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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 11 Sa 281/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9342
LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 11 Sa 281/07 (https://dejure.org/2007,9342)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.07.2007 - 11 Sa 281/07 (https://dejure.org/2007,9342)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 11 Sa 281/07 (https://dejure.org/2007,9342)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Unbegründete Tatkündigung bei unwiderlegbarer Einlassung des Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer hinreichenden Differenzierung zwischen einer Verdachtskündigung und einer Tatkündigung; Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer schuldhaften Pflichtverletzung als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung; Anforderungen an eine ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 11 Sa 281/07
    Das Arbeitsgericht geht auch zu Recht davon aus, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur eine erwiesene strafbare Handlung oder eine erwiesene Vertragsverletzung eines Arbeitnehmers, sondern auch der Verdacht, dieser habe eine strafbare Handlung oder eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung sein kann (vgl. BAG, 13.09.1995 -2 AZR 587/94-, AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 11 Sa 281/07
    Dem gegenüber kann eine Verdachtskündigung gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen und die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu erschüttern (vgl. BAG 10.02.2005, NZA 2005, 1056).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 11 Sa 281/07
    Es ist also zu prüfen, ob eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der gekündigte Arbeitnehmer eine Straftat oder die Pflichtverletzung begangen hat (vgl. BAG 18.11.1999 -2 AZR 743/98-, AP Nr. 32 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2004 - 2 Sa 1221/03

    Außerordentliche Kündigung - Manipulation des Fahrtenschreibers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 11 Sa 281/07
    Deshalb liegt eine Verdachtskündigung dann nicht vor, wenn der Arbeitgeber (obwohl er objektiv nur einen Verdacht hat) die Verfehlung des Arbeitnehmers für nachweisbar oder nachgewiesen hält und mit dieser Begründung die Kündigung erklärt (vgl. LAG R.-P., 27.01.2004, - 2 Sa 1221/03 -, NZA - RR 2004, 473).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2008 - 11 Sa 88/08

    Nachwirkung eines Tarifvertrages - tarifliche Ausschlussfrist

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde durch rechtskräftiges Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 19.07.2007 zum Aktenzeichen 11 Sa 281/07 zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 04.12.2007 - 13 Sa 654/07

    Wirksamkeit einer ordentlichen Verdachtskündigung

    Dann wäre die Vertragsverletzung des Klägers nämlich als sicher behauptet und hätte der Ahndung durch eine sog. Tatkündigung bedurft (vgl. dazu BAG vom 03. April 1986, AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen; LAG Köln vom 14. September 2007 - 11 Sa 259/07 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 19. Juli 2007 - 11 Sa 281/07 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 27. Januar 2004, NZA-RR 2004, 473) .
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