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   KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11   

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https://dejure.org/2012,14281
KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11 (https://dejure.org/2012,14281)
KG, Entscheidung vom 15.06.2012 - 11 U 18/11 (https://dejure.org/2012,14281)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 11 U 18/11 (https://dejure.org/2012,14281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 138 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 433 BGB
    Rückabwicklung des Kaufs einer Eigentumswohnung: Sittenwidrigkeit wegen Wuchers; Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wert der Leistung knapp doppelt so hoch wie der Wert der Gegenleistung als wucherähnliches Geschäft im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages; Berücksichtigung des Erwerbs entsprechender Rechte oder Ansprüche gegen Dritte durch Abschluss eines Kaufvertrages bei der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückabwicklung des Kaufs einer Schrottimmobilie; Wucher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen überhöhten Kaufpreises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufpreis 100% über Wert: Kaufvertrag nichtig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Wohnungskaufvertrag wegen sittenwidrig überhöhten Kaufpreises nichtig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Sittenwidrig überhöhter Kaufpreis für Eigentumswohnung -> Rückabwicklung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert einer Wohnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wohnungskaufvertrag - Der sittenwidrig überhöhte Kaufpreis

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Wohnungswert - Kaufvertrag wegen sittenwidrig überhöhten Kaufpreises nichtig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnung zum Wucherpreis

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Wenn die Wohnung doppelt so teuer verkauft wird: Wucher

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundstückskaufvertrages nichtig, wenn Kaufpreis den Verkehrspreis um mehr als 100% übersteigt

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Wohnungskaufvertrag wegen sittenwidrig überhöhten Kaufpreises nichtig

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Stark überhöhter Kaufpreis - Immobilienkaufvertrag kann nichtig sein!

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Wucherpreis ist sittenwidrig

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Kaufvertrag über Eigentumswohnung kann bei überhöhtem, wucherähnlichem Kaufpreis sittenwidrig sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Grüezi Real Estate AG veräußert Schrottimmobilien

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Bauträger verurteilt

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Immobilienkaufvertrag: Sittenwidrig bei überhöhtem Kaufpreis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prozesserfolg: Bauträger verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungskauf: Preis und Wert müssen stimmen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verkäuferin muss Wohnung zum Wucherpreis zurücknehmen

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    "Verwerfliche Gesinnung" - Wohnung entsprach nicht im geringsten dem Kaufpreis (BILD)

Besprechungen u.ä. (4)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Wenn die Wohnung doppelt so teuer verkauft wird: Wucher

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Überteuerte Immobilien-Kaufverträge nichtig: Rückabwicklung statt Privatinsolvenz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufpreis 100% über Wert: Kaufvertrag nichtig! (IMR 2013, 34)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwerfliche Gewinnmaximierung führt zur Schadensersatzpflicht! (IMR 2013, 1028)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 82/99

    Bereicherungsausgleich durch Saldierung; Erstattung von Zinsen

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11
    Dies bedeutet bei ungleichartigen Leistungen, dass der Bereicherungsschuldner die erlangte Leistung nur Zug um Zug gegen seine volle Gegenleistung herauszugeben braucht, ohne dass es der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bedarf (zum Vorstehenden: OLG Nürnberg v. 31.1.2012 - 1 U 1522/11, zitiert nach juris Rz. 65; BGH v. 14.7.2000 - V ZR 82/99, NJW 2000, 3064).

    Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als auch des OLG Nürnberg liegen die Kosten der Finanzierung eines Vertrages allein im Risikobereich und im wirtschaftlichen Interesse des Käufers (BGH v. 6.12.1991 - V ZR 311/89, NJW 1992, 1037; 1038; BGH v. 14.7.2000 - V ZR 82/99, NJW 200, 3064; OLG Nürnberg v. 31.1.2012 - 1 U 1522/11, zitiert nach juris Rz. 66).

    Auch die Kosten der Finanzierung des Vertrages und die Sicherung der Darlehen liegen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allein im Risikobereich und im wirtschaftlichen Interesse des Käufers (BGH NJW 1992, 1037; NJW 2000, 3064.

    Denn die Kreditzinsen des Käufers stellen insoweit das wirtschaftliche Äquivalent zu den Nutzungen des Verkäufers dar (BGH v. 14.7.2000 - V ZR 82/99, NJW 2000, 3064, 3065).

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11
    Die Beratung wird aber Hauptpflicht des Verkäufers aus einem selbständigen Beratungsvertrag, wenn er mit dem Käufer nicht nur über die Bedingungen des angestrebten Kaufvertrages verhandelt, sondern diesem unabhängig davon einen Rat erteilt (BGH v. 13.10.2006 - V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1875).

    Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer - oder sein Vermittler - dem Käufer Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die diesen zum Vertragsabschluss bewegen sollen (vgl. BGH v. 13.10.2006 - V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1875; Palandt-Weidenkaff, 70. Auflage, 2011, § 433 BGB, Rn. 28).

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11
    Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als auch des OLG Nürnberg liegen die Kosten der Finanzierung eines Vertrages allein im Risikobereich und im wirtschaftlichen Interesse des Käufers (BGH v. 6.12.1991 - V ZR 311/89, NJW 1992, 1037; 1038; BGH v. 14.7.2000 - V ZR 82/99, NJW 200, 3064; OLG Nürnberg v. 31.1.2012 - 1 U 1522/11, zitiert nach juris Rz. 66).

