Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ordnungsgemäße Beschäftigung - endgültig gesichertes nationales Aufenthaltsrecht
- Judicialis
LVwVfG § 48 Abs. 1; ; LVwVfG § 48 Abs. 4; ; AuslG § 12 Abs. 2 Satz 2; ; AuslG § 19 Abs. 1; ; AuslG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 70 Abs. 1; ; ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsakt, Rücknahme, Ausländerrecht, Aufenthaltserlaubnis, ARB 1/80 - Ordnungsgemäße Beschäftigung, Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Endgültig gesicherter Aufenthalt, Vorläufiger Aufenthalt, Nachträgliche zeitliche Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachträgliche zeitliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis; Ordnungsmäßige Beschäftigung eines türkischen Arbeitnehmers in einem Mitgliedstaat der EU; Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Assoziationsbeschluss zwischen der Türkei und der EU; ...
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 20.11.2002 - 1 K 1747/02
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1103 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (19)
- EuGH, 16.12.1992 - C-237/91
Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03
Daran kann es aus verfahrensrechtlichen Gründen (bloße aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels, nur fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG, Rücknehmbarkeit einer Aufenthaltsgenehmigung) oder aus materiellen Gründen (Erlangung des Aufenthaltsrechts durch grob vorwerfbares Verhalten, etwa durch Täuschung) fehlen (Umsetzung und Weiterentwicklung von EuGH, Urteile vom 5.6.1997 - C-285/95 - , vom 16.12.1992 - C-237/91 - und vom 20.9.1990 - C 192/89 - und von BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 - 1 C 27.96 - und vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - sowie Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - und vom 10.5.1995 - 1 B 72.95 -).Wird das nur vorläufige nationale Aufenthaltsrecht durch eine für den türkischen Arbeitnehmer positive unanfechtbare Entscheidung bestätigt oder entfällt die Rücknehmbarkeit der Aufenthaltsgenehmigung, so ist der Ausländer assoziationsrechtlich rückwirkend so zu behandeln, als habe er während des fraglichen Zeitraums die für eine ordnungsgemäße Beschäftigung vorausgesetzte gesicherte Stellung auf dem Arbeitsmarkt besessen (wie EuGH, Urteil vom 16.12.1992 a.a.O. sowie BVerwG…, Beschluss vom 5.5.1997 a.a.O.).
Denn die Zuerkennung des Anspruchs nach Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 "ist nicht von den Voraussetzungen abhängig, unter denen das Recht auf Einreise und Aufenthalt erlangt worden ist" (vgl. EuGH, Urteil vom 16.12.1992 - Rs. C-237/91 -, Slg. 1992 1, 6781 = InfAuslR 1993, 41 = NVwZ 1993, 258).
Fehlt es an einer solchen Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis oder besteht das (durch Bescheid oder kraft Gesetzes) gewährte Aufenthaltsrecht nur vorläufig, ohne aber endgültig gesichert zu sein, ist die Beschäftigung nicht ordnungsgemäß (vgl. EuGH, Urteil vom 20.9.1990 a.a.O., Urteil vom 16.12.1992 a.a.O.;… BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 a.a.O., vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - a.a.O. und vom 23.5.1995 - 1 C 3.94 -, BVerwGE 98, 298 = NVwZ 1995, 1119 = InfAuslR 1995, 349, sowie Beschluss vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - [Juris]).
a) In formell-verfahrensrechtlicher Hinsicht liegt ein gesichertes Aufenthaltsrecht während des Zeitraums nicht vor, in dem Widerspruch oder Klage des Ausländers gegen eine aufenthaltsversagende oder -beendende behördliche Entscheidung (Ablehnung der Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Rücknahme/Widerruf einer Aufenthaltsgenehmigung, nachträgliche Beschränkung erlaubnisfreien Aufenthalts etc.) kraft Gesetzes oder kraft gerichtlicher Anordnung aufschiebende Wirkung entfalten und die nachfolgende Klage entweder abgewiesen oder ihr jedenfalls noch nicht rechtskräftig stattgegeben ist (vgl. EuGH, Urteile vom 20.9.1990 und vom 16.12.1992 a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 27.6.1995 a.a.O.).
