Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erkennungsdienstliche Behandlung gemäß § 81b 2. Alt. StPO
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 81b 2. Alt. StPO; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei einem bereits in der Vergangenheit erkennungsdienstlich behandelten Beschuldigten nach Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren; Beurteilung der Notwendigkeit von erkennungsdienstlichen ... - Judicialis
StPO § 81 b 2. Alt.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei einem bereits in der Vergangenheit erkennungsdienstlich behandelten Beschuldigten nach Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren; Beurteilung der Notwendigkeit von erkennungsdienstlichen ...
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 13.02.2007 - 4 A 11/06
- OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 465 (Ls.)
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79
Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07
Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192 ff. = NJW 1983, 772 ff.;… Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225 f.).Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle kommt es deshalb auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz - hier also auf den Zeitpunkt der Berufungsverhandlung - an (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a. a. O.).
- BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03
Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07
Dies gilt schon deshalb, weil die Einstellung nicht mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO, sondern lediglich im Hinblick auf die gegenüber der zuvor erfolgten Verurteilung durch das Amtsgericht K. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten angenommene untergeordnete Bedeutung der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten gemäß § 154 Abs. 1 StPO erfolgt ist und der Kläger die Begehung zumindest einer der Taten bereits eingeräumt hatte (vgl. zur Berücksichtigung sogar nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellter Strafverfahren bei Fortbestehen eines kriminalistischen Restverdachts im Zusammenhang mit der Speicherung erhobener Daten: BVerfG, Beschl. v. 1.6.2006 - 1 BvR 2293/03 -, juris; Beschl. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231 f.).Zwar sind erkennungsdienstliche Maßnahmen stets mit einem Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.6.2006, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06
Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07
Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß ist ferner zu fordern, dass im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten steht (Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42 ff.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, NVwZ-RR 2004 572 ff.).Ist eine Beeinflussung des Ergebnisses daktyloskopischer Untersuchungen durch zwischenzeitlich eingetretene Verletzungen oder andere Veränderungen der Haut an den Fingern bzw. den Handinnenflächen eines Betroffenen möglich, so rechtfertigt das öffentliche Interesse an einer effektiven polizeilichen Ermittlungsarbeit, die auf verlässliche erkennungsdienstliche Daten angewiesen ist, auch die erneute Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken bei einem bereits zu früherer Zeit erkennungsdienstlich behandelten Beschuldigten (so bereits Urt. des Senats v. 28.6.2007, a. a. O.; ebenso: OVG Magdeburg, Beschl. v. 31.1.2006 - 2 O 198/06 - V. n. b.).
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05
Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07
Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (…BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192 ff. = NJW 1983, 772 ff.; Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, NJW 2006, 1225 f.). - BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01
Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07
Dies hindert das Gericht jedoch nicht, sich der in einer Verwaltungsvorschrift vorgesehenen Handhabung aus eigener Überzeugung anzuschließen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.2002 - 8 C 30/01 -, BVerwGE 116, 332 ff. = NVwZ 2003, 211 ff.;… Urt. v. 9.12.1998 - 6 C 5/98 -, BVerwGE 108, 122 ff. = NVwZ-RR 1999, 515 ff.). - BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07
Dies gilt schon deshalb, weil die Einstellung nicht mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO, sondern lediglich im Hinblick auf die gegenüber der zuvor erfolgten Verurteilung durch das Amtsgericht K. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten angenommene untergeordnete Bedeutung der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten gemäß § 154 Abs. 1 StPO erfolgt ist und der Kläger die Begehung zumindest einer der Taten bereits eingeräumt hatte (vgl. zur Berücksichtigung sogar nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellter Strafverfahren bei Fortbestehen eines kriminalistischen Restverdachts im Zusammenhang mit der Speicherung erhobener Daten: BVerfG, Beschl. v. 1.6.2006 - 1 BvR 2293/03 -, juris; Beschl. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231 f.). - VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02
Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07
Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß ist ferner zu fordern, dass im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten steht (Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, NVwZ-RR 2004 572 ff.). - BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07
Dies hindert das Gericht jedoch nicht, sich der in einer Verwaltungsvorschrift vorgesehenen Handhabung aus eigener Überzeugung anzuschließen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.2002 - 8 C 30/01 -, BVerwGE 116, 332 ff. = NVwZ 2003, 211 ff.;… Urt. v. 9.12.1998 - 6 C 5/98 -, BVerwGE 108, 122 ff. = NVwZ-RR 1999, 515 ff.). - BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02
Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07
Die grundsätzlich gebotene Berücksichtigung neuen Vorbringens im Berufungsverfahren erstreckt sich auch auf neu vorgetragene tatsächliche Umstände, die dem Beteiligten bereits früher bekannt waren und deshalb schon im erstinstanzlichen Verfahren hätten vorgebracht werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2002 - 7 AV 1/02 -, NVwZ-RR 2002, 894). - BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 5.98
