Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1038
BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86 (https://dejure.org/1990,1038)
BSG, Entscheidung vom 13.03.1990 - 11 RAr 50/86 (https://dejure.org/1990,1038)
BSG, Entscheidung vom 13. März 1990 - 11 RAr 50/86 (https://dejure.org/1990,1038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 250
  • NZA 1990, 906
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85

    Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot - …

    Auszug aus BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86
    Hieran ist trotz der von der Klägerin und der im Schrifttum erhobenen Bedenken (vgl Beitzke in Anm zu AP Nr. 11 zu § 74c HGB; Küstner/Manteuffel in Anm zu AP Nr. 13 zu § 74c HGB; Beise DB 1987, 1251 ff; Buchner AR-Blattei Wettbewerbsverbot Entsch 145) festzuhalten.

    Es ist auch nicht verfassungswidrig, daß § 128a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) den Arbeitgeber über die Karenzentschädigung hinaus mit dem vollen Arbeitslosigkeitsrisiko trotz fortbestehender Beitragslast belastet (aA Küstner/Manteuffel Anm zu AP Nr. 13 zu § 74c HGB).

  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83

    Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsverbot - Arbeitslosigkeit - Karenzzeit - …

    Auszug aus BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86
    Zur Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf die Karenzentschädigung (Anschluß an BAGE 49, 109).

    Die in § 128a Satz 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) mit Wirkung vom 1. Januar 1986 nunmehr ausdrücklich angeordnete Gleichsetzung von Alg und Arbeitsentgelt hinsichtlich der Karenzentschädigung bestätigt die schon zuvor gebotene entsprechende Anwendung des § 74c Handelsgesetzbuch (HGB) auf das Arbeitslosengeld (Alg.) Das BAG hat bereits für Wettbewerbsabreden aus der Zeit vor dem 1. Januar 1982, für die die Erstattungspflicht des § 128a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nicht gilt, im Wege richterlicher Rechtsfortbildung entschieden, daß bei der Anrechnung anderweitigen Arbeitseinkommens auf die Karenzentschädigung nach § 74c Handelsgesetzbuch (HGB) das Alg dem Arbeitseinkommen gleichstehe (BAGE 49, 109 = AP Nr. 11 zu § 74c HGB, mit im Ergebnis zustimmender Anm von Beitzke = SAE 1987, 147, mit im Ergebnis zustimmender Anm von Hadding/Hammen = AR-Blattei, Wettbewerbsverbot, Entscheidung 145 mit im Ergebnis zustimmender Anm von Buchner), und dies in der zu 1. angeführten Entscheidung zur Verneinung einer Anrechnung des Übg auf die Karenzentschädigung vom 7. November 1989 bestätigt.

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1990 (1 Bvl 44/86 und 48/87) den § 128 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als im wesentlichen verfassungsmäßig angesehen und hierbei dem Umstand keine Bedeutung beigemessen, daß der Arbeitgeber, auch soweit er nach § 128 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) das Risiko der Arbeitslosigkeit des Beschäftigten allein trägt, mit der vollen Beitragslast belastet bleibt.
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …

    Auszug aus BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86
    Indessen verstößt eine solche Systemwidrigkeit für sich allein nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 78, 104, 123); vielmehr obliegt es regelmäßig der Entscheidung des Gesetzgebers, nach welchem System er eine Materie ordnen will (BVerfGE 76, 130, 140; 68, 237, 253) [BVerfG 06.11.1984 - 2 BvL 16/83].
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86
    Indessen verstößt eine solche Systemwidrigkeit für sich allein nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 78, 104, 123); vielmehr obliegt es regelmäßig der Entscheidung des Gesetzgebers, nach welchem System er eine Materie ordnen will (BVerfGE 76, 130, 140; 68, 237, 253) [BVerfG 06.11.1984 - 2 BvL 16/83].
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86
    Indessen verstößt eine solche Systemwidrigkeit für sich allein nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 78, 104, 123); vielmehr obliegt es regelmäßig der Entscheidung des Gesetzgebers, nach welchem System er eine Materie ordnen will (BVerfGE 76, 130, 140; 68, 237, 253) [BVerfG 06.11.1984 - 2 BvL 16/83].
  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86
    Der Arbeitnehmer muß sich nach § 74c Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) auf die fällige Entschädigung anrechnen lassen, was er während des Zeitraums, für den die Entschädigung gezahlt wird, durch anderweite Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt, soweit die Entschädigung unter Hinzurechnung dieses Betrags den Betrag der zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen um mehr als ein Zehntel übersteigen würde (zur entsprechenden Anwendung der §§ 74 ff Handelsgesetzbuch (HGB) auf nicht unter das Handelsgesetzbuch (HGB) fallende Arbeitnehmer vgl BAGE 22, 125, 132 ff; 22, 324, 326 f).
  • BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 796/87

