Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2018 - 11 S 4.18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4 BImSchG, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB, § 36 Abs 1 S 2 Halbs 1 BauGB
Notwendigkeit der Sicherung einer Löschwasserversorgung für Windkraftanlagen - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 4 BImSchG, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB, § 36 Abs 1 S 2 Hs 1 BauGB, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
Genehmigung von Windkraftanlagen; Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens; Belange des Naturschutzes; Schlaggefahr für Schreiadler; Schreiadlerhorst im 3.000-Schutzbereich streitig; Beweisaufnahme im Widerspruchsverfahren; Löschwasserversorgung; Teilstattgabe - ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Löschwasserversorgung für Windkraftanlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 20.12.2017 - 5 L 445/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2018 - 11 S 4.18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für vier Windkraftanlagen; Ersetzung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2018 - 11 S 4.18
Rn. 6 1. Dass eine Gemeinde im Rahmen ihrer erforderlichen Beteiligung gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 BauGB am die erforderliche Baugenehmigung einschließenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (vgl. § 13 BImSchG) das Fehlen der Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang zu rügen berechtigt ist und dies sowohl die bereits erstinstanzlich geltend gemachte Verletzung von Belangen des Naturschutzes als auch die erst im Beschwerdeverfahren beanstandete unzureichende Erschließung einschließlich der Löschwasserversorgung umfasst (§ 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB), ist zwischen den Verfahrensbeteiligten zu Recht unstreitig (vgl. dazu nur das Urteil des Senats vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 -, juris Rz. 40, 46, 61 ff. und 81 ff. m.w.N.).Rn. 15 Hinsichtlich der Notwendigkeit der Sicherung einer Löschwasserversorgung für Windkraftanlagen hat der Senat in seinem Urteil vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - (…juris Rz. 61 ff.) ausgeführt, es sei mit Blick auf einen möglichen Rotorbrand betreffend Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 105 m und auf das mögliche Übergreifen auf umgebende Waldflächen nach Beweisaufnahme durch einen sachverständigen Zeugen ein mit 500 m zu bemessender Sperrradius um die dortige Anlage und eine durch Löschwasserquellenversorgung oder Hydranten rechtlich und tatsächlich gesicherte Löschwassermenge von 48 m³ für zwei Stunden als erforderlich anzusehen.
Rn. 19 Zwar ist die Entfernung zur WKA 01 damit größer als in der Bescheinigung der NWA vom 26. Juni 2013 zugrunde gelegt und ist auch die Nabenhöhe der streitgegenständlichen Windkraftanlagen mit 138, 4 m größer als im Verfahren OVG 11 B 6.15.
Somit ist die konkrete örtliche Situation bezogen auf die Gefahr der Inbrandsetzung von nahegelegenen Waldflächen vorliegend weitaus geringer als im Verfahren OVG 11 B 6.15, wo es um Standorte ging, die nur ca. 90 m vom Rand eines sehr großen Waldgebietes entfernt lagen.
- BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12
Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2018 - 11 S 4.18
Eine solche Einschätzungsprärogative betrifft nämlich nur "ökologische Fragestellungen", zu denen sich "noch kein allgemein anerkannter Stand der Fachwissenschaft herausgebildet hat" (BVerwG…, Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40/11 -, juris Leitsatz und Rz. 16 und 19; ähnlich zuvor schon Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1/12 -, juris Rz. 14 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05
4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2018 - 11 S 4.18
Zwar hat der Senat dies - anders als das Verwaltungsgericht meint - nicht im o.g. Urteil vom 16. November 2017 entschieden, dort vielmehr mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen (…a.a.O. Rz. 45), jedoch entspricht dies einem früheren Urteil des Senats vom 14. Dezember 2006 - OVG 11 B 11.05 - (…juris Leitsätze 4 und 5 sowie Rz. 52).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2024 - 7 A 5.24
Windenergieanlagen, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Nebenbestimmung, …
Auch der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in einem Fall von Windenergieanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu verstehen gegeben, dass er die Gefahr der Brandausbreitung angesichts der konkreten örtlichen Situation geringer einschätze als in dem Verfahren OVG 11 B 6.15 (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juli 2018 - OVG 11 S 4.18 - juris Rn. 19).Insbesondere ist unter den Gegebenheiten des vorliegenden Falls kein Grund ersichtlich, aus dem mit dem Urteil des 11. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - (…juris Rn. 77 f.) zu fordern sein sollte, dass für eine ausreichende Löschwassererschließung die zu überwindende Entfernung zwischen Wasserentnahmestellen und Standort(en) maximal 1.000 m betragen dürfe (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juli 2018 - OVG 11 S 4.18 - juris Rn. 19: Unbedenklichkeit einer Entfernung von 1.388 m bei Windenergieanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2023 - 3a A 55.23
Umweltrechtsbehelf; Klagebegründungsfrist; Präklusion; Immissionsschutzrechtliche …
Auch die Fristenregelung des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB, die einer rasche Klärung der Problematik zum Schutz des Bauherrn bzw. Vorhabenträgers herbeiführen soll (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 24.95 - juris Rn. 16 ff.), wäre weitgehend sinnlos, wenn nach der Einlegung eines Widerspruchs eintretende Umstände berücksichtigt werden müssten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juli 2018 - OVG 11 S 4.18 - juris Rn. 7; ebenso OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 14. Dezember 2006 - OVG 11 B 11.05 - juris Rn. 52). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 2.18
Versagung der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen
Wie der Senat im Urteil vom 16. November 2017 (OVG 11 B 6.15, juris Rn 62 ff.; hierauf verweisend auch Beschluss des Senats vom 25. Juli 2018 - OVG 11 S 4.18 -, juris Rn 15 ff., dort zu Standorten, die mit 200 m bzw. 600 m weiter von Wald entfernt lagen) ausgeführt hat, gehört die Verfügbarkeit einer ausreichenden Löschwassermenge auch bei Windkraftanlagen zur Erschließung, weil sie der Versorgung des Vorhabengrundstücks mit einer im Falle eines Brandes erforderlichen Ressource dient. - OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2023 - 3a B 1.23 Auch die Fristenregelung des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB, die einer rasche Klärung der Problematik zum Schutz des Bauherrn bzw. Vorhabenträgers herbeiführen soll (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 24/95 - juris Rn. 16 ff.), wäre weitgehend sinnlos, wenn nach der Einlegung eines Widerspruchs eintretende Umstände berücksichtigt werden müssten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juli 2018 - OVG 11 S 4.18 - juris Rn. 7; ebenso OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 14. Dezember 2006 - OVG 11 B 11.05 - juris Rn. 52).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 11 B 4.18
Drittanfechtung der Genehmigung von drei Windkraftwerken
Wie der Senat im Urteil vom 16. November 2017 (OVG 11 B 6.15, juris Rn 62 ff.; hierauf verweisend auch Beschluss des Senats vom 25. Juli 2018 - OVG 11 S 4.18 -, juris Rn 15 ff., dort zu Standorten, die mit 200 m bzw. 600 m weiter vom Wald entfernt lagen) ausgeführt hat, gehört die Verfügbarkeit einer ausreichenden Löschwassermenge auch bei Windkraftanlagen zur Erschließung, weil sie der Versorgung des Vorhabengrundstücks mit einer im Falle eines Brandes erforderlichen Ressource dient.
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