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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3842
OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03 (https://dejure.org/2003,3842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.09.2003 - 11 U 6/03 (https://dejure.org/2003,3842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. September 2003 - 11 U 6/03 (https://dejure.org/2003,3842)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 22 KunstUrhG
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über die neue Lebensgefährtin einer relativen Person der Zeitgeschichte

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; KUG § 22; ; KUG § 23; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; KUG § 23 Abs. 2; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2

  • aufrecht.de

    Fotos von Promis Lebensgefährten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Rechte einer relativen Person der Zeitgeschichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes; Recht am eigenen Bild; Einwilligung des Betroffenen zur Veröffentlichung von Bildern; Bildnisse aus der Zeitgeschichte; Einwilligung zur Verbreitung von Fotos; Anforderungen an konkludente Einwilligungen; Entbehrlichkeit ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03
    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich allein dem Abgebildeten die Befugnis zusteht, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird (ständige Rspr., vgl. BVerfG NJW 1973, 1226; BGH NJW 1992, 2084; 1995, 1955; 1996, 1128).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03
    Mit diesem abgestuften Schutzkonzept trägt die Regelung sowohl dem auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG beruhenden Schutzbedürfnis des Einzelnen als auch den im Hinblick auf Art. 5 GG berechtigten Informationswünschen der Öffentlichkeit und den Interessen der Medien, die diese Wünsche befriedigen, Rechnung (BVerfG NJW 2000, 1021, 1023).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03
    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich allein dem Abgebildeten die Befugnis zusteht, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird (ständige Rspr., vgl. BVerfG NJW 1973, 1226; BGH NJW 1992, 2084; 1995, 1955; 1996, 1128).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03
    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich allein dem Abgebildeten die Befugnis zusteht, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird (ständige Rspr., vgl. BVerfG NJW 1973, 1226; BGH NJW 1992, 2084; 1995, 1955; 1996, 1128).
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03
    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich allein dem Abgebildeten die Befugnis zusteht, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird (ständige Rspr., vgl. BVerfG NJW 1973, 1226; BGH NJW 1992, 2084; 1995, 1955; 1996, 1128).
  • BGH, 05.03.1974 - VI ZR 89/73

    Anspruch auf Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03
    2.3 Auch in der bisherigen Rechtsprechung und Literatur wird ein ausreichendes Informationsinteresse an der Bildveröffentlichung einer unbekannten Person, das den Schutz der Privatsphäre überwiegt, in aller Regel dann verneint, wenn der Eingriff zur Befriedigung reiner Unterhaltungsinteressen der Leserschaft bzw. zur Verbreitung von Tratsch und Klatsch vorgenommen wurde (…Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 3. Aufl., 42. Kapitel, Rn. 10, 11; OLG Köln AfP 1978, 148; OLG Hamburg AfP 1971, 32; AfP 1992, 377, BGH GRUR 1974, 794 ff., 796).
  • OLG Hamburg, 26.03.1970 - 3 W 4/70
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03
    2.3 Auch in der bisherigen Rechtsprechung und Literatur wird ein ausreichendes Informationsinteresse an der Bildveröffentlichung einer unbekannten Person, das den Schutz der Privatsphäre überwiegt, in aller Regel dann verneint, wenn der Eingriff zur Befriedigung reiner Unterhaltungsinteressen der Leserschaft bzw. zur Verbreitung von Tratsch und Klatsch vorgenommen wurde (…Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 3. Aufl., 42. Kapitel, Rn. 10, 11; OLG Köln AfP 1978, 148; OLG Hamburg AfP 1971, 32; AfP 1992, 377, BGH GRUR 1974, 794 ff., 796).
  • OLG Köln, 29.11.1977 - 15 U 155/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03
    2.3 Auch in der bisherigen Rechtsprechung und Literatur wird ein ausreichendes Informationsinteresse an der Bildveröffentlichung einer unbekannten Person, das den Schutz der Privatsphäre überwiegt, in aller Regel dann verneint, wenn der Eingriff zur Befriedigung reiner Unterhaltungsinteressen der Leserschaft bzw. zur Verbreitung von Tratsch und Klatsch vorgenommen wurde (…Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 3. Aufl., 42. Kapitel, Rn. 10, 11; OLG Köln AfP 1978, 148; OLG Hamburg AfP 1971, 32; AfP 1992, 377, BGH GRUR 1974, 794 ff., 796).
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann …

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 2003 - 11 U 6/03 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die auf Unterlassung gerichtete Klage hinsichtlich der Veröffentlichung des .
  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

    3. gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 2003 - 11 U 6/2003 - .
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 291/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann …

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 2003 - 11 U 6/03 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die auf Unterlassung gerichtete Klage hinsichtlich der Veröffentlichung des.
  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03

    Persönlichkeitsrecht: Verhältnis zur Pressefreiheit

    Die Klägerin ist keine Person des öffentlichen Lebens und - wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil v. 2.9.2003, Az: 11 U 6/2003) - auch keine Person der Zeitgeschichte.
  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 12/03

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung von Fotografien; Recht am eigenen Bild

    Wie der Senat schon in den Parallelverfahren entschieden hat (Senatsurteile vom 02.09.2003 - Az. 11 U 6/03; 11 U 31/03 vom heutigen Tag) ist oder war die Klägerin nicht relative Person der Zeitgeschichte.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 2.9.2003 (Az.: 11 U 6/2003) unter II. 3.2 ausgesprochen hat, besteht ein überwiegendes Interesse an der Publikation von Bildern der Klägerin in zeitlicher Hinsicht jedenfalls nicht schrankenlos.

  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 31/03

    Persönlichkeitsverletzende Bildberichterstattung: Zeitliche Beschränkung des …

    Davon ist der Senat auch in den bislang entschiedenen Parallelverfahren ausgegangen (Senatsurteil vom 02.09.2003, Az.: 11 U 6/2003).
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