    Karenzentschädigung: Anrechnungsverbot - Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86
    Dementsprechend hat das BAG die Anrechnung des Übg auf die Karenzentschädigung abgelehnt (BAG-Urteil vom 7. November 1989 - 3 A ZR 796/87, ZIP 1990, 666).
  • BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 99/88

    Voraussetzungen für die Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128a AFG

    Auszug aus BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86
    § 128a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in der vor dem 1. Januar 1986 geltenden Fassung ist nicht verfassungswidrig (Urteil vom 27. April 1989 - BSGE 65, 72 = SozR 4100 § 128a Nr. 2 …und Urteil vom 9. November 1989 - SozR 4100 § 128a Nr. 3).
  • BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Konkurrenzklausel

    Auszug aus BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86
    Der Arbeitnehmer muß sich nach § 74c Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) auf die fällige Entschädigung anrechnen lassen, was er während des Zeitraums, für den die Entschädigung gezahlt wird, durch anderweite Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt, soweit die Entschädigung unter Hinzurechnung dieses Betrags den Betrag der zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen um mehr als ein Zehntel übersteigen würde (zur entsprechenden Anwendung der §§ 74 ff Handelsgesetzbuch (HGB) auf nicht unter das Handelsgesetzbuch (HGB) fallende Arbeitnehmer vgl BAGE 22, 125, 132 ff; 22, 324, 326 f).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Arbeitslosigkeit ohne Wettbewerb

    Rn. 13 3. Im Bereich des Arbeitsförderungsrechts eröffnet die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das § 128 a AFG für verfassungsgemäß hält (vgl. BSGE 66, 250 ), dem Arbeitgeber die Möglichkeit, "jederzeit" vor und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf das vereinbarte Wettbewerbsverbot mit der Folge zu verzichten, daß er von der gemäß § 128 a AFG bestehenden Verpflichtung zur Erstattung der Leistungen frei wird (vgl. BSGE 66, 250 ).

    Die Forderung, das Wettbewerbsverbot müsse zumindest "wesentlich" zur Arbeitslosigkeit beigetragen haben, ergebe keinen praktikablen Maßstab (vgl. BSGE 66, 250 ).

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 16/91

    Erstattung des Arbeitslosengeldes bei Wettbewerbsabrede - Wegfall der …

    Ausreichend ist vielmehr, daß der Arbeitnehmer infolge der Abrede nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten nicht oder nicht voll zur Verfügung steht und die Vermittlung in zumutbare Tätigkeiten (vgl § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst a AFG) erschwert wird (…SozR 4100 § 128a Nr. 3; BSGE 66, 250, 256 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 2;… SozR 3-4100 § 128a Nr. 5).

    Der Erstattungspflicht steht im vorliegenden Falle auch nicht entgegen, daß die Klägerin vom Arbeitsamt (ArbA) nicht über die Erstattungspflicht und darüber unterrichtet worden wäre, die Erstattungspflicht durch Verzicht auf das Wettbewerbsverbot in Wegfall bringen zu können (…vgl BSGE 65, 72, 75 = SozR 4100 § 128a Nr. 2;… SozR 3-4100 § 128a Nr. 1; BSGE 66, 250, 257 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 2;… SozR 3-4100 § 128 Nr. 3;… BSGE 67, 183, 189 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 4).

    Versteht man diese Vorschrift zudem lediglich als Verweisung auf Vorschriften über die Anrechnung von Arbeitsentgelt auf die Karenzentschädigung, bei Handlungsgehilfen also auf den bisher schon entsprechend angewendeten § 74c HGB (…so BAG aaO; anders BGH DB 1992, 1508 für den Fall des früheren GmbH-Geschäftsführers, für den keine Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Karenzentschädigung vorgesehen ist), muß der Arbeitgeber nicht nur das Alg sowie die Sozialversicherungsbeiträge erstatten, sondern ggf auch dem früheren Arbeitnehmer die Karenzentschädigung in der vereinbarten Höhe zahlen (…vgl BAG aaO; ebenso BSGE 66, 250, 254 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2;… BSGE 67, 183, 188 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 4).

