Rechtsprechung
| LAG Köln, 10.05.2017 - 11 Sa 72/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 AÜG
Arbeitnehmerüberlassung, drittbezogener Personaleinsatz - IWW
§ 10 Abs. 1 AÜG, § 64 Abs. 2 b) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 1 Abs. 1 AÜG, § 37 LuftBO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AÜG § 1
Begriff der Arbeitnehmerüberlassung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Arbeitnehmerüberlassung; Ansprüche eines Angehörigen des fliegenden Personals einer Luftverkehrsgesellschaft auf Übergangs- und Altersversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 05.11.2015 - 5 Ca 3194/15
- LAG Köln, 10.05.2017 - 11 Sa 72/16
- LAG Köln, 06.12.2017 - 11 Sa 72/16
- BAG - 3 AZN 813/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BAG, 22.02.1994 - 7 AZR 101/93
Auszug aus LAG Köln, 10.05.2017 - 11 Sa 72/16
Die Gebrauchsüberlassung von Flugzeugen einschließlich fliegendem Personal stellt in der Regel keine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung dar, wenn ohne die Gestellung der notwendigen Flugzeugbesatzungen die Flugzeuge für den Nutzer nur "totes Kapital" sind (BAG, Urt. v. 22.02.1994 - 7 AZR 167/92 -, BAG, Urt. v. 22.02.1994 - 7 AZR 101/93 -, BAG, Urt. v. 17.02.1993 - 7 AZR 167/92 - jew. m. w. N.).Die Zurverfügungstellung erfolgte nach dem Tatbestand der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.1994 (7 AZR 77/93, 7 AZR 101/93) aufgrund eines sog. Unterleasingvertrages vom 03.08.1999, wonach u.a. fünf Frachtflugzeuge des Typs D nebst Flugbesatzungen gegen Zahlung einer jährlichen Leasing-Rate von 22, 3 Millionen US-Dollar der G zum Einsatz überlassen worden sind.
Unter diesem Gesichtspunkt kommt der Personalüberlassung gegenüber der Gebrauchsüberlassung der Flugzeuge nur dienende Funktion zur Erreichung des eigentlichen Vertragszwecks zu (BAG, Urt. v. 22.02.1994- 7 AZR 167/92 -, BAG, Urt. v. 22.02.1994 - 7 AZR 101/93 -).
- BAG, 17.02.1993 - 7 AZR 167/92
Überlassung von Flugzeugen mit Bedienungspersonal
Auszug aus LAG Köln, 10.05.2017 - 11 Sa 72/16
Die Gebrauchsüberlassung von Flugzeugen einschließlich fliegendem Personal stellt in der Regel keine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung dar, wenn ohne die Gestellung der notwendigen Flugzeugbesatzungen die Flugzeuge für den Nutzer nur "totes Kapital" sind (BAG, Urt. v. 22.02.1994 - 7 AZR 167/92 -, BAG, Urt. v. 22.02.1994 - 7 AZR 101/93 -, BAG, Urt. v. 17.02.1993 - 7 AZR 167/92 - jew. m. w. N.).Unter diesem Gesichtspunkt kommt der Personalüberlassung gegenüber der Gebrauchsüberlassung der Flugzeuge nur dienende Funktion zur Erreichung des eigentlichen Vertragszwecks zu (BAG, Urt. v. 22.02.1994- 7 AZR 167/92 -, BAG, Urt. v. 22.02.1994 - 7 AZR 101/93 -).
- BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
Auszug aus LAG Köln, 10.05.2017 - 11 Sa 72/16
Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG, Urt. v. 20.09.2016 - 9 AZR 735/15 -).Es ist dann Aufgabe des Vertragsarbeitgebers, die Tatsachen darzulegen, die gegen das Vorliegen des Überlassungstatbestands sprechen (vgl.: BAG, Urt. v. 20.09.2016 - 9 AZR 735/15 - m. w. N.).
- BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16
Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung
Auszug aus LAG Köln, 10.05.2017 - 11 Sa 72/16
Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG, Urt. v. 17.01.2017 - 9 AZR 76/16 - m. w. N.). - BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse
Auszug aus LAG Köln, 10.05.2017 - 11 Sa 72/16
Rn. 48 c) Die die Darlegungs- und Beweislast für die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses nach den Vorschriften des AÜG trägt die klagende Partei (BAG, Urt. v. 24.05.2006 - 7 AZR 365/05 -). - BAG, 22.02.1994 - 7 AZR 77/93
Auszug aus LAG Köln, 10.05.2017 - 11 Sa 72/16
Die Zurverfügungstellung erfolgte nach dem Tatbestand der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.1994 (7 AZR 77/93, 7 AZR 101/93) aufgrund eines sog. Unterleasingvertrages vom 03.08.1999, wonach u.a. fünf Frachtflugzeuge des Typs D nebst Flugbesatzungen gegen Zahlung einer jährlichen Leasing-Rate von 22, 3 Millionen US-Dollar der G zum Einsatz überlassen worden sind.
- ArbG Düsseldorf, 15.12.2020 - 5 Ca 4685/20 Die Personalüberlassung hatte deshalb gegenüber der Gebrauchsüberlassung der Flugzeuge nur dienende Funktion zur Erreichung des eigentlichen Vertragszwecks (vgl. BAG 22. Februar 1994 - 7 AZR 101/93 - zu II 3 der Gründe; - 7 AZR 77/93 - zu II 3 der Gründe; 17. Februar 1993 - 7 AZR 167/92 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 72, 255; LAG CI. 10. Mai 2017 - 11 Sa 72/16 - zu II 1 b der Gründe; 21. Januar 2016 - 7 Sa 858/15 - zu II der Gründe; Willemsen/Mehrens NZA 2019, 1473, 1478).
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Rechtsprechung
| LAG Köln, 06.12.2017 - 11 Sa 72/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
§ 320 Abs. 1 ZPO
- rechtsportal.de
ZPO § 320 Abs. 1
Berichtigung des Tatbestandes des Berufungsurteils - Wolters Kluwer
Berichtigung des Tatbestandes des Berufungsurteils
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 05.11.2015 - 5 Ca 3194/15
- LAG Köln, 10.05.2017 - 11 Sa 72/16
- LAG Köln, 06.12.2017 - 11 Sa 72/16
- BAG - 3 AZN 813/17 (anhängig)
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