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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 508/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13667
OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 508/23 (https://dejure.org/2024,13667)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.2024 - 11 LB 508/23 (https://dejure.org/2024,13667)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2024 - 11 LB 508/23 (https://dejure.org/2024,13667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AWaffV § 13 Abs. 1; AWaffV § 13 Abs. 2; JagdG § 17; JagdG § 18... ; NKostG § 1; NKostG § 5; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; VwGO § 92 Abs. 3 Satz 1; WaffG § 36 Abs. 1; WaffG § 36 Abs. 5 Satz 1; WaffG § 45 Abs. 2 Satz 1; WaffG § 46 Abs. 1; WaffG § 46 Abs. 2 Satz 1; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b
    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und des Jagdscheins wegen persönlicher Unzuverlässigkeit nach der Feststellung der Entwendung von Waffen aus einem Waffenschrank; Fehlen von Einbruchsspuren als Indiz für Verstoß gegen Verwahrungsvorschriften

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Folgen eines Waffendiebstahls ohne Aufbruchspuren. Anforderung an Schlüsselaufbewahrung der Sicherheitsschränke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und des Jagdscheins wegen persönlicher Unzuverlässigkeit nach der Feststellung der Entwendung von Waffen aus einem Waffenschrank; Fehlen von Einbruchsspuren als Indiz für Verstoß gegen Verwahrungsvorschriften

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme eines Verwahrverstoßes bei Verwendung von Waffen aus einem Waffenschrank ohne Vorliegen von Aufbruchspuren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 1361
  • DÖV 2024, 886
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (34)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 20 A 2384/20

    Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 508/23
    Der Senat lässt offen, ob er der nunmehrigen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 30. August 2023 (- 20 A 2384/20 - juris) folgt, wonach Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren seien, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen.

    Selbst wenn ihm ein objektiver Sorgfaltsverstoß zur Last zu legen sein sollte, so sei vorliegend im Gleichlauf mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 30.8.2023 - 20 A 2384/20 -) jedenfalls eine subjektive Vorwerfbarkeit des Sorgfaltsverstoßes zu verneinen mit der Folge, dass seine Unzuverlässigkeit nicht angenommen werden könne.

    § 36 Abs. 1 WaffG begründet dabei eine umfassende Pflicht zum sicheren Umgang mit Waffen und Munition, die nicht allein zu Vorkehrungen technischer Art, sondern auch zur Vornahme aller sonstigen Maßnahmen verpflichtet, die erforderlich sind, um das Abhandenkommen von Waffen und Munition oder deren Ansichnahme durch unbefugte Dritte zu verhindern (vgl. OVG NW, Urt. v. 30.8.2023 - 20 A 2384/20 - juris Rn. 51 f.;… SächsOVG, Beschl. v. 18.12.2023 - 6 B 61/23 - juris Rn. 5).

    Welche Maßnahmen im Einzelnen getroffen werden müssen, damit den Aufbewahrungspflichten nach § 36 Abs. 1 WaffG genügt wird, bemisst sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls (OVG NW, Urt. v. 30.8.2023 - 20 A 2384/20 - juris Rn. 51 u. Beschl. v. 9.4.2020 - 20 B 1296/19 - juris Rn. 18;… BayVGH, Beschl. v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - juris Rn. 35;… SächsOVG, Beschl. v. 18.12.2023 - 6 B 61/23 - juris Rn. 5;… Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 36 Rn. 12;… Papsthart, in: Steindorf, WaffG, 11. Aufl. 2022, § 36 Rn. 9).

    Außerdem müssen die Vorkehrungen im angemessenen Verhältnis zum vorgenannten Zweck stehen, d.h. die entsprechende Belastung des Waffen- oder Munitionsbesitzers muss diesem mit Rücksicht auf den damit verfolgten Zweck zumutbar sein (OVG NW, Urt. v. 30.8.2023 - 20 A 2384/20 - juris Rn. 53, m.w.N.).

