Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 11 N 62.08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 6 Abs. 4, AufenthG § 7 Abs. 1 S. 3, GG Art. 6 Abs. 1, EMRK Art. 8 Abs. 1, AufenthG § 6 Abs. 1, AufenthV § 39 Abs. 1 Nr. 3
Visum, Visumsverfahren, beabsichtigte Eheschließung, Türkei, Familiennachzug, Besuchsvisum - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag eines Türkischen Staatsangehörigen auf Visumserteilung zum Zwecke der Eheschließung und anschließender ehelichen Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen im Bundesgebiet; Beweislast für die Ernsthaftigkeit der Absicht zur Führung einer dauerhaften ehelichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag eines Türkischen Staatsangehörigen auf Visumserteilung zum Zwecke der Eheschließung und anschließender ehelichen Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen im Bundesgebiet; Beweislast für die Ernsthaftigkeit der Absicht zur Führung einer dauerhaften ehelichen ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 12.08.2008 - 13 V 7.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 11 N 62.08
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 11 N 62.08
Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten angegriffen wird und im Ergebnis eine gegenteilige als die angegriffene Entscheidung ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 11 N 62.08
Der Rechtsstreit wirft keine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung auf, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedürfte (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328). - BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06
Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 11 N 62.08
Der Streitgegenstand eines Antrags oder einer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird bestimmt und begrenzt durch den Aufenthaltszweck, aus dem der Antragsteller bzw. Kläger seinen Anspruch herleitet (BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 43/06 -, BVerwGE 129, 226, 236).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 2 B 11.08
Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Beweislast für den Willen zur …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 11 N 62.08
Die Regelung von § 27 Abs. 1a AufenthG setzt aber gerade die bestehende Ehe voraus und erst hieran anschließend würde sich die Frage des Verhältnisses zu § 27 Abs. 1 AufenthG und einer etwaigen Umkehrung der Beweislast stellen (auch dies verneinend OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009 - 2 B 11.08 -, in Juris). - BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02
Aufenthaltsrecht eines ausländischen Ehegatten
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 11 N 62.08
Dies gilt etwa, wenn der den Aufenthalt begehrende Ausländer - wie hier der Kläger nach Einreise zu Besuchszwecken im Oktober 2001 - zunächst mittels eines erfolglos gebliebenen Asylantrags vergeblich versucht hat, ein dauerndes Bleiberecht im Bundesgebiet zu erhalten (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 05. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 -, DVBl 2003, 1260 f.). - BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 11 N 62.08
Nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG kann allerdings eine Aufenthaltserlaubnis für einen vom Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden, d.h. wenn der Ausländer den Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht erfasst wird und dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist (vgl. zu § 7 Abs. 1 AuslG: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 C 41.93 -, BVerwGE 100, 287 (298 f); zu § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG vgl. BayVGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 10 Cs 07.2733 - in Juris). - VGH Bayern, 13.02.2008 - 10 CS 07.2733
Keine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG, wenn der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 11 N 62.08
Nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG kann allerdings eine Aufenthaltserlaubnis für einen vom Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden, d.h. wenn der Ausländer den Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht erfasst wird und dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist (vgl. zu § 7 Abs. 1 AuslG: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 C 41.93 -, BVerwGE 100, 287 (298 f); zu § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG vgl. BayVGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 10 Cs 07.2733 - in Juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 3 B 8.18
Minderjähriger Flüchtling; Nachzug des Vaters; personensorgeberechtigter …
Da der Kläger den Familiennachzug, mithin zum in §§ 27 ff. AufenthG einschließlich § 36 AufenthG erfassten Zweck erstrebt, kann § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG nicht zur Anwendung kommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17. November 2016 - OVG 2 B 13.16 - juris Rn. 25 und Beschluss vom 17. Dezember 2009 - OVG 11 N 62.08 - juris Rn. 6 m.w.N.). - VG Berlin, 28.09.2018 - 3 K 349.16
Kein Familiennachzug für Kinderehe
Dieser Aufenthaltszweck kann auch die Eingehung einer Ehe sein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 10. November 2011 - OVG 2 B 11.10 -, juris Rn. 21; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - OVG 11 N 62.08 -, juris Rn. 7, wonach die Erteilung eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte ausreichend sei und anschließend unter den Voraussetzungen von § 39 Abs. 1 Nr. 3 AufenthV ein Aufenthaltstitel eingeholt werden könne). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 2 L 118/10
Feststellung der Rechtswidrigkeit ausländerbehördlicher Maßnahmen - Antrag auf …
Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) ist, dass der Ausländer den Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht erfasst wird und dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 17.12.2009 - OVG 11 N 62.08 -, Juris, RdNr. 6, m.w.N.).Voraussetzung ist insoweit, dass der Ausländer den Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung eines Aufenthaltstiels nicht erfasst wird und dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 17.12.2009 - OVG 11 N 62.08 -, Juris, RdNr. 6, m.w.N.).
- OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10
Anwendung von AufenthG 2004 § 38a nur bei einem "Daueraufenthalt-EG"; keine …
Nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen vom Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden, d.h. wenn der Ausländer den Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht erfasst wird und dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist (…vgl. zu § 7 Abs. 1 AuslG: BVerwG, Urt. v. 27.2.1996, BVerwGE 100, 287; zu § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.12.2009, 11 N 62/08, juris; VGH München, Beschl. v. 13.2.2008, 10 Cs 07.2733, juris). - VG Karlsruhe, 30.06.2021 - 9 K 568/21
Kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen des Besuchs einer …
§ 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG bestimmt wiederum, dass in begründeten Fällen eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden kann, das heißt - gemäß dem Wortlaut - wenn der Ausländer den Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck erstrebt, der von den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung der im Aufenthaltsgesetz überhaupt nicht vorgesehen ist bzw. dessen Bereich gesetzlich nicht bereits abschließend geregelt worden ist (vgl. zu § 7 Abs. 1 AuslG a.F. BVerwG…, Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 C 41.93 -, BVerwGE 100, 287-300, Rn. 45; vgl. zu § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 3 Bs 235/10 -, juris Rn. 22;… OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 05. Dezember 2018 - OVG 3 B 8.18 -, juris Rn. 38 und vom 17. November 2016 - OVG 2 B 13.16 -, juris Rn 25 sowie Beschluss vom 17. Dezember 2009 - OVG 11 N 62.08 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 21. Januar 2013 - 2 L 118/10 -, juris Rn. 46; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 10 CS 07.2733 -, juris Rn. 4; vgl. auch Ziffer 7.1.3 AVV-AufenthG;… Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 7 Rn. 12;… BeckOK AuslR/Maor, 29. Ed. 1.4.2021, AufenthG § 7 Rn. 10). - VG Berlin, 22.06.2020 - 31 K 394.19
Erteilung eines Visums zum Zwecke der Ehegattenzusammenführung
Ob der Anwendungsbereich der Norm eröffnet ist, kann vorliegend ebenso dahinstehen wie die Frage, ob ein solcher Anspruch ggf. bereits tatbestandlich voraussetzt, dass die Verlobten eine Eheführung ernsthaft beabsichtigen, keine zumutbare Möglichkeit der Eheschließung im Ausland besteht, die formellen Voraussetzungen für eine Eheschließung im Bundesgebiet vorliegen und bereits ein Termin zur Eheschließung feststeht, oder ob die Beklagten die genannten Umstände lediglich im Rahmen ihre pflichtgemäßen Ermessensausübung berücksichtigen kann (…vgl. zum Meinungsstand: OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 19. Januar 2016 - OVG 6 B 81.15 -, juris, Rn. 13 ff., …und vom 10. November 2011 - OVG 2 B 11.10 - juris Rn. 19 ff., Beschlüsse vom 2. März 2018 - OVG 12 S 6.18 -, juris Rn. 7 ff., vom 6. Januar 2017 - OVG 3 S 109.16 -, juris Rn. 2 [zur Duldung]; vom 11. Januar 2010 - OVG 2 M 18.09 - n.v. und vom 17. Dezember 2009 - OVG 11 N 62.08 -, juris Rn. 6 ff.;… Hailbronner, AufenthG, § 7 Rn. 22). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2016 - 6 B 81.15
Ukraine; Berufungsverfahren; Verpflichtungsklage; Aufenthaltserlaubnis im Zwecke …
Rn. 14 Einerseits wird erwogen, dass zur zunächst beabsichtigten Eingehung der Ehe ein Besuchsvisum nach § 6 Abs. 1 AufenthG ausreiche und anschließend unter den Voraussetzungen von § 39 Abs. 1 Nr. 3 AufenthV ein Aufenthaltstitel eingeholt werden könne (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - OVG 11 N 62.08 -, Rn. 7 bei juris;… Discher in GK-AufenthG, § 7 Rn. 257).
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