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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 11 B 17.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,19169
OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 11 B 17.12 (https://dejure.org/2017,19169)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2017 - 11 B 17.12 (https://dejure.org/2017,19169)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2017 - 11 B 17.12 (https://dejure.org/2017,19169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 14 GG, § 67 BNatSchG, § 68 BNatSchG, § 88 VwGO, § 121 VwGO
    Zur Frage eines naturschutzrechtlichen Entschädigungsanspruchs - hier: Rechtskraft einer die Erteilung einer Befreiung gem. § 67 BNatSchG ablehnenden erstinstanzlichen Entscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 14 GG, § 67 BNatSchG, § 68 BNatSchG, § 88 VwGO, § 121 VwGO, § 124a Abs 3 S 4 VwGO
    Naturschutzrechtlicher Entschädigungsanspruch; Forstflächen; Vernässung aufgrund von Biberdämmen; erstinstanzliche Abweisung der Klagen auf Befreiung und Entschädigung; Zumutbarkeit der Belastung als tragende Begründung; Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich Ablehnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 11 B 20.14

    Bundesrechtlicher Anwendungsvorrang bezüglich § 68 BNatSchG; isolierte …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 11 B 17.12
    Rn. 30 a. Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil v. 29. Januar 2015 - OVG 11 B 20.14 -, zit. nach juris, dazu und zum Folgenden Rn 19 f., 23 ff.) beurteilt sich der vom Kläger geltend gemachte Entschädigungsanspruch nach § 68 Abs. 1 BNatSchG vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2542).

    Rn. 36 Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem vom Senat bereits im Urteil vom 29. Januar 2015 (OVG 11 B 20.14, zit. nach juris Rn 26) zitierten Urteil vom 10. Mai 1994 (- BVerwG 9 C 501.93 -, zit. nach juris Rn 10 m.N. u.a. aus der Rechtsprechung des BGH) ausgeführt, dass die Rechtskraft auf den unmittelbaren Gegenstand des Urteils, nämlich die sich im Entscheidungssatz verkörpernde Schlussfolgerung aus Rechtsnorm und Lebenssachverhalt beschränkt sei und sich nicht auf die einzelnen Urteilselemente, also nicht auf die tatsächlichen Feststellungen, die Feststellung einzelner Tatbestandsmerkmale, die der Entscheidung zugrunde liegenden vorgreiflichen Rechtsverhältnisse, sonstige Vorfragen sowie die Schlussfolgerungen erstrecke, auch wenn diese für die Entscheidung tragend gewesen seien.

    Die Frage, ob die in einer rechtskräftigen erstinstanzlichen Entscheidung getroffene, die dortige Ablehnung einer Befreiung gem. § 67 BNatSchG tragende Feststellung der Zumutbarkeit der Belastung das Gericht in einem nachfolgenden, zwischen denselben Beteiligten geführten Verfahren über einen auf § 68 BNatSchG gestützten Antrag auf Gewährung einer Entschädigung gem. § 121 VwGO bindet, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher nicht geklärt und - wie dem Senat aus seiner eigenen Spruchpraxis bekannt ist (vgl. Urteil v. 29. Januar 2015 - 11 B 20.14 -, juris) - über den konkreten Fall hinaus auch für andere Fälle von Bedeutung.

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 11 B 17.12
    Ist ein solcher Ausgleich im Einzelfall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so kann für diesen Fall ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen oder es kann geboten sein, dem Eigentümer einen Anspruch auf Übernahme des Grundstücks durch die öffentliche Hand zum Verkehrswert einzuräumen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226, zit. nach juris, Rz 88 ff.; BayVGH…, Urteil vom 25. April 2012 - 14 B 10.1750 -, bei juris, Rz. 28, mit weiteren Nachweisen).

    Vielmehr muss er gegen eine Beeinträchtigung vorgehen, die er für unverhältnismäßig hält (BVerfG, Beschluss v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, zit. nach juris Rn 96).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 11 B 17.12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 10. Juli 2012 (- BVerwG 7 A 11.11 -, zit. nach juris Rn 73; ebenso Urteil v. 27. Juni 2007 - 4 A 2004.05 -, juris Rn 12) zu der entsprechenden Regelungssystematik des § 74 Abs. 2 VwVfG ausgeführt, dass die Entschädigungsregelung des § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG Surrogatcharakter habe.
  • VGH Bayern, 25.04.2012 - 14 B 10.1750

    Bei der Entscheidung über die ausnahmsweise Zulassung des Fällens schutzwürdiger …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 11 B 17.12
    Ist ein solcher Ausgleich im Einzelfall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so kann für diesen Fall ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen oder es kann geboten sein, dem Eigentümer einen Anspruch auf Übernahme des Grundstücks durch die öffentliche Hand zum Verkehrswert einzuräumen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226, zit. nach juris, Rz 88 ff.; BayVGH, Urteil vom 25. April 2012 - 14 B 10.1750 -, bei juris, Rz. 28, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 11 B 17.12
    Davon ausgehend hat der entscheidende 9. Senat in dieser Entscheidung angenommen, dass der Rechtskraft des einen Anspruch auf Anerkennung der Kläger als Asylberechtigte verneinenden verwaltungsgerichtlichen Urteils keine bindende Wirkung in Bezug auf das in Rede stehende Begehren auf Gewährung von Abschiebungsschutz gem. § 51 Abs. 1 AuslG zukomme (unter Bezugnahme hierauf für eine enge Begrenzung der Rechtskraftwirkung auch BVerwG, Urteil v. 18. September 2001 - BVerwG 1 C 4.01 -, zit. nach juris Rn 13 ff., insbes.
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 11 B 17.12
    Rn 15, sowie die zum Vermögensrecht ergangene Entscheidung vom 31. August 2011 - 8 C 15.10 -, zit. nach juris Rn 20 f.).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 A 2004.05