    Auch das Verschlusssystem dieses Schranks, nämlich ein Schloss mit einem Schlüssel, entspricht den gesetzlichen Vorgaben (vgl. OVG NW Urt. v. 30.8.2023 - 20 A 2384/20 - juris Rn. 55, 64;… SächsOVG, Beschl. v. 18.12.2023 - 6 B 61/23 - juris Rn. 6;… VG Bayreuth, Urt. v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345 - juris Rn. 28).

    (1) Der Senat lässt dabei offen, ob er der nunmehrigen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 30. August 2023 (- 20 A 2384/20 - juris) folgt, wonach Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren seien, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 18.12.2023 - 6 B 61/23 - juris;… demgegenüber noch OVG NW, Beschl. v. 30.8.2016 - 20 A 1397/14 - juris Rn. 13;… vgl. auch dass., Beschl. v. 9.4.2020 - 20 B 1296/19 - juris Rn. 24) und dem Kläger ggf. schon deswegen ein Aufbewahrungsverstoß anzulasten ist, weil er Schlüssel nicht in einem Behältnis nach § 13 Abs. 1 und 2 AWaffV aufbewahrt hat.

    Die Argumentation des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 30.8.2023 - 20 A 2384/20 - juris Rn. 64), ein erleichterter Zugriff auf Schlüssel zu deren Behältnissen führe dazu, dass das gesamte Sicherheitsniveau der Verwahrung auf dasjenige sinke, auf dem die Schlüssel (als "schwächstes Glied der Kette") verwahrt würden, vermag den Senat auch insofern nicht vollständig zu überzeugen, weil dann auch der Schlüssel zu dem Behältnis, in dem sich der Schlüssel zum Waffenschrank befindet, wiederum in einem den Anforderungen nach § 13 AWaffV entsprechenden Behältnis aufbewahrt werden müsste.

    Letzteres kann insbesondere anzunehmen sein, wenn das betreffende Verhalten als situative Nachlässigkeit minderen Gewichts einzustufen ist und bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (OVG NRW, Urt. v. 30.8.2023 - 20 A 2384/20 - juris Rn. 39, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 508/23
    Der Kläger hat kein rechtlich schutzwürdiges Interesse an einem Jagdschein, der wegen des Ablaufs der Gültigkeitsdauer nicht mehr zur Jagdausübung berechtigt (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - juris Rn. 16 u. Beschl. v. 24.1.2019 - 21 CS 18.2623 - juris Rn. 8;… NdsOVG, Beschl. v. 17.4.1998 - 2 L 49/97- juris Rn. 14).

    Insofern besteht kein Automatismus in dem Sinne, dass ein nachgewiesener Verstoß unweigerlich eine negative Prognose ergibt (BayVGH, Beschl. v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - juris Rn. 24 f.).

    Es ist grundsätzlich plausibel, davon auszugehen, dass eine Entwendung von Waffen aus einem Waffenschrank ohne Vorliegen von Aufbruchspuren nicht ohne einen Verwahrverstoß gelingen kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - juris Rn. 28, m.w.N.).

    Soweit keine gegenläufigen Anhaltspunkte bestehen, kann also aus einem Abhandenkommen ein Verwahrverstoß geschlussfolgert werden, der sodann seinerseits als relevante Prognosetatsache ein Unzuverlässigkeitsurteil tragen kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - juris Rn. 28, m.w.N.).

    Welche Maßnahmen im Einzelnen getroffen werden müssen, damit den Aufbewahrungspflichten nach § 36 Abs. 1 WaffG genügt wird, bemisst sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls (…OVG NW, Urt. v. 30.8.2023 - 20 A 2384/20 - juris Rn. 51 u. Beschl. v. 9.4.2020 - 20 B 1296/19 - juris Rn. 18; BayVGH, Beschl. v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - juris Rn. 35;… SächsOVG, Beschl. v. 18.12.2023 - 6 B 61/23 - juris Rn. 5;… Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 36 Rn. 12;… Papsthart, in: Steindorf, WaffG, 11. Aufl. 2022, § 36 Rn. 9).

