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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 29.05.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 11 U 40/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,499
OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 11 U 40/09 (https://dejure.org/2009,499)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.11.2009 - 11 U 40/09 (https://dejure.org/2009,499)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. November 2009 - 11 U 40/09 (https://dejure.org/2009,499)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 19a, 52b, 97 Abs. 1, 16 UrhG

  • Justiz Hessen

    § 52b UrhG
    Urheberrechtliche Probleme im Zusammenhang mit elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken

  • JurPC

    Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke an elektronischen Leseplätzen von Bibliotheken unzulässig

  • bibliotheksurteile.de

    Elektronische Leseplätze II | Hochschulbibliothek, Landesbibliothek, Urheberrecht

  • buchreport.de PDF
  • kanzlei.biz

    Urheberrechtswidriges Abspeichern in der Bibliothek auf USB-Stick

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 52b
    Befugnisse einer Bibliothek zur Herstellung von digitalen Vervielfältigungsstücken für elektronische Leseplätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Befugnisse einer Bibliothek zur Herstellung von digitalen Vervielfältigungsstücken für elektronische Leseplätze; Umfang des Urheberrechtsschutzes bei digital verfügbaren Verlagswerken in öffentlichen Bibliotheken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 52b UrhG
    Bibliothek darf Dritten den Ausdruck von elektronischen Dokumenten nicht erlauben

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Elektronische Leseplätze im Sinne des § 52b UrhG müssen reine "Lese"-Terminals sein

  • heise.de (Pressebericht)

    OLG Frankfurt schränkt Nutzerrechte in Bibliotheken ein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umfang des Digitalisierungsrechts von Bibliotheken

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Digitalisierte Werke in Universitätsbibliothek dürfen weder ausgedruckt noch gespeichert werden

  • idw-online.de PDF (Pressemitteilung)

    Urteil schränkt Bibliotheksrechte der TU Darmstadt ein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Elektronische Leseplätze erlauben nur Lesezugriff, aber keine Vervielfältigung

  • buchreport.de (Pressebericht, 02.12.2009)

    Kostenlos-Kultur in die Schranken gewiesen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausdrucke in Bilbliotheken können Urheberrechtsverstoß darstellen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausdrucke in Bilbliotheken können Urheberrechtsverstoß darstellen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Elektronische Leseplätze erlauben nur Lesezugriff, aber keine Vervielfältigung

  • 123recht.net (Leitsatz)

    Ausdrucke in Bibliotheken können Urheberrechtsverstoß darstellen!

  • boersenblatt.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ulmer Verlag gegen ULB Darmstadt

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-konstanz.de (Kurzanmerkung)
  • beck-shop.de PDF, S. 8 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Eingescannte Literatur an elektronischen Leseplätzen - Was dürfen Bibliotheken? (RA Dr. Ole Jani; GRUR-Prax 2010,27)

  • gewrs.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    Elektronische Leseplätze in Bibliotheken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2890
  • GRUR-RR 2010, 1
  • MMR 2010, 194
  • K&R 2010, 137
  • ZUM 2010, 265
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • LG Frankfurt/Main, 13.05.2009 - 6 O 172/09

    Digitalisierung - Reichweite des § 52 b UrhG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 11 U 40/09
    Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.5.2009, Aktenzeichen 2/6 O 172/09 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst.

    Rn. 30 1. das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.5.2009 (Az. 2/6 O 172/09) aufzuheben, soweit darin der Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist und der Klägerin Kosten auferlegt worden sind,.

    Rn. 40 das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.5.2009 (Az. 2/6 O 172/09) aufzuheben, soweit dem Verfügungsantrag der Klägerin vom 7.4.2009 stattgegeben wurde und den Verfügungsantrag insgesamt zurückzuweisen.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 11 U 40/09
    Hieraus und aus dem Grundsatz der einheitlichen Auslegung ergibt sich, dass eine einzelne Sprachfassung nicht für sich allein ausgelegt werden darf, sondern dass die Sprachfassungen der übrigen Mitgliedstaaten in die Auslegung einbezogen werden müssen (vgl. EuGH, Urt. v. 6.10.1982 - C-283/81, CILFIT, Tz. 18;… Urt. v. 1.4.2004 - C-1/02, Borgmann, Tz. 22 ff.).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04

