Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11   

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https://dejure.org/2011,12442
OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2011,12442)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.08.2011 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2011,12442)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. August 2011 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2011,12442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 707 ZPO, § 712 ZPO, § 714 ZPO, § 719 ZPO
    Kein Vollstreckungsschutz gemäß §§ 707, 719 ZPO wegen drohender unersetzlicher Nachteile, wenn Antrag nach § 712 ZPO versäumt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung von Vollstreckungsschutz in der Berufungsinstanz bei Versäumung eines Antrags nach § 712 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 707; ZPO § 712; ZPO § 714; ZPO § 719
    Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrags in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 30.12.1986 - 1 U 212/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Soweit die Beklagten gegen diese Einschätzung einwenden, dass dem Antrag nach § 712 ZPO durch die Aufnahme der Voraussetzung des nicht zu ersetzenden Nachteils andere Tatbestandsvoraussetzungen zugrunde liegen als einem nach pflichtgemäßen Ermessen zu bescheidenden Antrag nach §§ 707, 719 ZPO, führt dies hier nicht zu einer abweichenden Bewertung (vgl. OLG Karlsruhe GRUR-RR 2010, 120, 121; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 702).

    Der Umstand, dass der unterlassene Antrag gemäß § 712 ZPO einem nunmehrigen Antrag gemäß §§ 707, 719 ZPO entgegensteht, führt auch nicht zur unzulässigen Aufnahme eines - dem Gesetzeswortlaut der §§ 707, 719 ZPO nicht zu entnehmenden - Tatbestandsmerkmals (so OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 702).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2009 - 6 U 38/09

    Einstellung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines patentrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Soweit die Beklagten gegen diese Einschätzung einwenden, dass dem Antrag nach § 712 ZPO durch die Aufnahme der Voraussetzung des nicht zu ersetzenden Nachteils andere Tatbestandsvoraussetzungen zugrunde liegen als einem nach pflichtgemäßen Ermessen zu bescheidenden Antrag nach §§ 707, 719 ZPO, führt dies hier nicht zu einer abweichenden Bewertung (vgl. OLG Karlsruhe GRUR-RR 2010, 120, 121; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 702).
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 69/99

    Vollstreckungsschutzantrag in Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Die im Revisionsverfahren zu § 719 Abs. 2 ZPO ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die ebenfalls davon ausgeht, dass ein Antrag nach §§ 707, 719 ZPO unzulässig ist, sofern im Berufungsverfahren kein Antrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (BGH NJW-RR 2008, 1038, 1039; BGH NJW-RR 2006, 1088; BGH NJW-RR 2000, 746), ist auf die Fallgestaltung eines versäumten erstinstanzlichen Antrags und dessen Auswirkungen auf das Berufungsverfahren wegen der gleichartigen Interessenlage übertragbar.
  • BGH, 04.06.2008 - XII ZR 55/08

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Die im Revisionsverfahren zu § 719 Abs. 2 ZPO ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die ebenfalls davon ausgeht, dass ein Antrag nach §§ 707, 719 ZPO unzulässig ist, sofern im Berufungsverfahren kein Antrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (BGH NJW-RR 2008, 1038, 1039; BGH NJW-RR 2006, 1088; BGH NJW-RR 2000, 746), ist auf die Fallgestaltung eines versäumten erstinstanzlichen Antrags und dessen Auswirkungen auf das Berufungsverfahren wegen der gleichartigen Interessenlage übertragbar.
  • OLG Frankfurt, 16.01.1986 - 8 U 164/85

    Abwendung der Vollstreckung; Sicherheitsleistung; Versäumnis in erster Instanz;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    3 Der Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß §§ 707, 719 ZPO ist unzulässig, da die Beklagten es versäumt haben, bereits erstinstanzlich einen Vollstreckungsschutzantrag i.S.d. § 712 ZPO unter Bezugnahme auf die auch hier maßgebliche Begründung zu stellen (vgl. OLG Koblenz, BeckRS 1998, 31148705; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1986, 486; Baumbauch/Lauterbach, 68. Aufl., ZPO, § 719 Rd. 4; Zöller/Vollkommer, 28. Aufl., ZPO, § 719 Rd. 7).
  • OLG Koblenz, 22.12.1998 - 11 UF 1301/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    3 Der Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß §§ 707, 719 ZPO ist unzulässig, da die Beklagten es versäumt haben, bereits erstinstanzlich einen Vollstreckungsschutzantrag i.S.d. § 712 ZPO unter Bezugnahme auf die auch hier maßgebliche Begründung zu stellen (vgl. OLG Koblenz, BeckRS 1998, 31148705; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1986, 486; Baumbauch/Lauterbach, 68. Aufl., ZPO, § 719 Rd. 4; Zöller/Vollkommer, 28. Aufl., ZPO, § 719 Rd. 7).
  • BGH, 06.06.2006 - XII ZR 80/06

    Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Die im Revisionsverfahren zu § 719 Abs. 2 ZPO ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die ebenfalls davon ausgeht, dass ein Antrag nach §§ 707, 719 ZPO unzulässig ist, sofern im Berufungsverfahren kein Antrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (BGH NJW-RR 2008, 1038, 1039; BGH NJW-RR 2006, 1088; BGH NJW-RR 2000, 746), ist auf die Fallgestaltung eines versäumten erstinstanzlichen Antrags und dessen Auswirkungen auf das Berufungsverfahren wegen der gleichartigen Interessenlage übertragbar.
  • VGH Hessen, 01.02.2019 - 1 F 33/19

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Es kann offen bleiben, ob ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 167 Abs. 1 i. V. m. § 719 Abs. 1 Satz 1, § 707 ZPO grundsätzlich unzulässig ist, wenn vor dem erstinstanzlichen Gericht kein Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (siehe dazu OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. August 2011 - 11 U 68/11 -, juris Rn. 3 m. w. N., einerseits und OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 2 U 174/16 -, juris Rn. 18 f., andererseits).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39496
OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,39496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,39496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,39496)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    §§ 97, 69c Nr. 3 UrhG
    Zum Weiterverkauf von Einzellizenzen aus einer Volumenlizenz

  • Justiz Hessen

    § 124 BGB, § 19c MarkenG, § 12 Abs 3 UWG, § 11 S 2 UrhG, § 69c Nr 3 UrhG
    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der EU in den Verkehr gebrachten Softwareprogramm

  • Telemedicus

    Weiterverkauf von Volumenlizenzen

  • Telemedicus

    Weiterverkauf von Volumenlizenzen

  • webshoprecht.de

    Zur Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem in der EU in den Verkehr gebrachten Softwareprogramm

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zulässigkeit, Einzellizenzen aus Volumenlizenzen nach einem Softwaredownload zu veräußern

  • JurPC

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der EU in den Verkehr gebrachten Softwareprogramm

  • R&W Online

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem Softwareprogramm

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts hinsichtlich eines Software-Programmpakets

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 124 BGB

  • rechtsportal.de

    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts hinsichtlich eines Software-Programmpakets

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Softwarelizenzrecht: Klassische Lizenzmodelle geraten ins Wanken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbreitungsrecht an einer online übermittelten Programmkopie kann sich erschöpft haben

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Handel mit Gebrauchtsoftware - BGH erklärt Entbündelung von Volumenlizenzen für rechtens

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Handel mit gebrauchter Adobe-Software

Besprechungen u.ä.

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erschöpfungsgrundsatz erlaubt auch Aufspaltung einer Volumenlizenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 279
  • MMR 2013, 189
  • K&R 2013, 270
  • ZUM 2013, 295
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
    Unter Bezugnahme auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des EuGH vom 3.7.2012 (Az: C-128/11 - ..., GRUR 2012, 904ff) vertiefen sie ihre Ansicht, dass - unabhängig von der Art der Übermittlung der Software im Rahmen des Ersterwerbs - das Verbreitungsrecht an den hier streitigen Softwarelizenzen erschöpft sei.

    Der Senat hält insoweit an seiner im vorausgegangenen Eilverfahren vertretenen Rechtsauffassung im Hinblick auf die Auslegungsgrundsätze des EuGH im Urteil vom 3.7.2012 (GRUR 2012, 904ff - ...) nicht mehr fest.