    Das wäre mit dem prospektiven Charakter dieses Zuverlässigkeitskriteriums unvereinbar (BayVGH, Beschl. v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - juris Rn. 25).

  • OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 B 61/23

    Waffenrecht (Erlaubniswiderruf); Anforderungen an die Aufbewahrung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 508/23
    § 36 Abs. 1 WaffG begründet dabei eine umfassende Pflicht zum sicheren Umgang mit Waffen und Munition, die nicht allein zu Vorkehrungen technischer Art, sondern auch zur Vornahme aller sonstigen Maßnahmen verpflichtet, die erforderlich sind, um das Abhandenkommen von Waffen und Munition oder deren Ansichnahme durch unbefugte Dritte zu verhindern (…vgl. OVG NW, Urt. v. 30.8.2023 - 20 A 2384/20 - juris Rn. 51 f.; SächsOVG, Beschl. v. 18.12.2023 - 6 B 61/23 - juris Rn. 5).

    Welche Maßnahmen im Einzelnen getroffen werden müssen, damit den Aufbewahrungspflichten nach § 36 Abs. 1 WaffG genügt wird, bemisst sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls (…OVG NW, Urt. v. 30.8.2023 - 20 A 2384/20 - juris Rn. 51 u. Beschl. v. 9.4.2020 - 20 B 1296/19 - juris Rn. 18;… BayVGH, Beschl. v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - juris Rn. 35; SächsOVG, Beschl. v. 18.12.2023 - 6 B 61/23 - juris Rn. 5;… Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 36 Rn. 12;… Papsthart, in: Steindorf, WaffG, 11. Aufl. 2022, § 36 Rn. 9).

    Auch das Verschlusssystem dieses Schranks, nämlich ein Schloss mit einem Schlüssel, entspricht den gesetzlichen Vorgaben (…vgl. OVG NW Urt. v. 30.8.2023 - 20 A 2384/20 - juris Rn. 55, 64; SächsOVG, Beschl. v. 18.12.2023 - 6 B 61/23 - juris Rn. 6;… VG Bayreuth, Urt. v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345 - juris Rn. 28).

    (1) Der Senat lässt dabei offen, ob er der nunmehrigen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 30. August 2023 (- 20 A 2384/20 - juris) folgt, wonach Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren seien, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 18.12.2023 - 6 B 61/23 - juris;… demgegenüber noch OVG NW, Beschl. v. 30.8.2016 - 20 A 1397/14 - juris Rn. 13;… vgl. auch dass., Beschl. v. 9.4.2020 - 20 B 1296/19 - juris Rn. 24) und dem Kläger ggf. schon deswegen ein Aufbewahrungsverstoß anzulasten ist, weil er Schlüssel nicht in einem Behältnis nach § 13 Abs. 1 und 2 AWaffV aufbewahrt hat.

  • BVerwG, 11.11.1982 - 1 C 15.79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 508/23
    Die abgelaufene Frist, die zudem wegen der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Klägers durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27. Dezember 2022 nicht befolgt zu werden brauchte, ist gegenstandslos geworden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.11.1982 - 1 C 15/79 - juris Rn. 10).

    Die Fristsetzung ist für die - vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung aufgehobene - Androhung eines Zwangsgelds von Belang, da diese grundsätzlich mit einer Fristsetzung verbunden sein muss (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.11.1982 - 1 C 15/79 - juris Rn. 10;… Deusch/ Burr, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, Stand: 1.1.2024, § 13 VwVG Rn. 16, m.w.N.).

    Lediglich hinsichtlich der in Ziffern 3 und 4 gesetzten Fristen (innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab Zustellung des Bescheids bzw. bis zum 16.12.2022) ist - wie ausgeführt - eine Erledigung eingetreten (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 11.11.1982 - 1 C 15/79 - juris Rn. 10;… Deusch/ Burr, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, Stand: 1.1.2024, § 13 VwVG Rn. 16).

