Rechtsprechung
   EuGH, 01.04.2004 - C-1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2543
EuGH, 01.04.2004 - C-1/02 (https://dejure.org/2004,2543)
EuGH, Entscheidung vom 01.04.2004 - C-1/02 (https://dejure.org/2004,2543)
EuGH, Entscheidung vom 01. April 2004 - C-1/02 (https://dejure.org/2004,2543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Zusatzabgabe auf Milch - Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 536/93 - Jährliche Abrechnung der an den Abnehmer gelieferten Milchmengen - Übermittlungsfrist - Art der Frist - Strafbeträge

  • Europäischer Gerichtshof

    Borgmann

  • EU-Kommission PDF

    Privat-Molkerei Borgmann GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Dortmund.

    1. Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Mehrsprachige Texte - Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen

  • EU-Kommission

    Privat-Molkerei Borgmann GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Dortmund

    Landwirtschaft , Milcherzeugnisse

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit wegen der Verhängung eines Strafbetrags gegen eine Molkerei durch das Hauptzollamt auf Grund der angeblichen Nichteinhaltung der in Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung Nr. 536/93 festgesetzten Frist für die Übermittlung der ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 536/93 der Kommission vom 9. März 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 536/93 d... er Kommission vom 9. März 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Zusatzabgabe im Milchsektor in der sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1001/98 der Kommission vom 13. Mai 1998 ergebenden Fassung Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2; ; MGV § 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MGV § 11 Abs 3
    Abgabenschuld; Fristüberschreitung; Höhere Gewalt; Milchmengen-Garantie-Verordnung; Mitteilung über Erzeuger-Abrechnungen; Postlaufverzögerung; Strafbetragsregelung; Verhältnismäßigkeit; Verschulden

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Borgmann

    [fremdsprachig]

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf - Gültigkeit von Artikel 3 Absatz 2 Verordnung (EWG) Nr. 536/93 der Kommission vom 9. März 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Zusatzabgabe im Milchsektor in der durch die Verordnung Nr. 1001/98 geänderten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 505
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.07.2000 - C-356/97

    Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-1/02
    8 In seinem Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-356/97 (Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen, Slg. 2000, I-5461) entschied der Gerichtshof, dass Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 536/93 in seiner ursprünglichen Fassung insoweit ungültig ist, als er bei Nichtbeachtung der in Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 genannten Frist die Verhängung einer finanziellen Sanktion gegen den Abnehmer vorschreibt, ohne dass dabei das Ausmaß der Fristüberschreitung berücksichtigt werden kann.

    15 Gestützt auf das Urteil Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen, in dem der Gerichtshof Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 536/93 wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für ungültig erklärt hat, äußert das Finanzgericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der durch die Verordnung Nr. 1001/98 eingeführten und ihm zufolge im Ausgangsverfahren anwendbaren Strafbetragsregelung.

    27 Auch wenn die Beachtung des Termins 15. Mai erforderlich ist, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Regelung sicherzustellen, damit die rechtzeitige Zahlung der geschuldeten Beträge gewährleistet ist, darf daraus jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass die Einhaltung dieses Termins für das ordnungsgemäße Funktionieren der Regelung absolut unabdingbar ist, denn eine geringfügige Fristüberschreitung würde die Zahlung der Zusatzabgabe auf Milch vor dem 1. September nicht gefährden (vgl. Urteil Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen, Randnr. 41).

  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-1/02
    25 Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Gemeinschaftstextes voneinander ab, so muss die fragliche Vorschrift nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteil vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 42).
  • EuGH, 27.01.1994 - C-98/91

    Herbrink / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-1/02
    30 Außerdem ist eine Bestimmung des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts möglichst so auszulegen, dass sie mit dem Vertrag und den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts vereinbar ist (Urteil vom 27. Januar 1994 in der Rechtssache C-98/91, Herbrink, Slg. 1994, I-223, Randnr. 9), insbesondere mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-236/02

    Slob

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-1/02
    31 Dieser Grundsatz verlangt u. a., dass eine Regelung wie die vorliegende, die dazu führen kann, dass den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Belastungen auferlegt werden, klar und deutlich ist, damit diese ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und somit ihre Vorkehrungen treffen können (vgl. Urteil vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-236/02, Slob, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 37).
  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

    Gegebenenfalls bedarf es einer primärrechtskonformen Auslegung des Sekundärrechts (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1983, Kommission/Rat, C-218/82, Slg. 1983, I-4063 ; Urteil vom 1. April 2004, Borgmann, C-1/02, Slg. 2004, I-3238 ; BVerfGE 142, 123 ).
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

    (c) Im Übrigen ist Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG seinerseits primärrechtskonform auszulegen (vgl. zu diesem Auslegungsgrundsatz EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 32, Slg. 2006, I-2397; 1. April 2004 - C-1/02 - [Borgmann] Rn. 30, Slg. 2004, I-3219) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die

    86 Urteil vom 1. April 2004, Borgmann (C-1/02, EU:C:2004:202, Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 27.03.2003 - C-1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,77722
EuGH, 27.03.2003 - C-1/02 (https://dejure.org/2003,77722)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.2003 - C-1/02 (https://dejure.org/2003,77722)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 2003 - C-1/02 (https://dejure.org/2003,77722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,77722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Antippas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Antrag auf Ermächtigung zur Pfändung bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ermächtigung zur Pfändung bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft mit den Ländern Afrikas; Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds; Schulden der Europäischen Gemeinschaft bei der ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.04.1989 - 1/88

