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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 19.12.1997 - 3-11 T 81/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,17493
LG Frankfurt/Main, 19.12.1997 - 3-11 T 81/97 (https://dejure.org/1997,17493)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.12.1997 - 3-11 T 81/97 (https://dejure.org/1997,17493)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 3-11 T 81/97 (https://dejure.org/1997,17493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1998, 410
  • NZG 1998, 269
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 29/94

    Wesentlichkeit einer Beteiligung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.1997 - 11 T 81/97
    11. Steuerrecht - Wesentlichkeit der Beteiligung an einer GmbH (BFH, Urteil vom 25.11.1997 - VIII R 29/94) EStG § 17 Abs. 1 AO 1977 §§ 39; 42 GmbHG §§ 5; 14; 29; 47; 72 - § 4 Stammkapital: Bei wesentlichen Umsatzverschiebungen ist zu prüfen, ob eine Kapitalerhöhung zugunsten von einzelnen Gesellschaftern vorzunehmen ist.
  • OLG Frankfurt, 16.06.1993 - 20 W 178/93
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.1997 - 11 T 81/97
    Mit der neueren Rspr. (insbesondere LG Berlin Rpfleger 1993, 202 und OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 105 ) geht auch die erkennende Kammer davon aus, daß dem Erfordernis des § 78 GmbHG genüge getan wird, wenn der bisherige Geschäftsführer - zumindest im Fall der alleinigen Geschäftsführung - in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit seiner Amtsniederlegung selbst sein Ausscheiden zur Eintragung in das Handelsregister anmeldet.
  • LG Berlin, 22.07.1992 - 98 T 25/92
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.1997 - 11 T 81/97
    Mit der neueren Rspr. (insbesondere LG Berlin Rpfleger 1993, 202 und OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 105 ) geht auch die erkennende Kammer davon aus, daß dem Erfordernis des § 78 GmbHG genüge getan wird, wenn der bisherige Geschäftsführer - zumindest im Fall der alleinigen Geschäftsführung - in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit seiner Amtsniederlegung selbst sein Ausscheiden zur Eintragung in das Handelsregister anmeldet.
  • LG Duisburg, 15.06.1998 - 22 T 94/98

    Inhalt der Anmeldung einer Vorstandsänderung beim Verein

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.1997 - 11 T 81/97
    10. Vereinsrecht - Inhalt der Anmeldung einer Vorstandsänderung beim Verein (LG Duisburg, Beschluß vom 15.6. 1998-22 T 94/98 - mitgeteilt von Rechtsanwalt und Notar Bertram Schwiertz, Dinslaken) Die KI.
  • LG Dresden, 21.02.1997 - 42 T 85/96
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.1997 - 11 T 81/97
    Wenn der Gesetzgeber in § 17 Abs. 11 UmwG die Beifügung einer Schlußbilanz zur Anmeldung, die auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt sein darf, zwingend vorschreibt, so dient dies nach Auffassung der Kammer allein den Interessen der Gläubiger, ihnen einen zeitnahen Einblick in die Vermögensverhältnisse des übertragenden Rechtsträgers zu verschaffen, wie dies auch das LG Dresden in seiner Entscheidung vom 21.2.1997 (42 T 85/96) zugrunde gelegt hat.
  • BGH, 18.03.2025 - II ZB 1/24

    Nachreichung einer der Anmeldung einer Umwandlung beizufügenden Schlussbilanz

    Rn. 14 Eine Auffassung (…Fronhöfer in Widman/Mayer, UmwR, Stand November 2020, § 17 UmwG Rn. 92, 95 f.; Germann, GmbHR 1999, 591, 593; Gerold, MittRhNotK 1997, 205, 228; Heidinger, DNotZ 1999, 157, 165; siehe auch LG Dresden, NotBZ 1997, 138; LG Frankfurt a.M., NZG 1998, 269; KG,NJW-RR 1999, 186, 187; BayObLG, GmbHR 1999, 295; BayObLG, ZIP 2000, 791) verneint dies, weil die Schlussbilanz zu den essentialia eines Umwandlungsvorgangs gehöre, die "innerhalb der Frist des § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG beim Registergericht eingegangen" sein müssten und deren Nachreichung der Intention des Gesetzgebers und der Funktion der Schlussbilanz widerspräche.

