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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2019 - 11 N 85.15   

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https://dejure.org/2019,37095
OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2019 - 11 N 85.15 (https://dejure.org/2019,37095)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.10.2019 - 11 N 85.15 (https://dejure.org/2019,37095)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2019 - 11 N 85.15 (https://dejure.org/2019,37095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 1 GG, Art 70 GG, Art 5 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Rundfunkbeitragsrecht: Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung; Umlagefähigkeit der aus Befreiungen resultierenden Finanzierungsdefizite auf die übrigen Beitragspflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2019 - 11 N 85.15
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2018 (- 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 -, juris) entschieden, dass die Rundfunkbeitragspflicht für Wohnungsinhaber, Betriebsstätteninhaber und Inhaber nicht ausschließlich privatgenutzter Kraftfahrzeuge formell verfassungsmäßig ist und die Länder gemäß Art. 70 Abs. 1 GG für die Erhebung des Rundfunkbeitrags die Gesetzgebungskompetenz besitzen (…Rn. 50 ff.), dass die Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich mit Ausnahme der - hier nicht einschlägigen - Beitragspflicht für Zweitwohnungen eingehalten werden, dass die Beitragspflicht für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge im nicht privaten Bereich nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt (…Rn. 63 ff.) und dass die Rundfunkbeitragspflicht auch sonst verfassungsgemäß ist, insbesondere nicht gegen die aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 HS 2 GG folgende Informationsfreiheit verstößt (…Rn. 135) und dass auch nicht deshalb ein Verstoß gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende Bestimmtheitsgebot vorliegt, weil die Höhe des Rundfunkbeitrags nicht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, sondern im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt ist (…Rn. 136).

    Rn. 3 Der Gesetzgeber hat den bestehenden weiten Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2013 in Höhe von zunächst 17, 98 Euro und ab 1. April 2015 von 17, 50 Euro nicht überschritten (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 95).

    Wo es Beitragsschuldnern objektiv unmöglich ist, zumindest über irgendeinen Übertragungsweg Rundfunk zu empfangen, soll auf Antrag eine Befreiung nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV erfolgen (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 90, juris).

    Denn auch bei Entlastungs- oder Befreiungstatbeständen hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 71, juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 34.16

    Abgabengerechtigkeit; Altenhilfe; Ausschließlichkeit; Berufsfreiheit; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2019 - 11 N 85.15
    Dieser Umstand steht einer begrenzten Öffnung des Verteilungsmaßstabs von Vorzugslasten für "vorteilsfremde" Zwecke, insbesondere soziale Belange, jedoch nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 34/16 -, Rn. 34, juris, zur rundfunkbeitragsrechtlichen Privilegierung gemeinnütziger Einrichtungen der Altenhilfe).

    - 6 C 34/16 -, Rn. 35, juris).

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2019 - 11 N 85.15
    - 6 C 6/15 -, Rn. 41, juris).
  • BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvL 3/10

    Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2019 - 11 N 85.15
    Diese Bindungswirkung entfaltet sich über den entschiedenen Einzelfall hinaus insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung von den Gerichten in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08. September 2010 - 2 BvL 3/10 -, Rn. 12, juris, m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 12. März 2019 - OVG 11 N 109.16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.2011 - 6 C 34.10

    Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Befreiung; Hilfe zum …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2019 - 11 N 85.15
    Der Gesetzgeber hat sich in § 4 RBStV für das System bescheidgebundener Befreiungsmöglichkeiten entschieden, das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (vgl. bereits zum Rundfunkgebührenrecht BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 6 C 34/10 -, Rn. 25, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2019 - 11 N 109.16

    Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2019 - 11 N 85.15
    Diese Bindungswirkung entfaltet sich über den entschiedenen Einzelfall hinaus insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung von den Gerichten in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 08. September 2010 - 2 BvL 3/10 -, Rn. 12, juris, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12. März 2019 - OVG 11 N 109.16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 20.04.2026 - 11 K 2205/24
    Diese Bindungswirkung entfaltet sich über den entschiedenen Einzelfall hinaus insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung von den Gerichten in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 08. September 2010 - 2 BvL 3/10 -, Rn. 12, juris, m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. März 2019 - OVG 11 N 109.16 -, Rn. 8 m.w.N., juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Oktober 2019 - OVG 11 N 85.15 -, Rn. 2, juris.).
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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 11 N 85.15   

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OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 11 N 85.15 (https://dejure.org/2019,64625)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.10.2019 - 11 N 85.15 (https://dejure.org/2019,64625)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 11 N 85.15 (https://dejure.org/2019,64625)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 11 N 85.15
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2018 (- 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 -, juris) entschieden, dass die Rundfunkbeitragspflicht für Wohnungsinhaber, Betriebsstätteninhaber und Inhaber nicht ausschließlich privatgenutzter Kraftfahrzeuge formell verfassungsmäßig ist und die Länder gemäß Art. 70 Abs. 1 GG für die Erhebung des Rundfunkbeitrags die Gesetzgebungskompetenz besitzen (…Rn. 50 ff.), dass die Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich mit Ausnahme der - hier nicht einschlägigen - Beitragspflicht für Zweitwohnungen eingehalten werden, dass die Beitragspflicht für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge im nicht privaten Bereich nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt (…Rn. 63 ff.) und dass die Rundfunkbeitragspflicht auch sonst verfassungsgemäß ist, insbesondere nicht gegen die aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 HS 2 GG folgende Informationsfreiheit verstößt (…Rn. 135) und dass auch nicht deshalb ein Verstoß gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende Bestimmtheitsgebot vorliegt, weil die Höhe des Rundfunkbeitrags nicht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, sondern im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt ist (…Rn. 136).

    Der Gesetzgeber hat den bestehenden weiten Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2013 in Höhe von zunächst 17, 98 Euro und ab 1. April 2015 von 17, 50 Euro nicht überschritten (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 95).

    Wo es Beitragsschuldnern objektiv unmöglich ist, zumindest über irgendeinen Übertragungsweg Rundfunk zu empfangen, soll auf Antrag eine Befreiung nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV erfolgen (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 90, juris).

    Denn auch bei Entlastungs- oder Befreiungstatbeständen hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 71, juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 34.16

    Abgabengerechtigkeit; Altenhilfe; Ausschließlichkeit; Berufsfreiheit; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 11 N 85.15
    Dieser Umstand steht einer begrenzten Öffnung des Verteilungsmaßstabs von Vorzugslasten für "vorteilsfremde" Zwecke, insbesondere soziale Belange, jedoch nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2017 - 6 C 34/16 -, Rn. 34, juris, zur rundfunkbeitragsrechtlichen Privilegierung gemeinnütziger Einrichtungen der Altenhilfe).

    - 6 C 34/16 -, Rn. 35, juris).

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 11 N 85.15
    - 6 C 6/15 -, Rn. 41, juris).
  • BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvL 3/10

    Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 11 N 85.15
    Diese Bindungswirkung entfaltet sich über den entschiedenen Einzelfall hinaus insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung von den Gerichten in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08. September 2010 - 2 BvL 3/10 -, Rn. 12, juris, m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 12. März 2019 - OVG 11 N 109.16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.2011 - 6 C 34.10

    Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Befreiung; Hilfe zum …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 11 N 85.15
    Der Gesetzgeber hat sich in § 4 RBStV für das System bescheidgebundener Befreiungsmöglichkeiten entschieden, das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (vgl. bereits zum Rundfunkgebührenrecht BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 6 C 34/10 -, Rn. 25, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2019 - 11 N 109.16

    Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - 11 N 85.15
    Diese Bindungswirkung entfaltet sich über den entschiedenen Einzelfall hinaus insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung von den Gerichten in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 08. September 2010 - 2 BvL 3/10 -, Rn. 12, juris, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12. März 2019 - OVG 11 N 109.16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
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