Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 4 KSchG, § 7 KSchG, § 13 KSchG
Verhaltensbedingte Kündigung wegen einer Äußerung - Wiederholungskündigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung durch Kommentierung einer Anweisung mit den Worten "Jawohl mein Führer" ist unwirksam; Verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung durch Kommentierung einer Anweisung mit den Worten "Jawohl mein Führer"; ...
- hensche.de
Kündigung: Verhaltensbedingt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung durch Kommentierung einer Anweisung mit den Worten "Jawohl mein Führer"; Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung; ordentliche Kündigung aufgrund derselben Kündigungsgründe bei rechtskräftiger ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- beck-blog (Kurzinformation)
Rechtfertigt ein Jawohl, mein Führer die Entlassung?
- heise.de (Pressemeldung, 09.06.2011)
Keine fristlose Kündigung wegen Nazi-Spruch
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Jawohl mein Führer - Nazisprüche am Arbeitsplatz?
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung wegen Anrede "Jawohl mein Führer"
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung wegen Anrede "Jawohl mein Führer"
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Jawohl mein Führer - Kündigungsgrund?
- spiegel.de (Pressebericht, 01.06.2011)
"Jawohl, mein Führer" reicht nicht für Kündigung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Keine Kündigung ohne Abmahnung bei "Führer"-Anrede
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 02.06.2011)
Keine Kündigung ohne Abmahnung bei "Führer"-Anrede
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Darf ein Arbeitnehmer wegen der Äußerung Jawohl mein Führer gekündigt werden?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Eine ordentliche Kündigung ist nach rechtskräftig kassierter außerordentlicher Kündigung noch möglich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nationalsozialistische Äußerung am Arbeitsplatz: "Jawohl, mein Führer" rechtfertigt keine Kündigung - Kritik am Befehlston von Mitarbeitern oder Vorgesetzten rechtfertigt nicht die Verwendung von NS-Zitaten
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 08.06.2010 - 12 Ca 137/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10