    Unter solchen Umständen verstößt es nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn der Gesetzgeber nicht an das Maß der Verursachung oder der Erhöhung des Vermittlungsrisikos anknüpft, sondern das gesamte Vermittlungsrisiko dem Arbeitgeber für die Dauer der Wettbewerbsabrede überträgt, zumal der Arbeitgeber jederzeit durch Verzicht auf die Wettbewerbsabrede sich der Erstattungspflicht entziehen kann (BSGE 66, 250, 255 ff = SozR 3-4100 § 128a Nr. 3).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber mit dem Verzicht auf das Wettbewerbsverbot die Möglichkeit einer Anrechnung des Alg auf die Karenzentschädigung nicht einbüßt (BSGE 66, 250, 254 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 3) und wirtschaftliche Sanktionen die Vertragsfreiheit weniger einschränken, als dies ein Verbot von Wettbewerbsabreden in bezug auf abhängige Beschäftigungen tun würde.

  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 18/03 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Konkurrenzklausel - …

    Von dieser Wettbewerbsklausel hat sich die Klägerin weder gelöst (§ 75 HGB), noch hat sie arbeitsförderungsrechtlich auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbots verzichtet (…vgl zur Rspr des BSG nur BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 3 S 21 f ); die Klägerin war von der Beklagten auch über das Recht auf Verzicht belehrt worden (…s dazu: BSGE 65, 72, 75 = SozR 4100 § 128a Nr. 2; BSGE 66, 250, 257 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2;… BSGE 69, 280, 282 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5).

    Im Gegenteil: Es hat in der Sache die bisherige Rechtsprechung des BSG zur abstrakten Kausalität (BSGE 66, 250, 256 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2;… BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 7) akzeptiert und dies zum Anlass genommen, eine geringere Belastung der Arbeitgeberin zu fordern (…BVerfGE 99, 202, 213 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 9).

  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91

    Erstattungsanspruch nach § 128a AFG bei Verzicht auf ein vertragliches …

    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtspr entschieden hat, setzt der Erstattungsanspruch aus § 128a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zwar grundsätzlich die Belehrung über die Möglichkeit voraus, durch Verzicht auf die Wettbewerbsabrede den Erstattungsanspruch abwenden zu können (BSGE 66, 250, 257 mwH).

    Wie der Senat in BSGE 66, 250 bereits entschiedenen hat, greift § 128a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) auch ein, wenn das Wettbewerbsverbot die Arbeitsplatzsuche nur unwesentlich beeinträchtigt hat.

  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R

    Verfassungsmäßigkeit der Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei …

    Von dieser Wettbewerbsklausel hat sich die Klägerin weder gelöst (§ 75 HGB), noch hat sie arbeitsförderungsrechtlich auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbots verzichtet (…vgl zur Rspr des BSG nur BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 3 S 21 f); die Klägerin war von der Beklagten auch über das Recht auf Verzicht belehrt worden (…s dazu: BSGE 65, 72, 75 = SozR 4100 § 128a Nr. 2; BSGE 66, 250, 257 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2;… BSGE 69, 280, 282 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5).

    Im Gegenteil: Es hat in der Sache die bisherige Rechtsprechung des BSG zur abstrakten Kausalität (BSGE 66, 250, 256 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2;… BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 7) akzeptiert und dies zum Anlass genommen, eine geringere Belastung der Arbeitgeberin zu fordern (…BVerfGE 99, 202, 213 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 9).

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 50/88

    Arbeitslosengelderstattung bei Wettbewerbsabrede

    Diese Anrechnungsmöglichkeit hat, wie der 11. Senat unter Hinweis auf eine Entscheidung des BAG (BAGE 49, 109 = AP Nr. 11 zu § 74c HGB) zwischenzeitlich klargestellt hat, schon vor dem 1. Januar 1986 bestanden (BSG vom 13. März 1990 - 11 RAr 50/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Eintritt der Erstattungspflicht hängt, wie der 11. Senat mehrfach ausgeführt hat, nicht vom Nachweis der Ursächlichkeit zwischen der Beschränkung der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers und seiner Arbeitslosigkeit bzw deren Dauer ab (BSG vom 9. November 1989 - 11 RAr 75/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG vom 13. März 1990 - 11 RAr 50/86 - vgl auch Schieckel/Grüner/Dalichau, Komm zum AFG, Stand 1. Februar 1990, § 128a Anm II 3;… Wittrock, aaO, § 128a Anm 4).