    Nach einer Ansicht ist nur die zeitnahe Nachreichung einer innerhalb der Achtmonatsfrist festgestellten Bilanz zulässig, weil § 17 Abs. 2 UmwG gewährleisten solle, dass sich die Eintragung der Verschmelzung nicht aufgrund von im Verantwortungsbereich der verschmelzenden Rechtsträger liegender Verzögerungen zeitlich zu weit vom Umwandlungsstichtag bzw. von der mit der Schlussbilanz erstellten Information über den Vermögensstand des übertragenden Rechtsträgers entferne (LG Frankfurt a.M., NZG 1998, 269;… Heidinger/Knaier in Henssler/ Strohn, GesR, 6. Aufl., § 17 UmwG Rn. 27 f.; Germann, GmbHR 1999, 591, 593;… Kallmeyer/Zimmermann, UmwG, 8. Aufl., § 17 Rn. 8;… Schulte in Böttcher/Habighorst/Schulte, UmwR, 3. Aufl., § 17 UmwG Rn. 20; Weiler, MittBayNot 2006, 377, 379; Deutsches Notarinstitut, Gutachten zum Umwandlungsrecht 1996/97, Band IV 1998, Nr. 13 A. und B.5 [zur Verschmelzung]; Nr. 36 unter 2.3. [zur Ausgliederung]).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2024 - 3 Wx 181/23

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Eintragung einer Verschmelzung ins …

    Rn. 32 Mit Recht verlangt deshalb die Mehrheit der Instanzgerichte, dass auch eine nachgereichte Bilanz innerhalb der Achtmonatsfrist - mithin vor der Anmeldung - erstellt sein muss (LG Frankfurt/M. v. 19.12.1997 -3-11 T 81/97, GmbHR 1998, 379, 380; OLG Jena…, Beschluss vom 21.10.2002 - 6 W 534/02, Rn. 19, juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. Juli 2002 - 7 U 25/02, Leitsatz 2, juris).
  • KG, 20.02.2025 - 22 W 64/24

    Anmeldung der Eintragung einer Abspaltung; Beifügung einer Schlussbilanz

    Rn. 19 § 17 Abs. 2 UmwG ist zu entnehmen, dass die Schlussbilanz im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG (nachfolgend auch nur: "die Schlussbilanz") spätestens zum Zeitpunkt der Anmeldung jedenfalls aufgestellt und festgestellt sein muss (so auch OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 12. Januar 2024 - I-3 Wx 181/23 -, Rn. 14 ff., juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. Juli 2002 - 7 U 25/02 -, RNotZ 2002, 516; LG Frankfurt, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 3-11 T 81/97 -, NZG 1998, 269;… Fronhöfer in: Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, 217. Ergänzungslieferung, Bearbeitung 11/2020, § 17 UmwG Rn. 96 f.;… Heidinger/Knaier in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 6. Aufl., § 17 UmwG Rn. 28;… Schulte in: Böttcher/Habighorst/Schulte, Umwandlungsrecht, § 17 UmwG Rn. 20; Müller-Eising, ZIP 2024, 1712, 1713; Kittner, GWR 2024, 164; Leuering/Rubner, NJW-Spezial 2024, 367; Weiler, DNotZ 2007, 888, 891).
  • KG, 22.09.1998 - 1 W 4387/97

    Anteilsgew ährung und Kapitalerhöhung bei Verschmelzung von Schw esterGmbH; …

    Dies dient auch dem Schutz der Gläubiger, die in der Lage sein sollen, sich einen zeitnahen Eindruck von der Vermögenslage des übertragenden Rechtsträgers zu verschaffen, zumal die geprüfte Schlußbilanz im Fall der Kapitalerhöhung die Sacheinlagenprüfung ersetzt (vgl. LG Frankfurt/Main, DB 1998, 410;… Bermel a.a.O. § 17 Rdn. 11;… Lutter/Bork a.a.O. § 17 Rdn. 4).
  • LG Köln, 14.08.1997 - 87 T 25/97

    Anmeldung des Ausscheidens durch ausgeschiedenen Geschäftsführer

    9. Gesellschaftsrecht - Nachreichen der Schlußbilanz bei Verschmelzung (LG Frankfurt, Beschluß vom 19.12.1997-3-11 T 81/97) UmwG §§ 3 Abs. 2 Nr. 2; 17 Abs. 2; 122 Wird bei der Anmeldung einer Verschmelzung zum Handelsregister die Schlußbilanz der GmbH nicht beigefügt, so kann die Schlußbilanz nachgereicht werden, wenn sie im Zeitpunkt der Anmeldung bereits errichtet und nicht älter als acht Monate war.
  • OLG Zweibrücken, 29.07.2002 - 7 U 25/02

    Haftung des Notars bei Anmeldung der Verschmelzung

    Denn im Falle einer fristwahrenden Anmeldung der Verschmelzung als solcher hätte die zu diesem Zeitpunkt allein fehlende Bilanz auf entsprechende Zwischenverfügung des Registergerichtes hin auch nach dem 31. August 1998 noch nachgereicht und so nach Überzeugung des Senats der der Eintragung entgegenstehende Mangel kurzfristig noch im September 1998 (vgl. insoweit Klageerwiderung S. 3 Bi. 24. d.A.) geheilt werden können (vgl. LG Frankfurt/Main, DB 1998, 410;… Kallmeyer/Zimmermann, Umwandlungsgesetz, 2. Aufl., § 17 Rdnr. 7 f; Hecksehen, DB .1998, 1385, 1393).
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