Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 11 Wx 50/07   

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https://dejure.org/2007,8377
OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 11 Wx 50/07 (https://dejure.org/2007,8377)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2007 - 11 Wx 50/07 (https://dejure.org/2007,8377)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2007 - 11 Wx 50/07 (https://dejure.org/2007,8377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Fortdauer der Haft zur Sicherung einer Abschiebung bzw. Zurückschiebung nach Stellung eines Asylantrags zu Beginn der Abschiebehaft; Behandlung der sofortigen weiteren Beschwerde bei Fehlen von Gründen oder Unvollständigkeit der Gründe ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 14 Abs. 3
    D (A), Zurückschiebungshaft, Asylantrag, Asylgesuch, Anwendbarkeit

  • Judicialis

    AufenthG § 15 Abs. 4; ; AufenthG § ... 33 Abs. 3; ; AufenthG § 57; ; AufenthG § 57 Abs. 3; ; AufenthG § 62; ; AufenthG § 62 Abs. 1; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; AsylVfG § 14; ; AsylVfG § 14 Abs. 3; ; AsylVfG § 14 Abs. 3 S. 3; ; FGG § 25; ; FGG § 27 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 547 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechterhaltung von Zurückschiebungshaft trotz Stellung eines Asylantrages durch den inhaftierten Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05

    Abschiebungshaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung (keine Fortdauer der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 11 Wx 50/07
    Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG steht vor allem einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (BVerfG, 2 BvR 2106/05, Beschluss vom 16.05.2007).
  • OLG Köln, 11.06.2007 - 16 Wx 130/07

    Beendigung der Haft bei fehlender Entscheidung über Asylantrag innerhalb

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 11 Wx 50/07
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat - auch im Hinblick auf die seit dem 28.08.2007 gültige Neuregelung des § 14 Asylverfahrens - fest, obwohl inzwischen in der Kommentarliteratur teilweise eine andere Auffassung vertreten wird (so Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., § 14 AsylVerfG Rn 16 ff und Melchior, Abschiebungshaft Onlinekommentar Nr. 417) und das Oberlandesgericht Köln (Az.: 16 Wx 130/07, Beschluss vom 11.06.2007) es als zweifelhaft angesehen hat, ob die Vorschrift des § 14 Abs. 3 S. 3 AsylVfG auch die Fortdauer von Zurückschiebungshaft ermöglicht (im Ergebnis vom OLG Köln offengelassen).
  • OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07

    Zurückschiebungshaft: Aufrechterhaltung bei Asylantrag aus der Haft;

    (1) § 14 AsylVfG findet auch auf die Zurückschiebungshaft Anwendung (OLG Brandenburg vom 15.11.2007, 11 Wx 55/07, und vom 8.11.2007, 11 Wx 50/07; OLG Schleswig vom 8.7.2005, 2 W 125/05; OLG Köln vom 20.7.2007, 16 Wx 150/07; offen gelassen von OLG Köln vom 11.6.2007, 16 Wx 130/07).

    Mit der Regelung des § 14 Abs. 3 AsylVfG sollte insbesondere verhindert werden, dass ein Ausländer, der um Asyl nachsucht, während er sich bereits in öffentlichem Gewahrsam befindet, allein wegen seines Gesuchs deshalb wieder entlassen werden muss und untertauchen kann (dazu ausführlich OLG Brandenburg vom 8.11.2007, 11 Wx 50/07, Renner § 14 AsylVfG Rn. 16).

  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 11 Wx 55/07

    Zurückschiebungshaft: Aufrechterhaltung bei Asylantrag aus der Haft;

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen 11 Wx 19/05/11 Wx 20/05 vom 17. März 2005 und 11 Wx 50/07 vom 8. November 2007, auf die Bezug genommen wird, ausgeführt, das Landgericht habe in jenen Fällen rechtsfehlerfrei die Auffassung vertreten, die Anordnung und Aufrechterhaltung der Zurückschiebungshaft sei auch dann zulässig, wenn der Betroffene aus der Haft einen Asylantrag beim BAMF stelle.

    Hieran hält der Senat fest (zum Meinungsstand vgl. Senat 11 Wx 50/07 m.w. Nachw.).

  • OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08

    Haftanordnung nach einer unerlaubten Einreise: Bedeutung eines in Tschechien

    Dass § 14 Abs. 3 AsylVfG auch auf die Zurückschiebungshaft als besondere Form der Sicherungshaft Anwendung findet, auch wenn diese Haftform dort nicht ausdrücklich genannt ist, unterliegt keinem Zweifel (vgl. OLG München, AuAS 2008, 89 ff, m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschl.v. 8.11.2007, 11 Wx 50/07 und v. 15.11.2007, 11 Wx 55/07; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2005, 586).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2009 - 11 Wx 3/09

    Aufenthaltsrecht: Zurückschiebungshaft bei einem Asylantrag des Betroffenen

    Im Beschluss vom 08. November 2007 (11 Wx 50/07) hat der Senat ausgeführt: .
  • OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 Wx 58/09

    Aufenthaltsrecht: Zulässigkeit der Anordnung bzw. Aufrechterhaltung der

    Im Beschluss vom 8. November 2007 (11 Wx 50/07) hat der Senat ausgeführt: "Ausgangspunkt aller Überlegungen in diesem Zusammenhang muss sein, dass die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ein besonders hohes Rechtsgut ist, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf.
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