Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 29.01.2013 - 11 B 37/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG bei Schwangerschaft der Antragstellerin; Duldungsanspruch für die Zeit bis zur Geburt
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
MuSchG § 3 Abs. 2, MuSch § 6 Abs. 1, StAG § 4 Abs. 3, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1, GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
Mutterschutzfrist, Schwangerschaft, Gesundheitsgefährdung, Ausreisepflicht, vollziehbar ausreisepflichtig, Duldung, Abschiebung, Flugabschiebung, Schutz der körperlichen Unversehrtheit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG bei Schwangerschaft der Antragstellerin; Duldungsanspruch für die Zeit bis zur Geburt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ausländerbehörde darf Schwangere nicht abschieben - Das Mutterschutzgesetz verhilft werdender Mutter zu einem Aufschub
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- OVG Saarland, 26.02.2010 - 2 B 511/09
Risikoschwangerschaft als Abschiebungshindernis bei familiärem Zusammenleben mit …
Auszug aus VG Oldenburg, 29.01.2013 - 11 B 37/13
Rn. 12 Das auf den Aspekt des Gesundheitsschutzes begründete Abschiebungshindernis besteht nach der Geburt des Kindes bis zum Ablauf der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 MuSchG (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 2 B 511/09 -, juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2011 - 12 S 41.11
Abschiebungsschutz bei bevorstehender Geburt des dritten Kindes und Vorliegens …
Auszug aus VG Oldenburg, 29.01.2013 - 11 B 37/13
Rn. 12 Das auf den Aspekt des Gesundheitsschutzes begründete Abschiebungshindernis besteht nach der Geburt des Kindes bis zum Ablauf der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 MuSchG (vgl. OVG Saarlouis…, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 2 B 511/09 -, juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2009 - 18 B 1156/09
Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz auf Grund einer Schwangerschaft
Auszug aus VG Oldenburg, 29.01.2013 - 11 B 37/13
Daher kann aus dieser Norm auch in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 und Art. 6 GG keine aufenthaltsrechtliche Vorwirkung und damit auch kein Duldungsanspruch zugunsten einer Schwangeren bis zur Geburt abgeleitet werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 8. September 2009 - 18 B 1156/09 -, juris Rn. 10-12). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2012 - 2 M 111/12
Ausländerrecht - zur Ausübung der Personensorge und zur Schutzpflicht des Staates …
Auszug aus VG Oldenburg, 29.01.2013 - 11 B 37/13
Aus § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG kann sich ein solcher Anspruch unabhängig von der Frage, welche Staatsangehörigkeit das Kind, mit dem die Antragstellerin schwanger ist, nach der Geburt haben wird, zum jetzigen Zeitpunkt schon deswegen nicht ergeben, weil dieses Kind noch nicht geboren ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 2 M 111/12 -, juris Rn. 9).
- LSG Baden-Württemberg, 31.05.2017 - L 1 AS 1815/17
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Anderes gilt aber dann, wenn die mit der Durchführung des Visumsverfahrens verbundene Trennung zu einer Beeinträchtigung der Entwicklung des noch ungeborenen Kindes führt (…vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 08.09.2009 - 18 B 1156/09 -, juris, Rn. 10 ff., ihm folgend VG Oldenburg, Beschluss vom 29.01.2013 - 11 B 37/13 - AuAS 2013, 39-41, juris, Rn. 8). - VG Düsseldorf, 17.04.2025 - 22 L 884/25
Richtlinie 2013/32/EU, Verordnung (EU) 2024/1348, Schutzgewährung, Spanien, …
Rn. 107 vgl. OVG LSA, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 2 O 47/21 -, juris, Rn. 23; VG Schwerin, Beschluss vom 2. Mai 2014 - 3 B 357/14 As -, juris, Rn. 19 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 11 B 37/13 -, juris, Rn. 10; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, § 60a Rn. 27 m.w.N.,. - VGH Bayern, 10.08.2015 - 10 CE 15.1341
Duldung; psychische Erkrankung; Schwangerschaft
Denn für Flugreisen gelten besondere Regelungen für Schwangere, die von der International Air Transport Association (IATA) aufgestellt worden sind (vgl. dazu VG Oldenburg, B.v. 29.1.2013 -11 B 37/13 - juris Rn. 10).
