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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8598
OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16 (https://dejure.org/2016,8598)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2016 - 11 L 4.16 (https://dejure.org/2016,8598)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2016 - 11 L 4.16 (https://dejure.org/2016,8598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 94 VwGO, § 124 Abs 2 VwGO
    Aussetzung eines Verfahrens wegen Anhängigkeit eines Berufungszulassungsverfahrens zur gleichen Rechtsfrage

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 94 VwGO
    Erstinstanzliche Aussetzung des Verfahrens; fehlende Vorgreiflichkeit eines Berufungszulassungsverfahrens; gleiche Rechtsfrage; keine analoge Anwendung des § 94 VwGO; Beschwerdestattgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 639
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2009 - 4 E 1358/08

    Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16
    Dies schließt es aus, bei anderen "Parallelverfahren", die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, auf eine analoge Anwendung des § 94 VwGO zurückzugreifen, soll das gesetzliche Wertungssystem nicht unterlaufen werden, vgl. OVG NRW - juris Rn. 7 ff., und vom 15. Januar 2009 - 4 E 1358/08 -, juris Rn. 2; Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt, Band 2, Stand: September 2011, § 94 Rn. 43.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 2 E 482/12

    Aussetzung eines Verfahrens gemäß § 94 VwGO analog zwecks Abwartens der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16
    Insoweit verweist der Senat auf die überzeugenden Ausführungen des OVG NRW im Beschluss vom 6. Juni 2012 - OVG 2 E 482/12 -, juris Rz. 11 bis 15:.
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15

    Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94 VwGO

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16
    Vorgreiflichkeit in Sinne dieser Regelung liegt dann vor, wenn kraft Gesetzes oder rechtslogisch die Entscheidung in einem anhängigen Verfahren von dem Bestehen oder Nichtbestehen des im anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 7 OB 18/15 -, Rn. 3, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2015 - 11 L 30.15

    (Keine) Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Verfahren mit gleichen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16
    Denn der Umstand, dass dies im dortigen Verfahren entschieden werden könnte, besitzt schon keine Bindungswirkung für den vorliegenden Rechtsstreit, zumal auch die Gültigkeit dieser Rechtsnorm kein Rechtsverhältnis im Sinne des § 94 VwGO darstellt (Beschluss des Senats vom 30. November 2015 - OVG 11 L 30.15 -, juris Rz. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.09.2009 - 19 B 09.567

    Ausländerrecht/Ausweisung; Anwendung § 94 VwGO wegen Parallelverfahren vor …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16
    Würde man aber bereits jeden "rechtslogisch tatsächlichen Einfluss" für eine analoge Anwendung des § 94 VwGO genügen lassen, so Bay. VGH, Beschluss vom 22. September 2009 - 19 B 09.567 -, juris Rn. 1, würde die vom Gesetzgeber gezogene strikte Trennung zwischen der Aussetzung einerseits und dem nur mit Zustimmung der Beteiligten möglichen Ruhen des Verfahrens andererseits "verwischt" werden.
  • VG Berlin, 14.11.2024 - 8 K 123.24

    Rundfunkbeitrag muss bezahlt werden

    Dort ist für eine Sonderkonstellation von Parallelverfahren eine spezielle Möglichkeit der Aussetzung geschaffen worden, die es ausschließt, bei anderen "Parallelverfahren", die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, stets auf eine analoge Anwendung des § 94 VwGO zurückzugreifen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2016 - OVG 11 L 4/16, NVwZ-RR 2016, 639 Rn. 7, 8 beck-online).
  • VG Freiburg, 11.09.2024 - 9 K 2585/24

    Heranziehung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags

    Denn die systematische Betrachtung unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 93a VwGO und der Vorschrift über das - nur mit Zustimmung der Beteiligten mögliche - Ruhen des Verfahrens (§§ 173 VwGO, 251 ZPO) zeigt, dass § 94 eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift darstellt, die nur Anwendung finden soll, wenn prozessökonomische Gründe es rechtfertigen, ggf. auch ohne Zustimmung der Beteiligten und trotz ihres grundsätzlich schutzwürdigen Interesses an einer zeitnahen Entscheidung einen Stillstand des Verfahrens anzuordnen und eine Sachentscheidung hinauszuschieben (…siehe ausführlich zu Frage einer entsprechenden Anwendung des § 94 VwGO Rudisile in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Band I, VwGO Kommentar, § 94 VwGO, Rn. 43, 43a unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2016 - OVG 11 L 4.16 -, juris = NVwZ-RR 2016, 639 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.05.1998 - 14 S 812/98 -, juris, Rn. 3,4).
  • VG Gießen, 25.03.2026 - 4 K 4209/24

    Klage gegen Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen erfolglos

    Hier werden somit nicht materielle Rechtsfragen geklärt, die auch für ein anderes Verfahren entscheidungserheblich sein könnten (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 7. April 2017 - 3 L 134/14 -, juris, Rdnr. 30 f.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2016 - OVG 11 L 4.16 -, juris, Rdnr. 5).