    Eine solche Belehrungspflicht bestehe nicht nur, wenn bei klar erkennbarer Nichtigkeit der Wettbewerbsabrede zweifelhaft sei, ob der Arbeitgeber an ihr festhalten werde (…BSG vom 27. April 1989 - 11 RAr 99/88 - in BSGE 65, 72, 75 = SozR 4100 § 128a Nr. 2), oder wenn das Verhalten des Arbeitgebers Zweifel daran aufkommen lasse, ob er auf der Einhaltung der Wettbewerbsabrede bestehe (BSG vom 9. November 1989 - 11 RAr 75/88 -), sondern in allen Fällen, in denen eine entsprechende Belehrung einen Verzicht zur Folge haben könne, auch wenn der Arbeitgeber schon im Verwaltungsverfahren rechtskundig vertreten gewesen sei (BSG vom 13. März 1990 - 11 RAr 50/86 - und - 11 RAr 1/88 -).

  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 114/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen …

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist § 96 SGG aus prozessökonomischen Gründen auf Folgebescheide entsprechend anzuwenden, wenn diese die Ausgangsbescheide nicht im eigentlichen Sinne ersetzen bzw ändern (…vgl nur BSGE 45, 49, 50 ff = SozR 1500 § 96 Nr. 6;… BSGE 77, 175, 176 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 1 S 35), und zwar auch auf Folgebescheide im Rahmen eines Verfahrens zur Überprüfung früherer bestandskräftiger Bescheide, soweit sie dieselbe Rechtsfrage im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses betreffen (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 48/98 R -, USK 9975).
  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 119/88

    Abhängige Beschäftigung als GmbH-Geschäftsführer, Erstattungspflicht wegen eines …

    Der Senat hat hierzu bereits entschieden, daß die Anwendung der Vorschrift auf Arbeitnehmer mit einem Anspruch auf Karenzentschädigung in Höhe von mindestens 50 vH der letzten Bezüge (§ 74 Abs. 2 HGB) nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, obgleich ein solcher Arbeitsloser an Alg und Karenzentschädigung insgesamt 110 vH der vertragsgemäßen Bezüge ohne Arbeitsleistung erhält (§ 74c Abs. 1 HGB) und in aller Regel mit der Aufnahme einer Beschäftigung keinen höheren Verdienst erzielen kann (BSG Urteil vom 13. März 1990 - 11 RAr 50/86 = SozR 3 - 4100 § 128a Nr. 2).

    Indes ist ein Erstattungsanspruch nach § 128a AFG, wie der Senat nach dem Erlaß des angefochtenen Urteils vom 23. September 1988 in zwei Urteilen vom 13. März 1990 (SozR 3 - 4100 § 128a Nr. 1 und BSGE 66, 250 = SozR 3 - 4100 § 128a Nr. 2) entschieden hat, nur dann begründet, wenn die Klägerin darüber belehrt wurde, daß sie sich durch den Verzicht auf die Wettbewerbsabrede dem Erstattungsanspruch entziehen konnte.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.1996 - L 3 Ar 1971/96
    Daß auch eine geringfügige Einschränkung der Vermittlungsfähigkeit in Fällen des § 128 a AFG zur Erstattung führt, hat das Bundessozialgericht (in BSGE 66, 250, 255) ebenfalls bereits entschieden.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht zu § 128 AFG bereits entschieden (BVerfGE 81, 156) und wurde vom Bundessozialgericht (in BSGE 66, 250, 255) zu § 128 a AFG bestätigt.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2002 - L 12 AL 347/01
    Die Beklagte hatte die Klägerin mit Schreiben vom 2.12.1996 entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. u.a. BSGE 66, 250, 257) darauf hingewiesen, dass die Erstattungspflicht dann entfalle, wenn sie auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbotes verzichte.

    Sie besteht selbst dann, wenn das Wettbewerbsverbot die Arbeitsplatzsuche auch nur unwesentlich beeinträchtigt (BSGE 66, 250, 256).

  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 1/88

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei Wettbewerbsverboten

  • BSG, 29.05.1990 - 11 RAr 17/87

    Erstattung des Arbeitslosengeldes wegen Verlangens einer Ablösung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht