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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42798
OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13 (Kart) (https://dejure.org/2018,42798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2018 - 11 U 95/13 (Kart) (https://dejure.org/2018,42798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 11 U 95/13 (Kart) (https://dejure.org/2018,42798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWG, § 33 GWG
    Missbrauch marktbeherrschender Stellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beharren auf unter Wettbewerbsbedingungen ausgehandelten Preisen für das Zurverfügungstellen von Rohrleitungskapazitäten als Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Nutzungsgebühr für Kabelkanäle der Telekom nicht überhöht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzungsgebühr für Kabelkanäle der Telekom nicht überhöht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nutzungsgebühr für Kabelkanäle der Telekom nicht überhöht - Kartellrechtswidriger Preishöhenmissbrauch durch Festhalten an ausgehandelten Preisen nicht feststellbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an den Senat zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen).

    Angesichts des ordentlichen Kündigungsrechts der Klägerinnen ist das Interesse der Beklagten am Fortbestand der vertraglichen Vereinbarungen zwar, wie der Bundesgerichtshof im Parallelfall festgestellt hat (Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 38 bei juris), nicht auf Dauer geschützt.

    Denn ein Vertrauen der Beklagten auf eine solche faktische Hinderung an der Kündigung seitens der Klägerinnen wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 39 bei juris) rechtlich nicht geschützt, da eine solche faktische Beschränkung der Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und eine Herabsetzung eines nicht wettbewerbskonformen Entgelts zu verlangen, allein Folge der marktbeherrschenden Stellung der Beklagten wäre und sich daher nicht zu Lasten der Klägerinnen auswirken dürfe.

    Zwar mag die Beklagte - ebenso wie im Parallelfall (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 41 bei juris) - im Fall einer Kündigung der Klägerinnen wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung nach §§ 33, 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 4 GWB verpflichtet sein, den Klägerinnen die weitere Mitbenutzung der Kabelkanalanlagen gegen ein angemessenes Entgelt zu gestatten.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Insoweit verweist die Beklagte auch auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem im Parallelverfahren der Fa. B gegen die hiesige Beklagte ergangenen - allerdings nicht rechtskräftigen - Urteil vom 14. März 2018 (Az.: VI - U (Kart) 7/16 - Anlage B 62).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in dem Urteil vom 14.3.2018 (VI - U (Kart) 7/16 - Anlage B 62) zu den parallel gelagerten Klagen der B dazu folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17

    Hochzeitsrabatte - Edeka durfte keine Lieferantenrabatte fordern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof jüngst erneut bestätigt (Beschluss vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte, Rn. 18 ff. bei juris) und betont, dass für die Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit einer Forderung eine Gesamtbetrachtung der vom Normadressaten dem Lieferanten angebotenen Konditionen maßgeblich ist.
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Der aus einem solchen Vertrag sich ergebende Zahlungsanspruch ist durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfG, Urteil vom 23.11.1999, 1 BvF 1/94 - Stichtagregelung im Vermögensgesetz, Rn. 84 bei juris m.w.N.; Sachs/Wendt, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 14 Rn. 22, 24 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1984 - KVR 13/83

    Begriff des Mißbrauchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Nach dem weiteren vom Bundesgerichtshof zitierten Beschluss vom 6. November 1984 (KVR 13/83 - Favorit, juris) ist "bei der Prüfung, ob bestimmte Geschäftsbedingungen und bestimmte Verhaltensweisen als missbräuchlich zu werten sind, bei der Anwendung des Vergleichsmarktskonzepts eine "Gesamtbetrachtung des Leistungsbündels" - des Wärmepreises und der Geschäftsbedingungen insgesamt - geboten".
  • BGH, 01.06.2017 - IX ZR 204/15

    Zurückverweisung an das Berufungsgericht: Umfang der Bindung an die rechtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Wenn das Berufungsgericht nach der Zurückverweisung andere Tatsachen feststellt als diejenigen, die der ersten Revisionsentscheidung zu Grunde lagen, so ist das Berufungsgericht an die dort vorgenommene Interessenabwägung nicht gem. § 563 II ZPO gebunden (vgl. BGH vom 1.6. 2017, Az.: IX ZR 204/15).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - U (Kart) 15/08

    Vertragsnichtigkeit beim Schilderprägermietvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Der vorliegende Fall, in dem eine Partei nach Abschluss eines im freien Wettbewerb ausgehandelten Vertrages marktbeherrschend wird, ihre Marktbeherrschung aber auf die Vertragsbedingungen keinerlei Einfluss hatte, weil diese vor Eintritt der Marktbeherrschung vereinbart worden waren, unterscheidet sich grundlegend von der Rechtsprechung des Senats zur ex nunc eintretenden Nichtigkeit eines zunächst wirksamen und kartellrechtlich unbedenklichen Vertrages, in dessen Verlauf eine Vertragspartei marktbeherrschend wurde und den Behinderungsmissbrauchstatbestand des § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB gegenüber nicht vertragsbeteiligten Dritten erfüllte (vgl. Senat, Urteil vom 17.12.2008, VI-U (Kart) 15/08 - Schilderpräger, Rn. 33 bei juris).
  • BGH, 24.01.2017 - KZR 47/14