    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Pfändung bei einem

    Auszug aus EuGH, 27.03.2003 - C-1/02
    Zweck dieser Bestimmung ist es, zu verhindern, dass die Funktionsfähigkeit und die Unabhängigkeit der Gemeinschaften beeinträchtigt werden (Beschlüsse vom 11. April 1989 in der Rechtssache 1/88 SA, Generale de Banque/Kommission, Slg. 1989, 857, Randnr. 2, und vom 29. Mai 2001 in der Rechtssache C-1/00 SA, Cotecna Inspection/Kommission, Slg. 2001, I-4219, Randnr. 9).
  • EuGH, 29.05.2001 - C-1/00 SA

    Cotecna Inspection SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuGH, 27.03.2003 - C-1/02
    Zweck dieser Bestimmung ist es, zu verhindern, dass die Funktionsfähigkeit und die Unabhängigkeit der Gemeinschaften beeinträchtigt werden (Beschlüsse vom 11. April 1989 in der Rechtssache 1/88 SA, Generale de Banque/Kommission, Slg. 1989, 857, Randnr. 2, und vom 29. Mai 2001 in der Rechtssache C-1/00 SA, Cotecna Inspection/Kommission, Slg. 2001, I-4219, Randnr. 9).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-1/04 SA

    Tertir-Terminais de Portugal / Kommission

    Diese Bestimmung bezweckt nach der Auslegung des Gerichtshofes, zu verhindern, dass die Funktionsfähigkeit und die Unabhängigkeit der Gemeinschaften beeinträchtigt werden (Beschlüsse vom 11. April 1989 in der Rechtssache 1/88 SA, Générale de Banque/Kommission, Slg. 1989, 857, Randnr. 2, vom 29. Mai 2001 in der Rechtssache C-1/00 SA, Cotecna Inspection/Kommission, Slg. 2001, I-4219, Randnr. 9, und vom 27. März 2003 in der Rechtssache C-1/02 SA, Antippas/Kommission, Slg. 2003, I-2893, Randnr. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 27.03.2003 - C-1/02 SA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19361
EuGH, 27.03.2003 - C-1/02 SA (https://dejure.org/2003,19361)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.2003 - C-1/02 SA (https://dejure.org/2003,19361)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 2003 - C-1/02 SA (https://dejure.org/2003,19361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,19361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.04.1989 - 1/88

    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Pfändung bei einem

    Auszug aus EuGH, 27.03.2003 - C-1/02 SA
    Zweck dieser Bestimmung ist es, zu verhindern, dass die Funktionsfähigkeit und die Unabhängigkeit der Gemeinschaften beeinträchtigt werden (Beschlüsse vom 11. April 1989 in der Rechtssache 1/88 SA, Générale de Banque/Kommission, Slg. 1989, 857, Randnr. 2, und vom 29. Mai 2001 in der Rechtssache C-1/00 SA, Cotecna Inspection/Kommission, Slg. 2001, I-4219, Randnr. 9).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-1/04 SA

    Tertir-Terminais de Portugal / Kommission

    Diese Bestimmung bezweckt nach der Auslegung des Gerichtshofes, zu verhindern, dass die Funktionsfähigkeit und die Unabhängigkeit der Gemeinschaften beeinträchtigt werden (Beschlüsse vom 11. April 1989 in der Rechtssache 1/88 SA, Générale de Banque/Kommission, Slg. 1989, 857, Randnr. 2, vom 29. Mai 2001 in der Rechtssache C-1/00 SA, Cotecna Inspection/Kommission, Slg. 2001, I-4219, Randnr. 9, und vom 27. März 2003 in der Rechtssache C-1/02 SA, Antippas/Kommission, Slg. 2003, I-2893, Randnr. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22046
Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-1/02 (https://dejure.org/2003,22046)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.07.2003 - C-1/02 (https://dejure.org/2003,22046)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - C-1/02 (https://dejure.org/2003,22046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,22046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 21.03.2002 - T-218/01

    Laboratoire Monique Rémy / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-1/02
    14 - Die Kommission verweist dazu auf den Beschluss des Gerichtshofes vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-239/97 (Irland/Kommission, Slg. 1998, I-2655) und den Beschluss des Gerichts vom 21. März 2002 in der Rechtssache T-218/01 (Laboratoire Monique Rémy/Kommission, Slg. 2002, II-2139).

    Siehe auch Beschluss des Gerichts vom 21. März 2002 in der Rechtssache T-218/01 (Laboratoire Monique Rémy SAS/Kommission, Slg. 2002, II-2139, Randnr. 17).

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-1/02
    20 - Siehe Urteile vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97 (Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 11) und vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-253/99 (Bacardi, Slg. 2001, I-6493, Randnr. 58).
  • EuGH, 27.09.2001 - C-253/99

    Bacardi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-1/02
    20 - Siehe Urteile vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97 (Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 11) und vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-253/99 (Bacardi, Slg. 2001, I-6493, Randnr. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2017 - C-554/16

    EP Agrarhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Art. 117 der

    15 In diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Borgmann (C-1/02, EU:C:2003:393, Rn. 44) zu Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 der Kommission vom 9. Juli 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor (ABl. 2001, L 187, S. 19) in seiner deutschen ("übermittelt"), französischen ("communique"), italienischen ("trasmette"), portugiesischen ("comunicará") und spanischen ("transmitirá") Fassung.

    24 Vgl. in diesem Sinne aber Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Borgmann (C-1/02, EU:C:2003:393, Rn. 46).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht