Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 19 Abs. 2 Nr. 2 GWG, § 33 GWG
Missbrauch marktbeherrschender Stellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beharren auf unter Wettbewerbsbedingungen ausgehandelten Preisen für das Zurverfügungstellen von Rohrleitungskapazitäten als Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 19 Abs. 2 Nr. 2 ; GWB § 33
Mißbrauch; marktbeherrschende Stellung; Preismißbrauch - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Nutzungsgebühr für Kabelkanäle der Telekom nicht überhöht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nutzungsgebühr für Kabelkanäle der Telekom nicht überhöht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nutzungsgebühr für Kabelkanäle der Telekom nicht überhöht - Kartellrechtswidriger Preishöhenmissbrauch durch Festhalten an ausgehandelten Preisen nicht feststellbar
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.08.2013 - 6 O 182/12
- LG Frankfurt/Main, 08.10.2013 - 6 O 182/12
- OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13
- BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15
- BGH, 24.04.2017 - KZR 2/15
- OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13 (Kart)
- BGH, 14.12.2021 - KZR 2/19
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 01.10.2019 - 6 U 111/16
Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für …
Der Senat wäre an die vom BGH vorgenommene Würdigung zwar dann nicht gem. § 563 II ZPO gebunden, wenn er nunmehr andere Tatsachen feststellen würde als diejenigen, die den Annahmen in der Revisionsentscheidung zu Grunde lagen (…vgl. BGH NJW-RR 2017, 1020, Rn. 7; OLG Frankfurt, Urt. v. 20.12.2018 - 11 U 95/13 (Kart) , Rn. 81 - juris).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Bezüglich verlangter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen liegt keine marktbeherrschende Stellung der Telekom vor
- rechtsportal.de
Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Beharren auf im Wettbewerb ausgehandelten Vertragsansprüchen bei langfristigen Vertragsbeziehungen.
- rechtsportal.de
GWB § 19 Abs. 1 ; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 2
Kartellrechtswidrigkeit der Preisvereinbarungen zwischen der Deutschen Telekom und einem Kabelnetzanbieter - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Keine Ansprüche einer Kabelanbieterin gegen die Telekom wegen angeblich überhöhter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen
- ratgeberrecht.eu (Zusammenfassung)
Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kartellrechtswidrigkeit der Preisvereinbarungen zwischen der Deutschen Telekom und einem Kabelnetzanbieter
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ansprüche einer Kabelanbieterin gegen die Telekom wegen angeblich überhöhter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen verneint
- juve.de (Kurzinformation)
Kabelschacht-Miete: Telekom wehrt Millionenforderung ab
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.08.2013 - 6 O 182/12
- LG Frankfurt/Main, 08.10.2013 - 6 O 182/12
- OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 11 U 95/13 (Kart)
- BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15
- BGH, 24.04.2017 - KZR 2/15
- OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
- BGH, 14.12.2021 - KZR 2/19
Papierfundstellen
- K&R 2015, 347
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15
Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel …
Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt am Main WuW/E DE-R 4640 = NZKart 2015, 107). - OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16
Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg
Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Frankfurt vom 9. Dezember 2014 (11 U 95/13 - Breitbandkabelnetze, juris) im wesentlichen ausgeführt: Während für den Zeitpunkt der Privatisierung des Breitbandkabelgeschäfts auf den Markt für Unternehmensübernahmen abzustellen sei, betreffe die Nachfrage nach Kabelkanalanlagen einen eigenständigen Markt, auf dem die Beklagte marktbeherrschend sei.Zum einen steht bereits nicht fest, dass die Beklagte gegenüber L. neu zu einer Preisreduzierung ab dem 1. Januar 2009 verpflichtet ist, weil der Bundesgerichtshof bisher lediglich das Berufungsurteil des OLG Frankfurt (vom 09.12.2014, 11 U 95/13 (Kart) - Breitbandkabelnetze, juris) mit dem dieses die Berufung gegen das die Preisanpassungsklage abweisende Urteil des LG Frankfurt (vom 28.08.2013, 2-06 O 182/12, juris) zurückgewiesen hat, aufgehoben und die Sache an das OLG Frankfurt zurückverwiesen hat.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.01.2014 - 11 U 95/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Schadensersatz- und Schmerzensgeldbegehren aufgrund eines behaupteten Sturzes unter dem Gesichtspunkt einer Amtspflichtverletzung; Verpflichtung der Stadt zur Freihaltung der von ihr unterhaltenen Verkehrsflächen von abhilfebedürftigen Gefahrenquellen; Maßgeblichkeit der ...
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 05.08.2013 - 2 O 74/13
- OLG Hamm, 24.01.2014 - 11 U 95/13
Wird zitiert von ... (2)
- LG Essen, 07.04.2020 - 1 O 72/20
Verkehrssicherungspflicht, fehlende Bodenbelagsplatten
Da eine vollständige Gefahrenfreiheit jedoch praktisch nicht erreichbar ist, muss der Verkehrssicherungspflichtige in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nur all diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, Urteil v. 05.07.2012, III ZR 240/11, juris Rn.11; OLG Hamm, Urteil v. 08.01.2014, 11 U 76/13, juris Rn. 15, OLG Hamm, Urteil v. 24.01.2014, 11 U 95/13, juris Rn. 11).Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine starre Grenze, entscheidend sind letztlich die konkreten Umstände des Einzelfalls (…vgl. OLG Köln, Beschluss v. 07.02.2018, 16 U 157/17, juris Rn. 4; OLG Hamm, Urteil v. 24.01.2014, 11 U 95/13, juris Rn. 11).
Bei Veränderungen im Straßenbelag und erst recht beim Passieren eines Eingangsbereichs eines Hauses, der nicht selten durch eine Stufe von der Gehwegsfläche abgegrenzt ist, ist es erforderlich, dass sich der Verkehrsteilnehmer im Bereich der betreffenden Stelle mit einem gesteigerten Maß an Aufmerksamkeit fortbewegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 24.01.2014, 11 U 95/13, juris Rn. 16).
- OLG Hamm, 31.08.2020 - 11 W 37/20
Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Fußgängerunfall; abhilfebedürftige …
Die schadhafte Stelle war auch - anders als in dem vom Senat mit Beschluss vom 24.01.2014, 11 U 95/13, entschiedenen Fall - nicht wegen ihrer Größe, farblichen oder sonstigen Beschaffenheit so weithin erkennbar, dass sich die Antragstellerin dem schadhaften Bereich nur mit größter Vorsicht nähern durfte.Was die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs angeht, war Prozesskostenhilfe nur für einen Betrag von 1.000,00 EUR zu bewilligen.