    Wegen der eingetretenen Erledigung besteht für den verfolgten Aufhebungsanspruch des Klägers kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 11.11.1982 - 1 C 15/79 - juris Rn. 10;… Decker, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, Stand: 1.4.2024, § 113 Rn. 78, m.w.N.).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 508/23
    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (stRspr; vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 - juris Rn. 17 u. Beschl. v. 10.7.2018 - 6 B 79/18 - juris Rn. 6, jew. m.w.N;… s. auch Senatsbeschl. v. 10.11.2023 - 11 ME 363/23 - juris Rn. 29).

    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 - juris Rn. 17, m.w.N.;… Senatsbeschl. v. 10.11.2023 - 11 ME 363/23 - juris Rn. 29).

    Das Verhalten einer Person in der Vergangenheit ist wie jeder andere Umstand, der für die zu treffende zukunftsbezogene Beurteilung bedeutsam sein kann, in diese Prognose miteinzubeziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 - juris Rn. 10 u. Beschl. v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2024 - 1 A 1564/23

    Pflicht eines ehemaligen Soldaten auf Rückzahlung erhaltener Studienkosten nach …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 508/23
    Über die hiergegen erhobene Klage (1 A 1564/23) hat das Verwaltungsgericht bisher nicht entschieden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte auch im Verfahren 1 A 1564/23, die Beiakten des Beklagten und die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft B-Stadt (...) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Der Kläger hat in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren zunächst vorgetragen, den Schlüssel zu seinem Waffenschrank "stets" in einer unscheinbaren Tabakdose an einer verborgenen Stelle an der Rückseite seines Sekretärs aufbewahrt zu haben (vgl. Schriftsatz v. 9.12.2022, Bl. 3 Gerichtsakte; Klageschrift v. 5.6.2023 zum Verfahren VG Oldenburg - 1 A 1564/23 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 508/23
    Vor diesem Hintergrund kann auch bereits ein einmaliger Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (…Senatsbeschl. v. 19.4.2010 - 11 LA 389/09 - juris Rn. 3;… vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 9.1.2008 - 21 C 07.3232 - juris Rn. 6; VGH BW, Beschl. v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 4;… OVG HH, Beschl. v. 7.8.2015 - 5 Bs 135/15 - juris Rn. 18 ff.).

    Verhindert werden soll vielmehr auch - das stellt die Gesetzesbegründung ausdrücklich klar - ein Zugriff von Angehörigen berechtigter Personen (…BT-Drs. 14/7758, S. 73; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 6;… OVG Hamburg, Beschl. v. 26.1.2022 - 5 Bs 258/21 - juris Rn. 29;… VG München, Beschl. v. 10.6.2022 - M 7 S 22.746 - juris Rn. 33;… vgl. auch Tausch, in: Schuck, BJagdG, 3. Aufl. 2019, § 17 Rn. 121 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - 20 B 1740/19

    Widerruf einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 508/23
    Wird im Rahmen der anzustellenden Prognose von einem in der Vergangenheit gezeigten, hinter den Anforderungen zurückbleibenden Verhalten als Tatsache auf das in Zukunft zu erwartende Verhalten des Betroffenen geschlossen, muss im Bereich des Waffenrechts kein Restrisiko hingenommen werden (OVG NW, Beschl. v. 5.6.2020 - 20 B 1740/19 - juris Rn. 13, m.w.N.).

    Anderes kann allenfalls dann anzunehmen sein, wenn das betreffende Verhalten als situative Nachlässigkeit minderen Gewichts einzustufen ist und bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19; OVG NW, Beschl. v. 5.6.2020 - 20 B 1740/19 - juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 11 ME 363/23

    Besitz- und Erwerbsverbot; Butterflymesser; erlaubnisfreie Waffe; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 508/23
    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (stRspr;… vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 - juris Rn. 17 u. Beschl. v. 10.7.2018 - 6 B 79/18 - juris Rn. 6, jew. m.w.N; s. auch Senatsbeschl. v. 10.11.2023 - 11 ME 363/23 - juris Rn. 29).