    VBL-Gegenwert II - Kartellrechtsverstoß: Beschränkung von Verhaltensspielräumen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Marktbeherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen über einen durch den Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierten Verhaltensspielraum verfügt (BGH, Urteil vom 24.1.2017, KZR 47/14, Tz. 25 - VBL-Gegenwert II).
  • BGH, 09.11.1982 - KVR 9/81

    Kartellrecht - Marktbeherrschende Unternehmen - Anzeigenkombination

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    "...a) Ob das Festhalten des Normadressaten an einem vertraglich vereinbarten, nicht wettbewerbskonformen Entgelt sachlich gerechtfertigt ist, bestimmt sich aufgrund einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (BGH, Beschluss vom 9. November 1982 - KVR 9/81, WuW/E BGH 1965, 1966 - Gemeinsamer Anzeigenteil).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2019 - 6 U 111/16

    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für

    Der Senat wäre an die vom BGH vorgenommene Würdigung zwar dann nicht gem. § 563 II ZPO gebunden, wenn er nunmehr andere Tatsachen feststellen würde als diejenigen, die den Annahmen in der Revisionsentscheidung zu Grunde lagen (vgl. BGH NJW-RR 2017, 1020, Rn. 7; OLG Frankfurt, Urt. v. 20.12.2018 - 11 U 95/13 (Kart) , Rn. 81 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38759
OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13 (Kart) (https://dejure.org/2014,38759)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.12.2014 - 11 U 95/13 (Kart) (https://dejure.org/2014,38759)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 11 U 95/13 (Kart) (https://dejure.org/2014,38759)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bezüglich verlangter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen liegt keine marktbeherrschende Stellung der Telekom vor

  • Wolters Kluwer

    Kartellrechtswidrigkeit der Preisvereinbarungen zwischen der Deutschen Telekom und einem Kabelnetzanbieter

  • rechtsportal.de

    Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Beharren auf im Wettbewerb ausgehandelten Vertragsansprüchen bei langfristigen Vertragsbeziehungen.

  • rechtsportal.de

    GWB § 19 Abs. 1 ; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 2
    Kartellrechtswidrigkeit der Preisvereinbarungen zwischen der Deutschen Telekom und einem Kabelnetzanbieter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Keine Ansprüche einer Kabelanbieterin gegen die Telekom wegen angeblich überhöhter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen

  • ratgeberrecht.eu (Zusammenfassung)

    Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche einer Kabelanbieterin gegen die Telekom wegen angeblich überhöhter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen verneint

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kabelschacht-Miete: Telekom wehrt Millionenforderung ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2015, 347
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13
    Auch aus den vom Landgericht angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Soda Club II" (NJW-RR 2008, 996) sowie "Fernwärme Börnsen" (GRUR 2003, 77) und dem "Konzept der Systemmärkte bzw. Sekundärmärkte" lässt sich die Marktabgrenzung des Landgerichts nicht ohne weiteres ableiten.
  • BGH, 09.07.2002 - KZR 30/00

    Gemeinde darf Grundstücksverkauf mit Bezug von Fernwärme koppeln - Kein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13
    Auch aus den vom Landgericht angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Soda Club II" (NJW-RR 2008, 996) sowie "Fernwärme Börnsen" (GRUR 2003, 77) und dem "Konzept der Systemmärkte bzw. Sekundärmärkte" lässt sich die Marktabgrenzung des Landgerichts nicht ohne weiteres ableiten.
  • BGH, 06.11.1984 - KVR 13/83

    Begriff des Mißbrauchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13
    Hat Marktmacht der Beklagten beim Zustandekommen des Unternehmenskaufs für die Festsetzung der Preise keine Rolle gespielt, stellt die Verweigerung einer Preisreduzierung in einem langfristigen Vertrag nicht ohne weiteres die missbräuchliche Ausnutzung einer (später erlangten) marktbeherrschenden Stellung, sondern in erster Linie die Ausnutzung einer vertraglichen Position dar (Steindorff, Kartellrechtliche Anpassungspflichten für langfristige Verträge in: Festschrift für Pfeiffer,1988, S. 797; Knöpfle, Anm. zu BGH WuW/E BGH 2108 - KVR 13/83 - Favorit).
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2013 - 6 O 182/12

    Entgeltrückgewähr wegen Kartellrechtsverstoßes: Preismissbrauch bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13
    unter Aufhebung des am 28. August 2013 verkündeten Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2 - 06 O 182/12,.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - U (Kart) 15/08

    Vertragsnichtigkeit beim Schilderprägermietvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13
    Insbesondere kann der Tatbestand des Marktbeherrschungsmissbrauchs bei längerfristigen Verträgen auch erst im Verlaufe der Vertragsabwicklung verwirklicht werden und dann zur Kartellnichtigkeit mit Wirkung ex nunc führen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2008, U (Kart) 15/08 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - U (Kart) 30/07

    Keine Unwirksamkeit der Lizenzverträge des Dualen Systems Grüner Punkt wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13
    Diese Voraussetzungen liegen hier ebenfalls nicht vor (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.4.2008, VI U (kart) 30/07, Rn. 44 - unter juris).
  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt am Main WuW/E DE-R 4640 = NZKart 2015, 107).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Frankfurt vom 9. Dezember 2014 (11 U 95/13 - Breitbandkabelnetze, juris) im wesentlichen ausgeführt: Während für den Zeitpunkt der Privatisierung des Breitbandkabelgeschäfts auf den Markt für Unternehmensübernahmen abzustellen sei, betreffe die Nachfrage nach Kabelkanalanlagen einen eigenständigen Markt, auf dem die Beklagte marktbeherrschend sei.

    Zum einen steht bereits nicht fest, dass die Beklagte gegenüber L. neu zu einer Preisreduzierung ab dem 1. Januar 2009 verpflichtet ist, weil der Bundesgerichtshof bisher lediglich das Berufungsurteil des OLG Frankfurt (vom 09.12.2014, 11 U 95/13 (Kart) - Breitbandkabelnetze, juris) mit dem dieses die Berufung gegen das die Preisanpassungsklage abweisende Urteil des LG Frankfurt (vom 28.08.2013, 2-06 O 182/12, juris) zurückgewiesen hat, aufgehoben und die Sache an das OLG Frankfurt zurückverwiesen hat.

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.01.2014 - 11 U 95/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,71149
OLG Hamm, 24.01.2014 - 11 U 95/13 (https://dejure.org/2014,71149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2014 - 11 U 95/13 (https://dejure.org/2014,71149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 11 U 95/13 (https://dejure.org/2014,71149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldbegehren aufgrund eines behaupteten Sturzes unter dem Gesichtspunkt einer Amtspflichtverletzung; Verpflichtung der Stadt zur Freihaltung der von ihr unterhaltenen Verkehrsflächen von abhilfebedürftigen Gefahrenquellen; Maßgeblichkeit der ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.2012 - III ZR 240/11

    Amtshaftung des Landes Berlin: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2014 - 11 U 95/13
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss vielmehr in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH NZV 2012, 533, 534 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05

    Verkehrssicherungspflicht, Marktplatz, Stufe, Gefahrenstelle

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2014 - 11 U 95/13
    Maßgebend ist dabei die Sicherheitserwartung des Verkehrs, die sich wesentlich an dem äußeren Erscheinungsbild der Verkehrsfläche, ihrer Verkehrsbedeutung und dem Maß der Ablenkung der Fußgänger orientiert (OLG Hamm NJW-RR 2006, 1100).
  • LG Essen, 07.04.2020 - 1 O 72/20

    Verkehrssicherungspflicht, fehlende Bodenbelagsplatten

    Da eine vollständige Gefahrenfreiheit jedoch praktisch nicht erreichbar ist, muss der Verkehrssicherungspflichtige in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nur all diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, Urteil v. 05.07.2012, III ZR 240/11, juris Rn.11; OLG Hamm, Urteil v. 08.01.2014, 11 U 76/13, juris Rn. 15, OLG Hamm, Urteil v. 24.01.2014, 11 U 95/13, juris Rn. 11).

    Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine starre Grenze, entscheidend sind letztlich die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 07.02.2018, 16 U 157/17, juris Rn. 4; OLG Hamm, Urteil v. 24.01.2014, 11 U 95/13, juris Rn. 11).

    Bei Veränderungen im Straßenbelag und erst recht beim Passieren eines Eingangsbereichs eines Hauses, der nicht selten durch eine Stufe von der Gehwegsfläche abgegrenzt ist, ist es erforderlich, dass sich der Verkehrsteilnehmer im Bereich der betreffenden Stelle mit einem gesteigerten Maß an Aufmerksamkeit fortbewegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 24.01.2014, 11 U 95/13, juris Rn. 16).

  • OLG Hamm, 31.08.2020 - 11 W 37/20

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Fußgängerunfall; abhilfebedürftige

    Die schadhafte Stelle war auch - anders als in dem vom Senat mit Beschluss vom 24.01.2014, 11 U 95/13, entschiedenen Fall - nicht wegen ihrer Größe, farblichen oder sonstigen Beschaffenheit so weithin erkennbar, dass sich die Antragstellerin dem schadhaften Bereich nur mit größter Vorsicht nähern durfte.Was die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs angeht, war Prozesskostenhilfe nur für einen Betrag von 1.000,00 EUR zu bewilligen.
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