    Planfeststellung; luftrechtliche ~; Fluglärm; Zumutbarkeit; Schutzvorkehrungen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 11 B 17.12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 10. Juli 2012 (- BVerwG 7 A 11.11 -, zit. nach juris Rn 73; ebenso Urteil v. 27. Juni 2007 - 4 A 2004.05 -, juris Rn 12) zu der entsprechenden Regelungssystematik des § 74 Abs. 2 VwVfG ausgeführt, dass die Entschädigungsregelung des § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG Surrogatcharakter habe.
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 11 B 17.12
    Rn. 36 Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem vom Senat bereits im Urteil vom 29. Januar 2015 (OVG 11 B 20.14, zit. nach juris Rn 26) zitierten Urteil vom 10. Mai 1994 (- BVerwG 9 C 501.93 -, zit. nach juris Rn 10 m.N. u.a. aus der Rechtsprechung des BGH) ausgeführt, dass die Rechtskraft auf den unmittelbaren Gegenstand des Urteils, nämlich die sich im Entscheidungssatz verkörpernde Schlussfolgerung aus Rechtsnorm und Lebenssachverhalt beschränkt sei und sich nicht auf die einzelnen Urteilselemente, also nicht auf die tatsächlichen Feststellungen, die Feststellung einzelner Tatbestandsmerkmale, die der Entscheidung zugrunde liegenden vorgreiflichen Rechtsverhältnisse, sonstige Vorfragen sowie die Schlussfolgerungen erstrecke, auch wenn diese für die Entscheidung tragend gewesen seien.
  • BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89

    Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 11 B 17.12
    Soweit die Beklagte meint, dass die Berufung des Klägers "in Gänze unzulässig" sei, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts "bezüglich des Hauptantrages und des Hilfsantrages auf mehrere selbständige Gründe gestützt sei" und sich die Berufungsbegründung des Klägers, da er nur noch eine Entschädigung begehre, mit den weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu den angegriffenen Bescheiden nicht mehr auseinandergesetzt habe, verkennt sie, dass sich die Berufungsbegründung auch nach der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss v. 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89 -, NJW 1990, 1184) bei einem teilbaren Streitgegenstand nur auf diejenigen Teile des Urteils erstrecken muss, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist; nur für den nicht begründeten Teil ist das Rechtsmittel unzulässig.
  • BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89

    Einziehung des Vertriebenenausweises

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 11 B 17.12
    In seinem Beschluss vom 16. Februar 1990 (BVerwG 9 B 325.89 -, zit. nach juris Rn 5 f., 6 m.N.) hat der 9. Senat in einer Entscheidung zum Vertriebenenrecht angenommen, dass eine Bindungswirkung nach § 121 VwGO eintrete, wenn eine in einem Vorprozess entscheidungserhebliche Frage, durch deren Beantwortung über den damals vorliegenden Streitgegenstand rechtskräftig entschieden worden sei, sich in einem nachfolgenden Rechtsstreit als Vorfrage stelle.
  • BVerwG, 11.11.1998 - 8 B 218.98

    Besatzungshoheitliche Enteignung; feststellender Verwaltungsakt; Feststellung der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 11 B 19.10

    Keine Befugnis eines Waldbesitzers zur Beseitigung bzw. Reduzierung von …

  • BVerwG, 14.11.2007 - 8 B 81.07

    Rückgängigmachung von durch staatliche Stellen der DDR durchgeführten …

  • BVerwG, 07.02.1997 - 9 C 11.96

    Berufungsantrag - Rechtsschutzbegehren in der Berufungsinstanz

  • BVerwG, 01.04.1971 - IV B 95.69

    Anspruch auf Genehmigung einer Aufstockung eines Gebäudes

  • BVerwG, 15.07.1999 - 9 B 367.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung …

  • BVerwG, 26.03.2026 - 10 C 3.25

    Entschädigung für Vernässung von Forstflächen durch Biberdämme

    Den geltend gemachten Entschädigungsanspruch verneinte das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. März 2017 - 11 B 17.12 - im Wesentlichen mit der Begründung, das Entschädigungsverlangen für Belastungen, die zwischen Januar 2008 und dem Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung Ende Februar 2012 entstanden seien, könne schon wegen der rechtskräftig gewordenen, gerade auf die Zumutbarkeit dieser Belastungen gestützten Ablehnung des Befreiungsbegehrens keinen Erfolg haben.
  • VG Berlin, 02.04.2026 - 43 L 175.26
    Ob bzw. wann dies anzunehmen ist, richtet sich nach dem Umfang der Rechtskraft der Entscheidung des Vorprozesses (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2017 - OVG 11 B 17/12 -, juris Rn. 34 f.;… Lindner in: BeckOK VwGO, Posser/Wolff/Decker, 76. Edition, Stand: 01.01.2026, § 121 Rn. 19).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es aber auch Entscheidungen, in denen die entscheidenden Senate die Grenzen der Rechtskraftwirkung weniger eng verstehen (vgl. dazu ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2017 - OVG 11 B 17/12 - juris Rn. 37).

  • OVG Hamburg, 10.10.2024 - 5 Bs 95/24

    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile gemäß § 121 Nr. 1 VwGO; …

    Rn. 20 Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings hinsichtlich des Umfangs der Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile nach § 121 Nr. 1 VwGO nicht einheitlich (vgl. Külpmann, Anm. zu BVerwG, Urt. v. 17.5.2018, 4 C 2.17, jurisPR-BVerwG 20/2018 Anm. 6, Abschnitt "D.", unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.3.2017, 11 B 17.12, juris Rn. 36 f.).
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