    Auch die Kosten der Finanzierung des Vertrages und die Sicherung der Darlehen liegen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allein im Risikobereich und im wirtschaftlichen Interesse des Käufers (BGH NJW 1992, 1037; NJW 2000, 3064.

  • OLG Nürnberg, 31.01.2012 - 1 U 1522/11

    Kauf einer Eigentumswohnung: Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung des

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11
    Dies bedeutet bei ungleichartigen Leistungen, dass der Bereicherungsschuldner die erlangte Leistung nur Zug um Zug gegen seine volle Gegenleistung herauszugeben braucht, ohne dass es der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bedarf (zum Vorstehenden: OLG Nürnberg v. 31.1.2012 - 1 U 1522/11, zitiert nach juris Rz. 65; BGH v. 14.7.2000 - V ZR 82/99, NJW 2000, 3064).

    Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als auch des OLG Nürnberg liegen die Kosten der Finanzierung eines Vertrages allein im Risikobereich und im wirtschaftlichen Interesse des Käufers (BGH v. 6.12.1991 - V ZR 311/89, NJW 1992, 1037; 1038; BGH v. 14.7.2000 - V ZR 82/99, NJW 200, 3064; OLG Nürnberg v. 31.1.2012 - 1 U 1522/11, zitiert nach juris Rz. 66).

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11
    Da es nach der Konzeption des Wohnungseigentumsgesetzes keine Ein-Personen-Gemeinschaft gibt (vgl. § 10 Abs. 7 Satz 4 WEG; BGH v. 5.6.2008 - V ZB 85/07, NZM 2008, 649, 650 m.w.N.), wäre ein von der Beklagten außerhalb des Rechtskreises einer Wohnungseigentümergemeinschaft gefasster Beschlusses wirkungslos.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst anzunehmen, wenn ein wirksamer, auf die Übereignung von Wohnungseigentum gerichteter Erwerbsvertrag vorliegt, der Übereignungsanspruch durch eine Auflassungsvormerkung gesichert ist und der Besitz an der Wohnung auf den Erwerber übergegangen ist (BGH v. 5.6.2008 - V ZB 85/07, NZM 2008, 649, 650 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfGE v. 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93, NJW 1995, 40), dass den Parteien eines Rechtsstreits diejenigen Befundtatsachen, die das Gericht durch Übernahme des Sachverständigengutachtens verwerten will, zugänglich sein müssen.

    Die Offenlegung von Daten ist aber nicht erforderlich, wenn ein Beteiligter seine Zweifel nicht hinreichend substantiiert oder wenn bei vernünftiger Würdigung der Gesamtumstände nicht zu erwarten ist, dass durch eine Überprüfung das Gutachten in Frage gestellt wird (BVerfGE v. 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93, NJW 1995, 40).

  • BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09

    Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11
    Diese tatsächliche Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen, den Benachteiligenden hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (zum Vorstehenden: BGH v. 25.2.2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880, 881).

    Derartige, die Vermutung erschütternde Umstände, die der von dem Missverhältnis Begünstigte - hier also die Beklagte - darzulegen hat (BGH v. 25.2.2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880, 881.) liegen indes nicht vor.

  • BGH, 10.10.2008 - V ZR 131/07

    Folgen des Rücktritts bei belastetem Grundstück

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11
    Ein Bereicherungsschuldner, der das ihm überlassene Grundstück mit einer Grundschuld belastet hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch verpflichtet, die Belastung zu beseitigen und für die Löschung der Grundschuld Sorge zu tragen (BGH v. 10.10.2008 - V ZR 131/07, NZM 2009, 63, 65).
  • BGH, 12.11.1986 - VIII ZR 280/85

    Schadensersatz bei Mitwirkung am Zustandekommen eines sittenwidrigen und damit

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Partei wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen schadensersatzpflichtig sein, wenn ein geschlossener Vertrag nichtig ist und sie den Grund der Unwirksamkeit zu vertreten hat (BGH v. 2.4.2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236, 1237; BGH v. 12.11.1986 - VIII ZR 280/85, NJW 1987, 639, 640).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Partei wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen schadensersatzpflichtig sein, wenn ein geschlossener Vertrag nichtig ist und sie den Grund der Unwirksamkeit zu vertreten hat (BGH v. 2.4.2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236, 1237; BGH v. 12.11.1986 - VIII ZR 280/85, NJW 1987, 639, 640).
  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 260/03

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie

  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 256/88

    Wann ist ein Grundstückskauf sittenwidrig?

  • BGH, 30.03.1984 - V ZR 61/83

    Voraussetzungen des Wuchertatbestandes - Voraussetzungen einer gemischten

  • OLG Stuttgart, 22.01.2015 - 1 U 37/14

    Grundstückskaufvertrag: Nichtigkeit wegen eines wucherähnlichen Geschäfts;

    In den Bereicherungssaldo einzustellen ist aber, dass umgekehrt auch der Beklagte gegen den Kläger einen Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen hat, die er aus der ETW gezogen hat, also auf Herausgabe von Mieteinnahmen von 18.040 EUR (§ 818 Abs. 1, 2 BGB), vgl. oben unter 6. Diese sind - wie es der Kläger in seiner Klage auch getan hat - im Rahmen der Saldotheorie automatisch zu berücksichtigen und vom rückzuerstattenden Kaufpreis abzuziehen (vgl. KG, Urteil vom 15.6.2012 - 11 U 18/11 - juris Rn. 44 ff.; OLG Nürnberg, Urteil vom 31.1.2012 - 1 U 1522/11 - juris Rn. 65).
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