    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (…BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 - juris Rn. 17, m.w.N.; Senatsbeschl. v. 10.11.2023 - 11 ME 363/23 - juris Rn. 29).

  • OVG Hamburg, 26.01.2022 - 5 Bs 258/21

    Verstoß gegen die Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 508/23
    Verhindert werden soll vielmehr auch - das stellt die Gesetzesbegründung ausdrücklich klar - ein Zugriff von Angehörigen berechtigter Personen (…BT-Drs. 14/7758, S. 73;… vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.1.2022 - 5 Bs 258/21 - juris Rn. 29;… VG München, Beschl. v. 10.6.2022 - M 7 S 22.746 - juris Rn. 33;… vgl. auch Tausch, in: Schuck, BJagdG, 3. Aufl. 2019, § 17 Rn. 121 f.).

    § 13 Abs. 1 AWaffV konkretisiert § 36 Abs. 1 WaffG im Sinne eines Mindeststandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.1.2022 - 5 Bs 258/21- juris Rn. 18) dahin, dass Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz - wie hier - erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010, Juli 2012 oder Juli 2019) mit dem in § 13 Abs. 2 AWaffV geregelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht und zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle gemäß § 13 Abs. 10 AWaffV verfügt.

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2020 - 7 LA 25/19

    Gebührenschuldner; Routinekontrolle; Veranlasser

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2020 - 20 B 1296/19

    Vornahme der zur Feststellung der (absoluten) Unzuverlässigkeit erforderlichen …

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss; …

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

  • BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18

    Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung; …

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff; …

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2010 - 11 LA 389/09

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Erforderliche Zuverlässigkeit nach dem …

  • OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15

    Verstoß eines Waffenbesitzers gegen sorgfältige Verwahrung von Waffen und …

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2020 - 11 LC 138/19

    Allgemeine Gebührenordnung; Amtshandlung; Befristung; Billigkeitsentscheidung; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2018 - 7 B 11798/17

    Waffenrecht -Beurteilung der Zuverlässigkeit bei ungeklärtem Sachverhalt

  • VGH Bayern, 04.11.2015 - 21 CS 15.2023

    Waffenrecht/Jagdrecht

  • VG München, 10.06.2022 - M 7 S 22.746

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • VGH Bayern, 09.01.2008 - 21 C 07.3232

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und …

  • VG München, 25.11.2019 - M 7 S 19.4360

    Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse - Einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Bayreuth, 30.10.2015 - B 1 K 15.345

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Verlust der waffenrechtlichen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - 20 A 1397/14

    Verhältnismäßigkeit der dem Besitzer von Waffen oder Munition auferlegten …

  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2018 - 6 A 2014/17

    Polizei: Einheitliche Mindestgröße von 163 cm rechtmäßig

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission; …

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - 19 A 2113/20

    Erledigungseintritt gerichtet auf die Verpflichtung des Landes zur Erteilung …

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 21 CS 18.2623

    Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 L 49/97
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2026 - 6 S 758/25

    Absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Weitergabe des Zugangscodes zum …

    Rn. 31 Das erforderliche besondere Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ergibt sich hier unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr aus der von dem Kläger beabsichtigten erneuten Beantragung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis (vgl. zum ungültig gewordenen Jagdschein: NdsOVG, Urteil vom 27.05.2024 - 11 LB 508/23 -, NVwZ 2024, 1361 ; BayVGH…, Beschluss vom 13.04.2021 - 24 B 20.2220 -, juris Rn. 13).