Zivildienstrecht, Wehrpflichtrecht
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07
Dies hindert das Gericht jedoch nicht, sich der in einer Verwaltungsvorschrift vorgesehenen Handhabung aus eigener Überzeugung anzuschließen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.2002 - 8 C 30/01 -, BVerwGE 116, 332 ff. = NVwZ 2003, 211 ff.; Urt. v. 9.12.1998 - 6 C 5/98 -, BVerwGE 108, 122 ff. = NVwZ-RR 1999, 515 ff.). - OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06
Rechtmäßigkeit einer angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zulässigkeit …
- OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11
Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten …
Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle kommt es deshalb auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz - hier also auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung - an (…vgl. jeweils zur Notwendigkeit nach § 81b Alt. 2 StPO: BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, 1 C 29/79, BVerwGE 66, 192, juris Rn. 31; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.2.2008, 11 LB 417/07, juris Rn. 24, 25). - OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12
Anforderungen an die Ermessenserwägungen bei der Anordnung einer …
Beispielsweise ist auch der Umstand, dass ein Beschuldigter in der Vergangenheit schon einmal oder wiederholt erkennungsdienstlich behandelt worden ist, nicht erst bei der Ermessensausübung (…so aber ohne Begründung OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.8.2010 - 3 L 372/09 -, juris), sondern bereits bei dem Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit der Maßnahme und der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu berücksichtigen (vgl. Senatsurt. v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 -, Nds.VBl. 2008, 174). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09
Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur …
Zwar mag im Einzelfall bereits im Hinblick auf den bloßen Zeitablauf eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung erforderlich sein, etwa weil die vorhandenen Unterlagen den Anforderungen für eine Identifizierung nicht (mehr) genügen und sie damit für Zwecke der Strafverfolgungsvorsorge nicht mehr geeignet sind (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 21.02.2008 - 11 LB 417/07 - Rdnrn.30 f. >zitiert nach juris<: Nach Ablauf von fünf Jahren mag die erneute Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrucken bei einem bereits in der Vergangenheit erkennungsdienstliche behandelten Beschuldigten grundsätzlich nicht zu beanstanden sein;… vgl. auch Nds.OVG, Urt. v.28.06.2007 - 11 LC 372/06 - >juris< sowie die erkennungsdienstliche Richtlinie des Bundeskriminalamtes [Stand: 18.08.2004, Bundeskriminalblatt 2004 Nr. 244]).Stattdessen hat die Beklagte ungeachtet dessen, welche erkennungsdienstlichen Unterlagen über den Kläger bereits vorliegen und dass - sieht man einmal von daktyloskopische Untersuchungen beeinträchtigende Veränderungen der Haut an den Fingern und Handinnenflächen durch Verletzungen und dem natürlichen Alterungsprozess ab (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 21.02.2008, a.a.O.) - Finger- und Handflächenabdrucke im Allgemeinen keinen Veränderungen unterliegen, die (erneute) Abnahme von Fingerabdrücken einschließlich der Handflächen und -kanten verfügt.
- OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16
Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht; …
Der Senat hat bei einem Erwachsenen nach einem Zeitablauf von fünf Jahren die Durchführung einer erneuten vollständigen erkennungsdienstlichen Behandlung als zulässig angesehen (Senatsurt. v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 -, juris, Rdnr. 28 ff.; Senatsbeschl. v. 12.11.2015 - 11 LA 76/15 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18
Erkennungsdienstliche Behandlung bei Qualifizierung einer Anlasstat als …
In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass jedenfalls nach Ablauf von fünf Jahren die Abnahme neuer Abdrücke erforderlich ist, weil sich die Struktur von Händen und Fingern bereits innerhalb weniger Jahre durch Verletzungen oder Erkrankungen wesentlich ändern kann (vgl. OVG Nds., Urteile vom 21. Februar 2008 - 11 LB 417/07 -, juris Rdnr. 30 ff.; …und vom 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 -, juris Rdnr. 40 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris Rn 67 ).Der Zeitabstand von fünf Jahren ist auch in Ansehung der Grundrechte des Betroffenen nicht zu kurz bemessen, da Verletzungen der Finger und Handinnenflächen auch bei alltäglichen Verrichtungen eintreten können und jeder Mensch dem natürlichen Alterungsprozess unterliegt (vgl. OVG Nds., Urteil vom 21. Februar 2008, a. a. O., Rn. 31).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2014 - 3 O 322/13
Beweisreichweite einer Zustellungsurkunde; erneute erkennungsdienstliche …
Es ist allerdings anerkannt, dass insbesondere Verletzungen mit späterer Narbenbildung, mechanischen oder chemischen Beanspruchungen, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess Veränderungen der Haut bewirken können, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können und deshalb eine erneute Abnahme grundsätzlich zulässig ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.02.2008 - 11 LB 417/07 - juris; Urt. d. Senats v. 18.08.2010 - 3 L 372/09 - juris; VG Göttingen, Urt. 21.10.2009 - 1 A 180/09 - juris). - VG Aachen, 24.08.2015 - 6 K 297/14
Polizeirecht; erkennungsdienstliche Behandlung; Betäubungsmittel; …
Rn. 43 Vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. Februar 2008 - 11 LB 417/07 - VG Düsseldorf, Urteile vom 7. Februar 2017 - 18 K 5188/13 und vom 13. September 2012 - 18 K 7552/11 - VG Aachen, Urteil vom 8. November 2010 - 6 K 1843/09 - vgl. i.E. auch Nds. OVG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 - .Rn. 45 Vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. Februar 2008 - 11 LB 417/07 - VG Düsseldorf, Urteile vom 7. Februar 2014 - 18 K 5188/13 und vom 13. September 2012 - 18 K 7552/11 - .
- VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09
Erkennungsdienstliche Behandlung von Jugendlichen
Es ist allerdings anerkannt, dass insbesondere Verletzungen mit späterer Narbenbildung, mechanische oder chemische Beanspruchung, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess Veränderungen der Haut bewirken können, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können und deshalb eine erneute Abnahme grundsätzlich zulässig ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21.02.2008 - 11 LB 417/07 -, juris und Urteil vom 28.06.2007 - 11 LC 372/06 -, www.dbovg.niedersachsen. de).Das Nds. OVG hat bei einem Erwachsenen einen Zeitraum von fünf Jahren für die Durchführung einer erneuten vollständigen Erkennungsdienstlichen Behandlung unter Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken unter Heranziehung der erkennungsdienstlichen Richtlinien des Bundeskriminalamts (Stand: 18.8.2004, Bundeskriminalblatt 2004 Nr. 244, Ziffer 5.2.2 Satz 2, 2. Spiegelstrich) als zulässig angesehen (Urteil vom 21.02.2008, a. a. O.).
- VG München, 11.11.2015 - M 7 K 14.505
Rechtmäßige Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund …
Schließlich ist Datenmaterial, das möglicherweise nicht mehr hinreichend aktuell ist, für eine wirksame Ermittlungstätigkeit der Polizeibehörden ungeeignet (NdsOVG U. v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 - juris Rn. 30).Hinsichtlich des Zeitraums, nach dem die erneute Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken auch ohne das Vorliegen sonstiger Besonderheiten des Sachverhalts angemessen erscheint, begegnet es keinen Bedenken, die in Ziffer 5.2.2 Satz 2, 2. Spiegelstrich der erkennungsdienstlichen Richtlinien des Bundeskriminalamts (Stand: 18.8.2004, Bundeskriminalblatt 2004 Nr. 244) vorgesehene Zeitspanne von fünf Jahren heranzuziehen (NdsOVG U. v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 - juris Rn. 31).
- VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463
Erkennungsdienstliche Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge
Insbesondere Verlet zungen mit späterer Narbenbildung, mechanische oder chemische Beanspruchung, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess können jedoch Veränderungen der Haut bewirken, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können (vgl. ausführlich OVG Lüneburg, U.v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 - juris, Rn. 28 ff. zur Problematik einer Anordnung erneuter erkennungsdienstlicher Behandlung nach mehr als fünf Jahren;… ebenso VG Ansbach, U.v. 18.10.2011 - AN 1 K 11.00862 - juris, Rn. 15).Rn. 39 Eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung nach einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren begegnet vor diesem Hintergrund keinen rechtlichen Bedenken (s. OVG Lüneburg,U.v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 - juris, Rn. 31).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - 5 A 2212/15
Notwendigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen (hier: Anfertigung …
- VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.536
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung
- VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer (wiederholten) erkennungsdienstlichen …
- VG Berlin, 03.11.2016 - 1 K 82.15
Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung weiterer …
- VG Braunschweig, 16.12.2015 - 5 A 17/14
EGVP; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach; irreführend; Klagefrist; …
- VG Augsburg, 03.01.2024 - Au 8 K 23.1224
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung
- VG Augsburg, 27.05.2024 - Au 8 K 23.1224
Notwendigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Anordnung wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - 5 E 86/16
Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung zur Aktualisierung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2015 - 5 E 184/14
Anordnung der Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung zur …
- VG Bayreuth, 30.06.2020 - B 1 K 18.867
Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung
- VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 5 S 14.00346
Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung
- VG Berlin, 20.11.2014 - 1 L 179.14
Rechtsschutz gegen die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen
- VG Düsseldorf, 13.09.2012 - 18 K 7552/11
Zulässigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei Anklage wegen des Besitzes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2022 - 5 A 2551/20
Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines …
- VG Düsseldorf, 07.02.2014 - 18 K 5188/13
Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines Beschuldigten in dem …
- VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289
Erkennungsdienstliche Behandlung, wiederholte Anordnung, Gefahrenprognose, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2020 - 5 E 779/20
Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Rechtmäßigkeit …
- VG Ansbach, 27.07.2011 - AN 1 S 11.00861
Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; trotz bereits vorhandener …
- VG Köln, 21.01.2010 - 20 K 3582/09
Zulässigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen wegen mehrmaliger …
- VG Ansbach, 07.07.2009 - AN 5 S 09.00497
Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung
- VG Ansbach, 18.10.2011 - AN 1 K 11.00862
Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen trotz bereits vorhandener …
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