    Dies schließt es aus, bei anderen "Parallelverfahren", die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, auf eine analoge Anwendung des § 94 VwGO zurückzugreifen, soll das gesetzliche Wertungssystem nicht unterlaufen werden (so überzeugend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 2 E 482/12 -, juris, Rdnr. 11 ff.; dem folgend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2016 - OVG 11 L 4.16 -, juris, Rdnr. 6 ff.).

  • VGH Bayern, 19.08.2020 - 4 C 20.1668

    Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bei Verdacht einer Straftat

    Insbesondere lässt der Gesetzgeber die Aussetzung nur in engen Grenzen zu, während er das Ruhen des Verfahrens von einem übereinstimmenden Antrag der Beteiligten abhängig macht (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 20.4.2016 - 11 L 4.16 - NVwZ-RR 2016, 639 Rn. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14

    (Keine) Verfahrensaussetzung bei zeitgleicher anderweitiger Klärung einer …

    Die Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO kommt nicht in Betracht, wenn sie der Klärung einer Frage dienen soll, die in einem Rechtsstreit aufgeworfen wird, der im Stadium des Berufungszulassungsverfahrens schwebt (im Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 20.04.2016 - OVG 11 L 4.16 - NVwZ-RR 2016, 639).

    Hier werden somit nicht materielle Rechtsfragen geklärt, die auch für ein anderes Verfahren entscheidungserheblich sein könnten (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 20.04.2016 - OVG 11 L 4.16 - NVwZ-RR 2016, 639, zit. nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2022 - L 7 AS 1091/22

    Zulässigkeit der Aussetzung eines sozialgerichtlichen Klageverfahrens Keine …

    Rn. 11 Der Umstand, dass das auch das gegen eine Aussetzungsentscheidung geführte Beschwerdeverfahren gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheit darstellt, in der den Prozessbevollmächtigten zusätzliche Gebühren (gemäß Nr. 3501, Nr. 3515 und Nr. 1006 VV RVG, vgl. dazu auch Gierke, SGb 2022, 341, 347) anfallen (…Gierke, a.a.O.;… Hansens, a.a.O.; BGH…, Beschluss vom 12.10.2021, a.a.O., Rn. 3;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., Rn. 44) gebietet ein andere rechtliche Betrachtung nicht (a.A. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2016 - OVG 11 L 4.16 -, Rn. 9, juris).
  • VG Berlin, 10.02.2025 - 8 K 180.24
    Dort ist für eine Sonderkonstellation von Parallelverfahren eine spezielle Möglichkeit der Aussetzung geschaffen worden, die es ausschließt, bei anderen "Parallelverfahren", die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, stets auf eine analoge Anwendung des § 94 VwGO zurückzugreifen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2016 - OVG 11 L 4/16, NVwZ-RR 2016, 639 Rn. 7, 8 beck-online).
  • OVG Saarland, 30.04.2024 - 2 E 186/23

    Beschwerde gegen eine Aussetzungsentscheidung; hier: Aussetzung eines …

    Rn. 25 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 162 Abs. 3 VwGO.[vgl. zur Kostenentscheidung im Verfahren der Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 94 VwGO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2016 - OVG 11 L 4.16 -, Rn. 9, juris sowie BayVGH, Beschluss vom 30.6.2017 - 22 C 16.1554 -, juris, Rn. 49][vgl. zur Kostenentscheidung im Verfahren der Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 94 VwGO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2016 - OVG 11 L 4.16 -, Rn. 9, juris sowie BayVGH, Beschluss vom 30.6.2017 - 22 C 16.1554 -, juris, Rn. 49].
  • VG Regensburg, 05.04.2017 - RN 8 K 16.31882

    Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen

    Liegen die Voraussetzungen einer Aussetzung nach § 94 VwGO nicht vor, soll dieses Interesse im Grundsatz nur dann zurückstehen, wenn die Beteiligten einvernehmlich einem Ruhen des Verfahrens und damit einem Hinausschieben einer Sachentscheidung zustimmen (…vgl. OVG Münster, B v. 6.6.2012 - OVG 2 E 482/12 -, juris Rz. 11 bis 15; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 20.4.2016 - OVG 11 L 4.16 - juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2016 - 11 L 8.16

    Immissionsschutzrecht: Genehmigung von Windkraftanlagen; Aussetzung des …

    Im Übrigen hat der Senat mit Beschluss vom 20. April 2016 (OVG 11 L 4.16) entschieden, dass auch diesbezüglich eine Aussetzung gemäß oder analog § 94 VwGO nicht in Betracht kommt.
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