Der Europäische Gerichtshof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass selbst im Fall eines das Aufenthaltsrecht bestätigenden erstinstanzlichen, im laufenden Berufungsverfahren noch aufhebbaren Urteils die aufenthaltsrechtliche Stellung des Betroffenen nicht "endgültig" geregelt sei (Urteil vom 16.12.1992 a.a.O.).
Wird in den genannten Fällen das - durch den Suspensiveffekt bzw. die gesetzliche Aufenthaltsfiktion gewährleistete - vorläufige verfahrensrechtliche Aufenthaltsrecht aber endgültig, d.h. unanfechtbar anerkannt, so ist der Ausländer rückwirkend so zu behandeln, als habe er während des fraglichen Zeitraums "ein nicht nur vorläufiges Aufenthaltsrecht und daher die für eine ordnungsgemäße Beschäftigung erforderliche gesicherte Stellung auf dem Arbeitsmarkt besessen" (EuGH, Urteil vom 16.12.1992 a.a.O., Nr. 17; BVerwG, Beschlüsse vom 5.5.1997 und vom 10.5.1995 - 1 B 72.95 -, InfAuslR 1995, 312).
- BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94
Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03
Daran kann es aus verfahrensrechtlichen Gründen (bloße aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels, nur fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG, Rücknehmbarkeit einer Aufenthaltsgenehmigung) oder aus materiellen Gründen (Erlangung des Aufenthaltsrechts durch grob vorwerfbares Verhalten, etwa durch Täuschung) fehlen (Umsetzung und Weiterentwicklung von EuGH, Urteile vom 5.6.1997 - C-285/95 - , vom 16.12.1992 - C-237/91 - und vom 20.9.1990 - C 192/89 - und von BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 - 1 C 27.96 - und vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - sowie Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - und vom 10.5.1995 - 1 B 72.95 -).Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG kann eine befristete Aufenthaltsgenehmigung nachträglich zeitlich beschränkt werden, wenn eine für die Erteilung, die Verlängerung oder die Bestimmung der Geltungsdauer der Aufenthaltsgenehmigung wesentliche Voraussetzung entfallen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.1995 - 1 C 5.94 -, BVerwGE 99, 28 = NVwZ 1995, 1123 = InfAuslR 1995, 389;… BVerwG, Urt. v. 12.12.1995 - 1 C 35.94 -, BVerwGE 100, 130 = NVwZ 1996, 1116 = InfAuslR 1996, 165).
Diese rein beschäftigungsrechtliche Vorschrift impliziert nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (künftig: Europäischer Gerichtshof) jedoch, dass den davon Begünstigten auch ein Aufenthaltsrecht zusteht, weil sonst das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt und auf Ausübung einer Beschäftigung wirkungslos wäre (…vgl. EuGH, Urt. v. 20.9.1990, - Rs. C-192/89 - Slg. 1990, I 3461 = NVwZ 1991, 255; BVerwG, Urt. v. 27.6.1995 - 1 C 5.94 -, BVerwGE 99, 28 = NVwZ 1995, 1123 = InfAuslR 1995, 389).
Dabei ist es unerheblich, dass die Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck, etwa - wie hier - zum Zweck der Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft erteilt worden ist (BVerwG, Urt. v. 27.6.1995, a.a.O.).
Fehlt es an einer solchen Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis oder besteht das (durch Bescheid oder kraft Gesetzes) gewährte Aufenthaltsrecht nur vorläufig, ohne aber endgültig gesichert zu sein, ist die Beschäftigung nicht ordnungsgemäß (vgl. EuGH…, Urteil vom 20.9.1990 a.a.O., Urteil vom 16.12.1992 a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 a.a.O., vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - a.a.O. und vom 23.5.1995 - 1 C 3.94 -, BVerwGE 98, 298 = NVwZ 1995, 1119 = InfAuslR 1995, 349, sowie Beschluss vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - [Juris]).