    Wagenfeld-Leuchte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 11 U 40/09
    Rn. 58 Bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift sind neben ihrem Wortlaut auch der Regelungszusammenhang, in dem sie steht, sowie die mit der Regelung verfolgten Ziele zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2007, 871, 874 Tz. 33 - Wagenfeld-Leuchte).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-1/02

    Borgmann

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 11 U 40/09
    Hieraus und aus dem Grundsatz der einheitlichen Auslegung ergibt sich, dass eine einzelne Sprachfassung nicht für sich allein ausgelegt werden darf, sondern dass die Sprachfassungen der übrigen Mitgliedstaaten in die Auslegung einbezogen werden müssen (…vgl. EuGH, Urt. v. 6.10.1982 - C-283/81, CILFIT, Tz. 18; Urt. v. 1.4.2004 - C-1/02, Borgmann, Tz. 22 ff.).
  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

    Rn. 5 Das Landgericht (LG Frankfurt a.M., GRUR 2011, 614 = ZUM 2011, 582) hat - wie schon das Oberlandesgericht im vorausgegangenen Verfügungsverfahren (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 1 = ZUM 2010, 265) - den Klageantrag 1a und die darauf bezogenen Anträge abgewiesen und dem Klageantrag 1b und den daran anknüpfenden Anträgen stattgegeben.
  • BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11

    Elektronische Leseplätze

    Rn. 5 Das Landgericht (LG Frankfurt a.M., GRUR 2011, 614) hat - wie schon das Oberlandesgericht im vorausgegangenen Verfügungsverfahren (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 1 = ZUM 2010, 265) - den Klageantrag 1a und die darauf bezogenen Anträge abgewiesen und dem Klageantrag 1b und den daran anknüpfenden Anträgen stattgegeben.
  • LG Stuttgart, 27.09.2011 - 17 O 671/10

    Elektronische Zugänglichmachung an Fernhochschule

    Die unterschiedliche gesetzgeberische Handhabung steht auch nicht im Widerspruch zu der in Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG genannten zweiten Stufe des Drei;.Stufen-Tests (OLG Frankfurt, MMR 2010, S. 194, zitiert nach Juris: Ziffer 49 ff. zu § 52b UrhG;… LG Frankfurt a. M., GRUR 2011, S. 614 zu § 52b, § 53a UrhG;… andere Auffassung: OLG München, a. a. O., Anlage K 35, S. 48 zu § 52a UrhG).
  • OLG München, 24.03.2011 - 6 WG 12/09

    Gesamtvertrag einer Verwertungsgesellschaft mit den Bundesländern als Träger von …

    Rn. 147 Es bestehe keine Vergleichbarkeit mit der Regelung zum elektronischen Kopienversand (§ 53 a Abs. 1 Satz 2 UrhG); die Beklagten beziehen sich insoweit auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 13.05.2009 (Az. 2-06 O 172/09; Berufungsurteil des OLG Frankfurt vom 24.11.2009, Az. 11 U 40/09, MMR 2010, 194)).

    Bestätigt werde diese Auffassung durch die vorgenannte Entscheidung des OLG Frankfurt (MMR 2010, 194), wonach sich auch aus Art. 5 Abs. 3 lit. n).

    Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt (Urteil vom 24.11.2009, Az.: 11 U 40/09 Tz. 59-juris) gebieten es die vorgenannten Schwierigkeiten nicht, ein angemessenes Lizenzangebot nicht ausreichen zu lassen.

  • LG Frankfurt/Main, 16.03.2011 - 6 O 378/10

    Elektronische Leseplätze in Bibliotheken

    Rn. 36 Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat in seinem Urteil vom 24.11.2009 im gleichgelagerten einstweiligen Verfügungsverfahren (11 U 40/09; GRUR-RR 2010, 1) ausgeführt: "Nach Art. 5 III lit. n Info-RL können die Mitgliedstaaten Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf die in den Art. 2 und 3 Info-RL vorgesehenen Rechte vorsehen für die Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen, für die keine Regelungen über Verkauf und Lizenzen gelten und die sich in den Sammlungen der Einrichtungen gem. Art. 5 II lit. c Info-RL befinden, durch ihre Wiedergabe oder Zugänglichmachung für einzelne Mitglieder der Öffentlichkeit zu Zwecken der Forschung und privater Studien auf eigens hierfür eingerichteten Terminals in den Räumlichkeiten der genannten Einrichtungen.

