVG, B. v. 26.09.2006 - a. a. O., Rdnr. 23).

    Dies enthebt die Polizei aber nicht von der Pflicht, so weit wie möglich Differenzierungen vorzunehmen und in erster Linie gegen die Störer vorzugehen (vgl. NdsOVG, B. v. 26.09.2006 - a. a. O., Rdnr. 30).

    Dies würde dann auch für Personen gelten, bei denen der konkrete Verdacht bestand, dass sie sich an rechtswidrigen Blockadeaktionen innerhalb einer für die Aufzugsroute der "Initiative gegen das Vergessen? errichteten Schutzzone beteiligen wollten (vgl. NdsOVG, B. v. 26.09.2006 - a. a. O., Rdnr. 27).

  • VG Köln, 03.02.2010 - 20 L 88/10

    Gericht stoppt Kölner Glasverbot an Karneval

    Es ist jedoch ein allgemeiner Grundsatz des Polizei- und Ordnungsrechts, dass Verfügungen nicht lediglich zur Erleichterung polizeilicher bzw. ordnungsrechtlicher Aufsicht dienen dürfen, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.09.2006 - 11 LA 196/05 - NVwZ-RR 2007, 103 ff; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.2002 - 1 S 1963/02 - NVwZ 2003, 115 ff, so dass derartige allgemeine Erwägungen die Heranziehung von Nichtstörern für sich genommen nicht tragen können.
  • OLG Celle, 07.10.2014 - 22 W 1/14

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung eines

    Eine solche Ordnungswidrigkeit kann auch der Verstoß gegen § 29 Abs. 1 Nr. 9a, Nr. 11 NVersG im Rahmen der Durchführung eines Castortransports sein (Senat, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 22 W 32/05 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. September 2006 - 11 LA 196/05 -, juris).
  • VG Köln, 04.02.2010 - 20 L 109/10

    Weitere Entscheidungen zum Kölner Glasverbot an Karneval

    Es ist jedoch ein allgemeiner Grundsatz des Polizei- und Ordnungsrechts, dass Verfügungen nicht lediglich zur Erleichterung polizeilicher bzw. ordnungsrechtlicher Aufsicht dienen dürfen, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.09.2006 - 11 LA 196/05 - NVwZ-RR 2007, 103 ff; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.2002 - 1 S 1963/02 - NVwZ 2003, 115 ff, so dass derartige allgemeine Erwägungen die Heranziehung von Nichtstörern für sich genommen nicht tragen können.
  • VG Köln, 04.02.2010 - 20 L 113/10

    Weitere Entscheidungen zum Kölner Glasverbot an Karneval

    Es ist jedoch ein allgemeiner Grundsatz des Polizei- und Ordnungsrechts, dass Verfügungen nicht lediglich zur Erleichterung polizeilicher bzw. ordnungsrechtlicher Aufsicht dienen dürfen, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.09.2006 - 11 LA 196/05 - NVwZ-RR 2007, 103 ff; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.2002 - 1 S 1963/02 - NVwZ 2003, 115 ff, so dass derartige allgemeine Erwägungen die Heranziehung von Nichtstörern für sich genommen nicht tragen können.
  • VG Köln, 04.02.2010 - 20 L 114/10

    Weitere Entscheidungen zum Kölner Glasverbot an Karneval

    Es ist jedoch ein allgemeiner Grundsatz des Polizei- und Ordnungsrechts, dass Verfügungen nicht lediglich zur Erleichterung polizeilicher bzw. ordnungsrechtlicher Aufsicht dienen dürfen, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.09.2006 - 11 LA 196/05 - NVwZ-RR 2007, 103 ff; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.2002 - 1 S 1963/02 - NVwZ 2003, 115 ff, so dass derartige allgemeine Erwägungen die Heranziehung von Nichtstörern für sich genommen nicht tragen können.
  • VG Köln, 04.02.2010 - 20 L 115/10

    Weitere Entscheidungen zum Kölner Glasverbot an Karneval

    Es ist jedoch ein allgemeiner Grundsatz des Polizei- und Ordnungsrechts, dass Verfügungen nicht lediglich zur Erleichterung polizeilicher bzw. ordnungsrechtlicher Aufsicht dienen dürfen, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.09.2006 - 11 LA 196/05 - NVwZ-RR 2007, 103 ff; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.2002 - 1 S 1963/02 - NVwZ 2003, 115 ff, so dass derartige allgemeine Erwägungen die Heranziehung von Nichtstörern für sich genommen nicht tragen können.
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