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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.06.2008 - I-11 W 15/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8963
OLG Düsseldorf, 30.06.2008 - I-11 W 15/08 (https://dejure.org/2008,8963)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2008 - I-11 W 15/08 (https://dejure.org/2008,8963)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - I-11 W 15/08 (https://dejure.org/2008,8963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Widersprüchlichkeit der Erklärungen bei Ablehnung wegen Befangenheit - Zur Ablehnung der Aktenversendung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit als Voraussetzung für die Befangenheit eines Richters nach § 42 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1060
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2008 - 11 W 15/08
    Dabei muss es sich um objektive Gründe handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH MDR 2003, 892).

    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 102, 192 m.w.N., st. Rspr.; BGH NJW-RR 2003, 1220 m.w.N.; st. Rspr.).

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2008 - 11 W 15/08
    Die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 2005, 2233) gebotene Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.
  • BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00

    Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2008 - 11 W 15/08
    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 102, 192 m.w.N., st. Rspr.; BGH NJW-RR 2003, 1220 m.w.N.; st. Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.1994 - 11 W 77/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2008 - 11 W 15/08
    Der Beschwerdewert entspricht nach ständiger Rechtsprechung des Senats (OLGR 1994, 127 = NJW-RR 1994, 1086) dem Wert der Hauptsache (vgl. BGH NJW 1968, 796).
  • OLG München, 26.09.2025 - 19 U 2796/24

    Erfolgloser Befangenheitsantrag nach Unmutsäußerung des Richters

    Rn. 27 In non liquet-Konstellationen ist keine erfolgreiche Glaubhaftmachung nach § 44 Abs. 2, § 294 anzuerkennen (…BGH, Beschluss v. 21.10.2010, V ZB 210/09, Rz. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.06.2008, Az. I-11 W 15/08, juris Rz. 3).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - 11 W 70/18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Rn. 19 Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2008 - 11 W 15/08 und Beschl. v. 29.03.1994 - 11 W 77/93;… OLG Celle, Beschl. v. 21.07.2011 - 9 W 82/11, Juris Rz. 6;… OLG Dresden, Beschl. v. 17.02.2011, - 3 W 128/11, Juris Rz. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Verbleiben bei dieser Sachlage Zweifel an der Richtigkeit der Behauptung des Antragstellers, geht dies zu seinen Lasten (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2008 - I-11 W 15/08, 11 W 15/0 -).
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