a) In formell-verfahrensrechtlicher Hinsicht liegt ein gesichertes Aufenthaltsrecht während des Zeitraums nicht vor, in dem Widerspruch oder Klage des Ausländers gegen eine aufenthaltsversagende oder -beendende behördliche Entscheidung (Ablehnung der Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Rücknahme/Widerruf einer Aufenthaltsgenehmigung, nachträgliche Beschränkung erlaubnisfreien Aufenthalts etc.) kraft Gesetzes oder kraft gerichtlicher Anordnung aufschiebende Wirkung entfalten und die nachfolgende Klage entweder abgewiesen oder ihr jedenfalls noch nicht rechtskräftig stattgegeben ist (vgl. EuGH, Urteile vom 20.9.1990 …und vom 16.12.1992 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27.6.1995 a.a.O.).
- BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96
Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03
Daran kann es aus verfahrensrechtlichen Gründen (bloße aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels, nur fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG, Rücknehmbarkeit einer Aufenthaltsgenehmigung) oder aus materiellen Gründen (Erlangung des Aufenthaltsrechts durch grob vorwerfbares Verhalten, etwa durch Täuschung) fehlen (Umsetzung und Weiterentwicklung von EuGH, Urteile vom 5.6.1997 - C-285/95 - , vom 16.12.1992 - C-237/91 - und vom 20.9.1990 - C 192/89 - und von BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 - 1 C 27.96 - und vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - sowie Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - und vom 10.5.1995 - 1 B 72.95 -).Hieran fehlt es, "solange nicht endgültig feststeht" , dass dem Arbeitnehmer während des in Rede stehenden Beschäftigungszeitraums "das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen zustand", was anhand des jeweils einschlägigen nationalen Rechts zu beurteilen ist (…vgl. zusammenfassend EuGH, Urt. v. 5.6.1997 - Rs. C-285/95 -, Slg. 1997, I 3069 = NVwZ 1998, 50 = InfAuslR 1997, 338; ebenso BVerwG, Urt. v. 17.6.1998 - 1 C 27.96 -, BVerwGE 107, 58 = NVwZ 1999, 775 = DVBl. 1998, 1028).
Fehlt es an einer solchen Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis oder besteht das (durch Bescheid oder kraft Gesetzes) gewährte Aufenthaltsrecht nur vorläufig, ohne aber endgültig gesichert zu sein, ist die Beschäftigung nicht ordnungsgemäß (vgl. EuGH…, Urteil vom 20.9.1990 a.a.O., Urteil vom 16.12.1992 a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 a.a.O., vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - a.a.O. und vom 23.5.1995 - 1 C 3.94 -, BVerwGE 98, 298 = NVwZ 1995, 1119 = InfAuslR 1995, 349, sowie Beschluss vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - [Juris]).
Aufgrund des aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten und auch im Assoziationsrecht geltenden Gedankens des Rechtsmissbrauchs ist das Vertrauen des Ausländers auch dann grundsätzlich nicht schutzwürdig (so zutreffend BVerwG, Urteil vom 17.6.1998 a.a.O.).
Allerdings werden nach der oben dargestellten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH…, Urteil vom 5.6.1997 , a.a.O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.6.1998 -1 C 27.96 - a.a.O.) Beschäftigungszeiten auf der Grundlage einer Aufenthaltsgenehmigung, die dem türkischen Arbeitnehmer nur aufgrund einer Täuschung erteilt worden ist, nicht als ordnungsgemäß im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 angesehen, weil eine in derart vorwerfbarer Weise erlangte Aufenthaltsgenehmigung keine gesicherte Rechtsposition begründet.
