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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2019 - 11 N 59.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45985
OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2019 - 11 N 59.19 (https://dejure.org/2019,45985)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2019 - 11 N 59.19 (https://dejure.org/2019,45985)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 11 N 59.19 (https://dejure.org/2019,45985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2019 - 11 N 59.19
    Wird aber berücksichtigt, dass die Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals bereits voraussetzt, dass die individuellen Besonderheiten des konkreten Einzelfalles nach ihrer Art und Schwere so ungewöhnlich und so groß sein müssen, dass die Folgen der Versagung des Visums unter Berücksichtigung des Schutzgebots des Art. 6 Abs. 2 GG "schlechthin unvertretbar" sind, und dass das Verwaltungsgericht von der Beklagten unangegriffen zudem sogar eine Ausnahme vom Regelerfordernis der Lebensunterhaltssicherung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 10/12 -, Rn. 39, juris) angenommen hat, so erscheint dessen Ansatz, nach zulässigen Ermessenserwägungen zu fragen, die die Ablehnung der Visumserteilung trotz des von ihm angenommenen überwiegenden privaten Interesses rechtfertigen könnten, systemgerecht (…vgl. bereits Senatsbeschluss vom 03. Mai 2019 - OVG 11 N 89.18 -, Rn. 12, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2019 - 11 N 89.18

    Über 80-jährige türkische Staatsangehörige; Familiennachzug zu in Deutschland …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2019 - 11 N 59.19
    Wird aber berücksichtigt, dass die Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals bereits voraussetzt, dass die individuellen Besonderheiten des konkreten Einzelfalles nach ihrer Art und Schwere so ungewöhnlich und so groß sein müssen, dass die Folgen der Versagung des Visums unter Berücksichtigung des Schutzgebots des Art. 6 Abs. 2 GG "schlechthin unvertretbar" sind, und dass das Verwaltungsgericht von der Beklagten unangegriffen zudem sogar eine Ausnahme vom Regelerfordernis der Lebensunterhaltssicherung (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 10/12 -, Rn. 39, juris) angenommen hat, so erscheint dessen Ansatz, nach zulässigen Ermessenserwägungen zu fragen, die die Ablehnung der Visumserteilung trotz des von ihm angenommenen überwiegenden privaten Interesses rechtfertigen könnten, systemgerecht (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 03. Mai 2019 - OVG 11 N 89.18 -, Rn. 12, juris).
  • VG Berlin, 31.08.2022 - 38 K 291.20

    Elternnachzug zu einem minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten: Maßgeblicher …

    Rn. 27 Das Merkmal der außergewöhnlichen Härte stellt dabei die höchste tatbestandliche Hürde dar, die der Gesetzgeber aufstellen kann (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - OVG 6 B 1.14 -, juris Rn. 11; sowie Beschluss vom 18. Dezember 2019 - OVG 11 N 59.19 -, juris Rn. 11).

    Eine außergewöhnliche Härte liegt immer dann vor, wenn die Verweigerung des Aufenthaltsrechts und damit die Verhinderung der Familieneinheit im Lichte von Art. 6 GG, Art. 8 EMRK und Art. 7 Grundrechtecharta grundlegenden Gerechtigkeitsvorstellungen widerspräche, also schlechthin unvertretbar wäre (BVerwG…, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 -, BVerwGE 147, 278, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. Dezember 2011 - OVG 3 B 17.10 -, juris Rn. 23; sowie Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - OVG 11 N 59.19 -, juris Rn. 11; …und vom 25. Januar 2022 - OVG 3 S 87/21 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Zulässige Ermessenserwägungen, die im Rahmen der anzustellenden Abwägung der widerstreitenden Interessen die Ablehnung der Visumserteilung in dem vorliegenden Fall - trotz des bereits dargelegten überwiegenden privaten Interesses - rechtfertigen könnten, haben die Beklagte und der Beigeladene weder vorgetragen, noch sind derartige Erwägungen ersichtlich (siehe zu diesem Erfordernis OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - OVG 11 N 59.19 -, juris Rn. 11).

