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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LB 186/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17460
OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LB 186/08 (https://dejure.org/2010,17460)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.2010 - 11 LB 186/08 (https://dejure.org/2010,17460)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 11 LB 186/08 (https://dejure.org/2010,17460)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG); Behandlungsmöglichkeiten psychischer Erkrankungen in der Türkei

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 3 S. 1 AufenthG; § 60 Abs. 7 AufenthG; Art. 5 EMRK; Art. 8 EMRK
    Sicherung der medizinischen Versorgung eines an Schizophrenie Erkrankten in der Türkei; Notwendige ärztliche Behandlungsmöglichkeit trotz mangelnder Einsichtsfähigkeit eines Ausländers in die Notwendigkeit der medikamentösen und ärztlichen Behandlung und fehlende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung der medizinischen Versorgung eines an Schizophrenie Erkrankten in der Türkei; Notwendige ärztliche Behandlungsmöglichkeit trotz mangelnder Einsichtsfähigkeit eines Ausländers in die Notwendigkeit der medikamentösen und ärztlichen Behandlung und fehlende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sicherung der medizinischen Versorgung eines an Schizophrenie Erkrankten in der Türkei; Notwendige ärztliche Behandlungsmöglichkeit trotz mangelnder Einsichtsfähigkeit eines Ausländers in die Notwendigkeit der medikamentösen und ärztlichen Behandlung und fehlende ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LB 186/08
    Dementsprechend besteht eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib oder Leben im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG auch dann, wenn die notwendige ärztliche Behandlung oder Medikation für die betreffende Krankheit im Herkunftsstaat zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer aber individuell aus finanziellen oder sonstigen Gründen tatsächlich nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2002 - 1 C 1.02 -, AuAS 2003, 106 = DVBl. 2003, 463).

    Beherrschbare Übergangsprobleme wie die Gefahr, dass es bei der Umstellung einer laufenden Behandlung zu Verzögerungen kommt, oder Schwierigkeiten des Patienten, erforderliche und tatsächlich erreichbare Hilfen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, bilden insofern kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, sondern sind von der Ausländerbehörde bei der konkreten Durchführung der Abschiebung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2002, a.a.O.;… OVG Bremen, Urt. v. 5.3.2008 - 2 A 298/04.A -, juris).

    Unabhängig von den vorstehenden Erwägungen ist schließlich darauf hinzuweisen, dass Übergangsschwierigkeiten kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bilden, sondern von der Ausländerbehörde bei der konkreten Durchführung der Abschiebung zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2002, a.a.O.).

  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LB 186/08
    Es muss lediglich die notwendige medizinische Betreuung sichergestellt sein (vgl. etwa EGMR, Entsch. v. 7.10.2004 - 33743/03 -, NVwZ 2005, 1043).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LB 186/08
    Ein solches zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis kann sich auch aus einer wesentlichen Verschlimmerung einer bereits vorhandenen Erkrankung des Ausländers alsbald nach der Rückkehr in seinen Heimatstaat ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 -, BVerwGE 127, 33 = DVBl. 2007, 254).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2007 - 13 A 2745/04

    Umfang des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Asylantrag eines aus dem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LB 186/08
    Allerdings kann ein ausreisepflichtiger Ausländer eine medizinische Behandlung nach westeuropäischem Standard nicht verlangen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 27.7.2007 - 13 A 2745/04.A -, InfAuslR 2007, 408;… Sächs. OVG, Urt. v. 4.9.2007 - A 4 B 233/05 -, juris).
  • OVG Bremen, 05.03.2008 - 2 A 298/04

    Krankheit; Türkei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LB 186/08
    Beherrschbare Übergangsprobleme wie die Gefahr, dass es bei der Umstellung einer laufenden Behandlung zu Verzögerungen kommt, oder Schwierigkeiten des Patienten, erforderliche und tatsächlich erreichbare Hilfen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, bilden insofern kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, sondern sind von der Ausländerbehörde bei der konkreten Durchführung der Abschiebung zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2002, a.a.O.; OVG Bremen, Urt. v. 5.3.2008 - 2 A 298/04.A -, juris).
  • OVG Sachsen, 04.09.2007 - A 4 B 233/05

    Serbien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LB 186/08
    Allerdings kann ein ausreisepflichtiger Ausländer eine medizinische Behandlung nach westeuropäischem Standard nicht verlangen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 27.7.2007 - 13 A 2745/04.A -, InfAuslR 2007, 408; Sächs. OVG, Urt. v. 4.9.2007 - A 4 B 233/05 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 01.07.2025 - 24 L 363/25

    Zu Recht ausgewiesener Sexualstraftäter darf trotz Psychose in die Türkei …

    Rn. 171 Vgl. insgesamt zum Thema der Behandelbarkeit einer schizophrenen Erkrankung auch bereits Nds. OVG, Urteil vom 18.Mai 2010 - 11 LB 186/08 - juris; VG München, Urteil vom 17. Oktober 2019 - M 27 K 17.974 -, Rn. 44, juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 22. Juni 2023 - B 6 S 23.285 -, Rn. 168-174, juris.
  • VG Berlin, 20.03.2023 - 33 K 143.19

    Russische Föderation: Subsidiärer Schutz wegen drohender Militärdiensteinziehung …

    Rn. 113 Beherrschbare Übergangsprobleme wie die Gefahr, dass es bei der Umstellung einer laufenden Behandlung zu Verzögerungen kommt oder Schwierigkeiten des Patienten, erforderliche und tatsächlich erreichbare Hilfen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, bilden schließlich auch kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, sondern sind von der Ausländerbehörde bei der konkreten Durchführung der Abschiebung zu berücksichtigen (OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Mai 2010 - 11 LB 186/08 - juris Rn. 37).
  • VG München, 05.07.2012 - M 24 K 12.30158

    Türkei; behandlungsbedürftige psychische Erkrankung

    Reiseunfähigkeit ist nicht als zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG anzusehen, sondern als inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, für das sich der Kläger auf einen Antrag auf Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG verweisen lassen muss (vgl. OVG Lüneburg vom 18. Mai 2010, Az. 11 LB 186/08, juris RdNr. 47).

    Unabhängig davon bilden aber auch beherrschbare Übergangsprobleme wie etwa die Gefahr, dass es bei der Umstellung einer laufenden Behandlung zu Verzögerungen kommt, oder Schwierigkeiten des Patienten, erforderliche und tatsächlich erreichbare Hilfen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, kein Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, sondern sind von der Ausländerbehörde bei der konkreten Durchführung der Abschiebung zu berücksichtigen (OVG Lüneburg vom 18.5.2010, Az. 11 LB 186/08, juris RdNr. 37 m.w.N.).

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