    Welche Maßnahmen im Einzelnen getroffen werden müssen, damit den Aufbewahrungspflichten nach § 36 Abs. 1 WaffG genügt wird und die erforderlichen Vorkehrungen getroffen sind, bemisst sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls (BayVGH, Beschluss vom 20.04.2023 - 24 CS 23.495 -, BayVBl 2024, 229 ; OVG NRW, Urteil vom 30.08.2023 - 20 A 2384/20 -, NWVBl 2024, 117 ; NdsOVG, Urteil vom 27.05.2024 - 11 LB 508/23 -, NVwZ 2024, 1361 ).

    Auch diese dürfen zu keinem Zeitpunkt für unbefugte Dritte zugänglich aufbewahrt werden (OVG NRW…, Urteil vom 30.08.2023 - 20 A 2384/20 -, a.a.O. Rn. 57 ff.; NdsOVG, Urteil vom 27.05.2024 - 11 LB 508/23 -, a.a.O. Rn. 58).

  • LG Berlin II, 25.06.2024 - 67 O 89/24

    Anspruch auf Hinterbliebenenentschädigung gegen den Waffenbesitzer bei Verlust …

    Verhindert werden soll ausdrücklich auch ein Zugriff von Angehörigen berechtigter Personen (…vgl. BT-Drs. 14/7758, S. 73; OVG Lüneburg, Urt. v. 27. Mai 2024 - 11 LB 508/23, BeckRS 2024, 13366 Tz. 59 m.w.N.).

    Rn. 21 § 36 Abs. 1 WaffG begründet eine umfassende Pflicht zum sicheren Umgang mit Waffen und Munition, die nicht allein zu Vorkehrungen technischer Art, sondern auch zur Vornahme aller sonstigen Maßnahmen verpflichtet, die erforderlich sind, um das Abhandenkommen von Waffen und Munition oder deren Ansichnahme durch unbefugte Dritte zu verhindern (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 18. Dezember 2023 - 6 B 61/23, juris Tz. 5; OVG Lüneburg, Urt. v. 27. Mai 2024 - 11 LB 508/23, BeckRS 2024, 13366 Tz. 48 ff;… OVG Münster, Urt. v. 30. August 2023 - 20 A 2384/20, juris Tz. 51).

    Denn auch Schlüssel und Codes können den Zugriff auf Waffen und Munition eröffnen, so dass sich die erforderlichen Vorkehrungen auch auf deren Zugänglichkeit beziehen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 27. Mai 2024 - 11 LB 508/23, BeckRS 2024, 13366 Tz. 48 ff.).

    Rn. 23 Welche Maßnahmen im Einzelnen getroffen werden müssen, damit den Aufbewahrungspflichten nach § 36 Abs. 1 WaffG und § 13 Abs. 1 AWaffV genügt wird, bemisst sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 18. Dezember 2023 - 6 B 61/23, juris Tz. 5; OVG Lüneburg, Urt. v. 27. Mai 2024 - 11 LB 508/23, BeckRS 2024, 13366 Tz. 48 ff;… OVG Münster, Urt. v. 30. August 2023 - 20 A 2384/20, juris Tz. 51;… Papsthart, in: Steindorf, WaffG, 11. Aufl. 2022, § 36 Rz. 9).

    Schon deshalb hat er die erforderlichen Maßnahmen nicht getroffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Waffen und Munition an sich nehmen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 27. Mai 2024 - 11 LB 508/23, BeckRS 2024, 13366 Tz. 56 m.w.N.).

    Denn es liegt nahe, dass ein geraume Zeit genutztes Versteck weiteren Familienmitgliedern auf Dauer nicht unverborgen bleibt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 27. Mai 2024 - 11 LB 508/23, BeckRS 2024, 13366 Tz. 66).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2026 - 11 LA 321/25

    Annahme der Unzuverlässigkeit eines Erben durch den missbräuchlichen Umgang mit …

    Entgegen der Auffassung des Klägers folgt aus dem von ihm bemühten Urteil des Senats vom 27. Mai 2024 (11 LB 508/23, juris) nichts Gegenteiliges.
  • VG Würzburg, 19.05.2025 - W 9 K 24.620