- EuGH, 05.06.1997 - C-285/95
Kol / Land Berlin
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03
Daran kann es aus verfahrensrechtlichen Gründen (bloße aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels, nur fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG, Rücknehmbarkeit einer Aufenthaltsgenehmigung) oder aus materiellen Gründen (Erlangung des Aufenthaltsrechts durch grob vorwerfbares Verhalten, etwa durch Täuschung) fehlen (Umsetzung und Weiterentwicklung von EuGH, Urteile vom 5.6.1997 - C-285/95 - , vom 16.12.1992 - C-237/91 - und vom 20.9.1990 - C 192/89 - und von BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 - 1 C 27.96 - und vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - sowie Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - und vom 10.5.1995 - 1 B 72.95 -).Hieran fehlt es, "solange nicht endgültig feststeht" , dass dem Arbeitnehmer während des in Rede stehenden Beschäftigungszeitraums "das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen zustand", was anhand des jeweils einschlägigen nationalen Rechts zu beurteilen ist (vgl. zusammenfassend EuGH, Urt. v. 5.6.1997 - Rs. C-285/95 -, Slg. 1997, I 3069 = NVwZ 1998, 50 = InfAuslR 1997, 338;… ebenso BVerwG, Urt. v. 17.6.1998 - 1 C 27.96 -, BVerwGE 107, 58 = NVwZ 1999, 775 = DVBl. 1998, 1028).
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Beschäftigungszeiten aufgrund einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, die allein durch eine - mit einer strafrechtlichen Verurteilung geahndeten - Täuschung erlangt wurden, nicht ordnungsgemäß im Sinne des Assoziationsrechts seien, weil die Aufenthaltserlaubnis zum einen "nach Aufdeckung der Täuschung wieder in Frage gestellt werden" könne, zum anderen die Beschäftigung ihm Rahmen einer solchen Aufenthaltserlaubnis aber auch kein "berechtigtes Vertrauen" des täuschenden Ausländers begründen könne (Urteil vom 5.6.1997 a.a.O.).
Allerdings werden nach der oben dargestellten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 5.6.1997 , a.a.O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 17.6.1998 -1 C 27.96 - a.a.O.) Beschäftigungszeiten auf der Grundlage einer Aufenthaltsgenehmigung, die dem türkischen Arbeitnehmer nur aufgrund einer Täuschung erteilt worden ist, nicht als ordnungsgemäß im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 angesehen, weil eine in derart vorwerfbarer Weise erlangte Aufenthaltsgenehmigung keine gesicherte Rechtsposition begründet.
- BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 84.97
Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts auf Grund der Fiktionswirkung des § 69 Abs. 3 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03
Daran kann es aus verfahrensrechtlichen Gründen (bloße aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels, nur fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG, Rücknehmbarkeit einer Aufenthaltsgenehmigung) oder aus materiellen Gründen (Erlangung des Aufenthaltsrechts durch grob vorwerfbares Verhalten, etwa durch Täuschung) fehlen (Umsetzung und Weiterentwicklung von EuGH, Urteile vom 5.6.1997 - C-285/95 - , vom 16.12.1992 - C-237/91 - und vom 20.9.1990 - C 192/89 - und von BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 - 1 C 27.96 - und vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - sowie Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - und vom 10.5.1995 - 1 B 72.95 -).Wird das nur vorläufige nationale Aufenthaltsrecht durch eine für den türkischen Arbeitnehmer positive unanfechtbare Entscheidung bestätigt oder entfällt die Rücknehmbarkeit der Aufenthaltsgenehmigung, so ist der Ausländer assoziationsrechtlich rückwirkend so zu behandeln, als habe er während des fraglichen Zeitraums die für eine ordnungsgemäße Beschäftigung vorausgesetzte gesicherte Stellung auf dem Arbeitsmarkt besessen (wie EuGH…, Urteil vom 16.12.1992 a.a.O. sowie BVerwG, Beschluss vom 5.5.1997 a.a.O.).
Fehlt es an einer solchen Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis oder besteht das (durch Bescheid oder kraft Gesetzes) gewährte Aufenthaltsrecht nur vorläufig, ohne aber endgültig gesichert zu sein, ist die Beschäftigung nicht ordnungsgemäß (vgl. EuGH…, Urteil vom 20.9.1990 a.a.O., Urteil vom 16.12.1992 a.a.O.;… BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 a.a.O., vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - a.a.O. und vom 23.5.1995 - 1 C 3.94 -, BVerwGE 98, 298 = NVwZ 1995, 1119 = InfAuslR 1995, 349, sowie Beschluss vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - [Juris]).