- VG Köln, 27.05.2014 - 2 K 2273/13
Unzulässigkeit eines Asylantrags bei Zuständigkeit Italiens für die Durchführung …
Rn. 46 vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 29. Januar 2013 -11 B 37/13, - juris; VG Schwerin, Beschluss vom 2. Mai 2014 - 3 B 357/14 As -. - VG Schwerin, 02.05.2014 - 3 B 357/14
Abschiebung einer Schwangeren in die Schweizer Eidgenossenschaft
Rn. 22 So auch VG Oldenburg (Oldenburg), Beschlüsse vom 29. Januar 2013, -11 B 37/13, - juris Rn. 10 und 01. November 2013 - 11 B 6467/13 -, juris 11. - VG Düsseldorf, 30.06.2017 - 8 L 203/17 Rn. 17 Vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 M 127/14 -, juris Rn. 10; VG Oldenburg, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 11 B 37/13 -, juris Rn. 10.
- VG Oldenburg, 01.11.2013 - 11 B 6467/13
Ausländer; unerlaubt eingereist; Ermessen; Schwangerschaft; Umverteilung
Insofern besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass eine Schwangere während der Mutterschutzfristen nicht gefahrlos abgeschoben werden kann (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 29. Januar 2013, -11 B 37/13, - juris). - VG München, 15.02.2016 - M 9 S 16
Ausreichende medizinische Versorgung in der Mongolei - Kein Abschiebungsverbot
Weiter ist als voraussichtlicher Entbindungstermin der 13. Mai 2016 genannt, sodass sich eine Vermutung für die Gefährdung von Leib und Leben auch nicht allein aus der Nähe der etwaigen Abschiebung zum Entbindungstermin ergibt (vgl. VG Oldenburg, B. v. 29.01.2013 - 11 B 37/13 - BeckRS 2013, 46235). - VG Ansbach, 24.11.2015 - AN 14 S 15.50402
Abschiebung, Abschiebungsanordnung, Abschiebungshindernis, Asylrecht, Asylsystem, …
Dies ergibt sich aus der gesetzgeberischen Wertung des § 3 Abs. 2 MuSchG, der für diesen Zeitraum ein arbeitsrechtliches Beschäftigungsverbot festsetzt und auf der allgemeinen Erkenntnis beruht, dass bei einer erheblichen physischen oder psychischen Belastung der Schwangeren in dieser Zeit Gefahren für Mutter und Kind drohen (so auch OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 18.11.2013 - OVG 7 S 92.13 - juris VG Oldenburg, B. v. 29.1.2013 - 11 B 37/13 - juris Rn. 10). - VG Regensburg, 04.06.2014 - RN 6 S 14.50088
Fehlende Reisefähigkeit; Abschiebungsanordnung bei bestehender …
Rn. 24 Dass eine Abschiebung der Antragstellerin zu 2) im Zeitraum von 6 Wochen vor der Entbindung bis 8 Wochen nach der Entbindung grundsätzlich unzulässig ist, ergibt sich nach Auffassung des Gerichts bereits aus der gesetzgeberischen Wertung von § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG, der für diesen Zeitraum ein arbeitsrechtliches Beschäftigungsverbot festsetzt und auf der allgemeinen Erkenntnis beruht, dass bei einer erheblichen physischen oder psychischen Belastung der Schwangeren in dieser Zeit Gefahren für Mutter und Kind drohen (so auch VG Oldenburg, B.v. 29.1.2013 - 11 B 37/13 - juris Rn. 10). - VG Regensburg, 04.06.2014 - 6 S 14.50088
Fehlende Reisefähigkeit; Abschiebungsanordnung bei bestehender …
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