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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 11 Sa 213/10   

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https://dejure.org/2010,11088
LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 11 Sa 213/10 (https://dejure.org/2010,11088)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.09.2010 - 11 Sa 213/10 (https://dejure.org/2010,11088)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. September 2010 - 11 Sa 213/10 (https://dejure.org/2010,11088)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 S 2 KSchG, § 2 S 1 KSchG, § 106 S 1 GewO, § 315 Abs 3 BGB
    Änderungskündigung - Wechsel des Arbeitsorts - Direktionsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungsschutzklage gegen "überflüssige" Änderungskündigung bei Versetzung aufgrund arbeitsvertraglicher Versetzungsklausel

  • hensche.de

    Direktionsrecht, Änderungskündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Änderungsschutzklage gegen "überflüssige" Änderungskündigung bei Versetzung aufgrund arbeitsvertraglicher Versetzungsklausel

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Versetzung an einen anderen Ort

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versetzung bei "Arbeitskräfteüberhang" rechtens

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 11 Sa 213/10
    Das Urteil des Arbeitsgerichts folgt dabei der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sogenannten "überflüssigen" Änderungskündigung (BAG 26.01.1995 - 2 AZR 371/94 - AP Nr. 36 zu § 2 KSchG 1969, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03 - AP Nr. 77 zu § 2 KSchG 1969).

    Die Änderungsschutzklage zielt dementsprechend auf die Feststellung, dass für das Arbeitsverhältnis nicht die Arbeitsbedingungen gelten, die in dem mit der Kündigung verbundenen Änderungsangebot des Arbeitgebers enthalten sind (BAG 24.08.2004 - 1 AZR 419/03 - aaO).

    Ist damit die Frage der Wirksamkeit der Änderungskündigung (die das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der überflüssigen Änderungskündigung im Urteil vom 24.08.2004 aaO verneint hat) für den Erfolg der Änderungsschutzklage unerheblich, da der klagende Arbeitnehmer mit dem Feststellungsantrag, dass für das Arbeitsverhältnis nicht die Arbeitsbedingungen gelten, die Gegenstand des Änderungsangebots sind, unterliegen muss, so kommt es nicht darauf an, ob die Kündigungserklärung selbst (zusätzlich) aus anderen Gründen, wie von der Berufung angeführt, unwirksam ist.

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 11 Sa 213/10
    Das Urteil des Arbeitsgerichts folgt dabei der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sogenannten "überflüssigen" Änderungskündigung (BAG 26.01.1995 - 2 AZR 371/94 - AP Nr. 36 zu § 2 KSchG 1969, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03 - AP Nr. 77 zu § 2 KSchG 1969).

    Die Frage, ob diese Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu ihrer Herbeiführung der Änderungskündigung bedurfte, oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen bereits ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, ist daher nur ein Element bei der Begründetheitsprüfung der Klage (BAG 26.01.1995 aaO) mit der Folge, dass es - so das Bundesarbeitsgericht - einer sozialen Rechtfertigung nicht bedürfe, wenn die angebotenen Arbeitsbedingungen z.B. wegen einer wirksamen Weisung oder einer Änderung des Tarifvertrags bereits unabhängig hiervon eingetreten seien.

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 11 Sa 213/10
    Bei der vorzunehmenden Abwägung ist auf die Interessenlage der Parteien im Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts abzustellen (BAG 23.09.2004 - 6 AZR 567/03 - NZA 2005, 359 ff.).

    Das Berufungsgericht stimmt der Bewertung des Arbeitsgerichts zu, das in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Unanwendbarkeit der sozialen Auswahlkriterien nach § 1 Abs. 3 KSchG bei der Auswahl im Rahmen des Direktionsrechts (BAG v. 23.09.2004 aaO) zurecht dem Arbeitgeber zubilligt, bei seiner Auswahlentscheidung die Kriterien der individuellen Belastung der einzelnen Arbeitnehmer durch die Verlängerung des Arbeitsweges sowie die Frage, welche Arbeitnehmer als Ausdruck ihrer Motivation freiwillig bereit waren, eine Fortbildungsmaßnahme zu absolvieren, in den Mittelpunkt seiner Entscheidung zu stellen.

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 11 Sa 213/10
    Die Auslegung ist so vorzunehmen, wie dies Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern und der Empfänger das Vertragsangebot verstehen konnte (BAG 21.10.1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23 a Nr. 27 zu I. 3. b der Gründe mwN).
  • LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07

    Direktionsrecht - Versetzungsklausel - Betriebsratsbeteiligung - Theorie der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 11 Sa 213/10
    Es handelt sich um eine sogenannte "unechte Direktionsrechtserweiterung" (LAG München v. 13.01.2009 - 6 Sa 712/07 - LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 6 mit Literaturhinweis).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 18 Sa 33/10

    Weisungsrecht - Ort der Arbeitsleistung

    Dabei kann auch auf die Interessenlage der vertragsschließenden Parteien und die Zwecke des Arbeitsverhältnisses abgestellt werden (LAG Rheinland-Pfalz 23. September 2010 - 11 Sa 213/10 - juris).
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