Ein gesichertes Aufenthaltsrecht wird dementsprechend auch nicht schon dadurch vermittelt, dass der Ausländer sich - während des Zeitraums bis zur Entscheidung der Behörde über seinen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung - vorläufig auf die Fiktion des erlaubten Aufenthalts nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG berufen kann und dieses Recht noch nicht gerichtlich unanfechtbar erstritten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.5.1997 a.a.O.).
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03
Daran kann es aus verfahrensrechtlichen Gründen (bloße aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels, nur fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG, Rücknehmbarkeit einer Aufenthaltsgenehmigung) oder aus materiellen Gründen (Erlangung des Aufenthaltsrechts durch grob vorwerfbares Verhalten, etwa durch Täuschung) fehlen (Umsetzung und Weiterentwicklung von EuGH, Urteile vom 5.6.1997 - C-285/95 - , vom 16.12.1992 - C-237/91 - und vom 20.9.1990 - C 192/89 - und von BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 - 1 C 27.96 - und vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - sowie Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - und vom 10.5.1995 - 1 B 72.95 -).Diese rein beschäftigungsrechtliche Vorschrift impliziert nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (künftig: Europäischer Gerichtshof) jedoch, dass den davon Begünstigten auch ein Aufenthaltsrecht zusteht, weil sonst das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt und auf Ausübung einer Beschäftigung wirkungslos wäre (vgl. EuGH, Urt. v. 20.9.1990, - Rs. C-192/89 - Slg. 1990, I 3461 = NVwZ 1991, 255;… BVerwG, Urt. v. 27.6.1995 - 1 C 5.94 -, BVerwGE 99, 28 = NVwZ 1995, 1123 = InfAuslR 1995, 389).
Fehlt es an einer solchen Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis oder besteht das (durch Bescheid oder kraft Gesetzes) gewährte Aufenthaltsrecht nur vorläufig, ohne aber endgültig gesichert zu sein, ist die Beschäftigung nicht ordnungsgemäß (vgl. EuGH, Urteil vom 20.9.1990 a.a.O., Urteil vom 16.12.1992 a.a.O.;… BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 a.a.O., vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - a.a.O. und vom 23.5.1995 - 1 C 3.94 -, BVerwGE 98, 298 = NVwZ 1995, 1119 = InfAuslR 1995, 349, sowie Beschluss vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - [Juris]).
- BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94
Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03
Fehlt es an einer solchen Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis oder besteht das (durch Bescheid oder kraft Gesetzes) gewährte Aufenthaltsrecht nur vorläufig, ohne aber endgültig gesichert zu sein, ist die Beschäftigung nicht ordnungsgemäß (vgl. EuGH…, Urteil vom 20.9.1990 a.a.O., Urteil vom 16.12.1992 a.a.O.;… BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 a.a.O., vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - a.a.O. und vom 23.5.1995 - 1 C 3.94 -, BVerwGE 98, 298 = NVwZ 1995, 1119 = InfAuslR 1995, 349, sowie Beschluss vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - [Juris]).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Gerichtshofs ist deshalb anerkannt, dass ein Bedürfnis dafür besteht, rechtswidrig erteilte Aufenthaltsgenehmigungen - also Aufenthaltsgenehmigungen, die von Anfang an rechtswidrig sind - rückwirkend zurücknehmen zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1995 - 1 C 3/94 -, BVerwGE 98, 298 = InfAuslR 1995, 349;… VGH Bad.-Württ., Urt. vom 11.1.1995 - 13 S 2512/93 -, VBlBW 1995, 436 = NVwZ 1995, 720).
- BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94
Ausländerrecht: Aufenthaltsrechtlicher Anspruch der Kinder türkischer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03
Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG kann eine befristete Aufenthaltsgenehmigung nachträglich zeitlich beschränkt werden, wenn eine für die Erteilung, die Verlängerung oder die Bestimmung der Geltungsdauer der Aufenthaltsgenehmigung wesentliche Voraussetzung entfallen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.1995 - 1 C 5.94 -, BVerwGE 99, 28 = NVwZ 1995, 1123 = InfAuslR 1995, 389; BVerwG, Urt. v. 12.12.1995 - 1 C 35.94 -, BVerwGE 100, 130 = NVwZ 1996, 1116 = InfAuslR 1996, 165).Eine andere Beurteilung ist aber dann geboten, wenn dem Kläger ungeachtet der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch auf Erteilung, Verlängerung oder Aufrechterhaltung seiner Aufenthaltserlaubnis zusteht (BVerwG, Urt. v. 12.12.1995, a.a.O.).
- BVerwG, 10.05.1995 - 1 B 72.95
Auslegung des Begriffs der ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des Artikel 6 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03
Daran kann es aus verfahrensrechtlichen Gründen (bloße aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels, nur fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG, Rücknehmbarkeit einer Aufenthaltsgenehmigung) oder aus materiellen Gründen (Erlangung des Aufenthaltsrechts durch grob vorwerfbares Verhalten, etwa durch Täuschung) fehlen (Umsetzung und Weiterentwicklung von EuGH, Urteile vom 5.6.1997 - C-285/95 - , vom 16.12.1992 - C-237/91 - und vom 20.9.1990 - C 192/89 - und von BVerwG, Urteile vom 17.6.1998 - 1 C 27.96 - und vom 27.6.1995 - 1 C 5.94 - sowie Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 84.97 - und vom 10.5.1995 - 1 B 72.95 -).Wird in den genannten Fällen das - durch den Suspensiveffekt bzw. die gesetzliche Aufenthaltsfiktion gewährleistete - vorläufige verfahrensrechtliche Aufenthaltsrecht aber endgültig, d.h. unanfechtbar anerkannt, so ist der Ausländer rückwirkend so zu behandeln, als habe er während des fraglichen Zeitraums "ein nicht nur vorläufiges Aufenthaltsrecht und daher die für eine ordnungsgemäße Beschäftigung erforderliche gesicherte Stellung auf dem Arbeitsmarkt besessen" (EuGH…, Urteil vom 16.12.1992 a.a.O., Nr. 17; BVerwG, Beschlüsse vom 5.5.1997 und vom 10.5.1995 - 1 B 72.95 -, InfAuslR 1995, 312).
- VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
Vorliegen eines unbestrittenen Aufenthaltsrechts für die Begründung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03
Auf seinen Antrag vom 1.8.2002 ordnete das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des hiergegen eingelegten Widerspruchs an (vgl. den rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26.8.2002 - 1 K 1572/02 -).Dem Senat liegen die den Kläger betreffenden Ausländerakten der Beklagten vor sowie die Akten des Regierungspräsidiums Freiburg und die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Freiburg in den Verfahren 1 K 1747/02 und 1 K 1572/02.
- BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87
Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall …
- BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 34.91
Verwaltungsakt - Rücknahme - Vertrauensschutz - Kenntnis oder grob fahrlässige …
- BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
- BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87
Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises
- VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02
Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis …
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2002 - 11 S 1104/01
Beurteilungszeitpunkt: nachträgliche zeitliche Beschränkung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93
Rücknahme einer rechtswidrig befristeten Aufenthaltserlaubnis-EG nach VwVfG BW § …
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 10 S 1152/98
Supranationales Aufenthaltsrecht türkischer Arbeitnehmer im Verhältnis zu …
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.1996 - 11 S 308/96
Zur Berechnung der Jahresfrist des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1
- VGH Hessen, 09.02.2012 - 9 A 1864/10
Ausschluss des Anspruchs auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Art 6 Abs …
Der Ausländer wird durch § 82 AufenthG jedoch nicht verpflichtet, der Ausländerbehörde jede Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die eine ausländerrechtliche Entscheidung erforderlich macht, vorsorglich mitzuteilen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 M 16/11 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 11 S 910/03 -, juris;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 82 AufenthG Rdnr. 9;… Renner, a.a.O., § 82 Rdnr. 2).Im Hinblick auf diese Verpflichtungserklärung unterscheidet sich der Fall der Klägerin auch von der dem von dem Bevollmächtigten der Klägerin in Bezug genommenen Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2003 (- 11 S 910/03 -, a.a.O.) zugrundeliegenden Fallgestaltung, da der türkische Staatsangehörige dort - soweit ersichtlich - eine derartige Verpflichtung zur Mitteilung von Veränderungen seiner Lebenssituation nicht übernommen hatte.