  • VG Berlin, 14.07.2021 - 38 L 155.21
    Das Merkmal der außergewöhnlichen Härte stellt dabei die höchste tatbestandliche Hürde dar, die der Gesetzgeber aufstellen kann (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - OVG 6 B 1.14 -, juris Rn. 11; sowie Beschluss vom 18. Dezember 2019 - OVG 11 N 59.19 -, juris Rn. 11).

    Eine außergewöhnliche Härte liegt immer dann vor, wenn die Verweigerung des Aufenthaltsrechts und damit die Verhinderung der Familieneinheit im Lichte von Art. 6 GG, Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Art. 7 Grundrechtecharta grundlegenden Gerechtigkeitsvorstellungen widerspräche, also schlechthin unvertretbar wäre (BVerwG…, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 -, BVerwGE 147, 278, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. Dezember 2011 - OVG 3 B 17.10 -, juris Rn. 23; sowie Beschluss vom 18. Dezember 2019 - OVG 11 N 59.19 -, juris Rn. 11).

    Zulässige Ermessenserwägungen, die im Rahmen der anzustellenden Abwägung der widerstreitenden Interessen die Ablehnung der Visumserteilung in dem vorliegenden Fall - trotz des bereits dargelegten überwiegenden privaten Interesses - rechtfertigen könnten, haben Antragsgegnerin und Beigeladene weder vorgetragen, noch sind derartige Erwägungen ersichtlich (siehe zu diesem Erfordernis OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - OVG 11 N 59.19 -, juris Rn. 11).

  • VG Berlin, 31.03.2025 - 38 K 70.24

    Erteilung eines Visums zum Elternnachzug zu volljährigen Kindern

    Das Merkmal der außergewöhnlichen Härte stellt dabei - abgesehen von dem dringenden humanitären Grund i.S.d. § 22 AufenthG - die höchste tatbestandliche Hürde dar, die der Gesetzgeber aufstellen kann (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - OVG 6 B 1.14 -, juris Rn. 11; sowie Beschluss vom 18. Dezember 2019 - OVG 11 N 59.19 -, juris Rn. 11).

    Eine außergewöhnliche Härte liegt immer dann vor, wenn die Verweigerung des Aufenthaltsrechts und damit die Verhinderung der Familieneinheit im Lichte von Art. 6 GG, Art. 8 EMRK und Art. 7 Grundrechtecharta grundlegenden Gerechtigkeitsvorstellungen widerspräche, also schlechthin unvertretbar wäre (BVerwG…, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 -, BVerwGE 147, 278 [281] Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. Dezember 2011 - OVG 3 B 17.10 -, juris Rn. 23; sowie Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - OVG 11 N 59.19 -, juris Rn. 11; …und vom 25. Januar 2022 - OVG 3 S 87/21 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Berlin, 09.03.2023 - 38 K 156.21

    Familiennachzug: Visum zum Nachzug eines (ehemals) minderjährigen Kindes

    Das Merkmal der außergewöhnlichen Härte stellt die höchste tatbestandliche Hürde dar, die der Gesetzgeber aufstellen kann (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - OVG 6 B 1.14 -, juris Rn. 11; sowie Beschluss vom 18. Dezember 2019 - OVG 11 N 59.19 -, juris Rn. 11).

    Eine außergewöhnliche Härte liegt immer dann vor, wenn die Verweigerung des Aufenthaltsrechts und damit die Verhinderung der Familieneinheit im Lichte von Art. 6 GG, Art. 8 EMRK und Art. 7 Grundrechtecharta grundlegenden Gerechtigkeitsvorstellungen widerspräche, also schlechthin unvertretbar wäre (BVerwG…, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 -, BVerwGE 147, 278, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. Dezember 2011 - OVG 3 B 17.10 -, juris Rn. 23; sowie Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - OVG 11 N 59.19 -, juris Rn. 11; …und vom 25. Januar 2022 - OVG 3 S 87/21 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Berlin, 01.07.2026 - 8 K 190.26
    Rn. 30 Die außergewöhnliche Härte stellt die höchste tatbestandliche Hürde dar, die der Gesetzgeber aufstellen kann (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - OVG 6 B 1.14 -, juris Rn. 13 sowie Beschluss vom 18. Dezember 2019 - OVG 11 N 59.19 -, juris Rn. 11).
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