    Mitgliedschaft in verfassungsfeindlicher Vereinigung "Der III. Weg" begründet …

    Dass das Waffenrecht kein anderes Verständnis zugrunde legt, zeigt sich insbesondere daran, dass § 13 AWaffV zwischen den verschiedenen Behältnissen einerseits und besonders gesicherten, von der Behörde gesondert zuzulassenden - hier unstreitig nicht gegebenen - Räumen (Waffenräume) andererseits (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 2 und 4, Abs. 6 AWaffV) unterscheidet (vgl. auch NdsOVG, U.v. 27.5.2024 - 11 LB 508/23 - juris Rn. 72).

    Verhindert werden soll auch, dass Personen bei rechtmäßigem Aufenthalt in der Wohnung, also Familienangehörige und Besucher, nicht unkontrolliert Zugriff auf Waffen haben, was schon im Wortlaut des § 36 Abs. 1 WaffG zum Ausdruck kommt, der beim unbefugten Ansichnehmen durch Dritte nicht nach dem Personenkreis differenziert (…vgl. BT-Drs. 14/7758, S. 73;… VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 6; NdsOVG, U.v. 27.5.2024 - 11 LB 508/23 - juris Rn. 59).

  • VG München, 24.03.2025 - M 7 S 24.2006

    Widerruf waffenrechtliche Erlaubnisse, Widerruf sprengstoffrechtliche Erlaubnis, …

    An die von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG geforderte Prognose, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass zukünftig eine der in der Vorschrift aufgeführten Verhaltensweisen verwirklicht wird, dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (…vgl. NdsOVG, B.v. 10.11.2023 - 11 ME 363/23 - juris Rn. 29; B.v. 27.5.2024 - 11 LB 508/23 - juris Rn. 42).

    Vor diesem Hintergrund kann auch bereits ein einmaliger Verstoß (z.B. gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflichten) die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. NdsOVG, U.v. 27.5.2024 - 11 LB 508/23 - juris Rn. 42 m.w.N.;… vgl. auch VG Düsseldorf, B.v. 18.9.2024 - 22 L 1895/24 - juris Rn. 43 ff.m.w.N.).

    Letzteres kann insbesondere anzunehmen sein, wenn das betreffende Verhalten als situative Nachlässigkeit minderen Gewichts einzustufen ist und bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (vgl. NdsOVG, U.v. 27.5.2024 - 11 LB 508/23 - juris Rn. 76).

  • VG Würzburg, 07.08.2025 - W 9 S 25.948

    Widerruf von Waffenbesitzkarten, Widerruf eines Europäischen Feuerwaffenpasses, …

    Bereits eine nur äußerst kurzfristige Nachlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen kann genügen, um diese Gegenstände in die Hände Nichtberechtigter gelangen zu lassen (…vgl. VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 6; NdsOVG, U.v. 27.5.2024 - 11 LB 508/23 - juris Rn. 59).

    Die vom Gesetzgeber als besonders wichtig eingestufte sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition soll nicht nur dazu dienen, unbefugt in der Wohnung befindlichen Personen den Zugriff zu erschweren, sondern sie soll darüber hinaus sicherstellen, dass Personen bei rechtmäßigem Aufenthalt in der Wohnung, also Familienangehörige und Besucher, nicht unkontrolliert Zugriff auf Waffen haben, was schon im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck kommt, die beim unbefugten Ansichnehmen durch Dritte nicht nach dem Personenkreis differenziert (…vgl. BT-Drs. 14/7758, S. 73;… VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 6; NdsOVG, U.v. 27.5.2024 - 11 LB 508/23 - juris Rn. 59).