Dass die Ausländerbehörde stattdessen den Weg der Verpflichtungserklärung gewählt hat, begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da auch auf diese Weise dem gewichtigen öffentlichen Interesse daran, das Entstehen ungerechtfertigter assoziationsrechtlicher Ansprüche nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 zu verhindern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 11 S 910/03 -, a.a.O.), Rechnung getragen werden kann.
Zudem handelt es sich dabei insbesondere im Vergleich zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit kürzerer Geltungsdauer bzw. der regelmäßigen Einholung erneuter schriftlicher Erklärungen über den Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 11 S 910/03 -, a.a.O.) als eines Umstandes, der allein aus der Sphäre des Ausländers stammt, um Maßnahmen, die den Ausländer - wie das Gericht erster Instanz zu Recht angenommen hat - weniger belasten, da dadurch nur für den Fall einer tatsächlichen maßgeblichen Veränderung der Lebensumstände ein Handlungsbedarf des Betroffenen begründet wird.
- VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06
Ermessen bei Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis
Dem Kläger kann insoweit das Rechtsschutzbedürfnis an einer Anfechtung der Verkürzungsentscheidung nicht abgesprochen werden, denn der Kläger ist durch die Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach wie vor beschwert, weil bei Aufhebung der Verkürzungsentscheidung der zwischenzeitliche Aufenthalt noch rechtmäßig gewesen und die Grundlage für die Abschiebung entfallen wäre, die ihrerseits das Verbot der Wiedereinreise nach § 11 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) ausgelöst hat (…vgl. Hessischer VGH, Urt. v. 17. Februar 1997 - 12 UE 1739/95 -, juris;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10. Oktober 2007 - 11 S 2967/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15. Oktober 2003 - 11 S 910/03 -, juris).Ungeachtet der Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (…vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 28. Mai 1991 - 1 C 20.89 -, juris;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10. Oktober 2007 - 11 S 2967/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15. Oktober 2003 - 11 S 910/03 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12. Juli 2006 - 18 B 119/06 -, juris;… Müller in HK-AuslR, 2008, AufenthG § 7 Rn. 16) erfüllt sind, erweist sich die Verfügung des Beklagten jedenfalls als ermessensfehlerhaft.
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2008 - 11 S 2765/07
Keine über die unmittelbar durch eine Aufenthaltserlaubnis gestattete …
Denn die nach § 81 Abs. 4 AufenthG bei Stellung eines Verlängerungsantrags eintretende vorläufige Fortgeltung ist nicht mit der notwendigen gesicherten Erwartung verbunden, dass das zunächst fingierte Aufenthaltsrecht auch tatsächlich besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 26.01.2006 - 11 S 1704/05 - BayVGH vom 04.08.2005 - 10 CS 05.1658 - juris; Hess.VGH vom 26.07.2007 - 11 TG 1414/07 - juris; ebenso - zur Regelung des § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1990 - EuGH…, Urteil vom 16.12.1992, a.a.O.; BVerwG vom 10.05.1995 - 1 B 72.95 - InfAuslR 1995, 312 = Buchholz 402.240 § 69 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil des Senats vom 15.10.2003 - 11 S 910/03 -, FamRZ 2004, 1103).
- VG Augsburg, 04.03.2008 - Au 1 K 07.1267
Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Trennung der Eheleute vor …
Zum anderen besteht aufgrund der nachträglichen zeitlichen Befristung der Aufenthaltserlaubnis keine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB Nr. 1/80. Eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne dieser Vorschrift setzt ein endgültig gesichertes und nicht nur vorläufiges nationales Aufenthaltsrecht des Betroffenen voraus (VGH Mannheim vom 15.10.2003 Az. 11 S 910/03, -juris-).Daran kann es aus verfahrensrechtlichen Gründen fehlen, z.B. im Falle der bloß aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels (VGH Mannheim vom 15.10.2003 a.a.O.).
- VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390
Ausländerrecht: Ist-Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen …
Daran fehlt es aus verfahrensrechtlichen Gründen bei einem nur fiktiven Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG bzw. § 81 Abs. 4 AufenthG (EuGH vom 16.12.1992 - C 237/91 - >Kus<; VGHBW vom 15.10.2003, Az. 11 S 910/03 -juris-), zumal nach Ablehnung des Verlängerungsantrags das nur vorläufige nationale Aufenthaltsrecht nicht durch eine für den türkischen Arbeitnehmer positive unanfechtbare Entscheidung bestätigt wurde (Hailbronner, AuslR, Stand Juni 2005 Band IV, D 5.2 RdNr. 66 m.w.N.). - VG Frankfurt/Main, 29.04.2010 - 1 K 2544/09
Ausländerrechts
Dabei erscheint eine derartige verbindlich eingegangen Verpflichtung gegenüber der Möglichkeit der Ausländerbehörde, beim betreffenden Ausländer nachzufragen und erneute schriftliche Erklärungen über den Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft einzuholen (vergleiche Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 15.10.2003, Aktenzeichen 11 S 910/03, Juris) sogar als das weniger belastende Mittel, denn die Einholung entsprechender Erklärungen müsste sachgerechter Weise in kurzen Abständen ergehen, was den Betroffenen, da er immer wieder reagieren müsste, nur unnötig belastet. - VG Aachen, 28.08.2007 - 8 L 50/07
D (A), Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, …
Rn. 22 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4. August 2005 - 10 CS 05.1658 - und 8. Dezember 2005 - 24 ZB 05.2712 - vgl. schon zu § 69 Abs. 3 AuslG: BVerwG, Urteil vom 21. August 1996, InfAuslR 1997, 15/16, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Oktober 2003 -11 S 910/03 -, Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, RdNr. 44 zu § 69 AuslG m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, RdNr. 55 zu Art. 6 ARB 1/80. - VG Karlsruhe, 15.08.2025 - 9 K 5150/24
Anforderungen an den Nachweis einer ladungsfähigen Anschrift; Ausstellung einer …
Der Ausländer wird durch § 82 AufenthG jedoch nicht verpflichtet, der Ausländerbehörde jede Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die eine ausländerrechtliche Entscheidung erforderlich macht, vorsorglich mitzuteilen (vgl. VGH BW, Urteil vom 15.10.2003 - 11 S 910/03 -, juris Rn. 42 [noch zu § 70 Abs. 1 AuslG in der bis 31.12.2004 gültigen Fassung vom 29.10.1997] …und Beschluss vom 28.09.2010 - 11 S 1978/10 -, juris Rn. 9 [zur Einordnung als Mitwirkungsobliegenheit]; Hess. VGH…, Beschluss vom 09.02.2012 - 9 A 1864/10 -, juris Rn. 46;… OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 11.04.2011 - 2 M 16/11 -, juris Rn. 16). - VG Saarlouis, 16.07.2010 - 10 K 851/09
Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis; besondere …
Rn. 24 Vgl. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2003, 11 S 910/03, zitiert nach juris, und vom 08.05.1996 - 11 S 308/96, InfAuslR 1996, 293. - VGH Hessen, 17.11.2009 - 11 B 2827/09 Dementsprechend hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 15. Oktober 2003 - 11 S 910/03 -, juris) entschieden, dass eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 ARB 1/80 nicht bereits dann entfällt, wenn der Ausländer es unterlässt, die Ausländerbehörde über das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft zu informieren (…a.a.O., juris, Rdnr. 42).
- VG München, 14.08.2009 - M 24 S 09.1515
Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; eheliche Lebensgemeinschaft; allgemeine …
- VG Berlin, 22.12.2008 - 24 A 292.08
D (A), Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Befristung, Ehegattennachzug, …
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