    Denn um die Zugänglichmachung zu ermöglichen, müssen die privilegierten Einrichtungen in aller Regel ein dazu erforderliches digitales Vervielfältigungsstück herstellen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 1;… vgl. Dreier, in: Dreier/Schulze , § 52b Rdnr. 14; Dreyer, in: HK-UrheberR, § 52b 13;… Jani , in: Wandtke/Bullinger , § 52b Rdnr. 14;… Dustmann , in: Fromm/Nordemann , UrhG, § 52b Rdnr. 10;… BT-Dr 16/1828, S. 26 und BT-Dr 16/5939, S. 44; Berger , GRUR 2007, 754, 756; Spindler , NJW 2008, 13; Jani , K & R 2009, 514 [515]; a.A. Heckmann , K & R 2008, 284 [287], der allerdings über eine analoge Anwendung von § 52a III UrhG zum selben Ergebnis kommt).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.05.2009 - 11 U 40/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,42130
OLG Hamburg, 29.05.2009 - 11 U 40/09 (https://dejure.org/2009,42130)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.2009 - 11 U 40/09 (https://dejure.org/2009,42130)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 11 U 40/09 (https://dejure.org/2009,42130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 64 S. 1; GmbHG § 64 S. 2; InsO § 19
    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH durch den Insolvenzverwalter wegen Zahlung der Umsatzsteuer bei Überschuldung der Gesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH durch den Insolvenzverwalter wegen Zahlung der Umsatzsteuer bei Überschuldung der Gesellschaft

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.05.2009 - 11 U 40/09
    Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn ein Schuldner nicht binnen drei Wochen in der Lage ist, 90 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten auszugleichen, d.h. es muss eine Liquiditätslücke von über 10 % bestehen (BGH ZIP 2005, 1426 ), Der Kläger legt dar, dass die verfügbaren liquiden Mittel von EUR 17.000,- nicht gereicht hätten, die vorgenannte Forderung zu begleichen.
  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 150/02

    Tilgung von Verbindlichkeiten der insolvenzreifen GmbH aus zweckgebunden zur …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.05.2009 - 11 U 40/09
    Der Senat verkennt nicht, dass eine dahingehende teleologische Korrektur des Begriffs "Zahlungen", dass auf einen Vergleich des Vermögens der Schuldnerin bei Eintritt der Insolvenzverschleppung und bei deren Ende abzustellen ist (…so Roth/Altmeppen GmbHG 5. Auflage § 64 Rn. 94 ff; vgl. auch OLG Brandenburg GmbHR 2002, 910 m.w.N.), nicht dem Normverständnis des Bundesgerichtshofs entspricht (vgl. etwa BGH ZIP 2003, 1005 : Aufhebung des vorgenannten Urteils des OLG Brandenburg).
  • OLG Brandenburg, 10.04.2002 - 7 U 147/01

    Forderung von masseschmälernden Zahlungen der Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.05.2009 - 11 U 40/09
    Der Senat verkennt nicht, dass eine dahingehende teleologische Korrektur des Begriffs "Zahlungen", dass auf einen Vergleich des Vermögens der Schuldnerin bei Eintritt der Insolvenzverschleppung und bei deren Ende abzustellen ist (…so Roth/Altmeppen GmbHG 5. Auflage § 64 Rn. 94 ff; vgl. auch OLG Brandenburg GmbHR 2002, 910 m.w.N.), nicht dem Normverständnis des Bundesgerichtshofs entspricht (vgl. etwa BGH ZIP 2003, 1005 : Aufhebung des vorgenannten Urteils des OLG Brandenburg).
  • OLG Hamburg, 13.10.2017 - 11 U 53/17

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Überschuldung: Aktivierung …

    Das Gebot einer vorsichtigen Bewertung streitiger Forderungen im Rahmen der Überschuldungsprüfung wird auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (…OLG Schleswig, Urt. v. 11. Februar 2010 - 5 U 60/09 -, ZIP 2010, 516 ff., juris Rn. 51; Senat, Urt. v. 29. Mai 2009 - 11 U 40/09 -, BeckRS 2009, 25551), es deckt sich im Übrigen auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Bilanzierung auch handelsbilanziell nur dann und insoweit zulässig ist, als der Anspruch nicht "ernstlich zweifelhaft" ist (…Urt. v. 23. April 2012 - II ZR 252/10 -, BGHZ 193, 96 ff., juris Rn. 25).
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