  • OLG München, 03.07.2008 - 6 U 2759/07

    Urheberrechtsschutz: Zustimmungserfordernis bei Gebrauchtsoftwarehandel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
    Die Frage, ob auch online übermittelte Software der Erschöpfung unterliegt, wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang eher ablehnend beantwortet (OLG München MMR 2008, 601; OLG Frankfurt am Main CR 2010, 517).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2010 - 11 U 13/10

    Übertragung von Softwarelizenzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
    Sie erwirkte gegen die Beklagten eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt am Main, welche der Senat mit Urteil vom 22.6.2010 (Az: 11 U 13/10) bestätigte.
  • RG, 20.04.1912 - V 341/11

    Verjährungsverzicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
    Gemäß Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.12.2011 (Az: 1501 IN 341/11) ist über das Vermögen der Beklagten zu 1) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 8/13

    UsedSoft III

    Hinsichtlich Ziffer I 2 und I 4 bis I 6 sowie hinsichtlich Ziffer V bezogen auf Handlungen gemäß Ziffer I 2 und I 4 hat das Berufungsgericht das Teilversäumnisurteil aufrechterhalten, hinsichtlich Ziffer I 2 und I 4 bis I 6 mit der Maßgabe, dass die Berufung der Beklagten zu 2 und 3 insoweit als unzulässig verworfen wird (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2013, 279).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 117/15

    Wettbewerbswidrigkeit einer irreführenden Werbung

    Die im Blogeintrag in Bezug genommenen Entscheidungen betreffen einerseits den Fall einer Weiterveräußerung eines Teils einer sog. Client-Server-Software (EuGH, GRUR 2012, 904 - Oracle/UsedSoft, Anlage K 6, und dem nachfolgend BGH WRP 2014, 308 - Usedsoft II, Anlage K 7) und andererseits den eines Teils aus einem "Bündel" von 40 Einzelplatzlizenzen (BGH GRUR 2015, 772 - usedSoft III, Anlage K 16, Bl. 72 ff. GA; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279 - adobe/usedSoft, Anlage K 9).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13

    Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion; COA

    im Ergebnis das gesetzliche Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Computerprogramms, direkt mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten von einem OEM-Hersteller - oder von einer solchen Person, die ihrerseits mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten Kunden eines OEM-Herstellers (vgl. BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - Rn. 43f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2012 - 11 U 68/11 -).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12

    Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einer Software durch Veräußerung

    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12).
  • OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13

    Wettbewerbsverstoß: Unangemessene Benachteiligung durch lizenzvertragliche

    Dementsprechend hat auch der EuGH entschieden, dass das Verbreitungsrecht des Urheberrechtsinhabers nach Artikel 4 II der Richtlinie 2009/24 mit dem Erstverkauf einer körperlichen oder nichtkörperlichen Kopie seines Computerprogramms in der Union durch ihn oder mit seiner Zustimmung erschöpft ist, so dass er dem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [Tz.77] - UsedSoft/Oracle; OLG Frankfurt GRUR 2013, 279, 280, - Adobe/UsedSoft).
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 173/15

    Schadensersatz wegen unberechtigter Abnehmer-Schutzrechtsverwarnung

    Die Entscheidung des EuGH hatte das OLG Frankfurt veranlasst, im Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 18.12.2012 von der noch im Eilverfahren vertretenen Rechtsansicht abzuweichen (s. OLG Frankfurt GRUR 2013, 279 - B, V, Juris-Tz. 32 ff.).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12

    Verwertungshandlungen im Urheberrecht, rechtswidriger Eingriff in den

    Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 - Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13.).
  • LG Köln, 03.09.2015 - 14 O 554/13

    Erstattung von Rechtsberatungskosten wegen unberechtigter Abnehmerverwarnung;

    In dem folgenden Hauptsacheverfahren hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 18.12.2012 (Az. 11 U 68/11) die Klage der hiesigen Beklagten zu 1) gegen die Zedentin, soweit diese auf Urheberrecht gestützt war, abgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.05.2012 - I-11 U 68/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21484
OLG Hamm, 23.05.2012 - I-11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,21484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2012 - I-11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,21484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - I-11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,21484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Amtspflichten des Notars bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belehrungspflicht bei vom Gesetz abweichenden Parteivereinbarungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundstückskäufer ist beweispflichtig für Kausalität einer unterbliebenen Hinweispflicht des beurkundenden Notars und einem Schadenseintritt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Belehrungspflicht des Notars über "hängende Erschließungskosten"?

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2012 - 11 U 68/11
    Das Landgericht habe zudem die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil des BGH vom 07.03.1996, NJW-RR 1996, S. 781) bestehende Beweiserleichterung für den Geschädigten nicht erkannt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 11 U 68/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,102574
OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,102574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,102574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2012 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2012,102574)
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