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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1992 - 11 B 3495/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1798
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1992 - 11 B 3495/92 (https://dejure.org/1992,1798)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.09.1992 - 11 B 3495/92 (https://dejure.org/1992,1798)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. September 1992 - 11 B 3495/92 (https://dejure.org/1992,1798)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentlich- rechtliches Nachbarstreitverfahren ; Stillegung; Gerichtliche Anordnung ; Schutz von Rechten Dritter; Bauvorhaben; Beurteilung von Bauvorhaben ; Vorläufiger Rechtsschutz; Vollstreckungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2828 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 383
  • DVBl 1993, 125
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1983 - 7 B 2260/83
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1992 - 11 B 3495/92
    Die Identität eines Bauvorhabens mit einem durch Umplanungen und Nachtragsbaugenehmigungen veränderten Bauvorhaben beurteilt sich auch im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes allein danach, ob das veränderte Bauvorhaben die Genehmigungsfrage in bauplanungs- und/oder bauordnungsrechtlicher Hinsicht erneut aufwirft (Entgegen OVG Münster, 1983-11-18 - 7 B 2260/83 -, NJW 1984, 1577, OVG Münster, 1991-04-23 - 7 B 726/91 - und OVG Münster, 1992-04-10 - 7 E 407/92 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2000 - 10 B 2060/99

    Erledigung einer Sicherungsanordnung bei Erteilung einer Baugenehmigung

    Rn. 11 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. September 1992 - 11 B 3495/92 -, NVwZ 1993, 383 = NWVBl 1993, 97; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, § 80a Rn. 40; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, § 80a Rn 20.

    Rn. 19 Verneinend OVG NRW, Beschlüsse vom 8. September 1992, - 11 B 3495/92 -, a.a.O., und 3. Juni 1996 - 11 B 1276/96 -, BRS 58 Nr. 189, wonach Streitgegenstand der gerichtlichen Sicherungsanordnung nicht das tatsächlich zur Ausführung kommende, am Maßstab der Verkehrsauffassung zu messende Vorhaben, sondern das durch die Baugenehmigung in bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Hinsicht festgelegte Vorhaben sei.

    Rn. 26 So für die letztere Fallgestaltung OVG NRW, Beschlüsse vom 8. September 1992, - 11 B 3495/92 -, a.a.O., und 3. Juni 1996 - 11 B 1276/96 -, a.a.O.

  • VG Augsburg, 16.06.2008 - Au 5 K 07.1578

    Spielhalle; Mischgebiet; kerngebietstypisch; Nutzfläche; betriebliche Einheit mit …

    Diese wird bei einer Spielhalle vor allem durch die Fläche (Raumgröße), die Zahl und die Art der Spielgeräte und die Besucherplätze bestimmt (…BVerwG vom 18.5.1990 a.a.O.; BVerwG vom 29.10.1992 DVBl. 1993, 125).

    Zusammenfassend hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1992 (DVBl. 1993, 125) ausgeführt, dass die Frage, in welche Kategorie - kerngebietstypisch oder nicht kerngebietstypisch - eine Spielhalle jeweils fällt, neben der Größe der Nutzfläche von den Umständen des Einzelfalles abhängt.

  • VG Augsburg, 16.06.2008 - Au 5 K 07.1579

    Spielhalle; Mischgebiet; kerngebietstypisch; Nutzfläche; betriebliche Einheit mit …

    Diese wird bei einer Spielhalle vor allem durch die Fläche (Raumgröße), die Zahl und die Art der Spielgeräte und die Besucherplätze bestimmt (…BVerwG vom 18.5.1990 a.a.O.; BVerwG vom 29.10.1992 DVBl. 1993, 125).

    Zusammenfassend hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1992 (DVBl. 1993, 125) ausgeführt, dass die Frage, in welche Kategorie - kerngebietstypisch oder nicht kerngebietstypisch - eine Spielhalle jeweils fällt, neben der Größe der Nutzfläche von den Umständen des Einzelfalles abhängt.

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