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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,41318
OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17 (https://dejure.org/2019,41318)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.11.2019 - 11 N 5.17 (https://dejure.org/2019,41318)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. November 2019 - 11 N 5.17 (https://dejure.org/2019,41318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 11 Abs 1 GG
    Erhebung des Rundfunkbeitrags

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 VwGO, § 2 Abs 1 RBStV, Art 3 Abs 1 GG, § 31 Abs 1 BVerfGG, § 421 BGB, § 426 BGB, Art 70 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 11 Abs 1 GG
    Rundfunkbeitrag; privater Bereich; Verfassungsmäßigkeit; Kein Verstoß gegen Finanzverfassung; kein Verstoß gegen Recht auf Freizügigkeit; Bestimmtheitsgrundsatz; gesamtschuldnerische Veranlagung; Umlegung der aus Befreiungen und Ermäßigungen resultierenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17
    Rn. 6 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2018 (- 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 -, juris) entschieden, dass die Rundfunkbeitragspflicht für Wohnungsinhaber, Betriebsstätteninhaber und Inhaber nicht ausschließlich privatgenutzter Kraftfahrzeuge formell verfassungsmäßig ist und die Länder gemäß Art. 70 Abs. 1 GG für die Erhebung des Rundfunkbeitrags die Gesetzgebungskompetenz besitzen (…Rn. 50 ff.).

    Die Verknüpfung der finanziellen Belastung mit dem Zweck der Abgabe und mit einer öffentlichen Leistung ist im gesetzlichen Tatbestand hinreichend verankert (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 58 ff., juris).

    Die Leistung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots ist auch dann der Beitragshöhe äquivalent, wenn der Inhaber eines Einpersonenhaushalts zu einem vollen Beitrag herangezogen wird (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 63, 94, 103 - 105, juris).

    Rn. 18 Der Gesetzgeber hat den bestehenden weiten Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2013 in Höhe von zunächst 17, 98 Euro und ab 1. April 2015 von 17, 50 Euro nicht überschritten (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 95).

    Rn. 37 Im Übrigen ist eine Divergenz mit Blick auf den Abgabencharakter des Rundfunkbeitrags schon deshalb ausgeschlossen, weil das Bundesverfassungsgericht durch sein Urteil vom 18. Juli 2018 (a.a.O.) die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich mit Ausnahme desjenigen für Zweitwohnungen ausdrücklich bestätigt hat.

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17
    Demgemäß müssen auch die Einnahmeausfälle, die durch Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen aus sozialen Gründen nach § 4 Abs. 1, 2 und 6 Satz 2 RBStV entstehen, nicht aus Gründen der Belastungsgleichheit durch Haushaltsmittel gedeckt werden (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6/15 -, Rn. 41, juris).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6/15 -, BVerwGE 154, 275-296, Rn. 32, zitiert nach juris) ausgeführt, dass ein strukturelles Erhebungsdefizit der beschriebenen Art dazu führe, dass die Finanzierungskosten, die durch die Vorzugslasten gedeckt werden sollen, nur auf einen Teil der Abgabenpflichtigen, nämlich die freiwilligen Zahler, umgelegt werden.

    Das Verwaltungsgericht hat sich ausdrücklich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - gestützt und dieses damit zitiert, dass die Erhebung des wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrags unabhängig von der Zahl der Bewohner nicht gegen das Verfassungsgebot der Belastungsgleichheit verstoße, und hinzugesetzt, dass das Innehaben einer Wohnung einen Verteilungsmaßstab zur Folge habe, der noch als vorteilsgerecht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sei.

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17
    Eine Divergenz des angegriffenen Urteils des Verwaltungsgerichts zu dem vom Kläger zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - ist nicht begründet dargelegt.

    In diesem Zusammenhang hat es im konkreten Fall weiter ausgeführt, auch die Nutzer, die die volle Gebühr zahlten, würden nicht zusätzlich und voraussetzungslos zur Finanzierung allgemeiner Lasten und vor allem nicht zur Entlastung sozial schwächerer Nutzer herangezogen (BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, Rn. 68, juris).

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17
    Der Schutzbereich der Freizügigkeit begründet hiervon abgesehen keinen Anspruch darauf, dass der Aufenthalt an einem bestimmten Ort aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mit Konsequenzen verbunden ist, die zu dem Entschluss veranlassen können, von einem Aufenthalt abzusehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, Rn. 57, juris).

    Sie wurde vom Bundesverfassungsgericht selbst für den Fall einer Zweitwohnungssteuer, die 50 v.H. der monatlichen Miete betrug, verneint (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, Rn. 58, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2016 - 2 S 548/16

    Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17
    Wird von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, so greift die allgemeine Regelung des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB, der im Zweifel einen internen Gesamtschuldnerausgleich nach Kopfteilen vorsieht (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. November 2016 - 2 S 548/16 -, Rn. 35, juris).

    Steht fest, wer die Wohnung selbst bewohnt (§ 2 Abs. 2 S. 1 RBStV) oder nach § 2 Abs. 2 Satz 2 RBStV aufgrund der Melderechtslage bzw. seiner Benennung im Mietvertrag als Wohnungsinhaber vermutet wird, so sollen die Landesrundfunkanstalten nach der Konzeption des RBStV nicht mit aufwändigen und ggf. in die Privatsphäre der Betroffenen eindringenden Ermittlungen dazu befasst werden, wer sonst noch als (weiterer) Wohnungsinhaber und deshalb potentieller Beitragsschuldner in Betracht kommen könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. November 2016 - 2 S 548/16 -, Rn. 35, juris).

  • BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 34.16

    Abgabengerechtigkeit; Altenhilfe; Ausschließlichkeit; Berufsfreiheit; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17
    Dieser Umstand steht einer begrenzten Öffnung des Verteilungsmaßstabs von Vorzugslasten für "vorteilsfremde" Zwecke, insbesondere soziale Belange, jedoch nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 34/16 -, Rn. 34, juris, zur rundfunkbeitragsrechtlichen Privilegierung gemeinnütziger Einrichtungen der Altenhilfe).

    Im Übrigen wird auch nicht der gesamte Finanzbedarf im Sinne des § 1 RBStV durch Rundfunkbeiträge finanziert, weil die Rundfunkanstalten auch Einnahmen aus Werbung erzielen (BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 34/16 -, Rn. 35, juris).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellt hat, genügt insoweit nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 161.97 -, NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 06.05.2014 - 2 B 90.13

    Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit; vorgeschriebene Ausbildung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17
    Selbst wenn unterstellt würde, dass das Verwaltungsgericht von der (unzureichend) zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgewichen wäre, würde dies die Zulassung der Berufung wegen Divergenz, die der Wahrung und Erhaltung der Rechtseinheit dient, nicht rechtfertigen, weil die Rechtseinheit nicht gefährdet ist, wenn die Entscheidung, von der - unterstellt - abgewichen wird, zwischenzeitlich überholt wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06. Mai 2014 - 2 B 90/13 -, Rn. 15, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95

    Ausgleichsfonds

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17
    Soweit der Kläger zur Begründung einer Divergenz darüber hinaus geltend macht, das Verwaltungsgericht verstoße gegen die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zu den Voraussetzungen einer Vorzugslast aus der Entscheidung zu Ausgleichsfonds, da es den dort entwickelten Beitragsbegriff nicht berücksichtige (BVerfGE 101, 141, Rn. 31), fehlt es ebenfalls an der erforderlichen Darlegung sich widersprechender abstrakter Rechtssätze zu ein und derselben Rechtsvorschrift.
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 11 N 5.17
    Im Übrigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, zumal es nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1970 - 2 BvR 578/69 -, BVerfGE 28, 378-386, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 10.07.1997 - 7 B 161.97

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den redlichen Erwerb in § 4 Abs. 2 und 3 …

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …

  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08

    Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch

  • BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvL 3/10

    Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2019 - 11 N 109.16

    Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung

  • BVerwG, 18.04.2024 - 6 B 68.23

    Hemmung der Verjährung des Rundfunkbeitrags durch Erlass eines …

    Rn. 16 Es liegt auf der Hand und bedarf nicht erst der Durchführung eines Revisionsverfahrens, dass die gemäß Art. 97 BayVwVfG revisiblen Regelungen in Art. 53 Abs. 1 BayVwVfG zu Beginn und Ende der Verjährungshemmung für die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen entweder unmittelbar oder aber als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes heranzuziehen sind (ebenso für andere Landesverwaltungsverfahrensgesetze: OVG Münster, Beschluss vom 3. März 2017 - 2 B 86/17 - NWVBl 2017, 402 noch für die Rundfunkgebühr; OVG Bautzen…, Beschluss vom 6. März 2015 - 3 B 305/14 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2019 - OVG 11 N 5.17 - juris Rn. 14;… Gall, in: Binder/Vesting, Beck';…scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 4. Aufl. 2018, § 7 RBStV Rn. 63).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - 11 N 111.16

    Beitragsmindernde Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an …

    Dabei kommt in erster Linie der Aspekt der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Tragen (Senatsbeschluss vom 25. November 2019 - 11 N 5.17 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG Bayreuth, 29.01.2021 - B 3 K 20.471

    Keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Nebenwohnung

    Zwar legen die Wohnungsinhaber durch ihre Anmeldung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 RBStV fest, wer gegenüber der Rundfunkanstalt vorrangig in Erscheinung tritt und in Anspruch genommen werden soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 25.11.2019 - OVG 11 N 5.17 - juris Rn. 13).
  • VG Hamburg, 16.02.2023 - 3 K 1338/21

    Erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen aufgrund …

    Zum anderen legen in Fällen des § 2 Abs. 3 Satz 1 RBStV die Wohnungsinhaber durch die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag fest, wer gegenüber der Rundfunkanstalt vorrangig in Erscheinung treten und in Anspruch genommen werden soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.11.2019, OVG 11 N 5.17, BeckRS 2019, 29944, Rn. 13;… Lent, in: Gersdorf/Paal, Informations- und Medienrecht, 38. Ed., Stand: 11/2022 § 2 RBStV, Rn. 8).
  • VG Gießen, 10.05.2022 - 9 K 1979/21

    Festsetzung von Rundfunkbeiträgen bei mehreren Beitragsschuldnern

    In der neueren Literatur und Rechtsprechung wird demgegenüber betont, dass die Wohnungsinhaber durch die Anmeldung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 RBStV festlegen, wer gegenüber der Rundfunkanstalt vorrangig in Erscheinung treten und in Anspruch genommen werden soll, was eine "Vorprägung des Ermessens" im Sinne eines intendierten, jedenfalls aber reduzierten Ermessens bedeutet (…s. Lent, in: BeckOK Informations- und Medienrecht, Gersdorf/Paal, 35. Edition, Stand: 01.02.2022, Rn. 8; ferner s. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2019, Az.: OVG 11 N 5.17 - BeckRS 2019, 29944).
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