  • VGH Bayern, 29.01.2025 - 24 CS 24.1884

    Widerruf von Waffenbesitzkarten, Unzuverlässigkeitsprognose, vorwerfbarer …

    Rn. 18 Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen Rechtsschutz gegen eine zwischenzeitlich abgelaufene Frist überhaupt möglich ist (vgl. für den Fall, dass die Frist wegen eines erfolgreichen Eilrechtsschutz ex nunc nicht zu beachten war NdsOVG, U.v. 27.5.2024 - 11 LB 508/23 - Rn. 37 und 81) und welche Rechtsfolgen gegebenenfalls eine rechtswidrig kurze Frist für den waffenrechtlichen Teil des Bescheids einerseits und für seinen vollstreckungsrechtlichen Teil andererseits zeitigt (…vgl. sehr weitgehend VG Köln, U.v. 18.5.2015 - 20 K 6590/13 - juris Rn. 22 ff.).

    § 13 Abs. 1 Satz 3 AWaffV setzt eine behördliche Zulassungsentscheidung vor Nutzung eines Waffenraums voraus (vgl. NdsOVG, U.v. 27.5.2024 - 11 LB 508/23 - juris Rn. 72;… VG Schwerin, B.v. 19.9.2023 - 3 A 1276/22 SN - juris Rn. 29).

  • VG Köln, 25.06.2025 - 20 L 1113/25
    Rn. 37 Vgl. zum gesamten Vorstehenden OVG NRW, Urteil vom 30.08.2023 - 20 A 2384/20 -, juris, Rn. 51 ff.; zustimmend Sächs. OVG, Beschluss vom 18.12.2023 - 6 B 61/23 -, juris, Rn. 6; kritisch hingegen Nds. OVG vom 27.05.2024 - 11 LB 508/23, juris, Rn. 64.

    Der Antragsteller macht einen entsprechenden Verstoß unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27.05.2024 - 11 LB 508/23 - mit der Begründung geltend, die Vorschriften des § 13 AWaffV erfassten ausdrücklich lediglich Waffen und Munition; Regelungen, die zwingend zur Folge hätten, dass am Ende einer Lagerungskette stets ein nicht mit Schlüsseln zu verschließendes Behältnis stehe, seien vom Gesetzgeber zu treffen.

  • VG München, 13.03.2026 - M 7 S 25.3063

    Widerruf von Waffenbesitzkarten, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, …

    An die von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG geforderte Prognose, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass zukünftig eine der in der Vorschrift aufgeführten Verhaltensweisen verwirklicht wird, dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (…vgl. NdsOVG, B.v. 10.11.2023 - 11 ME 363/23 - juris Rn. 29; B.v. 27.5.2024 - 11 LB 508/23 - juris Rn. 42).

    Letzteres kann insbesondere anzunehmen sein, wenn das betreffende Verhalten als situative Nachlässigkeit minderen Gewichts einzustufen ist und bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (vgl. NdsOVG, U.v. 27.5.2024 - 11 LB 508/23 - juris Rn. 76 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2025 - 4 MB 16/24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis …

    Rn. 25 Auch ist kein Augenblicksversagen oder lediglich situativ nachlässiges Verhalten der Antragstellerin anzunehmen und damit von einem noch zu tolerierenden Verstoß von minderer Schwere auszugehen (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 22.10.2014 - 6 C 30.13 -, juris Rn. 19; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.05.2024 - 11 LB 508/23 -, juris Rn. 42;… Beschluss des Senats, 27.03.2025 - 4 MB 25/24 -, juris Rn. 15 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 4 MB 25/24

    Anforderungen an die Verwahrung von Waffen

  • VG Gießen, 16.09.2025 - 9 K 1272/24

    Einsatz einer Schreckschusspistole in Notwehr

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2026 - 4 LA 67/25

    Zum Beweisverwertungsverbot im waffenrechtlichen Verfahren; Waffenrechtliche …

  • VG Würzburg, 28.04.2025 - W 9 K 24.1146

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten

  • VG Köln, 03.09.2025 - 20 L 1752/25
  • VG Freiburg, 29.07.2025 - 15 K 1594/24

    Jagd- und waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Vergessens einer Jagdwaffe im …

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2025 - 11 LA 221/24
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